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Document 32006D0353

Beschluss EUPT/1/2006 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 2. Mai 2006 betreffend die Ernennung des Leiters des EU-Planungsteams (EUPT Kosovo) bezüglich einer möglichen Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und in möglichen anderen Bereichen im Kosovo

ABl. L 130 vom 18.5.2006, p. 42–42 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
ABl. L 294M vom 25.10.2006, p. 83–83 (MT)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2006

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2006/353/oj

18.5.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 130/42


BESCHLUSS EUPT/1/2006 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 2. Mai 2006

betreffend die Ernennung des Leiters des EU-Planungsteams (EUPT Kosovo) bezüglich einer möglichen Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und in möglichen anderen Bereichen im Kosovo

(2006/353/GASP)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 3,

gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2006/304/GASP des Rates vom 10. April 2006 zur Einsetzung eines EU-Planungsteams (EUPT Kosovo) bezüglich einer möglichen Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und in möglichen anderen Bereichen im Kosovo (1), insbesondere auf Artikel 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 6 der Gemeinsamen Aktion 2006/304/GASP ermächtigt der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee, geeignete Beschlüsse nach Artikel 25 des Vertrags zu fassen; diese Ermächtigung schließt die Befugnis zur Ernennung eines Leiters des EU-Planungsteams (EUPT Kosovo) auf Vorschlag des Generalsekretärs/Hohen Vertreters ein.

(2)

Der Generalsekretär/Hohe Vertreter hat die Ernennung von Herrn Casper KLYNGE vorgeschlagen —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Herr Casper KLYNGE wird zum Leiter des EU-Planungsteams (EUPT Kosovo) bezüglich einer möglichen Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und in möglichen anderen Bereichen im Kosovo ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.

Er gilt bis zum 31. Dezember 2006.

Geschehen zu Brüssel am 2. Mai 2006.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Präsident

F. J. KUGLITSCH


(1)  ABl. L 112 vom 26.4.2006, S. 19.


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