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Document 32014R0274
Commission Regulation (EU) No 274/2014 of 14 March 2014 correcting the Lithuanian language version of Regulation (EU) No 432/2012 establishing a list of permitted health claims made on foods, other than those referring to the reduction of disease risk and to children’s development and health Text with EEA relevance
Verordnung (EU) Nr. 274/2014 der Kommission vom 14. März 2014 zur Berichtigung der litauischen Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern Text von Bedeutung für den EWR
Verordnung (EU) Nr. 274/2014 der Kommission vom 14. März 2014 zur Berichtigung der litauischen Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern Text von Bedeutung für den EWR
ABl. L 83 vom 20.3.2014, p. 1–1
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
ABl. L 83 vom 20.3.2014, p. 1–37
(LT)
In force
20.3.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 83/1 |
VERORDNUNG (EU) Nr. 274/2014 DER KOMMISSION
vom 14. März 2014
zur Berichtigung der litauischen Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (1), insbesondere auf Artikel 13 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die litauische Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission (2) enthält Fehler, die berichtigt werden sollten. Da viele immer gleiche Korrekturen erforderlich sind, sollte der Anhang der litauischen Sprachfassung als Ganzes ersetzt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen. |
(2) |
Die Verordnung (EU) Nr. 432/2012 sollte daher entsprechend berichtigt werden. |
(3) |
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Betrifft ausschließlich die litauische Sprachfassung.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 14. März 2014
Für die Kommission
Der Präsident
José Manuel BARROSO
(1) ABl. L 404 vom 30.12.2006, S. 9.
(2) Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission vom 16. Mai 2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (ABl. L 136 vom 25.5.2012, S. 1).