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Document L:2006:130:TOC

Amtsblatt der Europäischen Union, L 130, 18. Mai 2006


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ISSN 1725-2539

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 130

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

49. Jahrgang
18. Mai 2006


Inhalt

 

I   Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

Seite

 

 

Verordnung (EG) Nr. 738/2006 der Kommission vom 17. Mai 2006 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

1

 

*

Verordnung (EG) Nr. 739/2006 der Kommission vom 17. Mai 2006 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur

3

 

*

Verordnung (EG) Nr. 740/2006 der Kommission vom 17. Mai 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1063/2005 hinsichtlich der unter die Dauerausschreibung für die Ausfuhr von Weichweizen aus Beständen der tschechischen Interventionsstelle fallenden Menge

5

 

*

Verordnung (EG) Nr. 741/2006 der Kommission vom 17. Mai 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2005 hinsichtlich der unter die Dauerausschreibung für die Ausfuhr von Weichweizen aus Beständen der slowakischen Interventionsstelle fallenden Menge

6

 

*

Verordnung (EG) Nr. 742/2006 der Kommission vom 17. Mai 2006 zur Anpassung bestimmter Fangquoten für 2006 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 847/96 des Rates zur Festlegung zusätzlicher Bestimmungen für die jahresübergreifende Verwaltung der TAC und Quoten

7

 

 

Verordnung (EG) Nr. 743/2006 der Kommission vom 17. Mai 2006 zur Festsetzung der in den Sektoren Geflügelfleisch und Eier sowie für Eieralbumin geltenden repräsentativen Einfuhrpreise sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1484/95

17

 

 

Verordnung (EG) Nr. 744/2006 der Kommission vom 17. Mai 2006 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Eier

19

 

 

Verordnung (EG) Nr. 745/2006 der Kommission vom 17. Mai 2006 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen im Geflügelfleischsektor

21

 

 

Verordnung (EG) Nr. 746/2006 der Kommission vom 17. Mai 2006 über die Einfuhrlizenzen für aus Botsuana, Kenia, Madagaskar, Swasiland, Simbabwe und Namibia stammende Erzeugnisse des Rindfleischsektors

23

 

 

Verordnung (EG) Nr. 747/2006 der Kommission vom 17. Mai 2006 zur Festsetzung der Erstattungssätze bei der Ausfuhr von Eiern und Eigelb in Form von nicht unter Anhang I des Vertrags fallenden Waren

25

 

*

Richtlinie 2006/45/EG der Kommission vom 16. Mai 2006 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates hinsichtlich der Spezifikation des Wirkstoffs Propoxycarbazon ( 1 )

27

 

 

II   Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 

 

Kommission

 

*

Entscheidung der Kommission vom 28. April 2006 über die Mengen an Methylbromid, die im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, in der Gemeinschaft für kritische Verwendungszwecke eingesetzt werden dürfen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 1244)

29

 

 

Kommission
Verwaltungskommission der Europäischen Gemeinschaften für die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer

 

*

Beschluss Nr. 205 vom 17. Oktober 2005 zur Bedeutung des Begriffs „Kurzarbeit“ im Hinblick auf Grenzgänger ( 2 )

37

 

*

Beschluss Nr. 206 vom 15. Dezember 2005 über die Arbeitsweise und die Zusammensetzung des Rechnungsausschusses bei der Verwaltungskommission für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer

39

 

 

In Anwendung von Titel V des Vertrags über die Europäische Union erlassene Rechtsakte

 

*

Beschluss EUPT/1/2006 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 2. Mai 2006 betreffend die Ernennung des Leiters des EU-Planungsteams (EUPT Kosovo) bezüglich einer möglichen Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und in möglichen anderen Bereichen im Kosovo

42

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

 

(2)   Text von Bedeutung für den EWR und für das Abkommen EU/Schweiz

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

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