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Document 32016R0241

Durchführungsverordnung (EU) 2016/241 der Kommission vom 19. Februar 2016 zur Aufhebung der Aussetzung der Einreichung von Anträgen auf Einfuhrlizenzen im Rahmen der mit der Verordnung (EG) Nr. 891/2009 im Zuckersektor eröffneten Zollkontingente

ABl. L 45 vom 20.2.2016, p. 9–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2016/241/oj

20.2.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 45/9


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/241 DER KOMMISSION

vom 19. Februar 2016

zur Aufhebung der Aussetzung der Einreichung von Anträgen auf Einfuhrlizenzen im Rahmen der mit der Verordnung (EG) Nr. 891/2009 im Zuckersektor eröffneten Zollkontingente

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 188 Absätze 1 und 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Verordnung (EG) Nr. 891/2009 der Kommission (2) hat jährliche Zollkontingente für die Einfuhr von Erzeugnissen des Zuckersektors eröffnet.

(2)

Die Einreichung von Anträgen auf Einfuhrlizenzen für die laufende Nummer 09.4320 wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1733 der Kommission (3) ab dem 29. September 2015 ausgesetzt.

(3)

Nach Mitteilung der nicht verwendeten oder nur teilweise verwendeten Lizenzen stehen wieder Mengen für die genannte laufende Nummer zur Verfügung. Die Aussetzung der Einreichung von Anträgen sollte daher gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 891/2009 aufgehoben werden.

(4)

Damit die Wirksamkeit dieser Maßnahme gewährleistet ist, sollte diese Verordnung am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die in der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1733 vorgesehene Aussetzung der Einreichung von Anträgen auf Einfuhrlizenzen für die laufende Nummer 09.4320 wird aufgehoben.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 19. Februar 2016

Für die Kommission,

im Namen des Präsidenten,

Jerzy PLEWA

Generaldirektor für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung


(1)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671.

(2)  Verordnung (EG) Nr. 891/2009 der Kommission vom 25. September 2009 zur Eröffnung und Verwaltung gemeinschaftlicher Zollkontingente im Zuckersektor (ABl. L 254 vom 26.9.2009, S. 82).

(3)  Durchführungsverordnung (EU) 2015/1733 der Kommission vom 28. September 2015 zur Festsetzung des Zuteilungskoeffizienten für die Mengen, die mit den Einfuhrlizenzanträgen beantragt wurden, die vom 8. bis 14. September 2015 im Rahmen der mit der Verordnung (EG) Nr. 891/2009 eröffneten Zollkontingente im Zuckersektor eingereicht wurden, und zur Aussetzung der Beantragung solcher Lizenzen (ABl. L 252 vom 29.9.2015, S. 40).


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