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Document L:2005:109:TOC

Amtsblatt der Europäischen Union, L 109, 29. April 2005


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ISSN 1725-2539

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 109

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

48. Jahrgang
29. April 2005


Inhalt

 

II   Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

Seite

 

 

Kommission

 

*

Entscheidung der Kommission vom 8. März 2005 zur Befreiung der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Maltas und Polens von der Verpflichtung, auf bestimmte Arten die Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG, 68/193/EWG, 1999/105/EG und 2002/57/EG des Rates über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut, Getreidesaatgut, vegetativem Vermehrungsgut von Reben, forstlichem Vermehrungsgut bzw. Saatgut von Öl- und Faserpflanzen anzuwenden (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 525)  (1)

1

 

 

Europäische Zentralbank

 

*

Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 15. Februar 2005 zur Änderung der Leitlinie EZB/2003/2 über bestimmte statistische Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank und die von den nationalen Zentralbanken anzuwendenden Verfahren zur Meldung statistischer Daten im Bereich der Geld- und Bankenstatistik (EZB/2005/4)

6

 

*

Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 17. Februar 2005 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank und die Verfahren für den Austausch statistischer Daten im Europäischen System der Zentralbanken im Bereich der staatlichen Finanzstatistiken (EZB/2005/5)

81

 

*

Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 11. März 2005 zur Änderung der Leitlinie EZB/2000/1 über die Verwaltung von Währungsreserven der Europäischen Zentralbank durch die nationalen Zentralbanken sowie über die Rechtsdokumentation bei Geschäften mit den Währungsreserven der Europäischen Zentralbank (EZB/2005/6)

107

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR.

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

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