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Document L:1995:199:TOC
Official Journal of the European Communities, L 199, 24 August 1995
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 199, 24. August 1995
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 199, 24. August 1995
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
* | Verordnung (EG) Nr. 2027/95 des Rates vom 15. Juni 1995 zur Einführung einer Regelung zur Steuerung des Fischereiaufwands in bestimmten Fanggebieten und für bestimmte Fischereiressourcen der Gemeinschaft | |||
* | Verordnung (EG) Nr. 2028/95 des Rates vom 29. Juni 1995 über den Abschluß des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und des finanziellen Ausgleichs nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Kap Verde über die Fischerei vor der Küste Kap Verdes für die Zeit vom 6. September 1994 bis zum 5. September 1997 | |||
Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und des finanziellen Ausgleichs nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Kap Verde über die Fischerei vor der Küste Kap Verdes | ||||
* | Verordnung (EG) Nr. 2029/95 der Kommission vom 22. August 1995 zur Einstellung des Seezungenfangs durch Schiffe unter französischer Flagge | |||
* | Verordnung (EG) Nr. 2030/95 der Kommission vom 22. August 1995 zur Einstellung des Sprottenfangs durch Schiffe unter schwedischer Flagge | |||
VERORDNUNG (EG) Nr. 2031/95 DER KOMMISSION vom 22. August 1995 über die unentgeltliche Lieferung von Weichweizen aus Interventionsbeständen nach Georgien, Armenien, Aserbaidschan und Tadschikistan | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 2032/95 DER KOMMISSION vom 22. August 1995 zur Lieferung von Mehl für die Bevölkerung von Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Kirgisistan und Tadschikistan | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 2033/95 DER KOMMISSION vom 23. August 1995 zur Festsetzung der Menge Milch und Milcherzeugnisse, die im vierten Vierteljahr 1995 gemäß den von der Gemeinschaft mit der Republik Polen, der Republik Ungarn, der Tschechischen Republik und der Slowakischen Republik geschlossenen Europa-Abkommen zur Verfügung stehen | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 2034/95 DER KOMMISSION vom 23. August 1995 mit den im vierten Vierteljahr 1995 gemäß den zwischen der Gemeinschaft und Bulgarien sowie Rumänien geschlossenen Interimsabkommen einführbaren Käsemengen | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 2035/95 DER KOMMISSION vom 23. August 1995 zur Festsetzung der repräsentativen Preise und der zusätzlichen Einfuhrzölle für Melasse im Zuckersektor | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 2036/95 DER KOMMISSION vom 23. August 1995 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Weißzucker und Rohzucker in unverändertem Zustand | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 2037/95 DER KOMMISSION vom 23. August 1995 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Ausfuhrerstattung für Weißzucker für die im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1813/95 durchgeführte vierte Teilausschreibung | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 2038/95 DER KOMMISSION vom 23. August 1995 zur Bestimmung der im 4. Quartal 1995 verfügbaren Mengen für Käse mit Ursprung in Ungarn und Bulgarien im Rahmen bestimmter Zollkontingente der Verordnung (EG) Nr. 3379/94 des Rates | ||||
* | VERORDNUNG (EG) Nr. 2039/95 DER KOMMISSION vom 22. August 1995 zur Festsetzung von Durchschnittswerten je Einheit für die Ermittlung des Zollwerts bestimmter verderblicher Waren | |||
VERORDNUNG (EG) Nr. 2040/95 DER KOMMISSION vom 23. August 1995 zur Bestimmung der im vierten Vierteljahr 1995 einführbaren Mengen an Milch und Milcherzeugnissen im Rahmen der Abkommen über Freihandel zwischen der Gemeinschaft und den Baltischen Staaten | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 2041/95 DER KOMMISSION vom 23. August 1995 zur Festsetzung des einheitlichen Koeffizienten, mit dem die Mengen Drittlandsbananen und nichttraditionelle AKP-Bananen zu verringern sind, die den in Österreich, Finnland oder Schweden registrierten Marktbeteiligten der Gruppe C zur Einfuhr in diesen Mitgliedstaaten für das vierte Quartal 1995 zugeteilt werden | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 2042/95 DER KOMMISSION vom 23. August 1995 zur Festsetzung der im Wirtschaftsjahr 1995/96 für Baumwolle zu gewährenden Beihilfe | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 2043/95 DER KOMMISSION vom 23. August 1995 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 2044/95 DER KOMMISSION vom 23. August 1995 zur Änderung der im Sektor Getreide geltenden Zölle | ||||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Kommission | ||||
95/346/EG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 25. Juli 1995 zur Festlegung der besonderen Veterinärbedingungen und Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr von bestimmten Kategorien frischen Geflügelfleisches aus Israel und bestimmten nach der Einfuhr anzuwendenden veterinärhygienischen Beschränkungsmaßnahmen |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |