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Document E2010G0006

    Beschluss des Ständigen Ausschusses der EFTA-Staaten Nr. 6/2010/SC vom 9. Dezember 2010 zur Erweiterung der Aufgaben des Amtes für den EWR-Finanzierungsmechanismus und den norwegischen Finanzierungsmechanismus

    ABl. L 78 vom 24.3.2011, p. 58–58 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/6(3)/oj

    24.3.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 78/58


    BESCHLUSS DES STÄNDIGEN AUSSCHUSSES DER EFTA-STAATEN

    Nr. 6/2010/SC

    vom 9. Dezember 2010

    zur Erweiterung der Aufgaben des Amtes für den EWR-Finanzierungsmechanismus und den norwegischen Finanzierungsmechanismus

    DER STÄNDIGE AUSSCHUSS DER EFTA-STAATEN —

    gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, angepasst durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (nachfolgend „EWR-Abkommen“ genannt),

    gestützt auf den Beschluss des Ständigen Ausschusses der EFTA-Staaten Nr. 1/2004/SC vom 5. Februar 2004 zur Einrichtung eines Amts für den EWR-Finanzierungsmechanismus und den norwegischen Finanzierungsmechanismus,

    gestützt auf das Übereinkommen zwischen der Europäischen Union, Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen über einen EWR-Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2009-2014,

    gestützt auf das Protokoll 38b über den EWR-Finanzierungsmechanismus, das durch das Übereinkommen zwischen der Europäischen Union, Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen über einen EWR-Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2009-2014 in das EWR-Abkommen integriert ist,

    gestützt auf das Abkommen zwischen dem Königreich Norwegen und der Europäischen Union über den Norwegischen Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2009-2014,

    unter Hinweis darauf, dass Artikel 1 Absatz 1 des Beschlusses des Ständigen Ausschusses der EFTA-Staaten Nr. 1/2004/SC dem Amt für den EWR-Finanzierungsmechanismus und den norwegischen Finanzierungsmechanismus ein Mandat zur Verwaltung der Finanzierungsmechanismen für den Zeitraum 2009-2014 erteilt,

    in Anbetracht der Notwendigkeit eines Sekretariats zur Verwaltung des EWR-Finanzierungsmechanismus und des norwegischen Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2009-2014.

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    (1)   Das durch den Beschluss des Ständigen Ausschusses der EFTA-Staaten Nr. 1/2004/SC eingerichtete Amt für den EWR-Finanzierungsmechanismus und den norwegischen Finanzierungsmechanismus erhält hiermit die zusätzliche Aufgabe, als Sekretariat an der Verwaltung des EWR-Finanzierungsmechanismus 2009-2014 und des norwegischen Finanzierungsmechanismus 2009-2014 mitzuwirken.

    (2)   In Bezug auf den EWR-Finanzierungsmechanismus 2009-2014 erstattet das Amt dem Ausschuss für den EWR-Finanzierungsmechanismus Bericht.

    (3)   In Bezug auf den norwegischen Finanzierungsmechanismus 2009-2014 erstattet das Amt dem norwegischen Außenministerium Bericht.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss wird am Tag des Inkrafttretens oder am Tag der vorläufigen Anwendung des Rechtsakts zur Schaffung des EWR-Finanzierungsmechanismus 2009-2014 wirksam.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.

    Brüssel, den 9. Dezember 2010

    Für den Ständigen Ausschuss

    Der Präsident

    Stefán Haukur JÓHANNESSON

    Generalsekretariat

    Kåre BRYN


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