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Document 32013D0143
2013/143/EU: Council Decision of 18 March 2013 appointing two Swedish members and a Swedish alternate member of the Committee of the Regions
2013/143/EU: Beschluss des Rates vom 18. März 2013 zur Ernennung von zwei schwedischen Mitgliedern des Ausschusses der Regionen und eines schwedischen Stellvertreters im Ausschuss der Regionen
2013/143/EU: Beschluss des Rates vom 18. März 2013 zur Ernennung von zwei schwedischen Mitgliedern des Ausschusses der Regionen und eines schwedischen Stellvertreters im Ausschuss der Regionen
ABl. L 82 vom 22.3.2013, p. 53–53
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 25/01/2015
22.3.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 82/53 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 18. März 2013
zur Ernennung von zwei schwedischen Mitgliedern des Ausschusses der Regionen und eines schwedischen Stellvertreters im Ausschuss der Regionen
(2013/143/EU)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,
auf Vorschlag der schwedischen Regierung,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 22. Dezember 2009 und am 18. Januar 2010 die Beschlüsse 2009/1014/EU (1) und 2010/29/EU (2) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2010 bis zum 25. Januar 2015 angenommen. |
(2) |
Infolge des Ablaufs der Amtszeit von Frau Britt-Marie LÖVGREN und von Frau Annelie STARK sind zwei Sitze von Mitgliedern des Ausschusses der Regionen frei geworden. Infolge des Ablaufs der Amtszeit von Herrn Tore HULT ist der Sitz eines Stellvertreters im Ausschuss der Regionen frei geworden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Ernannt werden jeweils für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2015,
a) |
zu Mitgliedern des Ausschusses der Regionen:
|
b) |
zum Stellvertreter im Ausschuss der Regionen:
|
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 18. März 2013.
Im Namen des Rates
Der Präsident
S. COVENEY
(1) ABl. L 348 vom 29.12.2009, S. 22.
(2) ABl. L 12 vom 19.1.2010, S. 11.