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Document L:1988:137:TOC
Official Journal of the European Communities, L 137, 2 June 1988
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 137, 2. Juni 1988
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 137, 2. Juni 1988
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
* | VERORDNUNG (EWG) Nr. 1493/88 DES RATES vom 3. Mai 1988 über den Abschluß des Protokolls zur Festlegung der Fischereirechte und des finanziellen Ausgleichs nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Republik Senegal und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Fischerei vor der senegalesischen Küste für die Zeit vom 29. Februar 1988 bis zum 28. Februar 1990 # | |||
Protokoll zur Festlegung der Fischereirechte und des finanziellen Ausgleichs nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Republik Senegal und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Fischerei vor der senegalesischen Küste für die Zeit vom 29. Februar 1988 bis zum 28. Februar 1990 | ||||
* | Verordnung (EWG) Nr. 1494/88 des Rates vom 3. Mai 1988 über den Abschluß des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Islamischen Bundesrepublik Komoren über die Fischerei vor der Küste der Komoren | |||
Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Islamischen Bundesrepublik Komoren über die Fischerei vor der Küste der Komoren | ||||
Protokoll über die Fischereirechte und den Finanzbeitrag nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Islamischen Bundesrepublik Komoren über die Fischerei vor der Küste der Komoren | ||||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Rat | ||||
88/306/EWG: | ||||
* | Beschluß des Rates vom 16. Mai 1988 über den Abschluß des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Schlachttieren | |||
European Convention for the Protection of Animals for Slaughter - Convention européenne sur la protection des animaux d'abattage |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |