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Documento 22007D0085(01)

Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 85/2007 vom 6. Juli 2007 zur Änderung des Anhangs VI (Soziale Sicherheit) des EWR-Abkommens

ABl. L 328 vom 13.12.2007, pagg. 29–30 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

Stato giuridico del documento Non più in vigore, Data di fine della validità: 31/05/2011; Stillschweigend aufgehoben durch 22011D0076

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2007/85(2)/oj

13.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 328/29


BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES

Nr. 85/2007

vom 6. Juli 2007

zur Änderung des Anhangs VI (Soziale Sicherheit) des EWR-Abkommens

DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, im Folgenden „Abkommen“ genannt, insbesondere auf Artikel 98,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Anhang VI des Abkommens wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 118/2006 vom 22. September 2006 (1) geändert.

(2)

Der Beschluss Nr. 204 der Verwaltungskommission der Europäischen Gemeinschaften für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer vom 6. Oktober 2005 über die Muster der zur Durchführung der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72 des Rates erforderlichen Vordrucke (Reihe E 200) (2) ist in das Abkommen aufzunehmen.

(3)

Der Beschluss Nr. 206 der Verwaltungskommission der Europäischen Gemeinschaften für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer vom 15. Dezember 2005 über die Arbeitsweise und die Zusammensetzung des Rechnungsausschusses der Verwaltungskommission für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer (3) ist in das Abkommen aufzunehmen.

(4)

Die Beschlüsse Nr. 184 und Nr. 188 der Verwaltungskommission der Europäischen Gemeinschaften für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer, die in das Abkommen aufgenommen wurden, werden durch den Beschluss Nr. 204 ersetzt.

(5)

Die Beschlüsse Nr. 86 und Nr. 159 der Verwaltungskommission der Europäischen Gemeinschaften für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer, die in das Abkommen aufgenommen wurden, werden durch den Beschluss Nr. 206 ersetzt —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Anhang VI des Abkommens wird wie folgt geändert:

1.

Die Nummern 3.43 (Beschluss Nr. 158), 3.64 (Beschluss Nr. 188) und 3.8 (Beschluss Nr. 86) werden gestrichen.

2.

Nach Nummer 3.78 (Beschluss Nr. 202) werden folgende Nummern eingefügt:

„3.79.

32006 D 0613: Beschluss Nr. 204 der Verwaltungskommission der Europäischen Gemeinschaften für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer vom 6. Oktober 2005 über die Muster der zur Durchführung der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72 des Rates erforderlichen Vordrucke (Reihe E 200) (ABl. L 254 vom 16.9.2006, S. 1).

3.80.

32006 D 0352: Beschluss Nr. 206 der Verwaltungskommission der Europäischen Gemeinschaften für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer vom 15. Dezember 2005 über die Arbeitsweise und die Zusammensetzung des Rechnungsausschusses der Verwaltungskommission für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer (ABl. L 130 vom 18.5.2006, S. 39).“

Artikel 2

Die isländische und die norwegische Sprachfassung der Beschlüsse Nr. 204 und Nr. 206, die in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht werden, sind verbindlich.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 7. Juli 2007 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens vorliegen (4).

Artikel 4

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 6. Juli 2007.

Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss

Der Vorsitzende

Stefán Haukur JÓHANNESSON


(1)  ABl. L 333 vom 30.11.2006, S. 42.

(2)  ABl. L 254 vom 16.9.2006, S. 1.

(3)  ABl. L 130 vom 18.5.2006, S. 39.

(4)  Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.


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