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Document 22010D0012

    Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 12/2010 vom 29. Januar 2010 zur Änderung des Anhangs XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens

    ABl. L 101 vom 22.4.2010, p. 22–22 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/12(2)/oj

    22.4.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 101/22


    BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES

    Nr. 12/2010

    vom 29. Januar 2010

    zur Änderung des Anhangs XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens

    DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —

    gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend „Abkommen“ genannt, insbesondere auf Artikel 98,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Anhang XIII des Abkommens wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 145/2009 vom 4. Dezember 2009 (1) geändert.

    (2)

    Die Entscheidung 2009/460/EG der Kommission vom 5. Juni 2009 über den Erlass einer gemeinsamen Sicherheitsmethode zur Bewertung der Erreichung gemeinsamer Sicherheitsziele gemäß Artikel 6 der Richtlinie 2004/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (2) ist in das Abkommen aufzunehmen.

    (3)

    Die Entscheidung 2009/561/EG der Kommission vom 22. Juli 2009 zur Änderung der Entscheidung 2006/679/EG hinsichtlich der Umsetzung der technischen Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) des Teilsystems Zugsteuerung/Zugsicherung und Signalgebung des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems (3) ist in das Abkommen aufzunehmen —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Anhang XIII des Abkommens wird wie folgt geändert:

    1.

    Nach Nummer 42ea (Verordnung (EG) Nr. 653/2007 der Kommission) wird folgende Nummer eingefügt:

    „42eb.

    32009 D 0460: Entscheidung 2009/460/EG der Kommission vom 5. Juni 2009 über den Erlass einer gemeinsamen Sicherheitsmethode zur Bewertung der Erreichung gemeinsamer Sicherheitsziele gemäß Artikel 6 der Richtlinie 2004/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 150 vom 13.6.2009, S. 11).“

    2.

    Unter Nummer 37i (Entscheidung 2006/679/EG der Kommission) wird folgender Gedankenstrich angefügt:

    „—

    32009 D 0561: Entscheidung 2009/561/EG der Kommission vom 22. Juli 2009 (ABl. L 194 vom 25.7.2009, S. 60).“

    Artikel 2

    Der Wortlaut der Entscheidungen 2009/460/EG und 2009/561/EG in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss tritt am 30. Januar 2010 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens vorliegen (4), oder am Tag des Inkrafttretens des Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 11/2010 vom 29. Januar 2010 (5), je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.

    Artikel 4

    Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.

    Geschehen zu Brüssel am 29. Januar 2010.

    Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss

    Der Vorsitzende

    Alan SEATTER


    (1)  ABl. L 62 vom 11.3.2010, S. 42.

    (2)  ABl. L 150 vom 13.6.2009, S. 11.

    (3)  ABl. L 194 vom 25.7.2009, S. 60.

    (4)  Das Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.

    (5)  Siehe Seite 22 dieses Amtsblatts.


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