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Document L:1976:154:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 154, 15. Juni 1976


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    Amtsblatt
    der
    Europäischen Gemeinschaften

    ISSN 0376-9453

    L 154
    19. Jahrgang
    15. Juni 1976



    Ausgabe in deutscher Sprache

     

    Rechtsvorschriften

      

    Inhalt

     

    Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
      

    Verordnung (EWG) Nr. 1358/76 der Kommission vom 14. Juni 1976 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen bei der Einfuhr

    1

      

    Verordnung (EWG) Nr. 1359/76 der Kommission vom 14. Juni 1976 zur Festsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden

    3

      

    Verordnung (EWG) Nr. 1360/76 der Kommission vom 14. Juni 1976 zur Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Milch und Milcherzeugnissen

    5

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 1361/76 der Kommission vom 14. Juni 1976 über Durchführungsbestimmungen für die Erstattung bei der Ausfuhr von Reis und Reisgemischen

    11

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 1362/76 der Kommission vom 14. Juni 1976 bezüglich eines Ausschreibungsverfahrens für die Festsetzung der Abschöpfungen für Olivenöl

    13

      

    Verordnung (EWG) Nr. 1363/76 der Kommission vom 14. Juni 1976 zur Änderung der für Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anzuwendenden Erstattungen

    15

      

    Verordnung (EWG) Nr. 1364/76 der Kommission vom 14. Juni 1976 zur Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß- und Rohzucker

    17

     
      

    II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
      

    Kommission

      

    76/528/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 14. April 1976, mit der die Italienische Republik ermächtigt wird, bestimmte aus der Republik Korea stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Pullover aus synthetischen Spinnstoffen der Tarifnummer ex 60.05 des Gemeinsamen Zolltarifs von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen

    18

      

    76/529/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 20. April 1976, mit der die Italienische Republik ermächtigt wird, aus der Volksrepublik China stammende und in den anderen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Gewebe aus Baumwolle, andere als Drehergewebe oder Schlingengewebe (Frottiergewebe), roh, der Tarifnummer ex 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs, von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen

    20

      

    76/530/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 26. April 1976, mit der die Italienische Republik ermächtigt wird, aus Ungarn stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Sportschuhe mit Oberteil aus Leder, andere als Skischuhe, der Tarifstelle 64.02 ex A des Gemeinsamen Zolltarifs, von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen

    21

      

    76/531/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 27. April 1976, mit der die Italienische Republik ermächtigt wird, aus der Volksrepublik China stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Gewebe aus Seide, roh, der Tarifnummer ex 50.09 des Gemeinsamen Zolltarifs, von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen

    22

      

    76/532/EWG:

     
      

    Entscheidung der Kommission vom 3. Juni 1976 zur Festsetzung des Höchstbetrags für die Ausfuhrerstattung für Weißzucker für die gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2101/75 durchgeführte zweiunddreißigste Teilausschreibung

    23

      

    76/533/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 4. Juni 1976 darüber, inwieweit den vom 24. bis 28. Mai 1976 gestellten Anträgen auf Einfuhrlizenzen stattgegeben werden kann

    24

      

    76/534/EWG:

     
      

    Entscheidung der Kommission vom 4. Juni 1976 über die Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von geschliffenem Langkornreis im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 358/76

    25




    DE



    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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