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Document JOL_2009_088_R_0079_01

2009/193/EG: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 22. April 2008 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006, Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2008 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006, Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, sind

ABl. L 88 vom 31.3.2009, p. 79–82 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

31.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 88/79


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 22. April 2008

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006, Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

(2009/193/EG)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006 (1),

in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2006 — Band I (C6-0367/2007) (2),

in Kenntnis des Jahresberichts des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2006,

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006 und der Sonderberichte des Rechnungshofs zusammen mit den Antworten der geprüften Organe (3),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (4),

gestützt auf Artikel 272 Absatz 10 sowie die Artikel 274, 275 und 276 des EG-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0098/2008),

1.

erteilt dem Generalsekretär des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für das Haushaltsjahr 2006;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Hans-Gert PÖTTERING

Der Generalsekretär

Harald RØMER


(1)  ABl. L 78 vom 15.3.2006.

(2)  ABl. C 274 vom 15.11.2007, S. 1.

(3)  ABl. C 273 vom 15.11.2007, S. 1.

(4)  ABl. C 274 vom 15.11.2007, S. 130.

(5)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.


ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 22. April 2008

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006, Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006 (1),

in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2006 — Band I (C6-0367/2007) (2),

in Kenntnis des Jahresberichts des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2006,

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006 und der Sonderberichte des Rechnungshofs zusammen mit den Antworten der geprüften Organe (3),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (4),

gestützt auf Artikel 272 Absatz 10 sowie die Artikel 274, 275 und 276 des EG-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0098/2008),

1.

stellt fest, dass der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) im Jahr 2006 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 112 389 673,52 EUR (2005: 106 880 105,67 EUR) zur Verfügung hatte und die Verwendungsrate 97,01 % betrug;

2.

stellt fest, dass der Jahresabschluss des EWSA nach der Einführung der periodengerechten Buchführung mit Wirkung vom 1. Januar 2005 ein negatives wirtschaftliches Ergebnis in Höhe von 2 204 729 EUR (Defizit) und gleiche Beträge (164 448 636 EUR) bei den Aktiva und Passiva aufweist;

3.

begrüßt die im Dezember 2007 vorgenommene Unterzeichnung einer neuen Vereinbarung über administrative Zusammenarbeit zwischen dem EWSA und dem Ausschuss der Regionen (AdR) für den Zeitraum 2008-2014; ist davon überzeugt, dass die Zusammenarbeit zwischen den beiden Organen für den europäischen Steuerzahler finanzielle Vorteile bringen wird;

4.

begrüßt die klare Zusage der beiden Ausschüsse, die Harmonisierung ihrer Mindestnormen für die interne Kontrolle auf der Grundlage bewährter Praktiken sowie aller anderen einschlägigen Finanzverfahren in Zusammenhang mit den Gemeinsamen Diensten anzustreben;

5.

nimmt zur Kenntnis, dass nach der neuen Vereinbarung die wichtigsten Bereiche (Infrastrukturen, IT und Telekommunikationen sowie Übersetzung, einschließlich der Erstellung von Dokumenten) weiterhin im Zuständigkeitsbereich der Gemeinsamen Dienste verbleiben, wenn auch eine begrenzte Anzahl von Diensten abgekoppelt wird, wie etwa interne Dienste, sozialmedizinischer Dienst, Bücherei und Druckvorstufe;

6.

besteht aber darauf, dass diese Abkopplung haushaltsneutral sein sollte, und fordert deshalb die beiden Ausschüsse nachdrücklich auf, eine gemeinsame Analyse als Teil der Zwischenbewertung vorzunehmen, um einzuschätzen, ob diese Verlagerung von Ressourcen vorteilhaft für beide ist; fordert die beiden Ausschüsse auf, das Parlament über die Mini-Kooperationsvereinbarungen in den von der Abkopplung betroffenen Bereichen auf dem Laufenden zu halten;

7.

weist auf die Bemerkung des Europäischen Rechnungshofs in Ziffer 10.19 seines vorgenannten Jahresberichts hin, wonach es Schwachstellen hinsichtlich Verwaltung und Kontrolle bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gab; nimmt besorgt zur Kenntnis, dass Verhandlungsverfahren anstelle von Ausschreibungen einen hohen Prozentsatz der Gesamtausgaben für die Auftragsvergabe ausmachen; begrüßt allerdings die Informationen der Gemeinsamen Dienste, wonach für die meisten Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Gebäuden, die früher im Verhandlungsverfahren vergeben wurden, neue Verträge im Anschluss an Ausschreibungen unterzeichnet wurden bzw. entsprechende Ausschreibungsverfahren laufen;

8.

begrüßt in diesem Zusammenhang die Einrichtung eines für Aufträge zuständigen Referats innerhalb der Gemeinsamen Dienste, das alle operativen Abteilungen der Gemeinsamen Dienste im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe unterstützt; nimmt zur Kenntnis, dass nach der neuen Vereinbarung der Überprüfungsdienst der Gemeinsamen Dienste den eigenen Dienststellen des jeweiligen Ausschusses zugewiesen wurde;

9.

entnimmt den Antworten der Gemeinsamen Dienste auf den Fragebogen des Berichterstatters, dass nach dem Bezug der Gebäude Remorqueur und Van Maerlant im Jahr 2007 nunmehr 92 % des gesamten Büroraums der Ausschüsse belegt sind und ihr Raumbedarf für die kommenden Jahre gedeckt ist;

10.

nimmt im Zusammenhang mit der Renovierung der Eingangshalle des Montoyer-Gebäudes zur Kenntnis, dass der Interne Prüfer des EWSA in seinem Bericht zu dem Schluss gelangt ist, dass er keine Anhaltspunkte dafür gefunden habe, dass die Einigung über die Vertragsstrafen für Lieferverzug bei der Renovierung der Eingangshalle des Montoyer-Gebäudes Anlass zu Beanstandungen geben könnte; weist darauf hin, dass dieser Bericht dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) übersandt wurde und dies, soweit dem EWSA oder dem AdR bekannt, nicht zu Folgemaßnahmen geführt hat;

11.

nimmt zur Kenntnis, dass der EWSA in seinem jährlichen Tätigkeitsbericht die Anzahl der Jahr 2006 durchgeführten Ex-post-Kontrollen für unzureichend hält; nimmt mit Genugtuung die Schritte zur Kenntnis, die der EWSA zur Verbesserung dieser Situation unternommen hat, einschließlich der Schaffung einer stabilen Personalsituation, der Verbesserung der Interoperabilität der für die Überprüfung zuständigen Bediensteten usw.;

12.

hält es für wesentlich, dass die Kontrollen, die beispielsweise durch Anweisungsbefugte, Überprüfer und Rechnungsprüfer durchgeführt werden, genügend streng sind; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung einer ausreichenden Anzahl von Stichproben in allen Sektoren zusätzlich zu den wenigen strategischen Sektoren, die größere Risiken aufweisen;

13.

nimmt in diesem Zusammenhang mit Genugtuung zur Kenntnis, dass der Generalsekretär des EWSA dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments persönlich die Zusicherung gegeben hat, dass angemessene Garantien und Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich der Effizienz und Ordnungsmäßigkeit der Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen bestehen;

14.

begrüßt die Einsetzung eines aus drei EWSA-Mitgliedern bestehenden Audit-Ausschusses, der von einem externen Rechnungsprüfer unterstützt wird und dem Präsidenten des EWSA Bericht erstattet und zu dessen Aufgaben unter anderem die Überprüfung der Unabhängigkeit des Referats Interne Prüfung und die Bewertung der Maßnahmen zählen, die als Reaktion auf die Empfehlungen in den Prüfberichten ergriffen werden;

15.

nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass im Anschluss an das im Zusammenhang mit Reisekostenabrechnungen gegen ein ehemaliges Mitglied des EWSA in Belgien eingeleitete Strafverfahren (siehe Ziffer 4 der Entlastungsentschließung des Parlaments vom 27. April 2006 (6) der Termin für die mündliche Gerichtsverhandlung fünfmal vertagt wurde, davon dreimal auf Antrag der Verteidigung;

16.

nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass am 10. Oktober 2007 eine allgemeine Überarbeitung der Regelung für die Erstattung von Reisekosten und Tagegeldern der Mitglieder des EWSA angenommen wurde, um die entsprechenden Verfahren unter Gewährleistung der Transparenz und der Gleichbehandlung aller Mitglieder und unter Berücksichtigung der technischen Entwicklungen (wie E-Tickets, Online-Hotelreservierungen und Videokonferenzen) zu verbessern und zu vereinfachen.


(1)  ABl. L 78 vom 15.3.2006.

(2)  ABl. C 274 vom 15.11.2007, S. 1.

(3)  ABl. C 273 vom 15.11.2007, S. 1.

(4)  ABl. C 274 vom 15.11.2007, S. 130.

(5)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(6)  ABl. C 296 E vom 6.12.2006, S. 171.


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