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Document 32009L0005R(02)

    Berichtigung der Richtlinie 2009/5/EG der Kommission vom 30. Januar 2009 zur Änderung von Anhang III der Richtlinie 2006/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestbedingungen für die Durchführung der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr ( ABl. L 29 vom 31.1.2009 ) Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. L 256 vom 29.9.2009, p. 38–38 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2009/5/corrigendum/2009-09-29/oj

    29.9.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 256/38


    Berichtigung der Richtlinie 2009/5/EG der Kommission vom 30. Januar 2009 zur Änderung von Anhang III der Richtlinie 2006/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestbedingungen für die Durchführung der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    ( Amtsblatt der Europäischen Union L 29 vom 31. Januar 2009 )

    Seite 47, Eintrag A1 der Tabelle:

    anstatt:

    „Nichteinhaltung des Mindestalters der Fahrer“

    muss es heißen:

    „Nichteinhaltung des Mindestalters der Schaffner“.

    Seite 50, Eintrag I5 der Tabelle:

    anstatt:

    „Die während der laufenden Woche und der vorausgehenden 28 Tage erstellten handschriftlichen Aufzeichnungen und Ausdrucke können nicht vorgelegt werden“

    muss es heißen:

    „Die während des laufenden Tages und der vorausgehenden 28 Tage erstellten handschriftlichen Aufzeichnungen und Ausdrucke können nicht vorgelegt werden“.

    Seite 50, Eintrag I7 der Tabelle:

    anstatt:

    „Die während der laufenden Woche und der vorausgehenden 28 Tage erstellten Ausdrucke können nicht vorgelegt werden“

    muss es heißen:

    „Die während des laufenden Tages und der vorausgehenden 28 Tage erstellten Ausdrucke können nicht vorgelegt werden“.


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