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Document L:1990:091:TOC

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 91, 6. April 1990


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Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften

ISSN 0376-9453

L 91
33. Jahrgang
6. April 1990



Ausgabe in deutscher Sprache

 

Rechtsvorschriften

  

Inhalt

 

Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
 

*

Verordnung (EWG) Nr. 866/90 des Rates vom 29. März 1990 zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse

1

 

*

Verordnung (EWG) Nr. 867/90 des Rates vom 29. März 1990 betreffend die Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für forstwirtschaftliche Erzeugnisse

7

 

*

VERORDNUNG (EWG) Nr. 868/90 DES RATES vom 2. April 1990 zur Einfuehrung eines endgueltigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter geschweisster Rohre aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl mit Ursprung in Jugoslawien und in Rumaenien und zur endgueltigen Vereinnahmung der vorlaeufigen Antidumpingzoelle auf diese Einfuhren

8

  

Verordnung (EWG) Nr. 869/90 der Kommission vom 5. April 1990 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen

11

  

Verordnung (EWG) Nr. 870/90 der Kommission vom 5. April 1990 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden

13

  

Verordnung (EWG) Nr. 871/90 der Kommission vom 5. April 1990 zur Festsetzung der Mindestabschöpfungen bei der Einfuhr von Olivenöl sowie der Einfuhrabschöpfungen für andere Erzeugnisse des Olivenölsektors

15

 

*

VERORDNUNG (EWG) Nr. 872/90 DER KOMMISSION vom 3. April 1990 zur Aenderung der Liste im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 3699/89 zur Festlegung der Liste fuer 1990 der Schiffe mit einer Laenge ueber alles von mehr als 8 m, die in bestimmten Zonen der Gemeinschaft beim Seezungenfang Baumkurren verwenden duerfen, deren Gesamtbaumlaenge mehr als 9 m betraegt

18

  

Verordnung (EWG) Nr. 873/90 der Kommission vom 5. April 1990 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 228/90 zur Einführung einer Ausgleichsabgabe auf die Einfuhr von frischen Zitronen mit Ursprung in der Türkei

20

  

Verordnung (EWG) Nr. 874/90 der Kommission vom 5. April 1990 zur Aufhebung des bei der Einfuhr von Artischocken aus Spanien (mit Ausnahme der Kanarischen Inseln) in die Zehnergemeinschaft zu erhebenden Berichtigungsbetrags

21

  

Verordnung (EWG) Nr. 875/90 der Kommission vom 5. April 1990 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen

22

  

Verordnung (EWG) Nr. 876/90 der Kommission vom 5. April 1990 zur Festsetzung der Beihilfe für Ölsaaten

26

 
  

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Kommission

  

90/162/EWG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 23. März 1990 zur Änderung der Entscheidung 89/244/EWG zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, für Speisekartoffeln mit Ursprung in der Türkei Ausnahmen von einigen Vorschriften der Richtlinie 77/93/EWG zuzulassen (Nur der niederländische, französische und deutsche Text sind verbindlich)

30

  

90/163/EWG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 26. März 1990 zur Änderung der Entscheidung 86/77/EWG zur Anerkennung von Nahrungsmittelhilfsmaßnahmen humanitärer Organisationen und zu deren Freistellung von Währungsausgleichsbeträgen (Nur der englische Text ist verbindlich)

31

  

90/164/EWG:

 
 

*

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 28. Maerz 1990 zur Aenderung der Entscheidung 90/135/EWG ueber Plaene bestimmter Drittlaender zur Untersuchung frischen Fleisches auf Rueckstaende (ausgenommen Rueckstaende von Stoffen mit hormonaler Wirkung)

32

  

90/165/EWG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 28. März 1990 über die Liste der Betriebe in Madagaskar, die für die Einfuhr frischen Fleisches in die Gemeinschaft zugelassen sind

34

  

90/166/EWG:

 
 

*

BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 2. April 1990 zur Annahme von Verpflichtungen im Rahmen des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter geschweisster Rohre aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl mit Ursprung in Jugoslawien und in Rumaenien

36




DE



Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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