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Document 32013R1127

    Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1127/2013 der Kommission vom 7. November 2013 zur Genehmigung einer geringfügigen Änderung der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung (Montasio (g.U.))

    ABl. L 302 vom 13.11.2013, p. 1–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/1127/oj

    13.11.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 302/1


    DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1127/2013 DER KOMMISSION

    vom 7. November 2013

    zur Genehmigung einer geringfügigen Änderung der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung (Montasio (g.U.))

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (1), insbesondere auf Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 2,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Gemäß Artikel 53 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 hat die Kommission den Antrag Italiens auf Genehmigung einer Änderung der Spezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung „Montasio“ geprüft, die mit der Verordnung (EG) Nr. 1107/96 der Kommission (2) in der durch die Verordnung (EU) Nr. 355/2011 (3) geänderten Fassung eingetragen worden ist.

    (2)

    Zweck des Antrags ist die Änderung der Spezifikation zur Präzisierung des Erzeugungsverfahrens.

    (3)

    Die Kommission hat die Änderung geprüft und hält sie für gerechtfertigt. Da es sich um eine geringfügige Änderung im Sinne von Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 handelt, kann die Kommission sie genehmigen, ohne auf das Verfahren nach den Artikeln 50, 51 und 52 derselben Verordnung zurückzugreifen —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die Spezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung „Montasio“ wird gemäß Anhang I dieser Verordnung geändert.

    Artikel 2

    Anhang II enthält das konsolidierte Einzige Dokument mit den wichtigsten Angaben der Spezifikation.

    Artikel 3

    Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 7. November 2013

    Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,

    Dacian CIOLOȘ

    Mitglied der Kommission


    (1)  ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.

    (2)  ABl. L 148 vom 21.6.1996, S. 1.

    (3)  ABl. L 98 vom 13.4.2011, S. 6.


    ANHANG I

    Folgende Änderung der Spezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung „Montasio“ wird genehmigt:

    1.   Änderung

    Der Satz „Die Milch muss vom abendlichen und morgendlichen Melken aus bis zu vier aufeinanderfolgenden Melkgängen stammen“ erhält folgende Fassung: „Die Milch muss aus aufeinanderfolgenden Melkgängen stammen und innerhalb von 48 Stunden nach dem ersten Melkgang gesammelt werden.“

    Ursprünglich stammte die innerhalb von 48 Stunden gelieferte Milch ausschließlich von den traditionellen vier Melkgängen. Nach der Einführung eines automatischen Melksystems kann die Zahl der aufeinanderfolgenden Melkgänge in einem Zeitraum von 48 Stunden deutlich höher sein. Der Zeitraum wurde somit beibehalten, lediglich die Zahl der Melkgänge wurde geändert. Aus technischer und wissenschaftlicher Sicht werden die Milcheigenschaften durch den Einsatz von automatischen Melksystemen nicht beeinträchtigt; insbesondere die Milchzusammensetzung ist statistisch in Bezug auf Fett- und Eiweißgehalt mit Milch vergleichbar, die durch traditionelles Melken gewonnen wird. Der Gesundheitszustand der Kühe verbessert sich durch den Einsatz dieses Systems, da sie zu Zeiten hoher Milchproduktion weniger Stress ausgesetzt sind als bei Verfahren mit nur zwei Melkgängen. Die Möglichkeit, mehr als zwei Mal pro Tag große Mengen Milch zu gewinnen, führt außerdem zu einer geringeren Belastung von Euter und Zitzen, einer höheren mikrobiologischen Qualität der Milch und zu weniger Fällen von Mastitis.

    Durch den Einsatz solcher Systeme lässt sich zudem das rheologische Verhalten von Milch (die Koagulationsfähigkeit) verbessern, so dass die Gallerte schneller auf die Wirkung der Enzyme reagiert und der mechanischen Aktion der Käseharfe mehr Widerstand bietet.

    2.   Änderung

    Jetziger Wortlaut: „Die für die Herstellung der g. U. ‚Montasio‘ bestimmte Milch darf nicht pasteurisiert werden und sie muss von einem eindeutig positiven Phosphatasenachweis begleitet sein.“

    Geänderter Wortlaut: „Die für die Herstellung der g. U. ‚Montasio‘ bestimmte Milch darf nicht pasteurisiert werden. Bei Analysen von wärmebehandelter Milch, die für die Herstellung von Käse mit der g. U. ‚Montasio‘ bestimmt ist, muss der Phosphatasetest eindeutig positiv sein.“

    Diejenigen Käsereien, die Eigenkontrollen durchführen, unterziehen die Milch seit mehreren Jahren einer systematischen Kontrolle und registrieren täglich die Durchlauftemperatur der Milch. Der Phosphatasenachweis ist nach wie vor die von der Kontrollbehörde verwendete Analysemethode, mit der geprüft wird, ob die Vorgaben der Spezifikation beachtet werden. Diese Kontrolle wird auf der Grundlage einer Risikoanalyse vorgenommen.

    3.   Änderung

    Jetziger Wortlaut: „Die Herstellung von Käse der g. U. ‚Montasio‘ läuft nach folgenden Schritten ab:

    06)

    Brennen bei 42-48 °C und Rühren ohne Wärmezufuhr während einer Gesamtdauer von 20-30 Minuten;“

    vorgeschlagener Wortlaut:

    06)

    „Brennen bei etwa 42-48 °C und Rühren der Gallerte ohne Wärmezufuhr während mindestens 10 Minuten;“.

    Es hat sich gezeigt, dass diese beiden Schritte (Brennen und anschließendes Rühren ohne Wärmezufuhr) je nach den technischen Bedingungen und den vorliegenden Technologien sehr unterschiedlich ausfallen konnten.

    Was die Ausstattung anbelangt, so verwenden die Käsereien, die „Montasio“ herstellen, entweder Kupferkessel (Fassungsvermögen von 1 bis 1,5 Tonnen) oder Mehrzweckkessel aus Stahl mit einem Fassungsvermögen von 3,5 bis 8 Tonnen.

    Die Dauer des Brennens der Gallerte hängt davon ab, welche Art Kessel verwendet wird, da die Geschwindigkeit, mit der der Dampf sich erwärmt, anders ist als die, mit der sich die Transformation vollzieht.

    Für das Rühren ohne Wärmezufuhr, durch das dem Bruch ein Teil der Molke entzogen wird, sind die erreichte Höchsttemperatur und die Abkühlungsgeschwindigkeit der Masse ausschlaggebend, die wiederum von der verwendeten Kesselart, der in jedem Kessel verarbeiteten Menge, der Größe des Bruchkorns und der Menge Wasser, die durch die Erwärmung und das Rühren entzogen wird, abhängt.

    Außerdem kann das Abschöpfen oder Entnehmen der koagulierten Masse zum Formen früher oder später erfolgen, je nachdem, wie lange dieser Vorgang dauert und wie stark er automatisiert ist.

    Befindet sich beispielsweise die Käsebruchmasse, die zum Formen auf den Arbeitstisch verbracht wird, in einem Mehrzweckkessel oberhalb des Tischs, so ist für diesen Vorgang — bei gleicher Menge — weniger Zeit erforderlich, als für das manuelle Abschöpfen aus Kupferkesseln mithilfe von Leinentüchern.

    Wird außerdem noch berücksichtigt, dass jeder Käsereifachmann nach täglichen Bewertungskriterien, seinem persönlichen Erfahrungsschatz und Wissen usw. den optimalen Zeitpunkt für die Entnahme des Käsebruchs bestimmt, so scheint es angezeigt, für das Brennen und das Rühren ohne Wärmezufuhr eine Mindestdauer vorzugeben.


    ANHANG II

    EINZIGES DOKUMENT — KONSOLIDIERTE FASSUNG

    Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (1)

    „MONTASIO“

    EG-Nr.: IT-PDO-0317-0995-26.04.2012

    g. g. A. () g. U. (X)

    1.   Bezeichnung

    „Montasio“

    2.   Mitgliedstaat oder Drittland

    Italien

    3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels

    3.1.   Erzeugnisart

    Klasse 1.3.

    Käse

    3.2.   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt:

    Käse aus Kuhmilch mit mittlerer oder langer Reifezeit; zylindrische Form mit ebenem oder nahezu ebenem Laibrand, mit platter oder leicht konvexer Oberfläche. Montasio-Käse wird aus Rohmilch hergestellt. Es werden nur natürliche Fermentzusätze oder zugelassene Enzyme verwendet; die Mindestreifezeit muss 60 Tage betragen, der Feuchtigkeitsgehalt muss jeweils nach 10 und 60 Reifetagen mittels einer Stichprobe kontrolliert werden. Am 60. Tag seiner Reifung muss der Käse mit der g.U. „Montasio“ folgende Merkmale aufweisen: maximaler Feuchtigkeitsgehalt höchstens 36,72 %; Fettgehalt in der Trockenmasse: mindestens 40 % Gewicht: 6 bis 8 kg Durchmesser: 30 bis 35 cm. Randhöhe: maximal 8 cm; Rinde: glatt, regelmäßig und elastisch; Teig: kompakt mit leichter Lochbildung; Farbe: natürlich, leicht strohgelb; Geruch: charakteristisch; Geschmack: angenehm, bei lange affiniertem „Montasio“ leicht scharf.

    3.3.   Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

    Käse mit der g. U. „Montasio“ wird aus Milch aus im Erzeugungsgebiet gelegenen Viehhaltungsbetrieben hergestellt.

    Die hauptsächlich gehaltenen Rassen sind Bruna Alpina, Pezzata Rossa Italiana und Pezzata Nera.

    Der Milch werden keine Konservierungsstoffe zugegeben und sie darf nicht wärmebehandelt werden, ausgenommen die Abkühlung auf eine Tiefsttemperatur von 4 °C.

    3.4.   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs)

    Das Futter der Kühe besteht zu 75-85 % aus Rohgetreide, Grün- und Trockenfutter sowie aus Silage. Die verbleibende Rohfuttermenge von 15-25 % besteht aus Kraftfutter und Presskuchen. Mineralstoff- und Vitaminzusätze sind zulässig. Das Futter stammt zu 60 % aus dem Erzeugungsgebiet. Futtermittel, die bei der Käseherstellung traditionell als abträglich erachtet werden, wie Futter von Sumpfböden oder vom Rand stark befahrener Straßen, sind verboten. Verboten sind nun auch Gemüse, Obst und Raps, Nebenerzeugnisse aus der Reisverarbeitung, Tiermehl, industriell hergestellte Futtermittel für medizinische Zwecke, Rübenschnitzel (frisch, nass oder als Silage), Brauerei- oder Destillationsnebenerzeugnisse, Silage (ausgenommen Heu- und Maissilage) und vergorene Stoffe aus der industriellen Verarbeitung von Obst, Rüben, Bier und Destillationsprodukten.

    3.5.   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

    Das gesamte Produktionsverfahren (Rinderhaltung und Milcherzeugung, Herstellung und Verarbeitung der Gallerte, Formen, Abtropfen, Salzen und Affinage) muss in dem in Ziffer 4 abgegrenzten Gebiet stattfinden.

    3.6.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.

    3.7.   Besondere Vorschriften für die Etikettierung

    Die Identifizierung des Produktes erfolgt mittels einer Markierung in speziellen Formen, die den Kenncode der Käserei, das Kürzel der Provinz und das Herstellungsdatum (Jahr, Monat, Tag) angeben. Die „Ursprungskennzeichnung“ der g. U. „Montasio“ besteht aus dem Wort „Montasio“, das diagonal jeweils in normaler und auf den Kopf gestellter Schrift angebracht ist (siehe Abbildung 1).

    Mit dieser Ursprungskennzeichnung wird die gesamte Produktion der Betriebe, unabhängig davon, ob sie der Vereinigung angehören oder nicht, unter der Voraussetzung beschriftet, dass die Produktionsvorschriften der Spezifikation beachtet wurden.

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    1. Brandzeichen der Bezeichnung „Montasio“ und Marke mit der Aufschrift „PDM“.

    2. Herstellungsmonat/3. Herstellungstag/4. Kenncode der Käserei/5. Kürzel der Provinz/VI. Herstellungsjahr.

    Das Namenslogo besteht aus dem stilisierten Großbuchstaben „M“ und dem darunter liegenden Schriftzug „MONTASIO“. Dieses Logo muss stets mit der Schriftart „Horatio“ wiedergegeben werden. Dabei müssen die Proportionen der Abbildung 2 beachtet werden (z. B. Breite: 8 cm bei einer Höhe von 6 cm).

    Image

    Wenn der gesamte Produktionsprozess von der Milcherzeugung bis zur Mindestreifezeit von 60 Tagen in einem Gebiet erfolgte, das gemäß den geltenden italienischen Bestimmungen als Gebirge gilt und innerhalb des Produktionsgebiets der g. U. „Montasio“ liegt, darf das Käseetikett die Aufschrift „prodotto della montagna“ (Ursprung aus Berggebieten) tragen. Zu diesem Zweck wird auf dem Laibrand die entsprechende Aufschrift PDM (Abkürzung der italienischen Bezeichnung „prodotto della montagna“) angebracht.

    Das Konsortium zum Schutz des Montasio kann Käselaibe mit der g.U. „Montasio“ und einem Reifeprozess von mehr als 100 Tagen auf Antrag der Käsereien (unabhängig davon, ob sie der Vereinigung angehören oder nicht) nach erfolgter Überprüfung an der dafür vorgesehenen Stelle am Laibrand mit einem Brandzeichen des Namenslogos kennzeichnen (Abbildung 2).

    4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

    Das Produktionsgebiet von Käse mit der g. U. „Montasio“ umfasst das gesamte Gebiet von Friaul-Julisch Venetien; in Venetien das gesamte Gebiet der Provinzen Belluno und Treviso sowie Teile der Provinzen Padua und Venedig, die wie folgt abgegrenzt sind: „die Grenzlinie der Provinz Padua (ab dem Schnittpunkt mit der Grenzlinie der Provinz Treviso) entlang bis zur Autobahn ‚Serenissima‘ und weiter bis zur Autobahnbrücke über den Fluss Brenta, anschließend den Fluss entlang bis zu dessen Mündung“.

    5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

    5.1.   Besonderheit des geografischen Gebiets

    Die natürlichen Faktoren sind eng mit dem Klima des Produktionsgebietes verknüpft, welches zum Großteil im Gebirge oder zumindest am Fuß eines Gebirges liegt, wo noch Alm- und Weidewirtschaft betrieben wird, was für die Qualität des Futters der Milchkühe von Bedeutung ist.

    Der „Montasio“ wurde bereits 1773/1775 in das Richtpreisverzeichnis von San Daniele und Udine eingetragen. Diese Tatsache belegt, dass der „Montasio“ nicht nur für den Eigenverbrauch bestimmt war oder in einem regional begrenzten Gebiet vermarktet wurde. Die enge Bindung des „Montasio“ an sein Produktionsgebiet wird auch durch den starken Impuls deutlich, den die Herstellung dieser Käsesorte der Entstehung genossenschaftlicher Strukturen gab. Der „Montasio“ und seine spezifische Herstellungstechnik fanden zum einen aufgrund der menschlichen oder institutionellen Faktoren (wie die Gründung von Käsereigenossenschaften oder die Errichtung einer Fachschule für Käseherstellung) eine schnelle Verbreitung im Friaul und im östlichen Venetien. So gab es in den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts mehr als 650 aktive Käsereien. Diese Entwicklung hätte jedoch keine so große Bedeutung erlangt, wäre nicht zum anderen der enorme Einfluss der Umwelt gewesen, in der sich diese Herstellungstechnik anfänglich verbreitete.

    Vor allem der Osten Italiens zeichnet sich auch heute noch durch reichliche Niederschläge im Frühjahr und Herbst aus. Diese Tatsache begünstigte wiederum die Ausdehnung der Weideflächen und des Getreideanbaus (Weizen und Gerste), der Hauptnahrungsquelle für Milchkühe. Der Maisanbau und die Verwendung von Mais als Frischfutter und Silage gewannen mit der Zeit zunehmend an Bedeutung. Seit einigen Jahren wird im Produktionsgebiet auch Soja als zusätzliche Eiweißquelle angebaut.

    5.2.   Besonderheit des Erzeugnisses

    Wichtigstes Merkmal des „Montasio“ ist seine Eignung für eine Reifung von langer bzw. mittlerer Dauer. Unter den italienischen Käsesorten zählt „Montasio“ zu den Halbhartkäsen, er kann jedoch bis zu 36 Monate reifen und zählt dann zu den wenigen Hartkäsesorten mit langer Reifezeit.

    Ein weiteres Merkmal des „Montasio“ sind die Abmessungen des Laibs.

    Außerdem ist es nach der Spezifikation der g. U. „Montasio“ weiterhin verboten, die Milch zu pasteurisieren, wodurch die spontane Besiedlung der Milch mit Bakterien aus dem Produktionsgebiet erhalten bleibt.

    5.3.   Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) bzw. einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g.g.A.)

    Die Eignung zur mittleren bzw. langen Reifung ist das Ergebnis einer „sanften“ Technologie. Es werden nur geringe Mengen Milchfermente eingesetzt (etwa 1 %), das Brennen erfolgt bei mäßigen Temperaturen (42-48 °C) und durch das Ablaufen und Abpressen erhält der Teig eine mittlere Festigkeit, mit einem Feuchtigkeitsgehalt von rund 36 % nach zweimonatiger Reifung (Mindestgehalt für die Vermarktung des Käses).

    Die Umgebung, in der „Montasio“ entstanden ist, verfügt über mikrobiologische Gegebenheiten, die seine Entwicklung und Verbreitung gefördert haben. Tatsächlich zeichnet sich der „Montasio“ durch eine Flora thermophiler Milchsäurebakterien aus, die eine bis heute einzigartige Käsesorte im Käsesortiment hervorgebracht hat. Der Montasio-Käse kann frisch (heute nach einer Mindestreifung von 2 Monaten, da er aus nicht pasteurisierter Milch hergestellt wird) oder aber voll reif mit einer Reifezeit von mehr als 36 Monaten verzehrt werden. Dieser Käse weist somit organoleptische Eigenschaften, eine Konsistenz und gleichzeitig einen Geschmack und ein Aroma auf, die sich aufgrund der auf den Wiesen und Weiden des Produktionsgebietes natürlich vorhandenen Gesamtkeimzahl im Lauf der Reifezeit ändern.

    Nach einer Reifung von zwei Monaten ist „Montasio“ ein mittelfester Käse mit einem milden Geschmack, der an die Milch erinnert, aus der er hergestellt wurde. Mit zunehmender Reife und Stoffkonzentration werden die Geschmacksnoten des „Montasio“ ausgeprägter und etwas scharf, der Teig wird fester und brüchig.

    Mit der Verbesserung der Viehhaltungstechniken, der Rationalisierung der Anbaumethoden und der Anwendung immer strengerer Hygienemaßnahmen beim Melken wurde es notwendig, die Milch mit Mikroorganismen für die Käsebereitung anzureichern, die bei der Herstellung von Montasio hilfreich sind. Aus diesem Grund wurde begonnen, Milchfermente (die reich an Kokken sind, aber nur wenige Stäbchenbakterien enthalten) aus der Milch des Produktionsgebiets zu verwenden. Diese Praxis fand weite Verbreitung.

    Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation

    [Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006]

    Die Verwaltungsbehörde hat das nationale Einspruchsverfahren eingeleitet und den Vorschlag auf Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnung „Montasio“ im Amtsblatt der Italienischen Republik (Gazzetta Ufficiale della Repubblica Italiana) Nr. 271 vom 11. November 2011 veröffentlicht.

    Die konsolidierte Fassung der Produktionsspezifikation kann im Internet abgerufen werden:

    http://www.politicheagricole.it/flex/cm/pages/ServeBLOB.php/L/IT/IDPagina/3335

    oder direkt über die Website des italienischen Landwirtschaftsministeriums (www.politicheagricole.it): oben rechts auf dem Bildschirm auf „Qualità e sicurezza“ (Qualität und Sicherheit), dann auf „Disciplinari di Produzione all’esame dell’UE“ (Produktionsspezifikationen zur Prüfung durch die EU) klicken.


    (1)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12. Ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1).


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