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Document 42012D0495
2012/495/EU: Decision of the Representatives of the Governments of the Member States of 5 September 2012 appointing a judge to the General Court
2012/495/EU: Beschluss der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 5. September 2012 zur Ernennung eines Richters beim Gericht
2012/495/EU: Beschluss der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 5. September 2012 zur Ernennung eines Richters beim Gericht
ABl. L 240 vom 6.9.2012, p. 6–6
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 31/08/2013
6.9.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 240/6 |
BESCHLUSS DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN
vom 5. September 2012
zur Ernennung eines Richters beim Gericht
(2012/495/EU)
DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 19,
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 254 und 255,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Im Einklang mit den Artikeln 5 und 7 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union sollte nach dem Ausscheiden von Herrn Enzo MOAVERO MILANESI für dessen verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 31. August 2013, ein Richter beim Gericht ernannt werden. |
(2) |
Als Kandidat für das freigewordene Amt ist Herr Guido BERARDIS vorgeschlagen worden. |
(3) |
Der durch Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eingerichtete Ausschuss hat eine Stellungnahme zur Eignung von Herrn Guido BERARDIS für das Amt eines Richters beim Gericht abgegeben — |
HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Herr Guido BERARDIS wird für den Zeitraum vom 7. September 2012 bis zum 31. August 2013 zum Richter des Gerichts ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 5. September 2012.
Der Präsident
K. KORNELIOU