Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32010L0073R(01)

Berichtigung der Richtlinie 2010/73/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Änderung der Richtlinie 2003/71/EG betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind (ABl. L 327 vom 11.12.2010)

ABl. L 218 vom 24.7.2014, p. 8–8 (DE, ET, IT, NL, FI)

ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2010/73/corrigendum/2014-07-24/oj

24.7.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 218/8


Berichtigung der Richtlinie 2010/73/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Änderung der Richtlinie 2003/71/EG betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind

( Amtsblatt der Europäischen Union L 327 vom 11. Dezember 2010 )

Seite 9, Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a Ziffer ii:

anstatt:

„ii)

erhält Unterabsatz 2 folgende Fassung:

‚Die Mitgliedstaaten können verlangen, dass Emittenten oder die für die Erstellung eines Prospekts verantwortlichen Personen, die ihren Prospekt nach Buchstaben a oder b veröffentlichen, ihn auch in einer elektronischen Form nach Buchstabe c veröffentlichen.‘“

muss es heißen:

„ii)

erhält Unterabsatz 2 folgende Fassung:

‚Die Mitgliedstaaten verpflichten Emittenten oder die für die Erstellung eines Prospekts verantwortlichen Personen, die ihren Prospekt nach Buchstabe a oder b veröffentlichen, ihn auch in einer elektronischen Form nach Buchstabe c veröffentlichen.‘“


Top