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Document L:1976:154:TOC
Official Journal of the European Communities, L 154, 15 June 1976
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 154, 15. Juni 1976
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 154, 15. Juni 1976
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
Verordnung (EWG) Nr. 1358/76 der Kommission vom 14. Juni 1976 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen bei der Einfuhr | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1359/76 der Kommission vom 14. Juni 1976 zur Festsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1360/76 der Kommission vom 14. Juni 1976 zur Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Milch und Milcherzeugnissen | ||||
* | Verordnung (EWG) Nr. 1361/76 der Kommission vom 14. Juni 1976 über Durchführungsbestimmungen für die Erstattung bei der Ausfuhr von Reis und Reisgemischen | |||
* | Verordnung (EWG) Nr. 1362/76 der Kommission vom 14. Juni 1976 bezüglich eines Ausschreibungsverfahrens für die Festsetzung der Abschöpfungen für Olivenöl | |||
Verordnung (EWG) Nr. 1363/76 der Kommission vom 14. Juni 1976 zur Änderung der für Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anzuwendenden Erstattungen | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1364/76 der Kommission vom 14. Juni 1976 zur Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß- und Rohzucker | ||||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Kommission | ||||
76/528/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 14. April 1976, mit der die Italienische Republik ermächtigt wird, bestimmte aus der Republik Korea stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Pullover aus synthetischen Spinnstoffen der Tarifnummer ex 60.05 des Gemeinsamen Zolltarifs von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen | |||
76/529/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 20. April 1976, mit der die Italienische Republik ermächtigt wird, aus der Volksrepublik China stammende und in den anderen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Gewebe aus Baumwolle, andere als Drehergewebe oder Schlingengewebe (Frottiergewebe), roh, der Tarifnummer ex 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs, von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen | |||
76/530/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 26. April 1976, mit der die Italienische Republik ermächtigt wird, aus Ungarn stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Sportschuhe mit Oberteil aus Leder, andere als Skischuhe, der Tarifstelle 64.02 ex A des Gemeinsamen Zolltarifs, von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen | |||
76/531/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 27. April 1976, mit der die Italienische Republik ermächtigt wird, aus der Volksrepublik China stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Gewebe aus Seide, roh, der Tarifnummer ex 50.09 des Gemeinsamen Zolltarifs, von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen | |||
76/532/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 3. Juni 1976 zur Festsetzung des Höchstbetrags für die Ausfuhrerstattung für Weißzucker für die gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2101/75 durchgeführte zweiunddreißigste Teilausschreibung | ||||
76/533/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 4. Juni 1976 darüber, inwieweit den vom 24. bis 28. Mai 1976 gestellten Anträgen auf Einfuhrlizenzen stattgegeben werden kann | |||
76/534/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 4. Juni 1976 über die Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von geschliffenem Langkornreis im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 358/76 |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |