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Document L:2015:031:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Union, L 31, 7. Februar 2015


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    ISSN 1977-0642

    Amtsblatt

    der Europäischen Union

    L 31

    European flag  

    Ausgabe in deutscher Sprache

    Rechtsvorschriften

    58. Jahrgang
    7. Februar 2015


    Inhalt

     

    II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

    Seite

     

     

    VERORDNUNGEN

     

    *

    Durchführungsverordnung (EU) 2015/181 der Kommission vom 30. Januar 2015 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur

    1

     

    *

    Durchführungsverordnung (EU) 2015/182 der Kommission vom 2. Februar 2015 zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 827/2011 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur

    3

     

    *

    Durchführungsverordnung (EU) 2015/183 der Kommission vom 2. Februar 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 635/2005 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur

    5

     

    *

    Durchführungsverordnung (EU) 2015/184 der Kommission vom 2. Februar 2015 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur

    7

     

    *

    Durchführungsverordnung (EU) 2015/185 der Kommission vom 2. Februar 2015 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur

    9

     

    *

    Verordnung (EU) 2015/186 der Kommission vom 6. Februar 2015 zur Änderung des Anhangs I der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte für Arsen, Fluor, Blei, Quecksilber, Endosulfan und Samen von Ambrosia ( 1 )

    11

     

    *

    Durchführungsverordnung (EU) 2015/187 der Kommission vom 6. Februar 2015 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 185/2010 der Kommission in Bezug auf Handgepäckkontrollen ( 1 )

    18

     

     

    Durchführungsverordnung (EU) 2015/188 der Kommission vom 6. Februar 2015 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der für bestimmtes Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

    20

     

     

    Durchführungsverordnung (EU) 2015/189 der Kommission vom 6. Februar 2015 zur Festsetzung des Zuteilungskoeffizienten, der auf die vom 2. bis 3. Februar 2015 im Rahmen des tunesischen Zollkontingents gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für Olivenöl anzuwenden ist, und zur Aussetzung der Erteilung von Einfuhrlizenzen für den Monat Februar 2015

    23

     

     

    BESCHLÜSSE

     

    *

    Beschluss (EU) 2015/190 des Rates vom 5. Februar 2015 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2015 bis zum 25. Januar 2020

    25

     

    *

    Beschluss (EU) 2015/191 der Kommission vom 5. Februar 2015 zur Änderung des Beschlusses 2010/670/EU zur Verlängerung bestimmter in Artikel 9 und Artikel 11 Absatz 1 des Beschlusses festgelegter Fristen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 466)

    31

     

     

    Berichtigungen

     

    *

    Berichtigung des Beschlusses 2013/488/EU des Rates vom 23. September 2013 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen ( ABl. L 274 vom 15.10.2013 )

    33

     


     

    (1)   Text von Bedeutung für den EWR

    DE

    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

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