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Document 32010H0104
Council Recommendation of 16 February 2010 concerning the discharge to be given to the Commission in respect of the implementation of the operations of the European Development Fund (10th EDF) for the financial year 2008
Empfehlung des Rates vom 16. Februar 2010 über die Entlastung der Kommission zur Ausführung der Rechnungsvorgänge des Europäischen Entwicklungsfonds (10. EEF) für das Haushaltsjahr 2008
Empfehlung des Rates vom 16. Februar 2010 über die Entlastung der Kommission zur Ausführung der Rechnungsvorgänge des Europäischen Entwicklungsfonds (10. EEF) für das Haushaltsjahr 2008
ABl. L 45 vom 20.2.2010, p. 17–17
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
20.2.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 45/17 |
EMPFEHLUNG DES RATES
vom 16. Februar 2010
über die Entlastung der Kommission zur Ausführung der Rechnungsvorgänge des Europäischen Entwicklungsfonds (10. EEF) für das Haushaltsjahr 2008
(2010/104/EU)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete AKP-EG-Partnerschaftsabkommen (1), geändert durch das am 25. Juni 2005 in Luxemburg unterzeichnete Abkommen (2),
gestützt auf das Interne Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2008-2013 bereitgestellten Gemeinschaftshilfe im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens (3) (im Folgenden als „Internes Abkommen“ bezeichnet), mit dem unter anderem der 10. Europäische Entwicklungsfonds (im Folgenden als „10. EEF“ bezeichnet) eingesetzt wurde, insbesondere auf Artikel 11 Absatz 8,
gestützt auf die auf den 10. Europäischen Entwicklungsfonds anwendbare Finanzregelung vom 18. Februar 2008 (4), insbesondere auf die Artikel 142 bis 144,
nach Prüfung der zum 31. Dezember 2008 festgestellten Haushaltsrechnung und der Übersicht über die Rechnungsvorgänge des 10. EEF sowie des Berichts des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2008 mit den Antworten der Kommission (5),
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Nach Artikel 11 Absatz 8 des Internen Abkommens ist der Kommission die Entlastung für die Finanzverwaltung des 10. EEF vom Europäischen Parlament auf Empfehlung des Rates zu erteilen. |
(2) |
Die Kommission hat die Rechnungsvorgänge des 10. EEF im Haushaltsjahr 2008 insgesamt zufrieden stellend ausgeführt — |
EMPFIEHLT dem Europäischen Parlament, der Kommission die Entlastung für die Ausführung der Rechnungsvorgänge des 10. EEF für das Haushaltsjahr 2008 zu erteilen.
Geschehen zu Brüssel am 16. Februar 2010.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
E. SALGADO
(1) ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.
(2) ABl. L 287 vom 28.10.2005, S. 4.
(3) ABl. L 247 vom 9.9.2006, S. 32.
(4) ABl. L 78 vom 19.3.2008, S. 1.
(5) ABl. C 269 vom 10.11.2009, S. 257.