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Document L:1992:325:TOC

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 325, 11. November 1992


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Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften

ISSN 0376-9453

L 325
35. Jahrgang
11. November 1992



Ausgabe in deutscher Sprache

 

Rechtsvorschriften

  

Inhalt

 

Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Verordnung (EWG) Nr. 3254/92 der Kommission vom 10. November 1992 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen

1

  

Verordnung (EWG) Nr. 3255/92 der Kommission vom 10. November 1992 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden

3

  

Verordnung (EWG) Nr. 3256/92 der Kommission vom 10. November 1992 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Weißzucker und Rohzucker in unverändertem Zustand

5

  

Verordnung (EWG) Nr. 3257/92 der Kommission vom 10. November 1992 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Weiß- und Rohzucker

7

 

*

Verordnung (EWG) Nr. 3258/92 der Kommission vom 10. November 1992 über den Verkauf von Rindfleisch, das zur Verarbeitung in der Gemeinschaft bestimmt ist, aus Beständen einiger Interventionsstellen nach dem Verfahren der Verordnung (EWG) Nr. 2539/84 und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2675/92

9

  

Verordnung (EWG) Nr. 3259/92 der Kommission vom 10. November 1992 betreffend die Erteilung von Einfuhrlizenzen für frisches, gekühltes oder gefrorenes hochwertiges Rindfleisch

14

  

Verordnung (EWG) Nr. 3260/92 der Kommission vom 10. November 1992 zur Aufhebung des bei der Einfuhr von Gurken aus Spanien in die Zehnergemeinschaft zu erhebenden Berichtigungsbetrags

15

  

Verordnung (EWG) Nr. 3261/92 der Kommission vom 10. November 1992 zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 278/92 zur Anwendung des Zollsatzes des Gemeinsamen Zolltarifs auf Einfuhren von frischen Zitronen mit Ursprung in Zypern

16

  

Verordnung (EWG) Nr. 3262/92 der Kommission vom 10. November 1992 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Ausfuhrerstattung für Weißzucker für die im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 920/92 durchgeführte 28. Teilausschreibung

17

 
  

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Kommission

 

*

Fünfzehnte Richtlinie 92/86/EWG der Kommission vom 21. Oktober 1992 zur Anpassung der Anhänge II, III, IV, V, VI und VII der Richtlinie 76/768/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel an den technischen Fortschritt

18

  

92/518/EWG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 3. November 1992 zur Abänderung der Entscheidungen 92/460/EWG, 92/461/EWG, 92/462/EWG und 92/463/EWG der Kommission über die Tiergesundheitsanforderungen und -bescheinigungen für die Einfuhr von als Haustiere gehaltenen Rindern und Schweinen aus der Schweiz, aus Schweden, Finnland und Island

23

  

92/519/EWG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 3. November 1992 zur Änderung der Siebenten Entscheidung 85/356/EWG des Rates über die Gleichstellung von in dritten Ländern erzeugtem Saatgut

24

  

92/520/EWG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 3. November 1992 zur Änderung der Entscheidung 89/374/EWG über die Durchführung eines zeitlich befristeten Versuchs im Rahmen der Richtlinie 66/402/EWG des Rates über den Verkehr mit Getreidesaatgut zur Festlegung der Voraussetzungen, denen der Feldbestand und das Saatgut von Roggenhybriden genügen müssen

25




DE



Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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