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Document 32008D0298
Council Decision 2008/298/CFSP of 7 April 2008 amending Decision 2001/80/CFSP on the establishment of the Military Staff of the European Union
Beschluss 2001/298/GASP des Rates vom 7. April 2008 zur Änderung des Beschlusses 2001/80/GASP zur Einsetzung des Militärstabs der Europäischen Union
Beschluss 2001/298/GASP des Rates vom 7. April 2008 zur Änderung des Beschlusses 2001/80/GASP zur Einsetzung des Militärstabs der Europäischen Union
ABl. L 102 vom 12.4.2008, p. 25–33
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(HR)
In force
12.4.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 102/25 |
BESCHLUSS 2001/298/GASP DES RATES
vom 7. April 2008
zur Änderung des Beschlusses 2001/80/GASP zur Einsetzung des Militärstabs der Europäischen Union
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere Artikel 28 Absatz 1,
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere Artikel 207 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 22. Januar 2001 den Beschluss 2001/80/GASP (1) („EUMS“) angenommen, dessen Mandat im Anhang zu jenem Beschluss festgelegt wurde. |
(2) |
Der Rat hat am 19. November 2007 ein Paket von vier Maßnahmen gebilligt, die die Fähigkeit des EUMS verbessern sollen, im Falle EU-geführter Operationen die militärische Frühplanung auf der strategischen Ebene durchzuführen. |
(3) |
Zur Umsetzung dieser Maßnahmen sollte das Mandat des EUMS geändert werden, und zwar in Erwartung einer umfassenden Überprüfung des Mandats im Anschluss an eine Bewertung der Umsetzung dieser Maßnahmen. |
(4) |
Zudem sollte das EUMS-Mandat die Änderungen berücksichtigen, die seit der letzten Änderung des Mandats in Bezug auf die Krisenbewältigungsstrukturen und -verfahren des Rates vorgenommen worden sind. |
(5) |
Der Beschluss 2001/80/GASP sollte auch geändert werden, um der Annahme des Beschlusses 2007/829/EG des Rates vom 5. Dezember 2007 über die Regelung für zum Generalsekretariat des Rates abgeordnete nationale Sachverständige und Militärexperten (2) Rechnung zu tragen — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Der Beschluss 2001/80/GASP wird wie folgt geändert:
1. |
Artikel 4 erhält folgende Fassung: „Artikel 4 Die Mitglieder des Militärstabs der Europäischen Union unterliegen den Vorschriften des Beschlusses 2007/829/EG des Rates vom 5. Dezember 2007 über die Regelung für zum Generalsekretariat des Rates abgeordnete nationale Sachverständige und Militärexperten (3). |
2. |
Der Anhang wird durch den Anhang des vorliegenden Beschlusses ersetzt. |
Artikel 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Artikel 3
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Luxemburg am 7. April 2008.
Im Namen des Rates
Der Präsident
R. ŽERJAV
(1) ABl. L 27 vom 30.01.2001, S. 7. Zuletzt geändert durch den Beschluss 2005/395/GASP (ABl. L 132 vom 26.5.2005, S. 17).
(2) ABl. L 327 vom 13.12.2007, S. 10.
(3) ABl. L 327 vom 13.12.2007, S. 10.“
ANHANG
MANDAT UND ORGANISATION DES MILITÄRSTABS DER EUROPÄISCHEN UNION (EUMS) (1)
1. Einleitung
In Helsinki haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschlossen, innerhalb des Rates neue ständige politische und militärische Gremien zu schaffen, um die Europäische Union in die Lage zu versetzen, ihrer Verantwortung für das gesamte Spektrum der im EUV festgelegten Aufgaben der Konfliktverhütung und der Krisenbewältigung gerecht zu werden. Entsprechend dem Bericht von Helsinki wird der EUMS „innerhalb der Ratsstrukturen (…) für die GESVP militärischen Sachverstand und militärische Unterstützung bereitstellen, auch in Bezug auf die Durchführung EU-geführter militärischer Krisenbewältigungsoperationen“.
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 12. und 13. Dezember 2003 das Dokument „European Defence: NATO/EU Consultation, Planning and Operations“ begrüßt. Auf seiner Tagung vom 16. und 17. Dezember 2004 hat der Rat die detaillierten Vorschläge zur Umsetzung dieses Dokuments gebilligt.
Der Rat hat am 19. November 2007 den vom Rat im Mai 2007 angeforderten Bericht des Generalsekretärs/Hohen Vertreters über die Fähigkeit des Militärstabs der EU, im Falle EU-geführter Operationen die Frühplanung auf der strategischen Ebene durchzuführen, begrüßt und die Empfehlung gebilligt, die darin beschriebenen vier Maßnahmen zusammen mit den im militärischen Ratschlag aufgeführten Aktionen als ein Paket umzusetzen.
Das Mandat des EUMS ist wie folgt festgelegt:
2. Auftrag
Der Militärstab hat den Auftrag der Frühwarnung, Lagebeurteilung und strategischen Planung im Hinblick auf die in Artikel 17 Absatz 2 EUV vorgesehenen Missionen und Aufgaben, einschließlich der in der Europäischen Sicherheitsstrategie festgelegten.
Dazu gehört auch die Bestimmung der europäischen nationalen und multinationalen Streitkräfte und die Durchführung von Maßnahmen und Beschlüssen gemäß den Weisungen des EUMC.
3. Rolle
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Der Militärstab dient der Europäischen Union als Quelle militärischer Expertise. |
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Er fungiert als Bindeglied zwischen dem EUMC einerseits und den der Europäischen Union zur Verfügung stehenden militärischen Kräften andererseits und stellt den Organen der EU gemäß den Weisungen des EUMC militärische Expertise zur Verfügung. |
— |
Er erfüllt drei wichtige operative Funktionen: Frühwarnung, Lagebeurteilung und strategische Planung. |
— |
Er nimmt eine ausreichend detaillierte Frühplanung vor, um es u. a. den Mitgliedstaaten zu gestatten, ihren potenziellen Truppenbeitrag einzuschätzen, und um selbst während des Beschlussfassungsprozesses geeignete Expertise bereitstellen zu können. |
— |
Er stellt eine Frühwarnfähigkeit zur Verfügung. Er nimmt in Bezug auf das Krisenmanagementkonzept und die allgemeine Militärstrategie Aufgaben der Planung und Beurteilung wahr und gibt entsprechende Empfehlungen ab, und setzt die Beschlüsse und Leitlinien des EUMC um. |
— |
Er unterstützt den EUMC bei der Lagebeurteilung und hinsichtlich der militärischen Aspekte der strategischen Planung (2) im gesamten Spektrum der in Artikel 17 Absatz 2 EUV aufgeführten Missionen und Aufgaben, einschließlich der in der Europäischen Sicherheitsstrategie festgelegten, und zwar bei allen EU-geführten Operationen, ungeachtet dessen, ob die Europäische Union auf Mittel und Fähigkeiten der NATO zurückgreift oder nicht. |
— |
Er unterstützt (auf Verlangen des Generalsekretärs/Hohen Vertreters oder des PSK) befristete Missionen in Drittländern oder bei internationalen Organisationen, um bei Bedarf Beratung und Unterstützung hinsichtlich der militärischen Aspekte der Konfliktverhütung, der Krisenbewältigung und der Stabilisierung nach Konfliktende zu leisten. |
— |
Er beteiligt sich am Prozess der Entwicklung, Beurteilung und Überprüfung der Fähigkeitsziele, wobei er dem Umstand Rechnung trägt, dass die betroffenen Mitgliedstaaten die Kohärenz mit dem NATO-Verteidigungsplanungsprozess (DPP) und dem Planungs- und Überprüfungsprozess (PARP) der Partnerschaft für den Frieden (PfP) gemäß den vereinbarten Verfahren sicherstellen müssen. |
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Er arbeitet eng mit der Europäischen Verteidigungsagentur zusammen. |
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Hinsichtlich der Kräfte und Fähigkeiten, die der EU von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden, ist er verantwortlich für die Überwachung und Beurteilung von Ausbildung, Übungen und Interoperabilität sowie die Abgabe entsprechender Empfehlungen. |
— |
Er gewährleistet die Fähigkeit zur Verstärkung des nationalen Hauptquartiers, das zur Durchführung einer eigenständigen Operation der EU bestimmt wurde. |
— |
Er ist für den Aufwuchs der Fähigkeit zur Planung und Durchführung einer eigenständigen Militäroperation der EU zuständig und gewährleistet innerhalb des EUMS die Fähigkeit, rasch ein Operationszentrum für eine spezifische Operation zu errichten, sobald der Rat eine solche Operation auf der Grundlage des Ratschlags des EUMC beschlossen hat, und zwar vor allem, wenn eine gemeinsame zivil-militärische Reaktion erforderlich ist und kein nationales Hauptquartier bestimmt wurde. |
4. Aufgaben
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Er stellt dem Generalsekretär/Hohen Vertreter und den EU-Organen gemäß den Weisungen des EUMC militärische Expertise zur Verfügung. |
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Er überwacht potenzielle Krisensituationen, wobei er sich auf einschlägige nationale und multinationale Aufklärungsfähigkeiten stützt. |
— |
Er arbeitet, was den Informationsaustausch anbelangt, gemäß der Vereinbarung über die Single Intelligence Analysis Capacity (SIAC) mit dem Gemeinsamen Lagezentrum zusammen. |
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Er führt die militärische Vorausplanung auf der strategischen Ebene durch. |
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Er nimmt eine ausreichend detaillierte Frühplanung vor, um es u. a. den Mitgliedstaaten zu gestatten, ihren potenziellen Truppenbeitrag einzuschätzen, und um selbst während des Beschlussfassungsprozesses geeignete Expertise bereitstellen zu können. |
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Er bestimmt und erfasst nationale und multinationale europäische Einsatzkräfte für EU-geführte Operationen in Abstimmung mit der NATO. |
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Er wirkt mit an der Entwicklung und Vorbereitung (einschließlich Ausbildung und Übungen) der nationalen und multinationalen Streitkräfte, die der Europäischen Union von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden. Die Einzelheiten der Beziehungen zur NATO sind in den einschlägigen Dokumenten festgelegt. |
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Er organisiert und koordiniert die Verfahren mit den nationalen und multinationalen Hauptquartieren, einschließlich der der Europäischen Union zur Verfügung stehenden NATO-Hauptquartiere, wobei er so weit wie möglich die Kompatibilität mit den NATO-Verfahren sicherstellt. |
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Er leistet einen Beitrag zu den militärischen Aspekten der ESVP-Dimension der Terrorismusbekämpfung. |
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Er wirkt mit an der Entwicklung von Konzepten, Grundsätzen, Plänen und Verfahren für den Einsatz militärischer Mittel und Fähigkeiten bei Operationen zur Bewältigung der Folgen von Katastrophen natürlichen und menschlichen Ursprungs. |
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Er gewährleistet die Programmierung, Planung, Durchführung und Beurteilung der militärischen Aspekte der Krisenbewältigungsverfahren der EU, wozu auch die Übung der EU/NATO-Verfahren gehört. |
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Er beteiligt sich an der Kostenschätzung für Operationen und Übungen. |
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Er unterhält Verbindungen zu den nationalen Hauptquartieren und den multinationalen Hauptquartieren der multinationalen Streitkräfte. |
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Er stellt gemäß den „EU/NATO-Dauervereinbarungen“ ständige Beziehungen zur NATO her. |
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Er nimmt ein NATO-Verbindungsteam auf und unterhält im Einklang mit dem vom Rat am 13. Dezember 2004 angenommenen „Bericht des Vorsitzes zur ESVP“ eine EU-Zelle beim SHAPE. |
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Er stellt geeignete Kontakte her zu bestimmten Ansprechpartnern innerhalb der Vereinten Nationen sowie anderer internationaler Organisationen, einschließlich der OSZE und der AU, sofern diese Organisationen dem zustimmen. |
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Er beteiligt sich an der notwendigen umfassenden Erfahrungsauswertung. |
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Er sorgt auf Initiative des Generalsekretärs/Hohen Vertreters oder des PSK für die strategische Eventualfallplanung. |
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Er wirkt mit an der Entwicklung von Grundsätzen/Konzepten durch die Auswertung zivil-militärischer Operationen und Übungen. |
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Er entwickelt Konzepte und Verfahren für das EU-Operationszentrum und stellt sicher, dass das Personal, die Einrichtungen und die Ausrüstung des Operationszentrums für Operationen, Übungen und Ausbildungsmaßnahmen verfügbar und einsatzbereit sind. |
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Er wartet, aktualisiert und ersetzt die Ausrüstung des EU-Operationszentrums und hält die Räumlichkeiten in Stand. |
a) Zusätzliche Aufgaben im Krisenfall
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Er fordert spezifische Informationen von den Nachrichtendiensten und sonstige relevante Informationen aus allen verfügbaren Quellen an und verarbeitet sie. |
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Er unterstützt den EUMC bei dessen Beiträgen zu den grundsätzlichen Planungsrichtlinien und Planungsweisungen des PSK. |
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Er entwickelt als Grundlage für den militärischen Ratschlag des EUMC an das PSK militärstrategische Optionen und setzt Prioritäten, wobei er
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Er ermittelt in Abstimmung mit den nationalen Planungsstäben und gegebenenfalls der NATO die Streitkräfte, die an eventuellen EU-geführten Operationen teilnehmen könnten. |
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Er unterstützt den Befehlshaber der Operation beim technischen Austausch mit Drittländern, die militärische Beiträge zu einer EU-geführten Operation leisten wollen, sowie bei der Vorbereitung der Truppengestellungskonferenz. |
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Er führt eine fortlaufende Beobachtung der Krisensituationen durch. |
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Auf Ersuchen der GD E an den DGEUMS leistet er Unterstützung bei der unter Verantwortung der GD E vorgenommenen politisch-militärischen Strategieplanung einer Krisenreaktion (Ausarbeitung eines Krisenmanagementkonzepts (CMC), einer gemeinsamen Aktion usw.). |
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Auf Ersuchen der GD E an den DGEUMS leistet er Unterstützung bei der unter Verantwortung der GD E vorgenommenen Krisenreaktionsplanung auf strategischer Ebene (Erkundungsmissionen, Krisenmanagementkonzept (CMC). |
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Er wirkt mit an der strategischen Krisenreaktionsplanung für gemeinsame zivil-militärische Operationen, wobei er nach Maßgabe der Krisenbewältigungsverfahren strategische Optionen ausarbeitet. Diese Planung fällt unter die direkte Verantwortung des DGEUMS und des Direktors des zivilen Planungs- und Durchführungsstabs (DCPCC) und unterliegt der Gesamtaufsicht des Generalsekretärs/Hohen Vertreters. |
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Auf Ersuchen des DCPCC an den DGEUMS leistet er Unterstützung bei der unter Verantwortung des DCPCC vorgenommenen Krisenreaktionsplanung für zivile Missionen auf strategischer und operativer Ebene. |
b) Zusätzliche Aufgaben im Verlauf der Operationen
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Der EUMS stellt durch die Kapazität zur permanenten Lageüberwachung eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung (24/7) aller ESVP-Missionen und -Operationen sicher und gewährleistet damit die systematische Weitergabe aller operationsspezifischen Informationen. |
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Der EUMS, der auf Weisung des EUMC tätig wird, überwacht fortlaufend alle militärischen Aspekte der Operationen. Er führt im Benehmen mit dem designierten Befehlshaber der Operation strategische Analysen durch, um den EUMC in seiner beratenden Funktion gegenüber dem für die strategische Leitung zuständigen PSK zu unterstützen. |
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Ausgehend von den politischen und operativen Entwicklungen unterbreitet er dem EUMC neue Optionen als Grundlage für den militärischen Ratschlag des EUMC an das PSK. |
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Er trägt zum personellen Aufwuchs des Verstärkten Kernstabs des EU-Operationszentrums und bei Bedarf zur weiteren Verstärkung des EU-Operationszentrums bei. |
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Er stellt den ständigen Kernstab des EU-Operationszentrums. |
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Er beteiligt sich an der Koordinierung ziviler Operationen. Diese Operationen werden unter der Verantwortung des DCPCC geplant und durchgeführt. Er wirkt mit an der Planung, Unterstützung (einschließlich des eventuellen Einsatzes militärischer Mittel) und Durchführung ziviler Operationen (für die strategische Ebene ist weiterhin die GD E IX zuständig). |
5. Organisation
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Der EUMS wird auf Weisung des EUMC tätig und erstattet diesem Bericht. |
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Der EUMS ist ein unmittelbar dem Generalsekretär/Hohen Vertreter unterstehender Dienst des Ratssekretariats, der eng mit den anderen Diensten des Generalsekretariats des Rates zusammenarbeitet. |
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Der EUMS wird von dem DGEUMS, einem 3-Sterne-General/Admiral, geleitet. |
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Er setzt sich aus Personal, das gemäß der Regelung für zum Generalsekretariat des Rates abgeordnete nationale Sachverständige und Militärexperten von den Mitgliedstaaten abgeordnet und in internationaler Verwendung tätig ist, sowie aus Bediensteten des Generalsekretariats des Rates und abgeordneten Bediensteten der Kommission zusammen. Um das Auswahlverfahren für den EUMS zu verbessern, sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, für jede ausgeschriebene Stelle mehrere Bewerber vorzuschlagen. |
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Damit das gesamte Spektrum der Missionen und Aufgaben bewältigt werden kann, erhält der EUMS die in der Anlage „A“ dargestellte Organisationsstruktur. |
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Im Krisenfall oder bei Krisenmanagementübungen kann der EUMS unter Nutzung seiner eigenen Expertise, seines Personals und seiner Infrastruktur Planungs- und Managementteams aufstellen. Darüber hinaus könnte er bei Bedarf über den EUMC Personal aus den EU-Mitgliedstaaten zur vorübergehenden Verstärkung anfordern. |
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Der EUMC stellt über den DGEUMS Leitlinien für die militärischen Tätigkeiten des EUMS im Rahmen der zivilen Krisenbewältigung bereit. Die Beiträge des EUMS zu den zivilen Aspekten der Krisenbewältigung unterliegen weiterhin der fachlichen Zuständigkeit der GD E IX für alle Tätigkeiten (Planung, Erkundungsmissionen usw.) bis einschließlich zur Erstellung eines Krisenmanagementkonzepts (CMC) und gegebenenfalls von CSO/PSO. Sobald die Einleitung einer Mission beschlossen wird, geht die fachliche Zuständigkeit auf den DCPCC über. Die Berichterstattung über diese Tätigkeiten an den Ausschuss für die zivilen Aspekte der Krisenbewältigung (CIVCOM) erfolgt nach den festgelegten Verfahren für die zivilen Aspekte der Krisenbewältigung. |
6. Beziehungen zu Drittländern
Die Beziehungen zwischen dem EUMS und den nicht der EU angehörenden europäischen NATO-Mitgliedern, sonstigen Drittstaaten und den Ländern, die sich um einen Beitritt zur Europäischen Union bewerben, sind in den einschlägigen Dokumenten über die Beziehungen der EU zu Drittländern geregelt.
(1) Zu den Abkürzungen im Text siehe Anlage B.
(2) Begriffsbestimmungen:
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Strategische Planung: Planungsmaßnahmen, die beginnen, sobald eine potenzielle Krise festgestellt ist oder sobald sich eine Krise abzeichnet, und die enden, wenn die politischen Instanzen der Europäischen Union eine oder mehrere militärstrategische Optionen billigen. Der Prozess der strategischen Planung umfasst die militärische Lagebeurteilung, die Erstellung eines politisch-militärischen Rahmenplans und die Entwicklung militärstrategischer Optionen. |
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Militärstrategische Option: Militärische Vorgehensmöglichkeit zur Erreichung der politisch-militärischen Ziele, laut politisch-militärischem Rahmenplan. Eine militärstrategische Option umreißt die militärische Lösung in groben Zügen, beschreibt die erforderlichen Kräfte und Mittel und die Auflagen und enthält Empfehlungen zur Wahl des Befehlshabers der Operation (OpCdr) und des operativen Hauptquartiers (OHQ). |
Anlage A
ORGANIGRAMM DES EUMS
Anlage B
ABKÜRZUNGEN
A
ADMIN Unterabteilung „Verwaltung“
AU Afrikanische Union
C
CEUMC Vorsitzender des Militärausschusses der Europäischen Union
CPCC Ziviler Planungs- und Durchführungsstab
CIS Abteilung „Kommunikations- und Informationssysteme“
CIS POL/REQ Grundsatzfragen und Bedarfsplanung für „Kommunikations- und Informationssysteme“
CIV/MIL CELL Zivil-militärische Zelle
CIV/MIL STRAT PLAN Unterabteilung „Zivil-militärische Strategieplanung“
CIVCOM Ausschuss für die zivilen Aspekte der Krisenbewältigung
CMC Krisenbewältigungskonzept
CMC SPT Unterstützung des Vorsitzenden des Militärausschusses der Europäischen Union
COMMS & IS „Kommunikations- und Informationssysteme“
CONOPS Operationskonzept
CRISIS RESP/CURRENT OPS Unterabteilung „Krisenreaktionsplanung/laufende Operationen“
CSO Zivilstrategische Option
D
DDG Stellvertretender Generaldirektor
DGEUMS Generaldirektor des Militärstabs der Europäischen Union
DCPCC Direktor des Zivilen Planungs- und Durchführungsstabs
DPP Verteidigungsplanungsprozess
E
ESVP Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik
EU CELL (SHAPE) Zelle der Europäischen Union bei SHAPE
EUMC Militärausschuss der Europäischen Union
EUMS Militärstab der Europäischen Union
EUV Vertrag über die Europäische Union
EX/TRN/ANL Unterabteilung „Übungen, Schulung und Analyse“
G
GESVP Gemeinsame Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik
I
INT POLICY Unterabteilung „Intelligence-Grundsatzfragen“
INT PRODUCTION Unterabteilung „Intelligence-Produktion“
INT REQ Unterabteilung „Intelligence-Bedarfsplanung“
IT SUPPORT Unterabteilung „Informationstechnologie und Sicherheit“
L
LEGAL Juristischer Berater
LOG POLICY Unterabteilung „Logistik“
M
MAP Unterabteilung „Militärische Beurteilung und Planung“
O
OCPS Ständiges Personal des Operationszentrums
OHQ operatives Hauptquartier
OP CENTRE PERM STAFF Ständiges Personal des Operationszentrums
OPLAN Operationsplan
OPSCEN Operationszentrum
OSZE Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
P
PARP Planungs- und Überprüfungsprozess
PfP Partnerschaft für den Frieden
POL Unterabteilung „Grundsatzfragen“
PSK Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee
PSO Polizeistrategische Option.