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Document 32011R0054

    Verordnung (EU) Nr. 54/2011 der Kommission vom 21. Januar 2011 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 447/2010 zur Eröffnung des Verkaufs von Magermilchpulver im Wege eines Ausschreibungsverfahrens im Hinblick auf den Einlagerungszeitpunkt des Interventionsmagermilchpulvers

    ABl. L 19 vom 22.1.2011, p. 7–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 10/06/2011; Aufgehoben durch 32011R0561

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2011/54(1)/oj

    22.1.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 19/7


    VERORDNUNG (EU) Nr. 54/2011 DER KOMMISSION

    vom 21. Januar 2011

    zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 447/2010 zur Eröffnung des Verkaufs von Magermilchpulver im Wege eines Ausschreibungsverfahrens im Hinblick auf den Einlagerungszeitpunkt des Interventionsmagermilchpulvers

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (1), insbesondere auf Artikel 43 Buchstaben f und g in Verbindung mit Artikel 4,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Gemäß Artikel 1 der Verordnung (EU) Nr. 447/2010 der Kommission vom 21. Mai 2010 (2) muss Interventionsmagermilchpulver, das zum Verkauf angeboten werden soll, vor dem 1. Mai 2009 eingelagert worden sein.

    (2)

    Angesichts der derzeitigen Lage auf dem Magermilchpulvermarkt hinsichtlich der Nachfrage und der Preise sowie der Höhe der Interventionsbestände sollte vor dem 1. November 2009 eingelagertes Magermilchpulver zum Verkauf zur Verfügung stehen.

    (3)

    Die Verordnung (EU) Nr. 447/2010 ist daher entsprechend zu ändern.

    (4)

    Um das Magermilchpulver unverzüglich zum Verkauf zur Verfügung zu stellen, sollte diese Verordnung unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.

    (5)

    Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Artikel 1 der Verordnung (EU) Nr. 447/2010 erhält folgende Fassung:

    „Artikel 1

    Gegenstand

    Der Verkauf von vor dem 1. November 2009 eingelagertem Magermilchpulver im Wege eines Ausschreibungsverfahrens wird unter den Bedingungen von Titel III der Verordnung (EU) Nr. 1272/2009 eröffnet.“

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 21. Januar 2011

    Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,

    Štefan FÜLE

    Mitglied der Kommission


    (1)  ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1.

    (2)  ABl. L 126 vom 22.5.2010, S. 19.


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