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Document 32006R1013R(06)

    Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom (14. Juni 2006) über die Verbringung von Abfällen (ABl. L 190 vom 12.7.2006)

    ABl. L 277 vom 22.10.2015, p. 61–61 (BG, ES, CS, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SL, FI, SV)
    ABl. L 277 vom 22.10.2015, p. 61–63 (SK)
    ABl. L 277 vom 22.10.2015, p. 61–62 (DA)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2006/1013/corrigendum/2015-10-22/oj

    22.10.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 277/61


    Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom (14. Juni 2006) über die Verbringung von Abfällen

    ( Amtsblatt der Europäischen Union L 190 vom 12. Juli 2006 )

    Seite „Inhalt“ und Seite 1, Titel:

    anstatt:

    „Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom (14. Juni 2006) über die Verbringung von Abfällen“

    muss es heißen:

    „Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen“.

    Seite 59 Anhang V, Teil 1, Code A4110, zweiter Gedankenstrich:

    anstatt:

    „—

    alle Isomere von polychlorierten Dibenzodioxinen“

    muss es heißen:

    „—

    alle Isomere von polychlorierten Dibenzo-p-Dioxinen“.

    Seite 60 Anhang V, Teil 1, Code B1080:

    anstatt:

    „B1080

    Zinkaschen und -rückstände, einschließlich Rückständen von Zinklegierungen in disperser Form, sofern sie nicht die Gefahreneigenschaft H4.3 aufweisen und sofern sie nicht in Anlage I genannte Bestandteile in solchen Konzentrationen enthalten, dass sie eine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen (2)“;

    muss es heißen:

    „B1080

    Zinkaschen und -rückstände, einschließlich Rückständen von Zinklegierungen in disperser Form, sofern sie nicht in Anlage I genannte Bestandteile in solchen Konzentrationen enthalten, dass sie eine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen (2)“.

    Seite 66 Anhang V, Teil 1, Code B3060, dritter Gedankenstrich:

    anstatt:

    „—

    Degras: Rückstände aus …“

    muss es heißen:

    „—

    Degras; Rückstände aus …“.

    Seite 66 Anhang V, Teil 1, Code B4020:

    anstatt:

    „… beispielsweise wasserlösliche Produkte oder Klebstoffe auf der Grundlage von Casein-Stärke, Dextrin, Celluloseethern …“

    muss es heißen:

    „… beispielsweise wasserlösliche Produkte oder Klebstoffe auf der Grundlage von Casein, Stärke, Dextrin, Celluloseethern …“.


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