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Document JOL_2009_088_R_0001_01
2009/185/EC,Euratom: Decision of the European Parliament of 22 April 2008 on discharge in respect of the implementation of the European Union general budget for the financial year 2006, section I — European Parliament#Resolution of the European Parliament of 22 April 2008 with observations forming an integral part of the decision on discharge in respect of the implementation of the European Union general budget for the financial year 2006, section I — European Parliament
2009/185/EG,Euratom: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 22. April 2008 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006 — Einzelplan I — Europäisches Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2008 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006, Einzelplan I — Europäisches Parlament, sind
2009/185/EG,Euratom: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 22. April 2008 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006 — Einzelplan I — Europäisches Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2008 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006, Einzelplan I — Europäisches Parlament, sind
ABl. L 88 vom 31.3.2009, p. 1–18
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
31.3.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 88/1 |
BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 22. April 2008
über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006 — Einzelplan I — Europäisches Parlament
(2009/185/EG, Euratom)
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006 (1),
in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2006 — Band I (SEK(2007) 1055 — C6-0363/2007) (2),
in Kenntnis des Berichts über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement für das Haushaltsjahr 2006, Einzelplan I — Europäisches Parlament (3),
in Kenntnis des Jahresberichts des Internen Prüfers für 2006,
in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplan zum Haushaltsjahr 2006, zusammen mit den Antworten der Organe (4),
in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (5),
gestützt auf Artikel 272 Absatz 10 und Artikel 275 des EG-Vertrags sowie Artikel 179a des Euratom-Vertrags,
gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (6), insbesondere deren Artikel 145, 146 und 147,
gestützt auf Artikel 13 der Internen Vorschriften für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments (7),
gestützt auf Artikel 147 Absatz 1 der Haushaltsordnung, dem zufolge die Organe alle zweckdienlichen Maßnahmen treffen, um den Bemerkungen im Entlastungsbeschluss des Europäischen Parlaments nachzukommen,
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2005 zu den Leitlinien für die Einzelpläne II, IV, V, VI, VII, VIII (A) und VIII (B) und über den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags des Europäischen Parlaments (Einzelplan I) für das Haushaltsverfahren 2006 (8),
gestützt auf Artikel 71, Artikel 74 Absatz 3 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,
in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0091/2008),
A. |
in der Erwägung, dass im Ergebnis der Prüfung des Rechnungshofes festgestellt wurde, dass „… alle Organe im Jahr 2006, wie in der Haushaltsordnung gefordert, ein zufrieden stellendes Rahmenwerk von Überwachungs- und Kontrollsystemen umgesetzt [hatten], und die geprüfte Stichprobe ... keine wesentliche Fehlerquote [ergab] (…)“ (9), |
B. |
in der Erwägung, dass der Rechnungshof in dem vom Präsidium und den Quästoren festgelegten Rechtsrahmen über die Zahlung der Zulage für parlamentarische Assistenz und der sich daraus ergebenden Umsetzung Mängel festgestellt hat, |
C. |
in der Erwägung, dass der Generalsekretär am 21. Februar 2007 bestätigt hat, über hinreichende Gewähr dafür zu verfügen, dass der Haushalt des Europäischen Parlaments in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung ausgeführt wurde und das Überwachungs- und Kontrollsystem die erforderliche Garantie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge bietet, |
1. |
erteilt seinem Präsidenten die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2006; |
2. |
legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder; |
3. |
beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen. |
Der Präsident
Hans-Gert PÖTTERING
Der Generalsekretär
Harald RØMER
(2) ABl. C 274 vom 15.11.2007, S. 1.
(3) ABl. C 318 vom 29.12.2007.
(4) ABl. C 273 vom 15.11.2007, S. 1.
(5) ABl. C 274 vom 15.11.2007, S. 130.
(6) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(7) PE 349.540/Bur/Anl./endg.
(8) ABl. C 320 E vom 15.12.2005, S. 156.
(9) ABl. C 273 vom 15.11.2007, Ziffer 10.6.
ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 22. April 2008
mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006, Einzelplan I — Europäisches Parlament, sind
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006 (1),
in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2006 — Band I (SEK(2007) 1055 — C6-0363/2007) (2),
in Kenntnis des Berichts über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement für das Haushaltsjahr 2006, Einzelplan I — Europäisches Parlament (3),
in Kenntnis des Jahresberichts seines Internen Prüfers für 2006,
in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006, zusammen mit den Antworten der Organe (4),
in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (5),
gestützt auf Artikel 272 Absatz 10 und Artikel 275 des Vertrags sowie Artikel 179a des Euratom-Vertrags,
gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (6), insbesondere deren Artikel 145, 146 und 147,
gestützt auf Artikel 13 der Internen Vorschriften für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments (7),
gestützt auf Artikel 147 Absatz 1 der Haushaltsordnung, dem zufolge die Organe alle zweckdienlichen Maßnahmen treffen, um den Bemerkungen im Entlastungsbeschluss des Europäischen Parlaments nachzukommen,
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2005 zu den Leitlinien für die Einzelpläne II, IV, V, VI, VII, VIII(A) und VIII(B) und über den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags des Europäischen Parlaments (Einzelplan I) für das Haushaltsverfahren 2006 (8),
gestützt auf Artikel 71, Artikel 74 Absatz 3 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,
in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0091/2008),
A. |
in der Erwägung, dass im Ergebnis der Prüfung des Rechnungshofes festgestellt wurde, dass „… alle Organe im Jahr 2006, wie in der Haushaltsordnung gefordert, ein zufrieden stellendes Rahmenwerk von Überwachungs- und Kontrollsystemen umgesetzt [hatten], und die geprüfte Stichprobe ... keine wesentliche Fehlerquote [ergab] (…)“ (9), |
B. |
in der Erwägung, dass der Rechnungshof in dem vom Präsidium und den Quästoren festgelegten Rechtsrahmen über die Zahlung der Zulage für parlamentarische Assistenz und der sich daraus ergebenden Umsetzung Mängel festgestellt hat, |
C. |
in der Erwägung, dass der Rechnungshof festgestellt hat, dass das Präsidium nicht gewährleistet hat, dass die Vorschriften über die Zahlung der Zulage für parlamentarische Assistenz, in denen die Vorlage entsprechender Nachweise vorgeschrieben ist, tatsächlich umgesetzt wurden, |
D. |
in der Erwägung, dass der Generalsekretär am 21. Februar 2007 bestätigt hat, über hinreichende Gewähr dafür zu verfügen, dass der Haushalt des Europäischen Parlaments in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung ausgeführt wurde und das Überwachungs- und Kontrollsystem die erforderliche Garantie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge bietet, |
E. |
in der Erwägung, dass seine Entschließungen vom 26. September 2006 (10) und vom 24. April 2007 (11) über die Entlastung für die Haushaltsjahre 2004 bzw. 2005 weiterverfolgt und die Fortschritte bei der Umsetzung ihrer Empfehlungen bewertet werden sollten, |
F. |
in Erwägung der politischen Prioriäten für das Haushaltsjahr 2006, d. h. Konsolidierung der Erweiterung 2004, Vorbereitung der Erweiterung 2007, Verbesserung der Informations- und Kommunikationspolitik und Verbesserung der Unterstützung der Mitglieder des Parlaments; |
1. |
begrüßt und unterstützt die feste Zusage seines Präsidenten, dafür zu sorgen, dass das von der Kommission vorzuschlagende und vom Rat zu billigende Statut der Assistenten gleichzeitig mit dem Abgeordnetenstatut (12) in Kraft tritt; |
2. |
fordert die Kommission und den Rat auf, umfassend mit dem Parlament zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass das neue Statut für die Assistenten vor den nächsten Europawahlen im Juni 2009 verabschiedet wird; |
Die Entlastung — eine politische Aufgabe
3. |
unterstreicht, dass das Parlament die einzige Entlastungsbehörde (13) darstellt und die Entlastung ein politischer Beschluss ist; um diesen politischen Beschluss fassen zu können, zieht das Parlament gemäß Artikel 276 Absätze 1 und 2 des EG-Vertrags neben den dort aufgeführten Dokumenten alle Informationen in Erwägung, die es für notwendig erachtet; |
4. |
ist der Ansicht, dass alle in den Artikeln 70 und 71 seiner Geschäftsordnung genannten Organe und Einrichtungen als gleichberechtigt nach den selben Grundsätzen und Verfahren, wie im jährlichen Entlastungsverfahren behandelt werden sollten; |
5. |
betont, dass alle Organe und Einrichtungen sich mit für ihre Erfordernisse am besten geeigneten politischen und/oder verwaltungsmäßigen Strukturen ausstatten können; unterstreicht, dass das Parlament daher, um den unterschiedlichen Strukturen Rechnung zu tragen, diesen Einrichtungen und Organen, die aus Gründen einer besseren Wahrnehmbarkeit durch eine Person vertreten werden können, als solchen Entlastung erteilen muss; |
6. |
bestätigt, dass es ebenso Sache des Parlaments wie auch jeder Einrichtung und jedes Organs ist, festzulegen, auf welcher Zuständigkeitsebene die Bemerkungen, die das Parlament im Laufe des Entlastungsverfahrens macht, am geeignetsten zu beantworten sind; |
7. |
betont, dass das Parlament in seiner genannten Entschließung vom 24. April 2007 erklärt hat, dass sich das Entlastungsverfahren auch auf die Beschlüsse des Präsidenten, des Präsidiums und der Konferenz der Präsidenten erstrecken sollte, da nicht die Beamten, sondern die gewählten Mitglieder die politische Verantwortung tragen; fordert daher den Präsidenten und den für den Haushalt zuständigen Vizepräsidenten auf, an künftigen Sitzungen des Haushaltskontrollausschusses teilzunehmen, um einen politischen Dialog in Gang zu setzen; |
8. |
betont, dass gemäß Artikel 71 der Geschäftsordnung das Plenum dem von seinem Präsidenten vertretenen Parlament Entlastung erteilt; |
9. |
begrüßt, dass der Präsident des Parlaments im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren einem politischen Dialog grundsätzlich zugestimmt hat und dass auf seinen Wunsch der für Haushalt und Haushaltskontrolle zuständige Vizepräsident des Parlaments, der auch Vorsitzender des Auditbegleitausschusses ist, am 21. Januar 2008 anlässlich einer öffentlichen Anhörung an einem politischen Dialog mit dem Haushaltskontrollausschuss teilgenommen hat; fordert, dass dieser Dialog künftig durch eine Niederschrift der Beschlüsse dokumentiert wird, die das Präsidium und die Konferenz der Präsidenten zu Finanzfragen gefasst haben; |
10. |
begrüßt und akzeptiert das Angebot, das der Generalsekretär während der Anhörung vom 21. Januar 2008 unterbreitet hat, regelmäßige Sitzungen außerhalb des üblichen jährlichen Entlastungsverfahrens mit dem Haushaltskontrollausschuss über die Ausführung des Haushaltsplans des Parlaments durchzuführen; |
11. |
vermerkt ferner die Initiative des Parlamentspräsidenten hinsichtlich der Schaffung einer Arbeitsgruppe, die den Auftrag hat, nachhaltig zur Verstärkung der Beziehungen zwischen dem Präsidium und dem Haushaltsausschuss sowie dem Präsidium und dem Haushaltskontrollausschuss beizutragen; begrüßt die Tatsache der ersten gemeinsamen Beratung vom 14. Januar 2008 und das Klima des Vertrauens und der Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Gremien, das durch diese Aussprache geschaffen wurde; hofft, dass diese Beratungen fortgesetzt werden, und erwartet ihre Schlussfolgerungen; |
12. |
betont, dass das Haushalts- und das Entlastungsverfahren einander ergänzen; dementsprechend sollte kein Haushaltsplan ohne vorherige Analyse früherer Entlastungsbeschlüsse angenommen werden, und ein Entlastungsbeschluss sollte in Kenntnis der politischen Ziele gefasst werden, die während des Haushaltsverfahrens für das Jahr festgelegt wurden, auf das sich die Entlastung bezieht; verlangt, die Interoperabilität des Haushalts- und Entlastungsverfahrens zu vertiefen; |
Die Haushaltsprioritäten für das Jahr 2006
13. |
unterstreicht, dass es für das Jahr 2006 folgende Haushaltsprioritäten angenommen hat (14):
|
Rechnungslegung des Europäischen Parlaments
14. |
stellt fest, dass sich die Einnahmen des Parlaments 2006 auf 126 126 604 EUR (2005: 112 393 557 EUR: +12,2 %) beliefen; |
15. |
stellt fest, dass sich die Beträge, mit denen seine Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2006 abgeschlossen wurde, wie folgt darstellen:
|
16. |
vermerkt, dass die Rechnungslegung, so wie sie im Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement enthalten ist, gegenüber dem Vorjahr Veränderungen aufweist; wünscht, dass die Verwaltung eine Übersicht erarbeitet und beibehält, die einen unkomplizierten Vergleich der Ausführung des Haushaltsplans im Verlauf der Jahre ermöglicht; |
17. |
stellt fest, dass im Jahr 2006 98,76 % der in den Haushaltsplan des Parlaments eingesetzten Mittel — mit einer Annullierungsrate von 1,15 % — gebunden wurden und wie in den Vorjahren ein sehr hohes Niveau bei der Ausführung des Haushaltsplans erreicht wurde; |
18. |
erinnert jedoch daran, dass diese hohe Ausführungsrate teilweise auf die seit 1992 übliche Praxis der „Sammelmittelübertragungen“ zurückzuführen ist, mit denen alle am Jahresende verfügbaren Mittel auf die für die Gebäude vorgesehenen Haushaltslinien übertragen werden, insbesondere für Kapitalvorauszahlungen zur Verringerung künftiger Zinszahlungen; vermerkt, dass 2007 in diesem Zusammenhang 37 246 425 EUR durch eine Sammelmittelübertragung aufgebracht wurden; |
19. |
stellt fest, dass 2006 ein Betrag von 124 071 425 EUR (71,4 % der Übertragungen) verwendet wurde, um bestimmte Haushaltslinien im Bereich der Immobilienpolitik zu stärken (von diesem Betrag stammten 38 603 580 EUR aus vorläufig eingesetzten Mitteln); betont, dass die ursprünglich für die Haushaltslinien 2 0 0 1-2 0 0 8 angesetzten Mittel sich lediglich auf 14 287 887 EUR beliefen. |
20. |
betont ebenfalls, dass insgesamt 37 Übertragungen bewilligt waren; diese beliefen sich auf 173 751 700 EUR (d. h. 13 % der endgültigen Mittel; bei der Kommission machen die Übertragungen rund 4 % der Zahlungsermächtigungen aus); stellt fest, dass eine erhöhte Zahl von Übertragungen die Haushaltsgrundsätze verletzen könnte; |
Bemerkungen des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2006
21. |
vermerkt, dass der Rechnungshof festgestellt hat, dass „… alle Organe im Jahr 2006, wie in der Haushaltsordnung gefordert, ein zufrieden stellendes Rahmenwerk von Überwachungs- und Kontrollsystemen umgesetzt [hatten], und die geprüfte Stichprobe ... keine wesentliche Fehlerquote [ergab](…)“ (16); |
22. |
merkt an, dass der Rechnungshof bei der Gewährung der Zulage für parlamentarische Assistenz folgende Mängel festgestellt hat: „Der Hof stellt (…) fest, dass das Präsidium nicht sichergestellt hat, dass die Regelung in Bezug auf die Vorlage von angemessenen Belegen wirksam umgesetzt wurde (…). Das Präsidium sollte Maßnahmen ergreifen, um die Dokumente zu erhalten, die für den Nachweis der Begründetheit der Ausgaben unerlässlich sind (…)“ (17); |
23. |
legt seine Anmerkungen hierzu unter Berücksichtigung der Bemerkungen des Internen Prüfers in den Ziffern 56 bis 64 ausführlich dar; |
Jahresbericht des Internen Prüfers
24. |
stellt fest, dass 2006 das Referat Internes Audit 16 Prüfberichte angenommen bzw. als Entwürfe veröffentlicht hat, u. a. über die Überprüfung der Ausschreibungsverfahren, die Überprüfung der Zulage für parlamentarische Assistenz der Mitglieder sowie über das Follow-up der aus der auf der Ebene des Organs durchgeführten Überprüfung des Internen Kontrollrahmens resultierenden 452 Einzelmaßnahmen; |
25. |
begrüßt, dass der Interne Prüfer die Erkenntnisse seines Jahresberichts für 2006 dem Haushaltskontrollausschuss offiziell vorzustellen vermochte und dabei deutlich gemacht hat, dass sein Bericht nicht nur ein internes Managementinstrument, sondern ein wichtiger Bezugspunkt in der jährlichen Entlastung ist; |
26. |
teilt die Auffassung des Internen Prüfers über die Bedeutung, die der Einführung eines leistungsfähigen internen Kontrollrahmens zukommt; hebt in diesem Zusammenhang die Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung der Kontrollnormen und -ziele hervor; stellt fest, dass die Durchführung der vom Internen Prüfer im Rahmen seiner ersten Follow-up-Prüfung aufgeführten 20 Maßnahmen mit ausschlaggebendem Charakter 2008 Gegenstand einer zweiten Follow-up-Prüfung sein werden; nimmt die Aussage der Verwaltung zur Kenntnis, dass 18 dieser 20 Maßnahmen bereits umgesetzt sind und die Umsetzung der verbleibenden zwei Maßnahmen noch läuft; |
27. |
begrüßt die von der Verwaltung im Hinblick auf die Auftragsvergabeverfahren gemeldeten Fortschritte, insbesondere was die Schaffung eines Vergabeforums betrifft; nimmt zur Kenntnis, dass der Interne Prüfer 2008 eine weitere Follow-up-Prüfung der 144 Einzelmaßnahmen durchführen wird, die sich aus der Überprüfung der Vergabeverfahren ergeben hatten; |
Haushaltsführung des Parlaments und Tätigkeitsberichte der Generaldirektionen
28. |
erinnert seine zuständigen Stellen an seinen Beschluss (18), dass „die Rückzahlungen für Gebäude (…) im Rahmen der Haushaltsstrategie festgelegt werden sollten“; bedauert, dass seine zuständigen Stellen die Beschlüsse des Plenums in keinem Fall durchgeführt haben und es versäumen, der Immobilienpolitik des Parlaments für künftige Erwerbe im Haushalt mit ausreichender Deutlichkeit Rechnung zu tragen (in der Haushaltslinie „Erwerb von Immobilien“ ist für 2005, 2006 und 2007 lediglich ein Erinnerungsvermerk eingetragen); |
29. |
stellt fest, dass der Generalsekretär bei einer öffentlichen Anhörung am 21. Januar 2008 vor dem Haushaltskontrollausschuss einen strategischen Plan für die Immobilienpolitik des Parlaments angekündigt hat; fordert, dass der Generalsekretär diesen Plan im Rahmen des Entlastungsverfahrens für 2007 dem Haushaltskontrollausschuss vorstellt; |
30. |
wiederholt seine Forderung nach Änderung von Artikel 16 der Internen Vorschriften für die Ausführung des Haushaltsplans des Parlaments, damit Immobilienprojekte mit erheblichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsplan des Parlaments von der Zustimmung des Haushaltsausschusses abhängig gemacht werden; |
31. |
begrüßt, dass der Generalsekretär und alle Generaldirektoren erklärt haben, über hinreichende Garantien zu verfügen, denen zufolge die für die jeweiligen Tätigkeiten veranschlagten Mittel für die vorgesehenen Zwecke gemäß den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung verwendet worden sind; stellt weiterhin mit Befriedigung fest, dass sie ebenfalls bestätigt haben, dass die eingeführten Kontrollverfahren hinreichend Gewähr für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge geboten haben; |
32. |
fordert, dass seine Verwaltung die Haushaltsprinzipien einhält und einen Haushaltsplanentwurf aufstellt, der gewährleistet, dass die veranschlagten Beträge den tatsächlichen Bedarf der verschiedenen Politikbereiche des Parlaments besser widerspiegeln; fordert die bevollmächtigten Anweisungsbefugten auf, in ihren jährlichen Tätigkeitsberichten in einer gesonderten Tabelle zu Beginn des Berichts die endgültigen Beträge, die Mittelbindungen, die Zahlungen, die Übertragungen, die annullierten Beträge sowie den von der Generaldirektion für die Sammelmittelübertragungen vorgesehenen Betrag eindeutig auszuweisen; |
33. |
begrüßt, dass die Generaldirektoren die Liste der langfristigen Verträge überprüft haben; |
34. |
fordert seine Generaldirektionen auf, ihre Bemühungen zu verdoppeln, damit ihre Berichte sich nicht auf ein gemeinsames Schema beschränken, sondern auch vergleichbare Informationen enthalten, um eine größere Aussagekraft zu erreichen; |
35. |
begrüßt, dass der Interne Prüfer und die Dienststellen sich auf die Umsetzung der Aktionspläne geeinigt haben, mit denen im Parlament ein wirkungsvoller Interner Kontrollrahmen („Internal Control Framework“) eingeführt werden soll; stellt weiterhin fest, dass von den in diesem Zusammenhang in den Jahren 2003 und 2004 beschlossenen 452 Einzelmaßnahmen im Jahr 2006 bereits 225 ganz und 121 teilweise umgesetzt worden sind; stellt ebenfalls fest, dass der Interne Prüfer 20 Maßnahmen mit „ausschlaggebendem Charakter“ festgelegt hatte, die Bereiche mit hohem Risiko betreffen, von denen die Verwaltung erklärt, bisher 18 Maßnahmen umgesetzt zu haben; nimmt zur Kenntnis, dass der Interne Prüfer diese Maßnahmen im Rahmen einer zweiten „Follow-up“-Prüfung 2008 erneut kontrollieren wird; |
Auftragsvergabe
36. |
erinnert daran, dass gemäß den Artikeln 54 und 119 der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung (19) die Organe der Haushaltsbehörde Berichte über Verhandlungsverfahren und über Aufträge, die nicht unter die Richtlinien über öffentliche Aufträge fallen, zuleiten; erinnert ebenfalls daran, dass ein Verzeichnis der Auftragnehmer, an die Aufträge im Wert von über 50 000 EUR, aber unterhalb der in den genannten Richtlinien vorgesehenen Schwelle vergeben wurden, im Amtsblatt zu veröffentlichen ist und Aufträge im Umfang von 13 800 EUR bis 50 000 EUR auf den Internetseiten der Organe zu veröffentlichen sind; |
37. |
stellt fest, dass der Jahresbericht die folgenden Informationen über die 2006 vergebenen Aufträge enthält:
|
38. |
stellt fest, dass sich die 2006 vergebenen Aufträge (ausgenommen der im Verhandlungsverfahren vergebene Immobilienauftrag zum Erwerb der Gebäude in Straßburg, der allein schon einen Wert von 143 125 000 EUR aufweist) wie folgt auf die einzelnen Vergabeverfahren verteilten:
|
39. |
weist darauf hin, dass sich von den im Jahr 2006 vergebenen Aufträgen 128 auf einen Wert von über 50 000 EUR und 159 auf einen Wert zwischen 13 800 EUR und 50 000 EUR beliefen; unterstreicht, dass diese Zahlen zeigen, dass die Aufträge mit einem Wert von weniger als 50 000 EUR lediglich 1,7 % des Gesamtwertes, aber 55 % der Gesamtzahl der vom Parlament vergebenen Aufträge ausmachen; |
40. |
stellt fest, dass dem Wert nach 67 % der Aufträge auf der Grundlage von offenen (62 %) und nicht offenen (5 %) Verfahren vergeben wurden; bedauert jedoch, dass wertmäßig gesehen 33 % der Aufträge nach dem Verhandlungsverfahren vergeben wurden; fordert den Generalsekretär auf, diese Erhöhung gegenüber dem Vorjahr zu erklären; |
41. |
nimmt jedoch zur Kenntnis, dass für 2006 der laut Artikel 54 der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung geforderte Vergleich (zwischen der Anzahl der im Jahr n und der im Jahr n-1 vergebenen Aufträge durch den bevollmächtigten Anweisungsbefugten) aufgrund der in dem fraglichen Jahr durchgeführten Änderungen der Rechtsbestimmungen, die nur die ab dem 22. August abgeschlossenen Aufträge betreffen, nicht möglich war; im Jahr 2006 hat das Parlament das Verhandlungsverfahren für 74 Aufträge angewendet (gegenüber 136 Aufträgen im Vorjahr); |
42. |
erinnert daran, dass der Interne Prüfer für das gesamte Organ die Prüfung des Auftragsverfahrens abgeschlossen hat; begrüßt, dass sich der Interne Prüfer und die Dienststellen auf einen umfassenden Aktionsplan mit 144 durchzuführenden Einzelmaßnahmen geeinigt haben; nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass eine der Hauptaufgaben im Arbeitsplan des Internen Prüfers für 2008 in einer neuen Überprüfung der Auftragsvergabeverfahren besteht, um die erzielten Fortschritte zu bewerten; |
43. |
fordert den Generalsekretär auf, über den Stand der Einrichtung einer Datenbank über die Auftragsvergabe gemäß Artikel 95 der Haushaltsordnung zu berichten; stellt weiterhin fest, dass im Rahmen der geänderten Haushaltsordnung jetzt eine einheitliche zentrale Datenbank für sämtliche Organe geplant ist, die von der Kommission verwaltet wird; |
Fraktionen (Überprüfung der Haushaltsrechnungen und Verfahren — Haushaltslinie 4 0 0 0)
44. |
bekräftigt, dass die Fraktionen selbst für die Verwaltung und Verwendung der ihnen aus dem Haushaltsplan des Parlaments zustehenden Mittel verantwortlich sind und sich der Aufgabenbereich des Referats Interne Rechnungsprüfung des Parlaments nicht auf die Bedingungen erstreckt, unter denen die in die Haushaltslinie 4 0 0 0 eingesetzten Mittel verwendet werden; |
45. |
begrüßt, dass die Fraktionen ihre externen Rechnungsprüfungsberichte und ihre Rechnungslegung 2006 auf der Website des Parlaments veröffentlicht haben; |
46. |
stellt fest, dass die in die Haushaltslinie 4 0 0 0 eingesetzten Mittel 2006 wie folgt verwendet wurden:
|
47. |
stellt fest, dass die externen Rechnungsprüfer bestätigt haben, dass die Rechnungsführung der Fraktionen in Übereinstimmung mit den geltenden Regeln und internationalen Rechnungslegungsnormen ausgeführt wurde; |
48. |
nimmt zur Kenntnis, dass die Fraktionen durchschnittlich nur 67,4 % der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel verwendet haben (gegenüber 66 % im Jahr 2005 und 74 % im Jahr 2004); |
49. |
stellt fest, dass das Präsidium am 9. Juli 2007 die Berichte der Fraktionen zur Haushaltsausführung sowie die Berichte der jeweiligen Rechnungsprüfer geprüft hat; verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass das Präsidium den Anweisungsbefugten beauftragt hat, von der ALDE-Fraktion 25 403,77 EUR nicht verwendete Mittel zurückzufordern, da dieser Betrag nicht übertragen werden konnte; |
Politische Parteien auf europäischer Ebene
50. |
stellt fest, dass sich der Jahresabschluss 2006 wie folgt darstellt: Ausführung des im Rahmen der Vereinbarung akzeptierten Haushaltsplans
|
51. |
betont, dass die externen Rechnungsprüfer bestätigt haben, dass die Rechnungsführung der Parteien in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Artikel 6, 7, 8 und 10 der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung (22) erfolgte und ein korrektes und zutreffendes Bild der finanziellen Situation der politischen Parteien am Ende des Haushaltsjahres 2006 bietet; |
52. |
begrüßt, dass die Parteien auf europäischer Ebene eine hohe Verwendungsrate der ihnen zur Verfügung gestellten Mittel erreicht haben; |
53. |
stellt jedoch fest, dass der Anweisungsbefugte beauftragt wurde:
|
54. |
stellt dem Generalsekretär die Frage, ob die Beträge eingezogen worden sind; |
55. |
stellt fest, dass der Interne Prüfer die Umsetzung der Vorschriften zu den Zuschüssen für die Parteien auf europäischer Ebene geprüft und seinen diesbezüglichen Bericht im August 2007 vorgelegt hat; begrüßt, dass dieser zu einem von der Verwaltung angenommenen detaillierten Aktionsplan geführt hat; fordert, dass die Ergebnisse dieser Prüfung im Entlastungsverfahren für 2007 berücksichtigt werden; |
56. |
verweist darauf, dass der Haushalt einer politischen Partei auf europäischer Ebene von 2008 an zu 85 % aus dem Haushalt des Parlaments finanziert werden kann (bis Ende 2007 zu 75 %); unterstreicht, dass diese Höhe des Zuschusses des Parlaments den Parteien eine höhere Verantwortung für ihre Tätigkeiten auferlegt; |
Zulage für parlamentarische Assistenz der Mitglieder
57. |
nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof Unzulänglichkeiten in dem vom Präsidium erstellten Rechtsrahmen kritisiert hat und dass der größte Teil der an die Parlamentsmitglieder als Zulage für parlamentarische Assistenz ausgezahlten Beträge später nicht durch Vorlage von angemessenen Belegen für die im Namen des Mitglieds des Europäischen Parlaments getätigten Ausgaben belegt wurde; erkennt gleichzeitig die vom Präsidium und der Verwaltung im Jahr 2007 unternommenen Anstrengungen zur Behebung der Situation an; nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Verwaltung angibt, Ende 2007 mehr als 99 % der Belege für das Jahr 2006 erhalten zu haben; |
58. |
merkt allerdings an, dass die Verwaltung für die Jahre 2004 und 2005 nur 57 % bzw. 51 % der geforderten Unterlagen beibringen konnte; verweist in diesem Zusammenhang auf die politische Entscheidung, die am 13. Dezember 2006 verabschiedeten Bestimmungen rückwirkend für den Zeitraum 2004-2005 anzuwenden; |
59. |
ist der Meinung, dass bezüglich ihrer Verpflichtung, Belege über die Verwendung ihrer Zulage für parlamentarische Assistenz in den Jahren 2004 und 2005 beizubringen, eine Mitteilung an alle Mitglieder ergehen sollte, in der sie darauf hingewiesen werden, dass sie der Verwaltung die Belege für diesen Zeitraum bzw. den Nachweis über die Ordnungsmäßigkeit ihrer Unterlagen noch vorlegen müssen; |
60. |
fordert die Verwaltung auf, die Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder (KVR) (23) korrekt und kohärent anzuwenden und jedwede Unregelmäßigkeiten und Unterlassungen umgehend und unverzüglich zu ermitteln; |
61. |
ersucht die Verwaltung, ein Verfahren einzuführen, das eine bessere und sichtbarere Unterrichtung der Mitglieder sowie die systematische Einhaltung der in der Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder festgelegten Fristen für die Übermittlung der vorgeschriebenen Belege einschließt, um zu gewährleisten, dass sie so übermittelt werden, dass dies mit dem Verfahren und dem verbindlichen Zeitplan des Rechnungshofs für die Ausarbeitung seines Jahresberichts übereinstimmt, sowie eine endgültige Bestätigung an die Mitglieder umfasst, sobald ihre Akte geschlossen wird; |
62. |
ermuntert die Arbeitsgruppe des Präsidiums für das Abgeordnetenstatut, ihre Schlussfolgerungen vorzulegen, um zu ermöglichen, dass die Bemerkungen des Internen Prüfers in seinem Bericht über die Zulage für parlamentarische Assistenz rasch umgesetzt werden können; bestätigt im Lichte der Tätigkeit dieser Arbeitsgruppe und im Zusammenhang mit neuen von den zuständigen politischen Stellen zu erarbeitenden Bestimmungen die Verantwortung der Verwaltung, dafür zu sorgen, dass die Zulage für parlamentarische Assistenz unter Achtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, der Rechtmäßigkeit und der Ordnungsmäßigkeit gewährt wird; hat Verständnis für die Probleme und Schwierigkeiten, die die Harmonisierung der Zulage für parlamentarische Assistenz mit den sozialen und steuerlichen Vorschriften jedes der 27 Mitgliedstaaten mit sich bringt; verlangt, dass unverzüglich die notwendigen Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten und dem belgischen Staat aufgenommen werden; fordert, dass dieser Schritt, so kompliziert er auch sein mag, nicht der parallelen Umsetzung neuer Rechtsvorschriften für die Zulage für parlamentarische Assistenz im Wege steht; |
63. |
merkt an, dass der Bericht des Internen Prüfers eine Entwicklung der Beschäftigungsbedingungen für parlamentarische Assistenten in zwei Stufen vorsieht: zunächst soll die vertragliche Beziehung zwischen den Assistenten und dem Mitglied systematisch auf einem Anstellungsvertrag unter Verwendung eines verbesserten obligatorischen Vertragsmodells basieren; in einem zweiten Schritt würde das Ziel darin bestehen, die Assistenten in die Personalkategorie einzustufen, die durch die für die übrigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften geltende Regelung abgedeckt wird; |
64. |
betont, dass die Unterstützung der Mitglieder Flexibilität und Mobilität erfordert, während im neuen Statut für Assistenten Mindeststandards für Bezahlung und soziale Rechte im Einklang mit den geltenden europäischen Rechtsvorschriften festgelegt werden sollten; |
65. |
nimmt Kenntnis von den einstimmigen Beschlüssen der Konferenz der Präsidenten und des Präsidiums vom 6. bzw. 10. März 2008, die
fordert nachdrücklich, dass dieser Arbeitsgruppe ein Mitglied des Haushaltskontrollausschusses als dem für die Entlastung zuständigen Ausschuss als Beobachter angehört; erinnert das Präsidium in diesem Kontext an seine Bemerkungen zu Einzelplan I — Europäisches Parlament in seiner Entschließung vom 25. Oktober 2007 zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008 (24) und seiner Entschließung vom 26. September 2006 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan I — Europäisches Parlament (25) sind; fordert die zuständigen Stellen auf, dem Haushaltskontrollausschuss vor Ende 2008 über die erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten; |
66. |
fordert insbesondere, dass
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67. |
verlangt, dass die Bestimmungen der Umsetzungsmaßnahmen des Statuts für die Mitglieder des Europäischen Parlaments (26), die finanzielle Auswirkungen haben, dem Haushaltskontrollausschuss offiziell zur vorherigen Stellungnahme vorgelegt werden; |
68. |
begrüßt, dass das Präsidium am 25. September 2006 den Kodex für die parlamentarischen Assistenten und Praktikanten im Europäischen Parlament gebilligt hat und dass allen Mitgliedern eine Kopie dieses Kodex zugeleitet wurde; |
69. |
fordert seinen Generalsekretär auf, den Haushaltskontrollausschuss bis Ende 2008 über die Zahl der Wiedereinziehungsanordnungen und den einschlägigen Gesamtbetrag zu informieren; |
Freiwilliger Pensionsfonds
70. |
stellt fest, dass der freiwillige Pensionsfonds im November 2006 659 Mitglieder hatte; stellt fest, dass der monatliche Beitrag zu dem Fonds pro Mitglied 3 354,21 EUR betrug und sich folgendermaßen zusammensetzte: ein Drittel, d. h. 1 118,07 EUR, wird durch das Mitglied entrichtet und derzeit von seiner Kostenerstattung abgeführt und zwei Drittel, d. h. 2 236,14 EUR, werden vom Parlament gezahlt; |
71. |
verweist auf die in seiner genannten Entschließung vom 24. April 2007 aufgegriffenen Punkte bezüglich der Transparenz und der Einkommensquellen; |
72. |
stellt fest, dass das (seit 2001 bestehende) versicherungsmathematische Defizit des Pensionsfonds in Höhe von 43 756 745 EUR im Jahr 2004 und 28 875 471 EUR im Jahr 2005 auf 26 638 000 EUR im Jahr 2006 sank und somit das versicherungsmathematische Finanzierungsniveau des Fonds verbessert wurde (das von 76,8 % im Jahr 2004 und 86,1 % im Jahr 2005 auf 88,4 % im Jahr 2006 gestiegen ist); unterstreicht, dass sich in den vergangenen Jahren die Aktienmärkte als sehr unbeständig erwiesen haben und daher nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, in welcher Richtung sich das versicherungsmathematische Defizit des Fonds entwickeln wird; unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass die Anlagen des Pensionsfonds zu 73 % in Aktien erfolgt sind; weist darauf hin, dass die Fondsmanager das per Ende Dezember 2007 bestehende versicherungsmathematische Defizit bis zum 15. März 2008 zu aktualisieren gehabt hätten; |
73. |
lenkt die Aufmerksamkeit seines Präsidiums auf Ziffer 84 der genannten Entschließung vom 24. April 2007, wonach festgelegt wurde, dass nach Inkrafttreten des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments das zusätzliche Altersversorgungssystem nur noch bestehende (bis Juni 2009 erworbene) Ansprüche decken sollte, was bedeutet, dass weder Mitglieder des Europäischen Parlaments noch Mitglieder des Fonds weiter in den Fonds einzahlen können; |
74. |
war erstaunt über die jüngste Empfehlung der Konferenz der Präsidenten vom 13. März 2008 nach deren Konsultation durch die Arbeitsgruppe des Präsidiums für Abgeordnetenstatut, Assistenten und Pensionsfonds dahingehend, dass Mitglieder des freiwilligen Pensionsfonds noch neue Pensionsansprüche erwerben können sollten, nachdem das Abgeordnetenstatut in Kraft getreten sei; erinnert das Präsidium als das Beschlussfassungsorgan in dieser Angelegenheit an den in seinen Entschließungen betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Parlaments für die Haushaltsjahre 2004 und 2005 geäußerten Wunsch des Parlaments, die Tätigkeit des Pensionsfonds solle tatsächlich auslaufen und darauf beschränkt werden, erworbene Ansprüche zu decken, sobald das Abgeordnetenstatut in Kraft getreten ist; fordert nachdrücklich, dass die Arbeitsgruppe des Präsidiums die erforderlichen Maßnahmen im Einklang mit den Beschlüssen des Parlaments vorbereitet; |
Vorbereitung der Umsetzung des Vertrags von Lissabon
75. |
erinnert daran, dass das Parlament im Jahr 2006 beabsichtigte, „zu prüfen, ob Änderungen an seinen administrativen Strukturen vorgenommen werden sollten bzw. ob weitere Unterstützung für seine Kerntätigkeiten gewährt werden sollte, um die Arbeit des Organs optimal zu gestalten; (…)“ (27); erinnert auch daran, dass es zugleich der Auffassung war, „(…) dass die gestiegene Verantwortung des Europäischen Parlaments bei der legislativen Beschlussfassung beträchtlich mehr Ressourcen zur Unterstützung dieser Kerntätigkeit erforderlich macht (…)“ (28); |
76. |
nimmt die Antwort seiner Verwaltung zu der Umsetzung der Interinstitutionellen Vereinbarung „Bessere Rechtsetzung“ zur Kenntnis; |
77. |
erinnert außerdem daran, dass der Vertrag von Lissabon den Bereich der Mitentscheidung beträchtlich erweitert und dass diese zum normalen Gesetzgebungsverfahren wird; daraus ergibt sich, dass das Parlament bei 95 % der europäischen Rechtsvorschriften zum gleichberechtigten Mitgesetzgeber wird; |
78. |
fordert in diesem Zusammenhang seine Verwaltung auf, bis zum 30. November 2008 folgende Dokumente vorzulegen:
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79. |
erinnert daran, dass im Laufe des Haushaltsverfahrens 2007 das Europäische Parlament die Kommission aufgefordert hat, mittelfristig eine Bewertung ihres Personalbedarfs vorzunehmen und einen detaillierten Bericht über ihr Unterstützungspersonal und ihre Koordinierungsfunktionen vorzulegen; fordert seine Verwaltung auf, auf dieser Grundlage und unter Verwendung derselben Instrumente eine Bewertung ihres Personals vorzunehmen; ersucht darum, dass dem Haushaltskontrollausschuss rechtzeitig ein Bewertungsbericht für die Entlastung 2007 vorgelegt wird; möchte in diesem Zusammenhang wissen, wie viele Beamte und sonstige Bedienstete die Aufgabe haben, die Mitglieder in ihrer Arbeit als Mitgesetzgeber zu unterstützen, wie viele Bedienstete für die parlamentarischen Delegationen arbeiten und wie viele Bedienstete die administrative Unterstützung des Parlaments sicherstellen; |
Folgemaßnahmen zur Entlastung 2005
80. |
begrüßt den Rückgang der geschätzten Betriebskosten, die aus dem Erfordernis entstehen, mehrere Arbeitsorte beizubehalten, von 203 000 000 EUR 2002 auf 155 000 000 EUR 2007; betont, dass dies einer Senkung von fast 24 % im Fünfjahreszeitraum entspricht; fordert seine Verwaltung auf, den Rationalisierungsprozess fortzusetzen; unterstreicht, dass das Erfordernis, mehrere Arbeitsorte beizubehalten, in den Verträgen verankert ist; ist der Ansicht, dass eine optimale Koordination zwischen diesen Arbeitsorten erreicht werden muss; hebt hervor, dass die Bürger nicht verstehen, warum das Parlament drei Arbeitsorte beibehalten muss; |
81. |
nimmt die Antwort seiner Verwaltung (29) zu der Möglichkeit der Schaffung einer europäischen Immobilienverwaltung zur Kenntnis, wonach die Schaffung eines großen einheitlichen Bauamtes, das für den Bau und die Wartung der Gebäude der Organe und Einrichtungen der Europäischen Union zuständig sein könnte, nicht den bekundeten Wünschen nach Einsparungen und einem besseren Management entspräche; stellt gleichzeitig fest, dass eine engere Zusammenarbeit wünschenswert wäre und auch gewünscht wird; |
82. |
nimmt zur Kenntnis, dass kein Fortschritt hinsichtlich der Verhandlungen mit dem belgischen Staat über die Flächen der Gebäude D4-D5 und ihre Erschließung erreicht wurde; fordert den für die Immobilienpolitik zuständigen Vizepräsidenten auf, baldmöglichst Kontakt zu der neuen Regierung aufzunehmen; |
83. |
nimmt den Fortschritt zur Kenntnis, der hinsichtlich der Reaktionen auf seine Forderungen nach Erstellung eines Kyoto-plus-Plans erzielt wurde; erinnert daran, dass das Präsidium am 18. Juni 2007:
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84. |
fordert, dass jeder weitere Fortschritt auch dem Haushaltskontrollausschuss mitgeteilt wird; |
Mehrsprachigkeit
85. |
unterstreicht die gestiegene Bedeutung des Verhaltenskodex Mehrsprachigkeit für die parlamentarische Arbeit der Mitglieder; ist besorgt angesichts der Tatsache, dass die beiden Halbjahresberichte des Jahres 2006 über die Umsetzung des Verhaltenskodex die Defizite hinsichtlich der effizienten Nutzung des Dolmetschdienstes deutlich gemacht haben; stellt fest, dass demzufolge die verfügbaren Mittel nicht auf die wirtschaftlichste Art und Weise eingesetzt wurden und dass von diesem Defizit in erster Linie die parlamentarischen Ausschüsse und Delegationen sowie die Fraktionen betroffen waren; fordert in diesem Zusammenhang und unter Berücksichtigung des am 5. September 2006 verabschiedeten Berichts über Mehrsprachigkeit den Generalsekretär auf, gemeinsam mit den Nutzern eine Lösung zu finden; |
Informations- und Kommunikationspolitik
86. |
erinnert daran, dass im Rahmen der Informations- und Kommunikationspolitik des Parlaments die Aktivitäten ausgeweitet und neue Informationsinstrumente geschaffen wurden, die eine beträchtliche finanzielle Auswirkung auf den Haushalt 2006 hatten (Besucherzentrum, WebTV, audio-visuelle Anlagen); fordert den Generalsekretär auf, bis Ende Juli 2008 einen Bericht über die Umsetzung und die Bewertung der Informations- und Kommunikationspolitik vorzulegen; |
Informationstechnologien
87. |
unterstreicht die Bedeutung der Informationstechnologien für das Europäische Parlament im Allgemeinen und insbesondere für die parlamentarische Arbeit; bedauert, dass die eingetretenen Verbesserungen sich eher auf die Internet- und Intranetpräsentation des Europäischen Parlaments konzentrieren als auf die Möglichkeit, die legislative Arbeit zu erleichtern und effizienter zu gestalten; |
Verschiedenes
88. |
fordert den Generalsekretär auf, eine Kopie aller Berichte des Präsidiums, einschließlich der Berichte aller seiner Arbeitsgruppen, und der Konferenz der Präsidenten, die eine finanzielle Auswirkung haben, an den Haushaltsausschuss und den Haushaltskontrollausschuss zu übersenden; |
89. |
nimmt zur Kenntnis, dass die Angelegenheit im Zusammenhang mit dem Fehlbetrag im Jahr 1982 von 4 136 125 BEF zwischen dem Kassenstand und den entsprechenden Beträgen im Jahr 2007 geregelt werden konnte und folglich Teil der Entlastung für das Haushaltsjahr 2007 sein wird; |
Schlussfolgerungen der Beratung des Berichtsentwurfs im Ausschuss
90. |
verweist erneut auf die Bedeutung der Haushaltsprioritäten für das Entlastungsverfahren; ist gleichzeitig davon überzeugt, dass die Ergebnisse des Entlastungsverfahrens von unschätzbarem Wert für das Haushaltsverfahren sind; begrüßt daher, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Haushaltsausschuss und dem Haushaltskontrollausschuss im Rahmen des Vertrags von Lissabon größere Bedeutung erhalten würde; |
91. |
nimmt mit Genugtuung den Fortschritt zur Kenntnis, der bei der Umsetzung der Haushaltsprioritäten für 2006 erzielt wurde; wird jedoch weiterhin verstärkt darauf achten, dass alle Prioritäten verwirklicht werden; |
92. |
nimmt den (vertraulichen) Bericht des Internen Prüfers über die Zulage für parlamentarische Assistenz zur Kenntnis, der die internen Kontrollvorkehrungen in diesem Sektor analysiert hat und Verbesserungen vorschlägt; betont, dass die Verwaltung in allen Phasen der Ausarbeitung des Berichtsentwurfs über die Entlastung ohne Einschränkung und offen mit dem Berichterstatter zusammengearbeitet hat; betont außerdem, dass das Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und der Rechnungshof aufgefordert wurden, den internen Prüfbericht zu prüfen und entsprechende Folgemaßnahmen zu ihren Schlussfolgerungen zu ergreifen; bedauert den Verstoß gegen die Bestimmungen seiner Geschäftsordnung betreffend die Vertraulichkeit sowie die Veröffentlichung der persönlichen und politischen Auslegungen der vertraulichen Informationen; ist der Auffassung, dass die Auslegungen einen falschen Eindruck von den Zielen und Schlussfolgerungen des Berichts vermitteln; |
93. |
fordert seine zuständigen Stellen auf, geeignete Maßnahmen im Hinblick darauf zu ergreifen, dass das Plenum gemäß Anlage VII Abschnitt A Absatz 1 Unterabsatz 4 der Geschäftsordnung des Parlaments die vom Präsidium am 13. November 2006 gebilligte Regelung zur administrativen Behandlung vertraulicher Dokumente rechtzeitig für das Entlastungsverfahren betreffend das Haushaltsjahr 2007 annimmt; |
94. |
bedauert, dass bei den Verhandlungen mit dem belgischen Staat über die Grundstücke der Gebäude D4-D5 und ihre Erschließung kein Fortschritt erzielt wurde; dringt darauf, dass der belgische Staat seine feste politische Verpflichtung gegenüber dem Europäischen Parlament erfüllt. |
(2) ABl. C 274 vom 15.11.2007, S. 1.
(3) ABl. C 318 vom 29.12.2007.
(4) ABl. C 273 vom 15.11.2007, S. 1.
(5) ABl. C 274 vom 15.11.2007, S. 130.
(6) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(7) PE 349.540/Bur/Anl/end.
(8) ABl. C 320 E vom 15.12.2005, S. 156.
(9) ABl. C 273 vom 15.11.2007, Ziffer 10.6.
(10) ABl. L 177 vom 6.7.2007, S. 3.
(11) ABl. L 187 vom 15.7.2008, S. 3.
(12) Beschluss 2005/684/EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 28. September 2005 zur Annahme des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments (ABl. L 262 vom 7.10.2005, S. 1).
(13) Artikel 276 Absatz 1 des EG-Vertrags.
(14) ABl. C 320 E vom 15.12.2005, S. 156.
(15) ABl. C 318 vom 29.12.2007, S. 3.
(16) ABl. C 273 vom 15.11.2007, Ziffer 10.6.
(17) ABl. C 273 vom 15.11.2007, Ziffer 10.12.
(18) Ziffer 5 seiner Entschließung vom 24. April 2007.
(19) Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1).
(20) Gemäß Artikel 2.1.6 der Regelung für die Verwendung der Mittel des Haushaltspostens 4 0 0 0.
(21) PPE: Europäische Volkspartei; PSE: Sozialdemokratische Partei Europas; ELDR: Liberale und Demokratische Partei Europas; EFGP: Europäische Föderation Grüner Parteien; GE: Partei der Europäischen Linken; PDE: Europäische Demokratische Partei; AEN: Union für das Europa der Nationen; ADIE: Allianz der Unabhängigen Demokraten in Europa; EFA: Europäische Freie Allianz; EUD: EU Demokraten.
(22) ABl. L 297 vom 15.11.2003, S. 1.
(23) Dok. PE 113.116/BUR/Rev. XXIV/03-2007 vom 1. März 2007.
(24) Angenommene Texte, P6_TA(2007)0474, insbesondere Ziffern 23 und 24.
(25) ABl. L 177 vom 6.7.2007, S. 3, Ziffern 73 bis 79.
(26) PE 388.087/BUR/GT/REV 10.
(27) ABl. C 320 E vom 15.12.2005, S. 156. Ziffer 19.
(28) ABl. C 320 E vom 15.12.2005, S. 156. Ziffer 20.
(29) Schreiben des Generalsekretärs vom 29. Oktober 2007 (317 124).