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Document 22010D0016
Decision of the EEA Joint Committee No 16/2010 of 29 January 2010 amending Protocol 31 to the EEA Agreement, on cooperation in specific fields outside the four freedoms
Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 16/2010 vom 29. Januar 2010 zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten
Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 16/2010 vom 29. Januar 2010 zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten
ABl. L 101 vom 22.4.2010, p. 26–26
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(HR)
Date of entry into force unknown (pending notification) or not yet in force.
22.4.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 101/26 |
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES
Nr. 16/2010
vom 29. Januar 2010
zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten
DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —
gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend „Abkommen“ genannt, insbesondere auf die Artikel 86 und 98,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Protokoll 31 zum Abkommen wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 91/2009 vom 3. Juli 2009 (1) geändert. |
(2) |
Es empfiehlt sich, die Empfehlung 2008/C 319/03 des Rates vom 20. November 2008 über die Mobilität junger Freiwilliger innerhalb der Europäischen Union in die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des Abkommens einzubeziehen (2) — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
In Artikel 4 Absatz 8 von Protokoll 31 zum Abkommen wird folgender Gedankenstrich angefügt:
„— |
32008 H 1213: Empfehlung 2008/C 319/03 des Rates vom 20. November 2008 über die Mobilität junger Freiwilliger innerhalb der Europäischen Union (ABl. C 319 vom 13.12.2008, S. 8).“ |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach Eingang der letzten Mitteilung an den Gemeinsamen EWR-Ausschuss nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens in Kraft (3).
Artikel 3
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 29. Januar 2010.
Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss
Der Vorsitzende
Alan SEATTER
(1) ABl. L 277 vom 22.10.2009, S. 15.
(2) ABl. C 319 vom 13.12.2008, S. 8.
(3) Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.