This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document L:1972:123:TOC
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 123, 29. Mai 1972
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 123, 29. Mai 1972
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
...... | ||||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Kommission | ||||
72/195/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 21. April 1972, mit der die Französische Republik ermächtigt wird, aus Japan stammendes und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliches Spielzeug aus Holz und anderes (mit Ausnahme der Motoren und Bewegungsmechanismen für Spielzeug und Modelle zum Spielen sowie deren Ersatzteile) der Tarifnummer 97.03 A und ex B des Gemeinsamen Zolltarifs von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen | ||||
72/196/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 21. April 1972, mit der die Französische Republik ermächtigt wird, aus Hongkong stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche tragbare elektrische Leuchten zum Betrieb mit eigener Stromquelle (z.B. Primärbatterien, Akkumulatoren oder Dynamo) der Tarifnummer 85.10 B des Gemeinsamen Zolltarifs von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen | ||||
72/197/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 24. April 1972, mit der die Italienische Republik ermächtigt wird, aus Japan stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Außenbordmotoren der Tarifnummer 84.06 B des Gemeinsamen Zolltarifs von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen | ||||
72/198/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 26. April 1972 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Erstattung für WeiDzucker für die gemäD Verordnung (EWG) Nr. 685/72 durchgeführte dritte Teilausschreibung | ||||
72/199/EWG: | ||||
Dritte Richtlinie der Kommission vom 27. April 1972 zur Festlegung gemeinschaftlicher Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln | ||||
72/200/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 28. April 1972 zur Feststellung, daD die Voraussetzungen für die Bereitstellung von Weichweizen für eine nationale Nahrungsmittelhilfsaktion erfüllt sind | ||||
72/201/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 28. April 1972 zur Feststellung, daD die Voraussetzungen für die Bereitstellung von Weichweizen für eine nationale Nahrungsmittelhilfsaktion erfüllt sind | ||||
72/202/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 2. Mai 1972 zur Änderung der Entscheidung vom 21. Januar 1972 zur Durchführung einer Ausschreibung zur Ausfuhr von 50 000 Tonnen im Besitz der deutschen Interventionsstelle befindlichem Weichweizen | ||||
72/203/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 2. Mai 1972 zur Änderung der Entscheidung vom 10. Januar 1972 zur Durchführung einer Ausschreibung zur Ausfuhr von 22 000 Tonnen im Besitz der deutschen Interventionsstelle befindlicher Gerste | ||||
72/204/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 2. Mai 1972, mit der die Italienische Republik ermächtigt wird, aus Ostländern stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Wälzlager (Kugel-, Rollen- und Nadellager aller Art) der Tarifnummer 84.62 des Gemeinsamen Zolltarifs von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen |
DE |