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Document 32012D0493
2012/493/EU: Council Decision of 23 March 2012 authorising the opening of negotiations for an international agreement on the creation of the EU-LAC Foundation as an international organisation
2012/493/EU: Beschluss des Rates vom 23. März 2012 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein internationales Übereinkommen zur Errichtung der EU-Lateinamerika/Karibik-Stiftung als internationale Organisation
2012/493/EU: Beschluss des Rates vom 23. März 2012 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein internationales Übereinkommen zur Errichtung der EU-Lateinamerika/Karibik-Stiftung als internationale Organisation
ABl. L 240 vom 6.9.2012, p. 1–1
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
6.9.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 240/1 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 23. März 2012
über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein internationales Übereinkommen zur Errichtung der EU-Lateinamerika/Karibik-Stiftung als internationale Organisation
(2012/493/EU)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 218 Absätze 3 und 4,
auf Empfehlung der Europäischen Kommission,
in der Erwägung,
dass Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines internationalen Übereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und den Ländern Lateinamerikas und der Karibik zur Errichtung der EU-Lateinamerika/Karibik-Stiftung als internationale Organisation aufgenommen werden sollten —
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Die Kommission wird ermächtigt, Verhandlungen über ein internationales Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und den Ländern Lateinamerikas und der Karibik zur Errichtung der EU-Lateinamerika/Karibik-Stiftung als internationale Organisation aufzunehmen.
(2) Die Verhandlungen sind auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss enthaltenen Verhandlungsrichtlinien zu führen.
Artikel 2
Die Kommission wird zum Verhandlungsführer der Union ernannt.
Artikel 3
Die Verhandlungen sind im Benehmen mit der Gruppe „Lateinamerika“ (COLAT/AMLAT) zu führen.
Artikel 4
Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.
Geschehen zu Brüssel am 23. März 2012.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
C. ASHTON