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Document 32008D0560

2008/560/EG: Entscheidung des Rates vom 3. Juni 2008 zur Aufhebung der Entscheidung 2005/694/EG über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Italien

ABl. L 181 vom 10.7.2008, p. 39–40 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2008/560/oj

10.7.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 181/39


ENTSCHEIDUNG DES RATES

vom 3. Juni 2008

zur Aufhebung der Entscheidung 2005/694/EG über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Italien

(2008/560/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 104 Absatz 12,

auf Empfehlung der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Entscheidung 2005/694/EG des Rates (1) wurde auf Empfehlung der Kommission gemäß Artikel 104 Absatz 6 EG-Vertrag in Italien ein übermäßiges Defizit ermittelt. Der Rat stellte fest, dass das gesamtstaatliche Defizit sowohl 2003 als auch 2004 den BIP-Referenzwert von 3 % zwar leicht überstieg, aber davon nicht weit entfernt war, während der öffentliche Bruttoschuldenstand mit 106—107 % des BIP in beiden Jahren klar über dem im Vertrag genannten Referenzwert von 60 % lag und in den vergangenen Jahren nicht zufrieden stellend zurückgeführt wurde.

(2)

Gemäß Artikel 104 Absatz 7 EG-Vertrag und Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (2) richtete der Rat auf Empfehlung der Kommission am 28. Juli 2005 eine Empfehlung an Italien mit dem Ziel, das übermäßige Defizit bis spätestens 2007 abzubauen. Diese Empfehlung wurde veröffentlicht.

(3)

Gemäß Artikel 104 Absatz 12 EG-Vertrag hebt der Rat eine Entscheidung über das Bestehen eines übermäßigen Defizits auf, wenn das übermäßige Defizit in dem betreffenden Mitgliedstaat nach Ansicht des Rates korrigiert worden ist.

(4)

Entsprechend dem Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit im Anhang zum EG-Vertrag stellt die Kommission die zur Anwendung des Defizitverfahrens erforderlichen Daten zur Verfügung. Als Teil der Anwendung dieses Protokolls teilen die Mitgliedstaaten der Kommission gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 3605/93 des Rates vom 22. November 1993 über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (3) zweimal jährlich, und zwar zum 1. April und zum 1. Oktober, die Höhe ihrer Defizite und ihres öffentlichen Schuldenstands sowie andere damit verbundene Variablen mit.

(5)

Die Daten, die von der Kommission (Eurostat) gemäß Artikel 8g Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 3605/93 nach der Datenmeldung Italiens zum 1. April 2008 zur Verfügung gestellt wurden, und die Frühjahrsprognose 2008 der Kommissionsdienststellen lassen folgende Schlussfolgerungen zu:

Nach einem Anstieg von 3,5 % des BIP 2004 auf 4,2 % des BIP 2005 ging das gesamtstaatliche Defizit 2006 auf 3,4 % des BIP zurück und fiel 2007 auf 1,9 %, womit es unter dem Referenzwert von 3 % des BIP lag. Ohne die Auswirkungen einmaliger Maßnahmen auf den Haushalt hätte das Defizit 2007 bei 1,7 % des BIP gelegen. Im aktualisierten Stabilitätsprogramm vom Dezember 2006 war ein Defizit von 2,8 % des BIP angestrebt worden.

Die Anpassung wurde durch einen Anstieg der permanenten Steuereinnahmen für den Zeitraum 2006—2007 getragen, der die Erwartungen bei Weitem überstieg. Dies war größtenteils einer stärkeren Effizienz der verabschiedeten Maßnahmen und in gewissem Maße einem besseren Wirtschaftswachstum zu verdanken. Nach einer geschätzten Verschlechterung des strukturellen Saldos (d. h. der konjunkturbereinigte Saldo ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen) um Formula Prozentpunkt des BIP im Jahr 2005 dürfte sich der strukturelle Saldo 2006 um 1Formula und 2007 um 1Formula Prozentpunkte des BIP verbessert haben.

Für 2008 projiziert die Frühjahrsprognose 2008 einen Anstieg des Defizits auf 2,3 % des BIP, einschließlich einmaliger Erlöse aus Immobilienverkäufen in Höhe von 0,1 % des BIP. Die erwartete Verschlechterung des Haushaltssaldos wird zum einen durch einen Anstieg der laufenden Primärausgaben im Verhältnis zum BIP und zum anderen durch niedrigere laufende Steuern verursacht. Diese Entwicklung wird zum Teil durch einen antizipierten Rückgang der Kapitalausgaben ausgeglichen, der die beträchtlichen 2007 angesammelten einmaligen Ausgaben widerspiegelt. Auch wenn die Defizitprognose in Höhe von 2,3 % des BIP nur leicht über dem offiziellen Defizitziel von 2,2 % des BIP liegt, das in der Aktualisierung des Stabilitätsprogramms vom November 2007 genannt wurde, wurde letzteres unter Zugrundelegung eines geschätzten Defizitergebnisses für 2007 projiziert, das wesentlich über dem gemeldeten Ergebnis lag. Für 2009 geht die Frühjahrsprognose bei unveränderter Politik von einem Defizit von 2,4 % des BIP aus. Dies bedeutet, dass das Defizit glaubwürdig und nachhaltig unter den Referenzwert von 3 % des BIP zurückgeführt wurde.

Beim strukturellen Saldo wird jedoch für 2008 eine Verschlechterung um mehr als Formula Prozentpunkt des BIP und bei unveränderter Politik für 2009 eine Verbesserung um Formula Prozentpunkt erwartet. Dennoch sind weitere Fortschritte in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel erforderlich, das für Italien in einer strukturell ausgeglichenen Haushaltsposition besteht.

Nachdem der öffentliche Schuldenstand seit einem Jahrzehnt auf gerade unter 104 % des BIP im Jahr 2004 gefallen war (von über 121 % des BIP im Jahr 1994), stieg er 2005 um zwei Prozentpunkte des BIP und 2006 um weitere 0,6 % auf 106,5 % des BIP. 2007 fiel die Schuldenquote wieder auf 104 % des BIP. Die Entwicklung der Schuldenquote wurde durch ein zeitlich befristetes schuldensteigerndes Finanzgeschäft, d. h. die Akkumulierung liquider Vermögenswerte, im Jahr 2006 und seine Umkehrung im Jahr 2007 erheblich beeinflusst. Ohne dieses Geschäft wäre die Schuldenquote 2006 weitgehend stabil geblieben, denn der Primärüberschuss verzeichnete eine Verbesserung im Sinne der Empfehlung des Rates. Nach der Frühjahrsprognose 2008 der Kommissionsdienststellen und unter Annahme einer unveränderten Politik dürfte die Schuldenquote bis 2009 auf rund 102,5 % fallen. Obgleich die Schuldenquote in Italien auch weiterhin hoch ist und deutlich über dem Referenzwert liegt, kann davon ausgegangen werden, dass sie im Sinne der Korrektur des übermäßigen Defizits 2007 rückläufig war.

(6)

Italien hat sein übermäßiges Defizit nach Ansicht des Rates korrigiert, weshalb die Entscheidung 2005/694/EG aufgehoben werden sollte —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Nach Prüfung der Gesamtlage ist festzustellen, dass Italiens übermäßiges Defizit korrigiert worden ist.

Artikel 2

Die Entscheidung 2005/694/EG wird aufgehoben.

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an die Italienische Republik gerichtet.

Geschehen zu Luxemburg am 3. Juni 2008

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

C. LAGARDE


(1)  ABl. L 266 vom 11.10.2005, S. 57.

(2)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1056/2005 (ABl. L 174 vom 7.7.2005, S. 5).

(3)  ABl. L 332 vom 31.12.1993, S. 7. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2103/2005 (ABl. L 337 vom 22.12.2005, S. 1).


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