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Document 32003L0127R(01)

Berichtigung der Richtlinie 2003/127/EG der Kommission vom 23. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 1999/37/EG des Rates über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge ( ABl. L 10 vom 16.1.2004 )

ABl. L 77 vom 21.3.2015, p. 18–19 (DE)

ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2003/127/corrigendum/2015-03-21/oj

21.3.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 77/18


Berichtigung der Richtlinie 2003/127/EG der Kommission vom 23. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 1999/37/EG des Rates über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge

( Amtsblatt der Europäischen Union L 10 vom 16. Januar 2004 )

Seite 31, im Anhang zur Ersetzung des Anhangs I der Richtlinie 1999/37/EG, Ziffer II.5 (C.4):

anstatt:

„Wenn die Zulassungsbescheinigung die Daten gemäß Abschnitt II.6 Code C.2 nicht enthält, die Angabe, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung

a)

der Fahrzeughalter ist;

b)

nicht der Fahrzeughalter ist;

c)

in der Zulassungsbescheinigung nicht als Fahrzeughalter ausgewiesen wird.“

muss es heißen:

„Wenn die Zulassungsbescheinigung die Daten gemäß Abschnitt II.6 Code C.2 nicht enthält, die Angabe, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung

a)

der Fahrzeugeigentümer ist;

b)

nicht der Fahrzeugeigentümer ist;

c)

in der Zulassungsbescheinigung nicht als Fahrzeugeigentümer ausgewiesen wird.“

Seite 31, im Anhang zur Ersetzung des Anhangs I der Richtlinie 1999/37/EG, Ziffer II.6 (C.2):

anstatt:

„Fahrzeughalter (entsprechend der Anzahl der Fahrzeughalter zu wiederholen):“

muss es heißen:

„Fahrzeugeigentümer (entsprechend der Anzahl der Fahrzeugeigentümer zu wiederholen):“

.

Seite 32, im Anhang zur Ersetzung des Anhangs I der Richtlinie 1999/37/EG, Ziffer II.6 (C.3):

anstatt:

„Natürliche oder juristische Person, die aufgrund eines anderen Rechtstitels denn als Halter über das Fahrzeug verfügen kann:“

muss es heißen:

„Natürliche oder juristische Person, die aufgrund eines anderen Rechtstitels denn als Eigentümer über das Fahrzeug verfügen kann:“

.

Seite 34, im Anhang zur Ersetzung des Anhangs I der Richtlinie 1999/37/EG, Ziffer III.1 Abschnitt B (Personalisierungsdruck) Buchstabe d (C.4):

anstatt:

„Wenn der unter Buchstaben A und B definierte Aufdruck der Zulassungsbescheinigung die Daten gemäß Kapitel II.6 Code C.2 nicht enthält, die Angabe, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung

a)

der Fahrzeughalter ist;

b)

nicht der Fahrzeughalter ist;

c)

in der Zulassungsbescheinigung nicht als Fahrzeughalter ausgewiesen wird.“

muss es heißen:

„Wenn der unter Buchstaben A und B definierte Aufdruck der Zulassungsbescheinigung die Daten gemäß Kapitel II.6 Code C.2 nicht enthält, die Angabe, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung

a)

der Fahrzeugeigentümer ist;

b)

nicht der Fahrzeugeigentümer ist;

c)

in der Zulassungsbescheinigung nicht als Fahrzeugeigentümer ausgewiesen wird.“

Seite 40, im Anhang zur Ersetzung des Anhangs I der Richtlinie 1999/37/EG, Ziffer III.11 (Datenstruktur) Tabelle 2 Tag „86“:

anstatt:

„‚00‘

:

ist der Fahrzeughalter

‚01‘

:

ist nicht der Fahrzeughalter

‚02‘

:

ist nicht als Fahrzeughalter identifiziert“

muss es heißen:

„‚00‘

:

ist der Fahrzeugeigentümer

‚01‘

:

ist nicht der Fahrzeugeigentümer

‚02‘

:

ist nicht als Fahrzeugeigentümer identifiziert“

.

Seite 41, im Anhang zur Ersetzung des Anhangs I der Richtlinie 1999/37/EG, Ziffer III.11 (Datenstruktur) Tabelle 3 Tags „A7“, „A8“ und „A9“:

anstatt:

„‚A7‘

Fahrzeughalter, nesting objects ‚83‘, ‚84‘ und ‚85‘

‚A8‘

Zweiter Fahrzeughalter, nesting objects ‚83‘, ‚84‘ und ‚85‘

‚A9‘

Person, die aufgrund eines anderen Rechtstitels denn als Halter über das Fahrzeug verfügen kann, nesting objects ‚83‘, ‚84‘ und ‚85‘“

muss es heißen:

„‚A7‘

Fahrzeugeigentümer, nesting objects ‚83‘, ‚84‘ und ‚85‘

‚A8‘

Zweiter Fahrzeugeigentümer, nesting objects ‚83‘, ‚84‘ und ‚85‘

‚A9‘

Person, die aufgrund eines anderen Rechtstitels denn als Eigentümer über das Fahrzeug verfügen kann, nesting objects ‚83‘, ‚84‘ und ‚85‘“

.

Seite 45, im Anhang zur Ersetzung des Anhangs II der Richtlinie 1999/37/EG, Ziffer II.6 (C.3):

anstatt:

„Natürliche oder juristische Person, die aufgrund eines anderen Rechtstitels denn als Halter über das Fahrzeug verfügen kann:“

muss es heißen:

„Natürliche oder juristische Person, die aufgrund eines anderen Rechtstitels denn als Eigentümer über das Fahrzeug verfügen kann:“

.

Seite 52, im Anhang zur Ersetzung des Anhangs II der Richtlinie 1999/37/EG, Ziffer III.11 (Datenstruktur) Tabelle 3, Tag „A7“:

anstatt:

„‚A7‘

Fahrzeughalter, nesting objects ‚83‘, ‚84‘ und ‚85‘“

muss es heißen:

„‚A7‘

Fahrzeugeigentümer, nesting objects ‚83‘, ‚84‘ und ‚85‘“

.

Seite 52, im Anhang zur Ersetzung des Anhangs II der Richtlinie 1999/37/EG, Ziffer III.11 (Datenstruktur) Tabelle 3, Tag „A8“:

anstatt:

„‚A8‘

Zweiter Fahrzeughalter, nesting objects ‚83‘, ‚84‘ und ‚85‘“

muss es heißen:

„‚A8‘

Zweiter Fahrzeugeigentümer, nesting objects ‚83‘, ‚84‘ und ‚85‘“

.

Seite 53, im Anhang zur Ersetzung des Anhangs II der Richtlinie 1999/37/EG, Ziffer III.11 (Datenstruktur) Tabelle 3, Tag „A9“:

anstatt:

„‚A9‘

Person, die aufgrund eines anderen Rechtstitels denn als Halter über das Fahrzeug verfügen kann, nesting objects ‚83‘, ‚84‘ und ‚85‘“

muss es heißen:

„‚A9‘

Person, die aufgrund eines anderen Rechtstitels denn als Eigentümer über das Fahrzeug verfügen kann, nesting objects ‚83‘, ‚84‘ und ‚85‘“

.


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