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Document 32006R0817R(01)

Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 817/2006 des Rates vom 29. Mai 2006 zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Birma/Myanmar und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 798/2004 ( ABl. L 148 vom 2.6.2006 )

ABl. L 175 vom 29.6.2006, p. 106–106 (DE)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2006/817/corrigendum/2006-06-29/oj

29.6.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 175/106


Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 817/2006 des Rates vom 29. Mai 2006 zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Birma/Myanmar und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 798/2004

( Amtsblatt der Europäischen Union L 148 vom 2. Juni 2006 )

Seite 3, Artikel 4 Buchstabe a:

Statt:

„a)

den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von nicht-letalem militärischem Gerät, das ausschließlich humanitären oder Schutzzwecken dient oder für die Programme der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der Gemeinschaft zum Aufbau von Institutionen oder für Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union und der Vereinten Nationen bestimmt ist,“

muss es heißen:

„a)

die Bereitstellung von Finanzmitteln und Finanzhilfen sowie von technischer Hilfe im Zusammenhang mit:

i)

nicht letalem militärischem Gerät, das ausschließlich für humanitäre oder Schutzzwecke oder für Programme der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der Gemeinschaft zum Aufbau von Institutionen bestimmt ist, oder

ii)

Material, das für Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union und der Vereinten Nationen bestimmt ist,“.

Seite 3, Artikel 4 Buchstaben d und e:

Statt:

„d)

die Bereitstellung von Finanzmitteln und Finanzhilfen im Zusammenhang mit derartigen Gütern oder mit derartigen Programmen und Aktionen,

e)

die Bereitstellung von technischer Hilfe im Zusammenhang mit derartigen Gütern oder mit derartigen Programmen und Aktionen,“

muss es heißen:

„d)

die Bereitstellung von Finanzmitteln und Finanzhilfen im Zusammenhang mit den unter den Buchstaben b und c genannten Gütern oder Programmen und Aktionen,

e)

die Bereitstellung von technischer Hilfe im Zusammenhang mit den unter den Buchstaben b und c genannten Gütern oder Programmen und Aktionen.“


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