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Document 22015X0127(01)

Information über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über den gegenseitigen Zugang zum Fischfang im Skagerrak für Schiffe unter der Flagge Dänemarks, Norwegens und Schwedens

ABl. L 20 vom 27.1.2015, p. 1–1 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

27.1.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 20/1


Information über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über den gegenseitigen Zugang zum Fischfang im Skagerrak für Schiffe unter der Flagge Dänemarks, Norwegens und Schwedens

Die Europäische Union und das Königreich Norwegen haben am 15. Januar 2015 in Brüssel das Abkommen über den gegenseitigen Zugang zum Fischfang im Skagerrak für Schiffe unter der Flagge Dänemarks, Norwegens und Schwedens unterzeichnet (1).

Das Abkommen wird somit gemäß seinem Artikel 9 ab dem 15. Januar 2015 vorläufig angewendet.


(1)  ABl. L 224 vom 30.7.2014, S. 3.


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