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Document 32009R0896

    Verordnung (EG) Nr. 896/2009 der Kommission vom 25. September 2009 zur Zulassung eines neuen Verwendungszwecks von Saccharomyces cerevisiae MUCL 39885 als Futtermittelzusatzstoff für Sauen (Zulassungsinhaber Prosol S.p.A.) (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. L 256 vom 29.9.2009, p. 6–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 15/08/2020; Aufgehoben durch 32020R1094

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2009/896/oj

    29.9.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 256/6


    VERORDNUNG (EG) Nr. 896/2009 DER KOMMISSION

    vom 25. September 2009

    zur Zulassung eines neuen Verwendungszwecks von Saccharomyces cerevisiae MUCL 39885 als Futtermittelzusatzstoff für Sauen (Zulassungsinhaber Prosol S.p.A.)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 regelt die Zulassung von Zusatzstoffen zur Verwendung in der Tierernährung sowie die Grundlagen und Verfahren für die Erteilung einer solchen Zulassung.

    (2)

    Es wurde ein Antrag auf Zulassung der im Anhang beschriebenen Zubereitung gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 vorgelegt. Dem Antrag waren die gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 vorgeschriebenen Angaben und Unterlagen beigefügt.

    (3)

    Der Antrag bezieht sich auf die Zulassung eines neuen Verwendungszwecks der in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ einzuordnenden Mikroorganismus-Zubereitung Saccharomyces cerevisiae MUCL 39885 als Futtermittelzusatzstoff für Sauen.

    (4)

    Die Verwendung der Mikroorganismus-Zubereitung Saccharomyces cerevisiae MUCL 39885 wurde auf unbestimmte Zeit für entwöhnte Ferkel durch die Verordnung (EG) Nr. 1200/2005 der Kommission (2), für Mastrinder durch die Verordnung (EG) Nr. 492/2006 der Kommission (3) und für Milchkühe durch die Verordnung (EG) Nr. 1520/2007 der Kommission (4) zugelassen.

    (5)

    Zur Unterstützung des Antrags auf Zulassung dieser Zubereitung für Sauen wurden neue Daten vorgelegt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) kommt in ihrem Gutachten vom 3. Februar 2009 (5) zu dem Schluss, dass die Zubereitung Saccharomyces cerevisiae MUCL 39885 als sicher für die Zieltierart, die Verbraucher und die weitere Umwelt betrachtet werden kann. Dem Gutachten zufolge kann die Zubereitung eine deutlich positive Wirkung auf das Wurfgewicht und das Gewicht einzelner Ferkel entfalten. Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hält die Behörde nicht für notwendig. Für das Gutachten wurde auch der Bericht über die Methode zur Analyse des Futtermittelzusatzstoffs in Futtermitteln überprüft, den das mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete gemeinschaftliche Referenzlabor vorgelegt hat.

    (6)

    Die Bewertung der Zubereitung hat ergeben, dass die Bedingungen für die Zulassung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 erfüllt sind. Daher sollte die Verwendung dieser Zubereitung gemäß den Angaben im Anhang der vorliegenden Verordnung zugelassen werden.

    (7)

    Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Darmflorastabilisatoren“ einzuordnen ist, wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 25. September 2009

    Für die Kommission

    Androulla VASSILIOU

    Mitglied der Kommission


    (1)  ABl. L 268 vom 18.10.2003, S. 29.

    (2)  ABl. L 195 vom 27.7.2005, S. 6.

    (3)  ABl. L 89 vom 28.3.2006, S. 6.

    (4)  ABl. L 335 vom 20.12.2007, S. 17.

    (5)  The EFSA Journal (2009) 970, S. 1—9.


    ANHANG

    Kennnummer des Zusatzstoffs

    Name des Zulassungsinhabers

    Zusatzstoff

    Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

    Tierart oder Tierkategorie

    Höchstalter

    Mindestgehalt

    Höchstgehalt

    Sonstige Bestimmungen

    Geltungsdauer der Zulassung

    KBE/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

    Kategorie: zootechnische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Darmflorastabilisatoren

    4b1710

    Prosol S.p.A.

    Saccharomyces cerevisiae

    MUCL 39885

     

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs:

    Zubereitung aus Saccharomyces cerevisiae MUCL 39885

    mit mindestens

    Pulver und Granulat: 1 × 109 KBE/g Zusatzstoff

     

    Charakterisierung des Wirkstoffs:

     

    Saccharomyces cerevisiae

     

    MUCL 39885.

     

    Analysemethode (1):

     

    Auszählung: Plattengussverfahren unter Verwendung eines Hefeextrakt-Glucose-Chloramphenicol-Agars

     

    Identifikation: PCR-Verfahren (Polymerase-Kettenreaktion)

    Sauen

    6,4 × 109

    In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben.

    19. Oktober 2019


    (1)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des gemeinschaftlichen Referenzlabors unter folgender Adresse: www.irmm.jrc.be/crl-feed-additives


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