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Document 32001D0695

    2001/695/EG: Entscheidung der Kommission vom 8. Mai 2001 betreffend die staatlichen Beihilfen der Bundesrepublik Deutschland für die Umstrukturierung der Philipp Holzmann AG (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 1419)

    ABl. L 248 vom 18.9.2001, p. 46–62 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2001/695/oj

    32001D0695

    2001/695/EG: Entscheidung der Kommission vom 8. Mai 2001 betreffend die staatlichen Beihilfen der Bundesrepublik Deutschland für die Umstrukturierung der Philipp Holzmann AG (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 1419)

    Amtsblatt Nr. L 248 vom 18/09/2001 S. 0046 - 0062


    Entscheidung der Kommission

    vom 8. Mai 2001

    betreffend die staatlichen Beihilfen der Bundesrepublik Deutschland für die Umstrukturierung der Philipp Holzmann AG

    (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 1419)

    (Nur der deutsche Text ist verbindlich)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2001/695/EG)

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 1,

    gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a),

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags(1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 3,

    nachdem der Mitgliedstaat und andere Beteiligte auf der Grundlage der vorerwähnten Bestimmungen zur Stellungnahme aufgefordert worden sind(2) und gestützt auf ihre Bemerkungen,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    I. VERFAHREN

    (1) Im November 1999 erfuhr die Kommission aus den Medien über geplante staatliche Beihilfen zugunsten der Philipp Holzmann AG (PH AG). Mit Schreiben vom 25. November 1999 bat sie Deutschland um Einzelheiten. Mit Schreiben vom 10. Dezember 1999 meldete Deutschland bei der Kommission ein nachrangiges Darlehen der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau ("KfW") und eine Bundesbürgschaft an, die Teil eines umfassenderen Umstrukturierungsplans sein sollten; die Anmeldung wurde mit Schreiben vom 20. Dezember 1999 ergänzt.

    (2) Mit Schreiben vom 16. Februar 2000 teilte die Kommission Deutschland ihren Beschluss mit, wegen der Beihilfe das Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag zu eröffnen.

    (3) Mit Schreiben vom 15. März 2000 legte Deutschland seine Bemerkungen und zusätzliche Informationen wie den ausführlichen Umstrukturierungsplan vor. Nach einer Zusammenkunft mit Vertretern der deutschen Behörden am 20. März 2000 wurden der Kommission mit Schreiben vom 28. März 2000 weitere Angaben zugeleitet.

    (4) Der Beschluss der Kommission über die Eröffnung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht(3). Die Kommission forderte die sonstigen Beteiligten zur Stellungnahme auf. Am 15. Mai 2000 erhielt sie Bemerkungen eines Wettbewerbers, die zur Stellungnahme an Deutschland weitergeleitet wurden. Die Antwort Deutschlands ging mit Schreiben vom 1. August 2000 ein.

    (5) Auf Aufforderung übermittelte Deutschland weitere Angaben zur angemeldeten Beihilfe mit Schreiben vom 25. April 2000, 21. Juni 2000, 8. August 2000, 17. August 2000, 23. August 2000, 14. und 15. September 2000, 18. Oktober 2000, 1., 13. und 24. November 2000, 14. und 20. Dezember 2000, 10. und 24. Januar 2001, 2. und 16. Februar 2001, 14. März 2001 sowie 4. April 2001.

    (6) Am 31. August 2000 erfuhr die Kommission von der Absicht der KfW, der PH AG ein Darlehen zu gewähren, und übermittelte am gleichen Tag ein Auskunftsverlangen an Deutschland.

    (7) Deutschland übermittelte weitere Angaben zu diesem Darlehen mit Schreiben vom 11. September 2000, 9. Oktober 2000 und 1. November 2000. Am 19. Oktober 2000 fand darüber ein Gespräch zwischen Vertretern der Kommission und Vertretern der deutschen Behörden statt. Mit Schreiben vom 8. Januar 2001 legte Deutschland den Darlehensvertrag zwischen KfW und der Philipp Holzmann AG vom 8. Dezember 2000 vor; weitere Angaben wurden am 10. Januar 2001 übermittelt.

    II. AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEIHILFE

    Der Philipp-Holzmann-Konzern

    (8) Die PH AG ist eines der größten deutschen Bauunternehmen. Nach eigener Einschätzung war das Unternehmen zusammen mit seinen Tochtergesellschaften in Deutschland bis 1998 zweitgrößter Anbieter von Baudienstleistungen, seither liegt es an dritter Stelle. Der Philipp-Holzmann-Konzern ist in der Konzeption, Planung, Entwicklung und Ausführung sämtlicher Arten von Bauvorhaben tätig. Das Baukerngeschäft umfasst die Bereiche Hoch- und Tiefbau einschließlich Industriebau, Wohnungsbau und öffentlicher Bau. Weitere Tätigkeitsbereiche sind unter anderem Straßen- und Stahlbau sowie der Betrieb und die Wartung von Gebäuden. Über seine Tochtergesellschaften ist der Holzmann-Konzern weltweit - vor allem in Europa und den USA, aber auch in Asien - tätig.

    (9) 1999 erbrachte der Konzern Bauleistungen von insgesamt 12,08 Mrd DEM (6,2 Mrd. EUR), davon 5,6 Mrd. DEM (2,9 Mrd. EUR) in Deutschland. Die PH AG erbrachte 1999 Bauleistungen von 2,3 Mrd. DEM (1,2 Mrd. EUR). Im gleichen Jahr erzielte der Konzern einen Absatz von 8,9 Mrd. DEM (4,55 Mrd. EUR) und die PH AG von 2,2 Mrd. DEM (1,1 Mrd. EUR). Der Konzern hatte Ende 1999 weltweit über 28000 Beschäftigte, davon etwa 16000 in Deutschland, von denen wiederum etwa 5000 bei der PH AG angestellt waren. In anderen Ländern wie USA, Frankreich, Österreich, Niederlande, Spanien und Thailand hatte der Konzern über 12000 Mitarbeiter.

    (10) Die PH AG ist mit ihren Niederlassungen im Baukerngeschäft tätig. Die wichtigsten Tochtergesellschaften sind in den folgenden Bereichen tätig:

    - Straßenbau und sonstiger Verkehrswegebau: Deutsche Asphalt Gruppe

    - Vorgefertigte Betonteile(4): Imbau-Gruppe

    - Facility Management: Holzmann Technischer Service GmbH (HSG)

    - Tiefbau: Franki-Gruppe, Möbius Baugesellschaft (50 %)

    - Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik: Scheu + Wirth AG

    - Projektentwicklung: Ph. Holzmann Bau Projekt AG

    - Stahlbau: Lavis.

    (11) Das internationale Geschäft des Konzerns wird von der Philipp Holzmann International, Frankfurt, geführt sowie von diversen Tochtergesellschaften. Für das USA-Geschäft ist die JA Janes Inc. direkt verantwortlich, für Österreich die Philipp Holzmann Österreich GmbH sowie die Ast-Holzmann Baugesellschaft mbH. Gemessen an der weltweiten Bauleistung lag der Konzern 1998 nach eigenen Angaben an siebter Stelle der europäischen Bauunternehmen(5).

    (12) Vor der Krise im November 1999 und der anschließenden Umstrukturierung waren die belgische Geviert-Gruppe (mit rd. 30 %) und die Deutsche Bank AG (mit rd. 15 %) die größten Aktionäre; die übrigen Anteile befanden sich in Streubesitz. Seit der Kapitalerhöhung im Jahr 2000 sind die größten Aktionäre die Deutsche Bank (rd. 20 %), Geviert (rd. 13 %) sowie die übrigen an der Kapitalerhöhung beteiligten Konsortialbanken.

    (13) In den Jahren 1997 und 1998 leitete die PH AG nach negativer Geschäftsentwicklung ein umfassendes Umstrukturierungsprogramm ein. Im November 1999 entdeckte das Unternehmen jedoch bisher nicht erfasste erhebliche Verluste in Höhe von ungefähr 1,2 Mrd EUR für 1999. Nach der im Jahr 2000 abgeschlossenen Rechnungsprüfung ergab sich für 1999 ein tatsächlicher Verlust von 1,39 Mrd. EUR auf Konzernebene und 1,4 Mrd. EUR für die PH AG. In den Jahren 1993 bis 1999 ist im Konzern ein Gesamtverlust von mehr als 3 Mrd. EUR aufgelaufen.

    (14) Am 23. November 1999 stellte die PH AG beim Amtsgericht Frankfurt/Main einen Insolvenzantrag. Das Insolvenzverfahren war erforderlich geworden, nachdem sich die Gläubigerbanken nicht auf Beiträge zu dem vom Vorstand der PH AG und einer Unternehmensberatung vorgeschlagenen Umstrukturierungskonzept einigen konnten.

    Umstrukturierungsbeihilfen

    (15) Der Insolvenzantrag wurde am 24. November 1999 zurückgezogen, als sich die Gläubiger nach Ankündigung der nachstehenden Beihilfemaßnahmen durch die Bundesregierung schließlich doch auf das Umstrukturierungskonzept einigten:

    a) ein nachrangiges Darlehen der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Höhe von 150 Mio. DEM (76,7 Mio. EUR) zu einem Zinssatz von 3,5 % über dem Euribor. Das Darlehen soll zunächst eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2001 haben und kann um maximal zwölf Monate verlängert werden. Die Bereitstellungsprovision beträgt 0,5 % p. a.;

    b) eine Bundesbürgschaft in Höhe von 100 Mio. DEM (51,1 Mio. EUR) für ein Darlehen von 125 Mio. DM (63,9 Mio. EUR), die für längstens zwei Jahre gewährt werden soll. Das Bürgschaftsentgelt beträgt 1,0 % p. a.

    (16) Die beiden Maßnahmen wurden im Dezember 1999 als Umstrukturierungsbeihilfe angemeldet und sind Teil eines Umstrukturierungs-Gesamtkonzepts mit betrieblichen und finanziellen Maßnahmen. Damals legte Deutschland ein Grobkonzept vor, in dem nur wenige operative Maßnahmen konkret beschrieben wurden. Diese Grundzüge sollten im Dezember 1999 und Januar 2000 detailliert ausgearbeitet werden.

    (17) Zu den betrieblichen Maßnahmen zählten a) ein Abbau von rund 5000 Stellen, b) die Reduzierung der regionalen Standorte in Deutschland, c) eine strikte Gewinnorientierung in allen Unternehmensbereichen, d) radikale Kostenschnitte, e) Verbesserung der Kontrollsysteme und des Prozessmanagements, f) Bündelung des Inlandsgeschäfts sowie g) eine Umorganisation der Tochtergesellschaften und Beteiligungen.

    (18) Die finanziellen Maßnahmen bestanden laut Anmeldung im Wesentlichen aus einer Liquiditätshilfe sowie neuem Eigenkapital von insgesamt über 1,5 Mrd. DEM. Die Mittel waren von deutschen Banken ("Konsortialbanken"), aufzubringen, die sich die Lasten analog zu ihrem "value at risk" teilen. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählten eine Barkapitalerhöhung mit vorheriger Kapitalherabsetzung, durch die der PH AG 647 Mio. EUR an neuem Kapital zugeführt werden sollten, der Kauf von Wandelgenussrechten in Höhe von 396 Mio. EUR und ein Konsortialkredit von über 500 Mio. EUR.

    (19) Laut Anmeldung bildete die Beihilfe die "entscheidende Weichenstellung" für die Verwirklichung des Umstrukturierungskonzepts, das die Banken bereits seit einiger Zeit diskutiert hatten.

    Gründe für die Eröffnung des Verfahrens

    (20) In ihrem Beschluss zur Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens gemäß Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag stufte die Kommission die zu prüfenden Maßnahmen als staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG- Vertrag und Artikel 61 Absatz 1 EWR-Abkommen ein, da sie den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Das nachrangige Darlehen war "im Interesse" der Bundesrepublik Deutschland durch die staatliche KfW, die Bürgschaft durch die Bundesregierung zu gewähren. Beide Maßnahmen waren daher als "staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte" Beihilfen im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag anzusehen. Die PH AG und ihre Tochtergesellschaften sind europaweit tätig. Die genannten Maßnahmen waren durch die Verbesserung der Finanzlage des Unternehmens als geeignet anzusehen, eine wahrscheinliche Auswirkung auf die wirtschaftliche Stellung von Wettbewerbern aus anderen Mitgliedstaaten zu haben(6) und folglich den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen. Wegen unklarer Formulierungen in der Anmeldung konnte die Kommission nicht ausschließen, dass ein Teil der Beihilfen, nämlich das nachrangige Darlehen der KfW, bereits ausgezahlt war, so dass Deutschland um Klärung gebeten wurde.

    (21) Aufgrund ihrer vorläufigen Beurteilung war die Kommission zu der Feststellung gelangt, dass die angemeldeten Beihilfen auf der Grundlage der Leitlinien der Gemeinschaft für die Beurteilung staatlicher Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten(7) (nachfolgend "Leitlinien") zu bewerten und keine anderen Gemeinschaftsleitlinien anwendbar waren. Ferner war die Kommission der Auffassung, dass die Form der Beihilfen mit den Bestimmungen der Leitlinien für Rettungsbeihilfen unvereinbar waren, und stützte ihre vorläufige Würdigung auf die Genehmigungsvoraussetzungen für Umstrukturierungsbeihilfen gemäß Punkt 3.2.2 der Leitlinien. Die Kommission stimmte der in der Anmeldung zum Ausdruck gebrachten Auffassung Deutschlands zu, dass es sich bei der PH AG um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Punkt 2.1 der Leitlinien handelte. An der Vereinbarkeit der Beihilfemaßnahmen mit dem Gemeinsamen Markt bestanden jedoch erhebliche Zweifel.

    a) Wiederherstellung der Rentabilität des Unternehmens

    (22) Deutschland hatte bis dahin lediglich ein allgemeines Konzept ("Grobkonzept") vorgelegt, in dem nur wenige betriebliche Maßnahmen konkret definiert wurden. Eine Würdigung der geplanten Maßnahmen und ihrer Eignung zur Behebung der für die Probleme verantwortlichen strukturellen Mängel war daher nicht möglich. Außerdem konnte die Kommission keine eindeutige Verbindung zwischen dem betrieblichen Teil des Umstrukturierungskonzepts und den finanziellen Maßnahmen herstellen, da Angaben zu den Kosten der geplanten Umstrukturierungsmaßnahmen in der Anmeldung fehlten.

    (23) Ferner fehlten in der Anmeldung ausführliche Unterlagen zur Finanzplanung wie voraussichtliche Gewinn- und Verlustrechnungen für die nächsten fünf Jahre sowie eine Szenarioanalyse und eine Risikoanalyse, so dass die Kommission die Eignung des vorgelegten Plans nicht beurteilen konnte.

    (24) Im Hinblick auf frühere Fehler der Geschäftsführung stellte sich die Kommission schließlich die Frage, ob die geplanten Maßnahmen ausreichten, um sämtliche verdeckten Verbindlichkeiten des Unternehmens und seiner Tochtergesellschaften aufzudecken.

    b) Vermeidung unzumutbarer Wettbewerbsverfälschungen

    (25) Als Gegenleistung für die Beihilfe wurde in der Anmeldung lediglich die Verringerung der Beschäftigtenzahl (in der Konzernzentrale, den regionalen Standorten, den Beteiligungen und durch "Desinvestitionen") genannt. Ausreichend detaillierte Angaben zu den vermuteten Auswirkungen auf die in der Anmeldung als relevant eingestuften Marktsegmente fehlten.

    (26) Ferner hegte die Kommission angesichts der in der Anmeldung erwähnten Überkapazitäten im Bausektor ernsthafte Zweifel, ob die Veräußerungen und der Personalabbau als endgültiger Abbau von Produktionskapazitäten betrachtet werden könnten und stellte die Frage, ob keine anderen Maßnahmen zum Ausgleich von nachteiligen Folgen für die Wettbewerber vorgesehen waren.

    (27) Schließlich stellte die Kommission fest, dass Deutschland keine vergleichende Bewertung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen vorgelegt hatte, die sich aus dem Verschwinden des begünstigten Unternehmens ergeben würden, und dass quantitative Angaben fehlten. Angesichts der Marktstellung des Unternehmens hatte die Kommission ernsthafte Zweifel, dass Deutschland ein ausgewogenes Bild der wahrscheinlichen Folgen der Rettung und Umstrukturierung des Unternehmens gezeichnet hatte.

    c) Auf das Minimum begrenzte Beihilfe

    (28) Deutschland hatte nicht nachgewiesen, dass die Beihilfe auf das zur Wiederherstellung der Rentabilität des Unternehmens notwendige Mindestmaß begrenzt ist und ihm nicht die Möglichkeit gibt, während der Durchführung des Umstrukturierungsplans seine Produktionskapazitäten zu erweitern.

    (29) Da frühere Gespräche der Banken zur Rettung des Unternehmens gescheitert waren, bat die Kommission Deutschland um sämtliche erforderlichen Informationen zum Beleg für die Notwendigkeit der Beihilfe und um weitere Erläuterungen, aus welchen Gründen die geplante Beihilfe, wie in der Anmeldung beschrieben, entscheidend war.

    (30) Schließlich stellte die Kommission fest, dass öffentliche Banken mit etwa 30 % an der Finanzierung des Umstrukturierungskonzepts beteiligt sind. In der Anmeldung wurde zwar ausgeführt, dass sich die Beiträge der Gläubigerbanken nach der Höhe ihres "value at risk" richteten, aber weitere Erläuterungen wurden nicht gegeben. Die Kommission beurteilt Beiträge öffentlicher Banken gemäß dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers. Da der Kommission eine genaue Interpretation des "value at risk" fehlte, war nicht auszuschließen, dass die Beteiligung der öffentlichen Banken gegen diesen Grundsatz verstieß und möglicherweise als eine zusätzliche staatliche Beihilfe an das Unternehmen zu betrachten und zu prüfen war.

    (31) Aus diesen Gründen stufte die Kommission die angemeldeten Maßnahmen als staatliche Beihilfen ein und hegte ernsthafte Zweifel an ihrer Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt.

    III. STELLUNGNAHME DEUTSCHLANDS

    (32) Deutschland bestätigte, dass weder die Bürgschaft noch das nachrangige Darlehen der KfW gewährt wurde. Die Bürgschaftsentscheidung des Bundes vom 9. Dezember 1999 enthält einen Vorbehalt hinsichtlich der Anmeldepflicht, so dass weder eine Bürgschaftsurkunde ausgestellt noch ein Kreditvertrag abgeschlossen worden ist. Auch stehen die Auszahlungen aus dem nachrangigen Darlehen laut Vertrag unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Beihilfe durch die Kommission.

    Wiederherstellung der Rentabilität des Unternehmens

    (33) Deutschland hat den detaillierten Umstrukturierungsplan vorgelegt, der vom Beratungsunternehmen ausgearbeitet und im Februar 2000 den Konsortialbanken vorgelegt worden war. In dem Plan ist eine Beurteilung des Wettbewerbs auf den deutschen Baumärkten sowie eine Analyse der Ursachen für die Probleme des Unternehmens enthalten. Auch wurde eine Analyse der mit den unvollendeten Bauvorhaben verbundenen potenziellen Risiken vorgelegt.

    (34) Ferner machte Deutschland ausführlichere Angaben zu den Defiziten, die das Unternehmen in Schwierigkeiten gebracht hatten. Danach wurden die Verluste vor allem durch die nachstehend beschriebenen hauptsächlich in Deutschland aufgetretenen Entwicklungen verursacht:

    a) die generelle Ausrichtung auf ein Wachstum "oberhalb der Marktentwicklung", Umsatz wurde "erkauft";

    b) die riskante eigene Entwicklung von Großprojekten, teilweise verbunden mit Übernahme des Betreiberrisikos nach Abschluss der Bauphase (z. B. "Kölnarena");

    c) die vor allem durch das anhaltende Überangebot von Baudienstleistungen in den neuen Bundesländern verursachten wirtschaftlichen Schwierigkeiten im deutschen Bausektor;

    d) ineffizientes Kostenmanagement und ineffiziente Organisationsstrukturen;

    e) ineffiziente Beteiligungs- und Konzernstruktur (teilweise auch außerhalb Deutschlands).

    (35) Zu den betrieblichen Umstrukturierungsmaßnahmen zählen die Verringerung der regionalen Standorte und der Beschäftigtenzahl, Kostenabbau, Verbesserung der Führungsstrukturen und der Kostenkontrolle sowie die Straffung des Portfolios. Die zum Ende 1999 bestehenden rund 600 Beteiligungen sollen durch Fusionen, Veräußerungen oder Schließung von Tochtergesellschaften auf etwa 300 bis 350 verringert werden. Weitere Möglichkeiten für Veräußerungen oder Fusionen sollen ausgelotet werden. Außerdem soll die Liquidation der beiden ausländischen Tochtergesellschaften Philipp Holzmann Iberica (Spanien) und Nord-France S.A., die bereits vorgesehen war, schnell abgeschlossen werden. Das Unternehmen soll sich künftig auf zwei Hauptregionen konzentrieren, nämlich Deutschland und die USA.

    (36) Die wichtigsten Umstrukturierungsmaßnahmen des vorgelegten Plans betreffen Deutschland. Demnach soll die Beschäftigtenzahl in Deutschland um fast 5000 abgebaut werden, davon etwa 3400 durch Schließung der regionalen Standorte und andere Rationalisierungsmaßnahmen sowie mehr als 1500 durch die Veräußerung von Tochtergesellschaften. Die Rationalisierungsmaßnahmen sollten größtenteils noch im Jahr 2000 abgeschlossen werden. Ein genauer Zeitplan für die Veräußerung der deutschen Tochtergesellschaften, d. h. die meisten Gesellschaften mit Ausnahme von Imbau, Deutsche Asphalt, HSG und Scheu und Wirth (zusammenzulegen mit HSG), wurde nicht angegeben.

    (37) Anfang 2001 vorgelegte Angaben(8) enthalten Anpassungen zum ursprünglichen Plan: Im detaillierten Plan vom Februar 2000 war eine neue Struktur der PH AG mit 7 Hauptniederlassungen und 10 Niederlassungen vorgesehen, was die Schließung von 23 regionalen Standorten zur Folge hatte. Im geänderten Plan ist die Schließung von weiteren Hauptniederlassungen vorgesehen, so dass die neue Struktur aus nur noch 5 Hauptniederlassungen und 9 Niederlassungen bestehen wird. Im Zuge der geplanten Rationalisierungsmaßnahmen und Schließungen wurden ungefähr 3000 Beschäftigte entlassen; 1800 weitere Beschäftigte hatten das Unternehmen aus anderen Gründen verlassen (und waren durch ungefähr 700 neu eingestellte Arbeitnehmer ersetzt worden). Weitere 300 bis 350 Mitarbeiter werden das Unternehmen aufgrund der zusätzlichen Schließungen von regionalen Standorten verlassen. 300 Beschäftigte waren von den bereits vorgenommenen Veräußerungen in Deutschland betroffen, 700 durch Stellenabbau in vier Tochtergesellschaften. Durch die Schließung einer Tochtergesellschaft werden 300 weitere Arbeitsplätze abgebaut. Die weiteren geplanten Veräußerungen von Tochtergesellschaften wurden nunmehr konkretisiert (sie betreffen z. B. auch die Deutsche Asphalt) und werden zu einem Abbau von weiteren 3000 Arbeitsplätzen innerhalb des Konzerns führen(9) Somit wurden oder werden von den Umstrukturierungsmaßnahmen insgesamt mehr als 7000 Beschäftigte betroffen, d. h. deutlich mehr als ursprünglich vorgesehen. Das Umsatzvolumen der bereits durchgeführten oder geplanten Veräußerungen in Deutschland beträgt ungefähr 360 Mio. EUR. Im Ausland wurden neben den bereits geplanten Maßnahmen betreffend die Tochtergesellschaften in Frankreich und Spanien inzwischen auch Tochterunternehmen in Österreich und den Niederlanden veräußert. Diese Schließungen und Veräußerungen betreffen insgesamt einen Umsatz von etwa 270 Mio. EUR und eine Beschäftigtenzahl von ungefähr 1300 Mitarbeitern.

    (38) Generell sollen die Konzerntätigkeiten in Deutschland auf das Baukerngeschäft sowie auf das Facility Management konzentriert werden Den Schwerpunkt der künftigen Tätigkeit im Baukerngeschäft sollen größere Bauvorhaben bilden. Die in anderen Bereichen tätigen deutschen Tochtergesellschaften sollen veräußert oder verkleinert werden. Außerdem wird sich Holzmann aus dem risikoreichen Geschäft der Projektentwicklung und des Betreibens von solchen Projekten wie beispielsweise "Kölnarena" zurückziehen. Der Kommission wurden auf Anfrage folgende Angaben bzw. Schätzungen zur Entwicklung der Umsätze in drei Größensegmenten des Baukerngeschäfts übermittelt(10):

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    (39) Ferner wurden die geplanten Veräußerungen im März 2001 detailliert und konkretisiert. Demnach sollen jetzt auch die Deutsche Asphalt und die Beteiligung an Möbius in Höhe von 50 % veräußert werden. Lavis ist zur Schließung vorgesehen. Außerdem sind Abbaumaßnahmen bei Scheu und Wirth und Franki vorgesehen (vgl. Erwägungsgrund 51).

    (40) Zu den weiteren Maßnahmen des Umstrukturierungsplans zählen der Beitrag der Beschäftigten durch Mehrarbeit (mit 64 Mio. EUR berechnet), der Beitrag des Pensionssicherungsvereins (ungefähr 7 Mio. EUR/Jahr), Effizienzsteigerung/Einsparungen (Material, Nachunternehmer u. a., berechnet mit insgesamt über 225 Mio. EUR) sowie operative Liquiditätssteigerung durch Veräußerungen und Forderungsabbau in Höhe von insgesamt ungefähr 300 Mio. EUR.

    (41) Mit Schreiben vom 2. Februar 2001 legte Deutschland einen Überblick der Umstrukturierungskosten und des entsprechenden Finanzbedarfs vor.

    (42) Die Umstrukturierungskosten einschließlich der Bilanzierungsmaßnahme zur Vermeidung der Insolvenz belaufen sich demnach schätzungsweise auf folgende Beträge:

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Zur Deckung dieser Kosten sind folgende Finanzmittel vorgesehen:

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    (43) Der so genannte Asset Deal mit einem Gesamtbuchwert von 621 Mio. EUR und einem geschätzten Marktwert von 675 Mio. EUR sah die Veräußerung von 33 Projekten an jene Geldinstitute vor, die das Projekt ursprünglich finanziert hatten. Das Special Purpose Vehicle (SPV) betraf 83 nicht von den Geldinstituten finanzierte Projekte mit einem Gesamtmarktwert von schätzungsweise 281 Mio. EUR und sah die Veräußerung der Vermögenswerte an nicht zum Konsolidierungskreis gehörige Gesellschaften vor. Außerdem war die Veräußerung des Gebäudes "Taunusanlage" geplant. Hauptziel dieser Verkäufe war, die Konsortialkreditlinie zurückzuzahlen (und damit eine Verkürzung der Bilanzsumme, d. h. der Aktiva auf der einen Seite und der Passiva auf der anderen Seite, zu erreichen) und wenn möglich zusätzliche Mittel für die Liquiditätsreserve zu erzielen. Die Konsortialkreditlinie von 511 Mio. EUR sollte im Laufe des Jahres 2000 und bis spätestens 30. November 2000 zurückgezahlt werden. Wegen Uneinigkeit über die Bewertung der Immobilienvermögen und einiger organisatorischer Probleme konnte der Zeitplan nicht eingehalten werden (siehe Erwägungsgründe 59 ff.).

    (44) Vorgelegt wurde auch ein Geschäftsplan für die Jahre 2000 bis 2004 mit einer Leistungs- und Liquiditätsplanung sowie Gewinn- und Verlustrechnungen auf der Grundlage der drei geforderten Szenarien - günstigste Entwicklung, mittlere oder "realistische" Entwicklung sowie ungünstigste Entwicklung - als auch eine Risikoanalyse mit Hauptaugenmerk auf die Liquiditätsreserven unter unterschiedlichen Annahmen. Es ist festzuhalten, dass dem ursprünglichen Umstrukturierungsplan das günstigste Szenario zugrunde lag und die Planung anschließend an die tatsächlichen Entwicklungen angepasst wurde. Die wichtigsten Unterschiede zwischen dem günstigsten und dem ungünstigsten Szenario betrafen Abweichungen beim Betriebs- und gesamten Jahresergebnis sowie Abweichungen bei den dann jeweils erforderlichen Liquiditätsreserven. Für den Fall der ungünstigsten Entwicklung - wegen Verzögerungen bei wichtigen Maßnahmen wie der Veräußerung von Immobilien und dem Forderungsabbau oder wegen notwendiger Umstrukturierungsmaßnahmen bei den für eine spätere Veräußerung vorgesehenen Tochtergesellschaften - wurde ein zusätzlicher Liquiditätsbedarf von 480 bis 490 Mio. EUR errechnet.

    (45) Ferner wurden die Berichte der Wirtschaftsprüfer für 1999 sowie Informationen über Maßnahmen zur Auflösung von Verträgen und Verpflichtungen mit Zukunftsrisiken sowie zur Aufdeckung von verdeckten Verbindlichkeiten vorgelegt.

    Vermeidung unzumutbarer Wettbewerbsverfälschungen

    (46) Mit Schreiben vom 15. März 2000 legte Deutschland Informationen zu den Entwicklungen im Bausektor vor. Da rund 85 % von Holzmanns gemeinschaftsweiten Bauleistungen von etwa 4 Mrd. EUR (1998) in Deutschland erzielt werden, liegen dort die wesentlichen Probleme. Folglich beziehen sich fast alle Umstrukturierungsmaßnahmen auf Deutschland, ebenso die Informationen zum Markt. Nach diesen Informationen gibt es erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass die Märkte für Bauleistungen in geographischer Hinsicht nicht über die nationalen Grenzen hinausreichen(11).

    (47) Nach den vorgelegten Angaben ging die Nachfrage nach Bauleistungen in Deutschland seit 1995 ständig zurück. Hauptgrund für diese Entwicklung war der enorme Anstieg der Bautätigkeit in den neuen Bundesländern aufgrund der steigenden Nachfrage nach der Vereinigung. Seit 1995 ist der Markt wegen rückläufiger Nachfrage durch ein Überangebot an Bauleistungen gekennzeichnet. Für das Jahr 2000 wurde nach Auskunft Deutschlands ein Wachstum des einheimischen Baumarktes von 1 % vorhergesagt. Der ausführliche Umstrukturierungsplan vom Februar 2000 enthält ebenfalls eine Marktstudie bzw. -analyse, in der eine langfristige Stagnation des Sektors prognostiziert wird. Die vorgelegten Zahlen zeigen für die Jahre 1999 bis 2005 ein geschätztes Wachstum von durchschnittlich 1,3 % bei den Investitionen, für das Jahr 2000 wird hingegen ein reales Wachstum von rund 2 % angenommen.

    (48) Aufgrund der vorgelegten Angaben kann das deutsche Baugewerbe als ein Sektor mit Überkapazitäten beschrieben werden. Deutschland weist jedoch darauf hin, dass im Gegensatz zum verarbeitenden Gewerbe Kapazitäten im Bausektor nicht aus Produktionsanlagen und Fabrikhallen bestehen, sondern fast ausschließlich aus den Beschäftigten und in einem geringeren Ausmaß aus mobilen Geräten und Maschinen, die zumeist geleast sind. Die Kapazitätsauslastung kann daher - wenn überhaupt - nur in der Bauleistung je Beschäftigten gemessen werden. Aus den vorgelegten Schätzwerten geht hervor, dass die Bauleistung je Beschäftigten in den alten Bundesländern um 8 bis 10 % unter dem Spitzenjahr 1994/1995, in den neuen Bundesländern um rund 20 % unter diesem Jahr liegt.

    (49) Deutschland hat innerhalb des Baukerngeschäfts drei relevante Marktsegmente abgegrenzt, die für die künftige Strategie von Holzmann aussagekräftig sind: ein Segment für Großvorhaben, ein Segment für mittelgroße Vorhaben und eines für kleine Bauvorhaben (siehe auch Erwägungsgrund 38).

    (50) Für Deutschland schien es ausgesprochen schwierig zu sein, Zahlenmaterial oder auch nur Schätzungen zum Marktvolumen, zur Stellung von Holzmann in diesen drei Segmenten und zu den Folgen der Umstrukturierung auf die Marktpräsenz des Unternehmens vorzulegen. Es geht davon aus, dass Holzmann im Baugewerbe insgesamt in den letzten Jahren von der zweiten auf die dritte Stelle hinter Hochtief und die Walther-Gruppe zurückgefallen ist. Dies gelte auch für das Baukerngeschäft, möglicherweise sei Holzmann hier jedoch nur noch der viertgrößte Anbieter. Zu den Marktanteilen konnte Deutschland nur grobe Schätzungen vorlegen. Im Bauwesen insgesamt wie auch im Baukerngeschäft wurde der Anteil auf ungefähr 2 bis 3 % geschätzt. Nach Segmenten aufgeschlüsselt, legte Deutschland folgende Schätzung vor: weniger als 1 % bei kleinen Bauprojekten, 3 bis 4 % im mittelgroßen Segment und 4 bis 5 % bei den Großvorhaben. Der Umsatz im Baukerngeschäft soll im Jahr 2000 um 16 % und im Jahr 2001 um weitere 22 % verringert werden. Im Marktsegment für kleine Bauvorhaben soll die Verringerung im gleichen Zeitraum 25 bzw. 50 % betragen, im mittelgroßen Segment 35 bzw. 23 %. Im Segment der Großvorhaben soll sich der Umsatz um schätzungsweise 30 % im Jahre 2000 erhöhen und 2001 ungefähr gleich bleiben oder leicht zurückgehen.

    (51) Deutschland hat auch ausführliche Erläuterungen zu den Auswirkungen der Veräußerungen in anderen Bereichen des Bauwesens vorgelegt. In Deutschland wird sich Holzmann durch die neuerdings geplante Veräußerung der Deutschen Asphalt aus dem Straßenbau und der Asphaltproduktion zurückziehen. Die Deutsche Asphalt ist eines der führenden Unternehmen auf diesem Gebiet mit mehr als 2500 Beschäftigten und rund 300 Mio. EUR Umsatz. Außerdem soll das Stahlbaugeschäft der Lavis (Umsatz 7 Mio. EUR in 2000) geschlossen und die 50%ige Beteiligung am Tiefbauunternehmen Möbius (62 Mio. EUR Umsatz) veräußert werden. Ferner werden die Tätigkeiten von Scheu + Wirth auf dem Gebiet der Heizungs-, Lüftung- und Klimatechnik (Umsatz derzeit 91 Mio. EUR) deutlich reduziert (Reduktion um rund ein Drittel und Zusammenführung mit HSG, Facility Management) und das süddeutsche Geschäft der im Bereich des Spezialtiefbaus tätigen Franki geschlossen. Außerdem wurden und werden viele kleine Nischenbereiche wie Geophysik oder spezialisierte Ingenieur-Dienstleistungen aufgegeben.

    (52) Hinsichtlich anderer Mitgliedstaaten hat sich Holzmann ganz aus Frankreich (der Umsatz von Nord France in 1999 betrug noch etwa 5 Mio. EUR) und Spanien (PH Iberica, 80 Mio. EUR Umsatz in 1999) zurückgezogen. Ferner wurde eine der beiden österreichischen Tochtergesellschaften (Held & Francke mit einem Umsatz von 83 Mio. EUR) veräußert, ebenso eines der beiden niederländischen Unternehmen (Hillen und Roosen mit einem Umsatz von 102 Mio. EUR).

    (53) Ferner geht aus einer von Deutschland übermittelten quantitativen Analyse der sozialen und wirtschaftlichen Folgen des Verschwindens des Unternehmens im Vergleich zu den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Durchführung des Umstrukturierungsplans hervor, dass die Umstrukturierung bereits jetzt zu einem Abbau von ungefähr 6000 Arbeitsplätzen innerhalb des Konzerns und etwa 2050 bei Nachunternehmern geführt hat. Im Vergleich dazu wäre ein Insolvenzverfahren für die Nachunternehmer mit einem erheblich höheren Risiko verbunden gewesen (nach den vorgelegten Informationen erzielt Holzmann rund zwei Drittel seines Umsatzes über Nachunternehmer). Nach Angaben Deutschlands wären durch Anschlusskonkurse von Nachunternehmern etwa 375000 Arbeitsplätze betroffen gewesen(12) Es wurde ferner erklärt, dass bei einem Insolvenzverfahren vermutlich eine (nicht näher präzisierte) Zahl von Arbeitsplätzen bei Holzmann selbst zumindest zeitweise durch die Gründung von eigenständigen Gesellschaften beibehalten worden wären. Im Fall einer Geschäftsaufgabe wären allerdings nicht nur sämtliche Arbeitsplätze bei Holzmann verlorengegangen, sondern ein Stopp sämtlicher Bauvorhaben hätte auch zu ganz erheblichen wirtschaftlichen Schäden bei sämtlichen Partner- und Nachunternehmen geführt.

    Begrenzung der Beihilfe auf das Minimum

    (54) Informationen zur Notwendigkeit der Beihilfe und Erklärungen für das vorherige Scheitern der Verhandlungen zwischen den Gläubigerbanken wurden im Laufe des Verfahrens vorgelegt und in Zusammenkünften mit den Vertretern der deutschen Behörden und von drei großen Gläubigerbanken im Februar und März 2001 ergänzt. Danach hatten sich die 20 wichtigen Gläubigerbanken zwar grundsätzlich auf das Umstrukturierungskonzept geeinigt, nicht aber auf die individuellen Beiträge zu seiner Finanzierung. Dieser Stillstand führte zur Einreichung des Insolvenzantrags am 23. November 1999. Die Meinungsverschiedenheiten beruhten im Wesentlichen auf unterschiedlichen Interessenlagen der Deutschen Bank als größter Anteilseignerin und den übrigen Banken, die lediglich Gläubiger waren. Daher waren einige Banken insbesondere mit einer Beteiligung an der Kapitalerhöhung nicht einverstanden. Die Deutsche Bank stockte ihren Beitrag schließlich ganz erheblich auf, aber einige Finanzierungslücken konnten nicht geschlossen werden, so dass der Insolvenzantrag unvermeidlich war.

    (55) Diese Lücken resultierten nach Angaben Deutschlands vor allem aus Zusatzrisiken von über 141 Mio. EUR (einschließlich Stillstandskosten), entstanden durch die täglich steigende Insolvenzgefahr. Sie wurden durch das Versprechen der Bundesregierung, die fraglichen Beihilfen zu gewähren, geschlossen, so dass der Insolvenzantrag am 24. November 1999 zurückgezogen werden konnte.

    (56) Im Hinblick auf die Beteiligung von öffentlichen Banken an dem Konsortium der wichtigsten Gläubigerbanken und das Konzept des "value at risk" wurden ebenfalls detailliertere Informationen nachgereicht. Demnach waren in dem Gläubigerkonsortium neun öffentliche Banken vertreten, deren Gesamtbeitrag in der Größenordnung von 26 % (Kapitalerhöhung) bzw. 33 % (Konsortialkredit) liegt. Die einzelnen Quoten wurden für sämtliche - öffentliche wie private - Kreditinstitute auf der Grundlage ihrer jeweiligen Quoten an den ausstehenden Forderungen berechnet. Die deutsche Bank als größte Aktionärin übernahm einen höheren Anteil. Deutschland legte darüber hinaus Unterlagen vor, aus denen die ausstehenden Forderungen sowie die auf dieser Grundlage erfolgten Berechnungen der Beiträge hervorgehen.

    IV. STELLUNGNAHMEN ANDERER BETEILIGTER

    (57) Nach Veröffentlichung des Beschlusses der Kommission, das Verfahren zu eröffnen, legte ein Wettbewerber die folgende zusammengefasste Stellungnahme vor: Die Beihilfe verschaffe Holzmann einen Wettbewerbsvorteil, obwohl das Unternehmen durch Erhebung von Dumpingpreisen selbst für seine Schwierigkeiten verantwortlich sei, wohingegen andere Unternehmen nicht in den Genuss von staatlichen Beihilfen gelangten. Die Beihilfe versetze Holzmann in die Lage, seine Dumpingpreispolitik fortzuführen. Der Stellenabbau bei Holzmann, der als Ausgleichsmaßnahme für die Gewährung der Beihilfe gedacht sei, werde durch die Veräußerung von Tochtergesellschaften erreicht, wohingegen die Arbeitszeit in den verbleibenden Tochtergesellschaften erhöht werde, so dass die Wirkung des Stellenabbaus zunichte gemacht werde. Schließlich sei angesichts der Beteiligung öffentlicher Banken am Gläubigerkonsortium nicht auszuschließen, dass dies eine zusätzliche (verdeckte) Beihilfe darstelle.

    V. REAKTION DEUTSCHLANDS AUF DIE STELLUNGNAHME ANDERER BETEILIGTER

    (58) Deutschland antwortete auf die Bemerkungen wie folgt: Die staatliche Beihilfe ebenso wie der Mitarbeiterbeitrag sei befristet und könne dem Unternehmen daher keine Wettbewerbsvorteile verschaffen oder seine Preispolitik beeinflussen. Ferner habe Holzmann zugesichert, diese Hilfen nicht für Wettbewerbszwecke einzusetzen. Außerdem plane Holzmann einen Rückzug aus dem Massengeschäft, eine Verringerung seiner Bauleistung zwischen 1998 und 2001 um 39 % und einen Abbau der Belegschaft um sogar 49 %. Die öffentlichen Banken seien wie die privaten Banken Gläubiger von Holzmann und gehörten damit zu den wichtigsten Banken ("Core-Banken"), die die Umstrukturierungsmaßnahmen entsprechend ihres Anteils am "value at risk" begleiten. Darin könne keine staatliche Beihilfe gesehen werden.

    VI. NEUE KREDITE DER KONSORTIALBANKEN UND DER KfW

    (59) Der Konsortialkredit sollte bis 30. November 2000 zurückgezahlt werden. Im Sommer 2000 wurde jedoch deutlich, dass der Plan in dieser Hinsicht nicht eingehalten werden konnte, was vor allem daran lag, dass die geplanten Immobilienveräußerungen nicht in der geplanten Weise und in der vorgesehenen Frist vollzogen werden konnten. Wegen Uneinigkeit zwischen Holzmann und den Banken über den Wert der Vermögensteile wurde der "Asset Deal" in seinem Umfang ganz erheblich reduziert, und zahlreiche Projekte kann Holzmann nun direkt selbst vermarkten. Die Veräußerung der betroffenen Vermögenswerte nimmt daher mehr Zeit in Anspruch als geplant. Gleichfalls wurden auch die Strukturen des SPV modifiziert, einige Projekte entnommen, andere hinzugefügt und die Durchführung verzögert. Auch der Verkauf der Taunusanlage verzögerte sich.

    (60) Zu der Schwierigkeit, den Verkauf der Vermögenswerte wie vorgesehen durchzuführen, kam der weitere Umstand hinzu, dass die angemeldeten Beihilfen wegen der fortdauernden Prüfung der Kommission nicht ausgezahlt werden konnten.

    (61) Daher musste die Frist für die Tilgung des Konsortialkredits von 511 Mio. EUR (1 Mrd. DEM, "Konsortialkredit I") verlängert werden. Ferner war eine zusätzliche Kreditlinie von 63,9 Mio. EUR (125 Mio. DEM) vorgesehen, die von der KfW bereitgestellt werden sollte.

    (62) Die Kommission erfuhr von diesen Plänen am 31. August 2000 und versandte noch am gleichen Tag ein Auskunftsersuchen. Deutschland teilte in seinem Antwortschreiben vom 11. September 2000 den Zinssatz des geplanten Darlehens (2,95 % über Euribor) mit, die Provision (0,5 % p. a.) sowie die mit dem Senioritätsprinzip wichtigste weitere Kondition: Inanspruchnahme nur bei Ausschöpfung anderer Kreditrahmen und vorrangige Rückführung. Die Verlängerung der Konsortialkreditlinie I um mindestens einen Sockelbetrag von 95 Mio. EUR (185 Mio. DEM) wurde als Voraussetzung für die Gewährung dieses Darlehens genannt.

    (63) Da nicht erkennbar war, wann diese Maßnahmen wirksam werden sollten und wie das genaue Verhältnis von Konsortialkreditlinie und KfW-Kreditlinie im Hinblick auf Inanspruchnahme und Tilgung aussehen würde, übermittelte die Kommission am 20. September 2000 und 22. November 2000 weitere Auskunftsverlangen, auf die Deutschland antwortete (siehe Erwägungsgrund 7). Außerdem fand am 19. Oktober 2000 ein Gespräch der Kommission mit Vertretern der deutschen Behörden, der KfW und den Beratern von Holzmann statt. Die Kreditverträge wurden am 8. Januar 2001 vorgelegt, und die endgültigen Antworten gingen am 10. Januar 2001 ein. Demnach traten mit Wirkung vom 1. Dezember 2000 folgende finanzielle Umstrukturierungsmaßnahmen in Kraft:

    a) Die Tilgung des Konsortialkredits I wurde verlängert, d. h., die Rückzahlung des in Anspruch genommenen Betrags (171 Mio. EUR) war nun für den 31. Januar 2001 vorgesehen(13).

    b) Eine neue Konsortialkreditlinie ("Konsortialkredit II") in Höhe von 256 Mio. EUR (500 Mio. DEM) wurde von den Konsortialbanken bis 29. November 2001 gewährt, der Zinssatz ist 2,95 % über Euribor, die Bereitstellungsprovision beträgt 0,5 % p. a.

    c) Von der KfW wurde eine Kreditlinie von 63,9 Mio. EUR (125 Mio. DEM) bis 29. November 2001 zur Verfügung gestellt ("KfW II") mit Zinssatz und Provision in gleicher Höhe wie beim Konsortialkredit II.

    Andere bestehende Kreditrahmen wurden ferner zusätzlich bis 29. November 2001 verlängert, soweit sie nicht in die Wandelgenussrechte eingebracht worden waren.

    (64) Beide Kredite, Konsortialkredit II und KfW II, sind direkt miteinander verbunden: KfW II kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die übrigen Kreditlinien ausgeschöpft sind (Senioritätsprinzip). Die Tilgung erfolgt fortlaufend durch Veräußerung von Aktiva (Asset Deal und eigene Vermarktung) und proportional zum Konsortialkredit II. Sobald die Inanspruchnahme des Konsortialkredits II 95 Mio. EUR (185 Mio. DEM) oder weniger beträgt, wird das KfW-Darlehen vorrangig getilgt. Bis zu dem Betrag von 95 Mio. EUR wird der Kreditbetrag des Konsortialkredits II mit jeder Rückzahlung reduziert. Auf jeden Fall muss er bis 31. März 2001 um 51 Mio. EUR und bis 30. Juni um weitere 128 Mio. EUR verringert werden; diese Reduzierungen treten automatisch in Kraft, wenn sie nicht vorher schon durch Tilgungen aus den Verkaufserlösen erreicht werden. KfW II wird unter diesen außergewöhnlichen Umständen entsprechend verringert. Unter normalen Voraussetzungen kann die volle Kreditlinie des KfW II bis 30. Oktober 2001 in Anspruch genommen werden und ist bis 29. November 2001 endgültig zurückzuzahlen.

    (65) Nach Interpretation Deutschlands stellt KfW II keine Beihilfe dar. Die Konditionen des Kreditrahmens sind nach Auffassung der Bundesregierung marktüblich, da der Zinssatz dem des Konsortialkredits II der Gläubigerbanken entspricht und das Risiko wegen des Senioritätsprinzips für KfW II geringer ist. Deutschland hat auch ein Schreiben der ABN AMRO Bank an Holzmann vorgelegt, laut dessen ein Zinssatz von 2,95 bis 3,5 % über Euribor für ein Darlehen zugunsten eines Unternehmens "ohne Rating" für einen unbesicherten Kredit als marktüblich angesehen wird. Außerdem führte es aus, dass KfW II nicht - wie das nachrangige Darlehen - im Interesse der Bundesrepublik Deutschland ("Zuweisungsgeschäft") gewährt, sondern vom so genannten kommerziellen Arm der KfW zur Verfügung gestellt werde. Ferner wurde in einem Schreiben Deutschlands vom 10. Januar 2001 ausgeführt, dass KfW II der Finanzierung der "normalen Geschäftstätigkeit" dienen solle, wohingegen die angemeldeten Beihilfen, z. B. der Bürgschaftskredit, ein Unternehmen in Schwierigkeiten in seiner Restrukturierungsphase stützen solle.

    (66) Die Präambeln der am 8. Januar 2001 vorgelegten Verträge zu KfW II und Konsortialkredit II verweisen jedoch eindeutig auf die Umstrukturierung von Holzmann. Dort wird ausgeführt, dass das in wesentlichen Teilen umgesetzte "Restrukturierungskonzept I", für das die Konsortialkreditlinie I zur Verfügung gestellt wurde, aufgrund der zwischenzeitlichen Entwicklung fortgeschrieben und dieses fortgeschriebene Restrukturierungskonzept den Banken vorgestellt wurde. Beide Kreditlinien dienen der Deckung des Liquiditätsbedarfs und sind an die planmäßige Umsetzung der Umstrukturierungsmaßnahmen gebunden.

    VII. WÜRDIGUNG DER BEIHILFEMASSNAHMEN

    (67) Die Beihilfemaßnahmen sind geeignet, die Finanzlage der PH AG zu verbessern. Das Unternehmen ist zusammen mit seinen Tochtergesellschaften einer der größten Anbieter von Baudienstleistungen in Deutschland, wo es 85 % seiner gemeinschaftsweiten Bauleistungen von ungefähr 4 Mrd. EUR (Konzern, Stand 1998) erzielt. Der Philipp-Holzmann-Konzern hat auch in anderen Mitgliedstaaten wie den Niederlanden und Österreich sowie ehemals in Spanien und Frankreich signifikante Aktivitäten. Nach der Umstrukturierung wird das Unternehmen im europäischen Ausland vor allem in Österreich tätig sein. Die fraglichen Maßnahmen werden sich wahrscheinlich auf Wettbewerber in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten auswirken und somit den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen.

    Das nachrangige Darlehen der KfW und die Bundesbürgschaft

    (68) Die KfW ist eine Bank im Staatsbesitz, die das nachrangige Darlehen "im Interesse der Bundesrepublik Deutschland" gewähren soll. Auch die Bundesbürgschaft wird von der Bundesregierung gewährt, so dass beide Maßnahmen als staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen im Sinne von Artikel 87 Absatz l EG-Vertrag zu betrachten sind.

    (69) Diese Beurteilung ist von Deutschland in seiner Stellungnahme zur Eröffnung des Verfahrens gemäß Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag nicht bestritten worden. Die Kommission bestätigt ihre bei Eröffnung des Verfahrens gemäß Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag zum Ausdruck gebrachte Auffassung.

    Die von der KfW gewährte Kreditlinie

    (70) Die von der KfW mit Wirkung zum 1. Dezember 2000 im Zusammenhang mit der von den Banken bereitgestellten neuen Konsortialkreditlinie (Konsortialkredit II) gewährte Kreditlinie ("KfW II") ist nach Auffassung der Kommission entgegen der Ansicht Deutschlands ebenfalls als staatliche Beihilfe anzusehen.

    (71) Zunächst überzeugt die Erklärung Deutschlands nicht, dass KfW II nicht - wie das nachrangige Darlehen - im Interesse der Bundesrepublik Deutschland gewährt worden sei ("Zuweisungsgeschäft"), sondern vom so genannten kommerziellen Arm der KfW. Deutschland hat keine Belege für die Gewährung von KfW II durch den bzw. einen kommerziellen Arm der KfW oder für die Existenz zweier eindeutig trennbarer Bereiche der KfW vorgelegt.

    (72) Darüber hinaus überzeugt angesichts der gegebenen Umstände und der finanziellen Situation von Holzmann im Herbst 2000, als die neuen Kreditlinien ausgehandelt und schließlich gewährt wurden, die Begründung Deutschlands nicht, dass die Konditionen von KfW II marktüblich seien.

    (73) Es trifft zwar zu, dass sich Zinssatz und Provision von KfW II und Konsortialkredit II gleichen und dass auch die Rückzahlungskonditionen ähnlich sind (d. h. proportionale Tilgung beider Linien bei Inanspruchnahme des Konsortialkredits II von mehr als 95 Mio. EUR und ansonsten sogar vorrangige Tilgung für KfW, aber keine Reduzierung der KfW-Kreditlinie mit jeder Rückzahlung), die Ähnlichkeit der Konditionen an sich beweist jedoch nicht, dass sich die staatliche KfW wie ein privater, marktwirtschaftlich handelnder Kapitalgeber verhält. Entscheidend ist der wirtschaftliche Kontext, in dem die Kreditlinie von der KfW gewährt wurde. Als im Herbst 2000 deutlich wurde, dass der Verkauf der Immobilien nicht in der vorgesehenen Form und Zeit realisiert werden und der Konsortialkredit I daher nicht bis 30. November 2000 zurückgezahlt werden konnte, gewährten die Gläubigerbanken in ihrem eigenen Interesse die erforderliche Prolongation der Tilgungsfrist für Konsortialkredit I sowie die neue Linie des Konsortialkredits II. Das Risiko für ihre ausstehenden Forderungen bei einer möglichen neuen Insolvenzsituation war hoch und die weitere finanzielle Unterstützung von Holzmann aus der Sicht eines wirtschaftlich vernünftigen Handelns eindeutig die bessere Alternative. Im Gegensatz dazu war die KfW zu jenem Zeitpunkt kein Gläubiger des Unternehmens und hatte daher kein Forderungsausfallrisiko. Unter diesen Gegebenheiten entspricht die Gewährung eines nicht (durch materielle oder immaterielle Vermögenswerte oder durch eine Bürgschaft) besicherten Kredits nicht dem Verhalten eines marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers. Nach dem Kenntnisstand der Kommission bot keine andere unabhängige, d. h. nicht zum Gläubigerkonsortium gehörende Bank, der Holzmann AG die Gewährung eines Kredits an, auch nicht die ABN AMRO.

    (74) Ebenfalls nicht überzeugend ist die Ausführung Deutschlands, dass KfW II der Finanzierung des "normalen Geschäfts" und nicht der Umstrukturierung von Holzmann diene. Die Verträge von KfW II und Konsortialkredit II verweisen eindeutig auf die Weiterführung und Anpassung der Umstrukturierung von Holzmann, und zwar sowohl in ihren Präambeln als auch in den Konditionen, und beide Kredite sind in Bezug auf Inanspruchnahme, Rückzahlung und Dauer direkt miteinander verbunden (siehe Erwägungsgrund 63). Ferner benötigt Holzmann Liquidität nicht nur zur direkten Finanzierung der Umstrukturierungskosten, sondern auch für das Überleben im Markt während der Umstrukturierungsphase. Wegen der besonderen Merkmale der Bauindustrie müssen Bauvorhaben in einem erheblichen Ausmaß vorfinanziert werden. Nach den der Kommission zur Verfügung stehenden Informationen ist eine Liquiditätsreserve von ungefähr 15 % der Bauleistung notwendig. Diesem Zweck dienen Konsortialkredit II und KfW II, da die ursprünglich geplante Liquidität Ende 2000 nicht verfügbar war, was vor allem an der Verzögerung des Verkaufs von Vermögenswerten und der noch nicht erfolgten Auszahlung der ursprünglich eingeplanten Beihilfemaßnahmen lag.

    (75) Folglich muss KfW II als staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfe im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag eingestuft werden. Bei der KfW handelt es sich um ein staatliches Geldinstitut; die Existenz eines kommerziellen Arms bzw. seine Unabhängigkeit von staatlichen Interessen wurde nicht nachgewiesen. Außerdem gewährte die KfW Holzmann die Kreditlinie in einer schwierigen finanziellen Lage, ohne dass ein Forderungsausfallrisiko bestand und ohne Sicherheiten wie materielle oder immaterielle Vermögenswerte zu verlangen. In einem solchen Fall entspricht das Darlehen tatsächlich einem Zuschuss(14). Die Ausführungen in der Präambel des Kreditvertrags sowie die Konditionen für die Inanspruchnahme und Verfügbarkeit von KfW II sind an die Umsetzung des fortgeschriebenen Umstrukturierungsplans gekoppelt. KfW II ist daher als eine weitere Beihilfemaßnahme anzusehen, die den angemeldeten Umstrukturierungsplan modifiziert. Ihre Vereinbarkeit kann auch im Hinblick auf die Rechte anderer Beteiligter und angesichts des Umstands, dass das relative Gewicht dieser Modifizierung im Verhältnis zum gesamten Umstrukturierungsplan insgesamt nicht erheblich ist, zusammen mit den angemeldeten Beihilfen geprüft werden, die Gegenstand des Verfahrens nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag sind. Die Kommission stellt in diesem Zusammenhang fest, dass Deutschland sämtliche für die Beurteilung dieser zusätzlichen Beihilfemaßnahme erforderlichen Informationen vorgelegt hat.

    (76) Staatliche Darlehen und Bürgschaften zugunsten eines Unternehmens in Schwierigkeiten bergen das Risiko in sich, dass der Betrag im Falle eines späteren Konkurses des Unternehmens verloren geht(15). Aus der wirtschaftlichen Lage der PH AG schließt die Kommission, dass der gesamte Betrag sämtlicher Darlehen und Bürgschaften als Beihilfe zu betrachten ist, d. h. 127,8 Mio. EUR im Falle der angemeldeten, noch nicht ausgezahlten Maßnahmen und 63,9 Mio. EUR im Fall des bis 29. November 2001 zurückzuzahlenden KfW II.

    Vereinbarkeit der Beihilfemaßnahmen mit dem Gemeinsamen Markt

    (77) Da die Beihilfemaßnahmen nicht aufgrund einer genehmigten Beihilferegelung gewährt wurden, muss die Kommission ihre Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt unmittelbar gemäß Artikel 87 EG-Vertrag prüfen.

    (78) Gemäß Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag sind, soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen.

    (79) Artikel 87 EG-Vertrag erlaubt jedoch Ausnahmen vom Grundsatz der Unvereinbarkeit staatlicher Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt. Die Ausnahmebestimmungen nach Artikel 87 Absatz 2 EG-Vertrag könnten eine Vereinbarkeit der Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt begründen. Die zu prüfenden Beihilfemaßnahmen können jedoch weder als Beihilfen sozialer Art an einzelne Verbraucher (Buchstabe a)) noch als Beihilfen zur Beseitigung von Schäden, die durch Naturkatastrophen oder sonstige außergewöhnliche Ereignisse entstanden sind (Buchstabe b)), noch als Beihilfen für die Wirtschaft bestimmter, durch die Teilung Deutschlands betroffener Gebiete der Bundesrepublik Deutschland (Buchstabe c)) angesehen werden. Diese Ausnahmen sind daher im vorliegenden Fall nicht anwendbar.

    (80) Mit Blick auf die Ausnahmebestimmungen gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstaben b) und d) EG-Vertrag ist festzustellen, dass die Beihilfen nicht der Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse oder zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats dienen und auch nicht als Beihilfen zur Förderung der Kultur und Erhaltung des kulturellen Erbes angesehen werden können und auch keine einschlägigen Merkmale aufweisen.

    (81) Folglich prüft die Kommission die Beihilfemaßnahmen auf der Grundlage der Ausnahmebestimmungen des Artikels 87 Absatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag. Die Kommission stützt ihre Beurteilung von Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige, soweit sie die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändern, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft, auf einschlägige Gemeinschaftsleitlinien. Nach Auffassung der Kommission sind im vorliegenden Fall keine anderen Leitlinien als die "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten"(16) anwendbar. Die Kommission ist ferner der Auffassung, dass die beschriebenen Beihilfemaßnahmen dazu beitragen, die Umstrukturierung des Unternehmens zu finanzieren und daher als Umstrukturierungsbeihilfen anzusehen sind.

    (82) Gemäß den Leitlinien sind Umstrukturierungsbeihilfen nur zulässig, wenn sie nicht dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufen. In den Leitlinien ist die Genehmigung von Beihilfen durch die Kommission an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die nachstehend geprüft werden.

    Beihilfefähigkeit des Unternehmens

    (83) Die Kommission sieht es als ausreichend erwiesen an, dass die PH AG als ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Punkt 2.1 der Leitlinien anzusehen ist. Wie unter Erwägungsgrund 14 geschildert, reichte das Unternehmen wegen exzessiver Verluste am 23. November 1999 einen Insolvenzantrag ein. Dieser Antrag konnte erst zurückgezogen werden, als die Bundesregierung am 24. November 1999 ihre Absicht ankündigte, das nachrangige Darlehen und die staatliche Bürgschaft zu gewähren. Das Unternehmen befand sich im Sinne von Punkt 2.1 der Leitlinien immer noch in Schwierigkeiten, als die staatliche KfW zum 1. Dezember 2000 eine weitere Kreditlinie zur Verfügung stellte. Zu diesem Zeitpunkt war das Unternehmen immer noch im Begriff, den geplanten Umstrukturierungsplan umzusetzen. Wegen Verzögerungen bei bestimmten Maßnahmen wie dem Asset Deal und anderen Veräußerungen sowie der Nicht-Verfügbarkeit der angemeldeten Beihilfen konnte Holzmann den Konsortialkredit I nicht fristgerecht tilgen und bedurfte zusätzlicher Liquidität.

    (84) Die Umstrukturierung von Holzmann wird vor allem durch Eigenmittel (wie die Veräußerung von Vermögenswerten und Tochtergesellschaften und die erhebliche Reduzierung der Belegschaft und der regionalen Standorte) und von den Aktionären und Gläubigern finanziert. Es wurde in ausreichendem Maße nachgewiesen, dass die verbleibenden, durch die in Rede stehenden Beihilfen gedeckten Beträge nicht zusätzlich von den Aktionären und Gläubigern übernommen worden wären (Erwägungsgründe 54 und 115).

    Wiederherstellung der Rentabilität des Unternehmens

    (85) Gemäß Punkt 3.2.2 Buchstabe b) der Leitlinien wird die Gewährung der Beihilfe von der Durchführung des Umstrukturierungsplans abhängig gemacht, der bei allen Einzelbeihilfen von der Kommission gebilligt und auf seine Eignung zur Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität des Unternehmens geprüft werden muss.

    (86) Die Kommission hat ihre Würdigung auf die Angaben Deutschlands gestützt, u. a. auf die detaillierte Planung für die einzelnen Umstrukturierungsmaßnahmen, die prognostizierten Gewinn- und Verlustrechnungen für die nächsten fünf Jahre, die Szenario- und Risikoanalysen, die Analyse der für die Probleme verantwortlichen strukturellen Defizite sowie die Kosten der geplanten Umstrukturierungsmaßnahmen (siehe Erwägungsgründe 33 ff.). Die Schlussfolgerungen, die die Kommission aus ihrer Analyse gezogen hat, wurden durch ein Gutachten eines unabhängigen Beratungsunternehmens bestätigt.

    (87) Bei ihrer Beurteilung stützte sich die Kommission ferner auf die Angaben Deutschlands zur laufenden Umsetzung des Umstrukturierungsplans und zu den Modifizierungen einzelner Maßnahmen einschließlich der Zeitplanung für bestimmte Veräußerungen, die die Gewährung der beiden zusätzlichen Kreditlinien (Konsortialkredit II und KfW II) im Dezember erforderlich machten.

    (88) Nach Ansicht der Kommission sah der detaillierte Umstrukturierungsplan in der von den Gläubigerbanken im Februar 2000 vereinbarten Form die nachstehend beschriebenen Maßnahmen vor, die in ihrer Gesamtheit geeignet waren und sind, die langfristige Rentabilität des Unternehmens wiederherzustellen. Die wesentlichen Maßnahmen betreffen fast ausschließlich Deutschland (abgesehen von der Veräußerung von Tochterunternehmen in anderen Mitgliedstaaten, siehe Erwägungsgrund 110), so dass die Würdigung des Umstrukturierungsplans im Wesentlichen auf Deutschland bezogen ist.

    (89) Angesichts der Hauptgründe für die Fehlentwicklungen bei Holzmann in der Vergangenheit (siehe Erwägungsgrund 34) sind Schlüsselmaßnahmen wie die radikale Verringerung der Beschäftigtenzahl und damit einhergehend der Bauleistungen, der Rückzug aus dem risikoreichen Geschäft der Projektentwicklung und des Projektmanagements, die Aufgabe oder Verringerung der Tätigkeit in nicht zum Baukerngeschäft gehörigen Bereichen, bessere interne Kontrollmechanismen und schlankere Strukturen in der internen Organisation und bei den Beteiligungen vernünftig, um das Unternehmen wieder rentabel zu machen und die Fehler der Vergangenheit zu vermeiden. Die operativen Verbesserungen resultieren aus internen Maßnahmen und schließen die Aufgabe verlustbringender Tätigkeiten ein. Sämtliche Maßnahmen sind darüber hinaus als tragfähig anzusehen und wurden zum Großteil auch bereits umgesetzt.

    (90) Die finanziellen Maßnahmen waren notwendig und angemessen, um erstens die Überschuldung (Insolvenzgrund) Ende 1999 abzuwenden und zweitens die Umstrukturierung von Holzmann zu finanzieren.

    (91) Einige in der ursprünglichen Planung enthaltenen Angaben waren jedoch von Anfang an zu optimistisch. Andere Entwicklungen des Jahres 2000 konnten realistischerweise nicht vorhergesehen werden. Erstens war der Zeitplan für den Verkauf von Immobilien (Asset Deal und SPV) angesichts der Struktur der Vereinbarungen von Anfang an unrealistisch, da Streitigkeiten über die Preise zwischen den Banken in der Position als Zwischenkäufer und Gläubiger vorprogrammiert waren.

    (92) Zweitens schienen die kalkulierten operativen Gewinnmargen des Geschäftsplans angesichts der ziemlich schlechten Entwicklungsaussichten auf dem deutschen Baumarkt zu optimistisch zu sein. Der ursprüngliche Umstrukturierungsplan prognostizierte für das Jahr 2000 eine Zunahme bei den Investitionen im deutschen Bausektor von rund 2 %. Obwohl der tatsächliche Rückgang(17) zum Zeitpunkt der Ausarbeitung des Plans nicht vorhersehbar war, wäre es vorsichtiger gewesen, ein Wachstum von 0 bis 1 % anzusetzen, wie von externen Branchenstudien prognostiziert(18). Die operative Rentabilität war somit schon im ursprünglichen Plan zu optimistisch kalkuliert. Angesichts der tatsächlichen wirtschaftlichen Entwicklung des Bausektors, die sich auf solche Tochterunternehmen, die bereits in einem schlechten Zustand waren, negativ auswirkte, war ihre Verwirklichung unmöglich. Vier Tochtergesellschaften (HIG, Kemmer, Franki, Lavis) konnten nicht wie ursprünglich geplant veräußert werden, drei müssen inzwischen selbst umstrukturiert und die vierte (Lavis) geschlossen werden, weshalb die Kosten höher ausfallen als erwartet.

    (93) Drittens dauert auch die Verwirklichung von Maßnahmen wie den geplanten Kostenschnitten und dem besseren und schnelleren Forderungsabbau realistischerweise länger als geplant. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die tatsächlich angelaufenen Verluste im Jahr 1999 um 153 Mio. EUR über dem Betrag lagen, der bei der Ausarbeitung des ursprünglichen Umstrukturierungsplans angesetzt worden war.

    (94) Schließlich war die notifizierte Beihilfe wegen der noch nicht abgeschlossenen Prüfung durch die Kommission im Jahr 2000 nicht verfügbar.

    (95) Aufgrund dieser Entwicklungen und insbesondere des Scheiterns der geplanten Vermögensverkäufe konnte der Konsortialkredit I nicht im November 2000 zurückgezahlt werden, und der geplante Liquiditätszufluss konnte auch nicht wie vorgesehen realisiert werden. Deswegen und wegen der Nichtverfügbarkeit der Beihilfe wurden an dem Plan folgende wesentlichen Modifizierungen vorgenommen: Verlängerung des Konsortialkredits I (Tilgung) und Bereitstellung neuer Kreditlinien einschließlich KfW II (siehe Erwägungsgrund 63), direkte Vermarktung eines wesentlichen Teils der ursprünglich in den Asset Deal einbezogenen Projekte sowie Umstrukturierung des SPV für die Veräußerung der anderen Projekte. Außerdem sollen aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung im Bausektor zusätzliche Regionalstandorte geschlossen werden, was zu einem Abbau von 300 weiteren Stellen führen wird. Auch die Pläne zur Veräußerung, Schließung und Verkleinerung von Tochtergesellschaften wurden konkreter gefasst, u. a. sind mehr substanzielle Veräußerungen vorgesehen als im ursprünglichen Plan (siehe Erwägungsgrund 37).

    (96) Auf der Basis der ausführlichen Information über die Modifizierungen, die während des Prüfverfahrens gemäß Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag übermittelt wurden, kann die Kommission diese Anpassungen in ihrer Würdigung berücksichtigen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die Modifizierungen auf nun realistischeren Annahmen basieren und die tatsächlichen Entwicklungen in dem erforderlichen Ausmaß berücksichtigen.

    (97) Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass die meisten der geplanten Maßnahmen wie vorgesehen durchgeführt wurden und dass das Unternehmen alle Anstrengungen unternimmt, um die verbleibenden Maßnahmen, insbesondere die Veräußerung weiterer Vermögenswerte und Tochtergesellschaften, durchzuführen. Die geplante Verringerung des Umsatzes von Holzmann in seinem deutschen Baukerngeschäft um rund 16 % im Jahr 2000 und weiteren 22 % im Jahr 2001 ist für die Wiederherstellung der Rentabilität erforderlich und beruht vor allem auf dem schrittweisen Rückzug aus unrentablen Tätigkeiten wie dem Massengeschäft.

    (98) Die Kommission ist in Kenntnis der Tatsache, dass der Holzmann-Konzern das ursprünglich geplante, leicht positive Ergebnis nicht erreichen wird, ebenfalls nicht ein ausgeglichenes Ergebnis(19). Dieses Ziel war ohnehin selbst bei optimistischen Annahmen ehrgeizig, angesichts der negativen Entwicklungen in der deutschen Bauindustrie im Jahr 2000 jedoch kaum zu verwirklichen. Die beiden besonders von diesen Entwicklungen betroffenen Hauptniederlassungen werden nunmehr geschlossen. Die wirtschaftlichen Entwicklungen des Jahres 2000 scheinen im Zusammenwirken mit den erwähnten Verzögerungen bei einigen Maßnahmen und höheren Kosten bei der Umstrukturierung von Tochtergesellschaften allein in Deutschland einen operativen Verlust von schätzungsweise mehr als 170 Mio. EUR auf Konzernebene verursacht haben, was zum Abfluss liquider Mittel geführt haben dürfte(20). Aufgrund der verfügbaren Schätzungen kommt die Kommission zu der Auffassung, dass die Liquiditätsreserve des Unternehmens für das Jahr 2001 knapp sein dürfte. Dennoch sollte die Liquidität nach ihrem Kenntnisstand ausreichen, vorausgesetzt, dass sich die wirtschaftliche Lage der Bauindustrie auf die operativen Ergebnisse nicht weiter negativ auswirkt, die verbleibenden Umstrukturierungsmaßnahmen - insbesondere der Verkauf von Vermögenswerten und Tochtergesellschaften - rasch umgesetzt werden und die angemeldeten Beihilfen verfügbar werden. In diesem Zusammenhang stellt die Kommission fest, dass die Entwicklungen im Jahr 2001 von entscheidender Bedeutung sein werden.

    (99) In ihrer Beurteilung - und gemessen an den Kriterien der Leitlinien - kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die bereits durchgeführten und die geplanten Umstrukturierungsmaßnahmen vernünftig, schlüssig und grundsätzlich angemessen sind, um Holzmann die Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität zu ermöglichen, vorausgesetzt, dass es dem Unternehmen gelingt, die entscheidenden Veräußerungen und Kürzungen rasch umzusetzen und somit kurzfristig zu überleben.

    Vermeidung unzumutbarer Wettbewerbsverfälschungen

    (100) Grundsätzlich müssen, gemäß Punkt 3.2.1 der Leitlinien, Wettbewerbsverfälschungen durch mit der Weiterführung des Unternehmens verbundene Vorteile (dies gilt vor allem, wenn der Nettoeffekt der durch den Konkurs verursachten Entlassungen und die Auswirkungen auf die Zulieferer die lokalen, regionalen oder nationalen Beschäftigungsprobleme nachweislich verschärfen würden) und gegebenenfalls ausreichende Gegenleistungen zugunsten der Konkurrenten aufgewogen werden.

    (101) Laut der von Deutschland im Laufe des Verfahrens vorgelegten vergleichenden Analyse haben die Umstrukturierungsmaßnahmen zu einem Verlust von rund 6000 Arbeitsplätzen unmittelbar bei Holzmann und seinen Tochtergesellschaften selbst und von rund 2050 Arbeitsplätzen bei Nachunternehmern geführt, wohingegen im Fall eines Insolvenzverfahrens die Zahl der unmittelbar bei Holzmann wegfallenden Arbeitsplätze - zumindest zeitweise - eine ähnlich Höhe erreicht hätte, wegen anschließender Konkursverfahren bei Nachunternehmern hingegen mehr als 35000 zusätzliche Arbeitsplätze verloren gegangen wären. Dieses vergleichende Szenario erscheint der Kommission realistischer als das eines kompletten "Verschwindens" von Holzmann mit einem potenziellen Verlust von 55000 bis 60000 Arbeitsplätzen, wie ursprünglich vorgelegt.

    (102) Die im Szenario des Insolvenzverfahrens angesetzte hohe Zahl wegfallender Arbeitsplätze bei Nachunternehmern scheint allerdings übertrieben, da beispielsweise selbst Nachunternehmer, die nur einen kleineren Teil ihres Geschäfts mit Holzmann abwickeln (z. B. 7,5 % oder weniger), in die Berechnung einbezogen wurden, wenn auch mit einem geringen Konkursrisiko (Wahrscheinlichkeit von 10 % oder geringer). Die These, dass Nachunternehmer im Fall eines Insolvenzverfahrens für Holzmann stärker in Mitleidenschaft gezogen worden wären als bei der derzeitigen Umstrukturierung, ist jedoch überzeugend. Erstens werden mehr als zwei Drittel der Bauleistungen von Holzmann durch Nachunternehmer erbracht. Zweitens müssen Bauvorhaben in erheblichem Ausmaß vorfinanziert werden, und gerade kleinere Unternehmen verfügen normalerweise nicht über große Liquiditätsreserven. Gerät ein Großunternehmen in ein Insolvenzverfahren, kann dies leicht einen Dominoeffekt zur Folge haben. Die Kommission stimmt daher der Bundesregierung zu, dass mit dem Überleben des Unternehmens wirtschaftliche und soziale Vorteile verbunden sind.

    (103) Gemäß Punkt 3.2.2 Buchstabe c) der Leitlinien müssen Maßnahmen getroffen werden, um nachteilige Auswirkungen der Beihilfe auf Konkurrenten nach Möglichkeit abzumildern. Meistens konkretisiert sich diese Bedingung durch eine Begrenzung oder Verringerung der Präsenz des Unternehmens auf dem oder den relevanten Märkten, die im Verhältnis zu den durch die Beihilfe verursachten Verzerrungseffekten und insbesondere zu dem relativen Gewicht des Unternehmens auf seinem Markt oder seinen Märkten stehen muss.

    (104) Die Höhe der angemeldeten Beihilfen von 127,8 Mio. EUR ist im Verhältnis zum finanziellen Paket insgesamt, das zur Wiederherstellung der Rentabilität des Unternehmens erforderlich ist und einen Betrag von fast 2 Mrd. EUR erreicht, gering (weniger als 10 %). Dieses Verhältnis ändert sich auch dann nicht in nennenswerter Weise, wenn die im Dezember für ein Jahr gewährte Beihilfemaßnahme KfW II in Höhe von 63,9 Mio. EUR einbezogen wird (siehe Erwägungsgrund 113). Angesichts des Umfangs des zur Wiederherstellung der Rentabilität des Unternehmens erforderlichen Finanzpakets insgesamt ist der Beihilfebetrag und damit die einhergehende Wettbewerbsverzerrung relativ bescheiden. Die Maßnahmen zur Verringerung der Marktpräsenz des Unternehmens sind im Vergleich dazu erheblich und reichen nach Ansicht der Kommission aus, um die nachteiligen Folgen für die Konkurrenten abzumildern.

    (105) Nach den vorgelegten Informationen lag der Holzmann-Konzern auf dem deutschen Baumarkt 1998 an zweiter Stelle; 1999 dürfte das Unternehmen nach Einschätzung Deutschlands (mit einem Gesamtumsatz von rund 2,8 Mrd. EUR) an dritter Stelle gelegen haben. In dem von Deutschland definierten Baukerngeschäft lag Holzmann 1999 mit einem Umsatz von 1,9 Mrd. EUR und schätzungsweise 1,6 Mrd. EUR im Jahr 2000 an dritter oder möglicherweise sogar vierter Stelle. Gemessen am Gesamtumsatz des Bausektors (104 Mrd. EUR im Jahr 1999) und des Baukerngeschäfts (geschätzte 92 Mrd. EUR) erreicht das Unternehmen einen Marktanteil von rund 2 bis 3 % in beiden Gesamtbereichen. In den drei relevanten Segmenten des Baukerngeschäfts wurden Holzmanns Marktanteile wie folgt geschätzt: weniger als 1 % im Segment der kleinen Projekte, 3 bis 4 % bei mittelgroßen Bauvorhaben und 4 bis 5 % im Segment der Großprojekte(21).

    (106) Nach Schließung der regionalen Standorte und Verringerung der Mitarbeiterzahl soll der Umsatz im Baukerngeschäft 2000 um schätzungsweise 16 % und 2001 um weitere 22 % zurückgehen. Es werden nun mehr regionale Standorte geschlossen, als im ursprünglichen Plan vorgesehen. Holzmann wird seine Marktpräsenz im kleinen Segment (Umsatzreduzierung um 25 % im Jahr 2000 und weitere 50 % im Jahr 2001) und im mittleren Segment (Umsatzreduzierung um 35 % bzw. 23 %) massiv abbauen. Der beabsichtigte Zuwachs im Segment für große Bauvorhaben (Umsatzsteigerung um 30 % im Jahr 2000 und gleichbleibende Position im Jahr 2001), in dem Holzmann seine Kernkompetenz sieht, ist für die Wiederherstellung der Rentabilität des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung.

    (107) Außerdem wird sich das Unternehmen durch den Verkauf der Deutschen Asphalt, einer der führenden Firmen in diesem Bereich mit mehr als 2500 Beschäftigten und rund 300 Mio. EUR Umsatz, aus dem Straßen- und Asphaltbau vollständig zurückziehen. Ferner soll das Stahlbaugeschäft geschlossen und die Beteiligung von 50 % am Tiefbauunternehmen Möbius veräußert werden (Erwägungsgrund 51). Erheblich reduziert werden auch die Tätigkeiten in der Heizungs-, Lüftung- und Klimatechnik sowie beim Spezialtiefbau von Franki in Süddeutschland. Zudem sind viele kleine Nischenbereiche aufgegeben worden oder werden aufgegeben.

    (108) Die Veräußerungen, Schließungen und Verkleinerungen liegen insgesamt inzwischen deutlich über dem im ursprünglichen Plan vorgesehenen Niveau. Diese Maßnahmen führen trotz Holzmanns paralleler Anstrengungen, die Produktivität zu steigern, zu einer erheblichen Verringerung seiner Marktpräsenz, so dass die Bedenken Dritter (siehe Erwägungsgrund 57) in dieser Hinsicht beseitigt sein sollten.

    (109) Im deutschen Bausektor ist das Angebot insbesondere wegen des anhaltenden Abwärtstrends in den neuen Bundesländern größer als die Nachfrage. Es handelt sich jedoch nicht um strukturelle Überkapazitäten im Sinne von Punkt 3.2.2 Buchstabe c) Ziffer i) der Leitlinien, da letztere sich implizit eher auf das produzierende Gewerbe beziehen als auf Dienstleistungssektoren, wo Kapazitäten grundsätzlich viel leichter den Markbedingungen angepasst werden können. Die Kommission stimmt der Beurteilung Deutschlands zu, dass Produktionskapazitäten von Bauunternehmen vornehmlich aus Arbeitskräften und in einem geringeren Ausmaß aus Ausrüstungsgütern wie Kränen und Baggern bestehen, die in den meisten Fällen geleast werden. Beide "Kapazitätskategorien" sind mobil und können ohne Investitionskosten wiedereingesetzt werden, so dass eine unwiederbringliche Reduzierung dieser Kapazitäten durch die sie für die Produktion im bisherigen Umfang endgültig unbrauchbar gemacht werden, unmöglich ist. Im vorliegenden Fall wird der Kapazitätsabbau jedoch im Einklang mit Punkt 3.2.2 Buchstabe c) Ziffer ii) der Leitlinien durch einen massiven Arbeitsplatzabbau innerhalb des Konzerns und die Veräußerung von Vermögenswerten sowie von Tochterunternehmen verwirklicht.

    (110) Die weitaus größte Zahl der Maßnahmen betrifft Deutschland, wo auch die Ursachen für die Probleme der Vergangenheit zu suchen sind. Da die Konzernstruktur jedoch im Hinblick auf Tochtergesellschaften und Tätigkeitsgebiet generell gestrafft werden soll, haben signifikante Veräußerungen auch von Tochtergesellschaften in Österreich, den Niederlanden und Spanien stattgefunden. Aus Frankreich und Spanien zieht sich Holzmann vollständig zurück.

    (111) Nach Auffassung der Kommission reichen diese Verringerungen und Veräußerungen aus, um die wettbewerbsverzerrende Wirkung der in Rede stehenden Beihilfemaßnahmen auszugleichen. In diesem Zusammenhang berücksichtigt sie auch, dass die Reduzierungen innerhalb der PH AG und die Veräußerungen, Kürzungen und Schließungen von Tochtergesellschaften inzwischen einen größeren Umfang angenommen haben als ursprünglich geplant.

    Auf das Minimum begrenzte Beihilfe

    (112) Deutschland hat nach Ansicht der Kommission in ausreichendem Maße nachgewiesen, dass sich der Betrag der Beihilfe auf das für die Umstrukturierung unbedingt notwendige Mindestmaß nach Maßgabe der verfügbaren Finanzmittel des Unternehmens, des Konzerns, dem es angehört, und seiner Aktionäre beschränkt. Dem Unternehmen wird keine überschüssige Liquidität zugeführt, die es zu einer Ausweitung seiner Kapazitäten missbrauchen könnte.

    (113) Der Betrag der angemeldeten Beihilfe ist mit 127,8 Mio. EUR im Verhältnis zum Beitrag der Konsortialbanken zum Finanzpaket von insgesamt über 90 % (davon mehr als 65 % von privaten Geldinstituten, siehe Erwägungsgrund 56) gering. Betrachtet man die beiden neuen im Dezember 2000 gewährten Kreditlinien, beläuft sich die Beihilfemaßnahme von KfW II mit 63,9 Mio. EUR auf 20 % des Gesamtbetrags einschließlich des Konsortialkredits II (256 Mio. EUR). Im Verhältnis zur Gesamtsumme des finanziellen Pakets betragen die Beihilfemaßnahmen immer noch weniger als 10 %. Allerdings ist die unterschiedliche Dauer einiger der finanziellen Maßnahmen zu berücksichtigen. Wenn dies berücksichtigt wird, beträgt der Anteil der Beihilfemaßnahmen in keinem Zeitraum mehr als 15 % der gleichzeitig zur Verfügung stehenden gesamten Mittel.

    (114) Deutschland hat ebenfalls nachgewiesen, dass sich der Beihilfebetrag auf das Minimum beschränkt, das zur Deckung der zusätzlichen Risiken von 141 Mio. EUR, die im Laufe der Verhandlungen im November 1999 auftraten und in denen die durch die zunehmende Gefahr eines Insolvenzverfahrens verursachten Stillstandskosten enthalten sind, erforderlich war. Ferner ist angesichts der Finanzlage von Holzmann nicht damit zu rechnen, dass die Beihilfe dem Unternehmen überschüssige Liquidität zuführt. Die Beihilfe wird das begünstigte Unternehmen nicht in die Lage versetzen, eine aggressive Strategie am Markt zu verfolgen oder die Kapazitäten zu erhöhen. Ein solcher Missbrauch wäre auch nicht mit dem Ziel des Beihilfeempfängers vereinbar, die Rentabilität wiederherzustellen.

    (115) Bei der Eröffnung des Verfahrens hatte die Kommission angesichts des Scheiterns früherer Rettungs- und Umstrukturierungsgespräche der Banken von Deutschland ausführlichere Erläuterungen zu den Gründen verlangt, aus denen sich die staatliche Initiative als entscheidend erwiesen hatte. Aus den Angaben Deutschlands und den Erklärungen der Gläubigerbanken folgert die Kommission, dass die Verhandlungen zuvor nicht an Zweifeln der Banken am Umstrukturierungskonzept gescheitert waren, sondern an den Meinungsverschiedenheiten über die Beiträge zum Finanzpaket und insbesondere über die Anteile der einzelnen Gläubiger an der Kapitalerhöhung. Auch nach Lösung des letztgenannten Problems konnten die verbleibenden Finanzlücken, u. a. die oben genannten zusätzlichen Risiken, nicht gedeckt werden. Damit ist in den Augen der Kommission hinreichend nachgewiesen worden, dass die angemeldeten Beihilfemaßnahmen notwendig waren, um die Annahme des Umstrukturierungsplans zu ermöglichen und ihn mit den erforderlichen Mitteln auszustatten, um seine Umsetzung in der vereinbarten Form zu realisieren.

    (116) Die Gewährung des Beihilfe KfW II in Verbindung mit dem Konsortialkredit II wurde vor allem durch das Scheitern des Asset Deals und des SVP in der vorgesehenen Art und Weise und durch die Nichtverfügbarkeit der angemeldeten Beihilfen notwendig. Gemessen an der Liquiditätslage des begünstigten Unternehmens zum Zeitpunkt dieser Modifizierungen beschränkte sich die Maßnahme auf das erforderliche Minimum. Die Kreditlinie des KfW II kann bis zum 30. Oktober 2001 in Anspruch genommen werden, jedoch nur, wenn die übrigen Kreditrahmen erschöpft sind. Die Tilgung wird spätestens zum 29. November 2001 stattfinden. Daher kann, selbst wenn sich die in Frage stehenden Beihilfemaßnahmen kurzfristig überschneiden, ausgeschlossen werden, dass Holzmann überschüssige Liquidität zugeführt wird.

    (117) Schließlich konnte die Kommission bei Eröffnung des Verfahrens wegen der fehlenden Erklärung zum "value at risk" für die Berechnung der individuellen Beiträge der Gläubigerbanken nicht ausschließen, dass die Beteiligung der öffentlichen Banken dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers widersprach, folglich also eine zusätzliche staatliche Beihilfe an das Unternehmen dargestellt hätte. Die Angaben Deutschlands (siehe Erwägungsgrund 56) zeigen, dass der Beitrag der 9 öffentlichen Gläubigerbanken zusammengenommen von 26 % bei der Kapitalerhöhung bis 33 % beim Konsortialkredit I reichte. Beim Konsortialkredit II betrug er insgesamt 32 %. Auf der Grundlage der vorgelegten Informationen einschließlich der ausführlichen Angaben zu den ausstehenden Forderungen gelangt die Kommission zu dem Ergebnis, dass die nach der Höhe des "value at risk" gestaffelten Einzelbeiträge anhand der ausstehenden Forderungen für private wie öffentliche Banken einheitlich berechnet wurden und der Beitrag zur Kapitalerhöhung niedriger ausfiel, da die Deutsche Bank als größte Aktionärin eine höhere Quote übernahm. Die Beteiligung der öffentlichen Banken am Konsortium der Gläubigerbanken entspricht daher dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers und stellt keine Beihilfe dar.

    VIII. SCHLUSSFOLGERUNG

    (118) Die Kommission stellt fest, dass die oben beschriebenen Maßnahmen als staatliche Beihilfen im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag anzusehen sind. Die Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass die Beihilfemaßnahmen die Voraussetzungen der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten erfuellen und im Sinne von Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sind. Sie können daher genehmigt werden -

    HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die aus den nachstehend aufgeführten Maßnahmen bestehenden staatlichen Beihilfen für die Umstrukturierung der Philipp Holzmann AG sind gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar:

    a) ein nachrangiges Darlehen der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau in Höhe von 150 Mio. DEM (76,7 Mio. EUR) und einer ursprünglichen Laufzeit bis 30. Juni 2001, die um weitere 12 Monate verlängert werden kann,

    b) eine Bundesbürgschaft in Höhe von 100 Mio. DEM (51,1 Mio. EUR) für eine Hoechstdauer von zwei Jahren,

    c) eine Kreditlinie der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau in Höhe von 125 Mio. DEM (63,9 Mio. EUR) bis 29. November 2001.

    Artikel 2

    Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.

    Brüssel, den 8. Mai 2001

    Für die Kommission

    Mario Monti

    Mitglied der Kommission

    (1) ABl. L 83 vom 27.3.1999, S. 1.

    (2) ABl. C 110 vom 15.4.2000, S. 2.

    (3) Siehe Fußnote 2.

    (4) Zählt nach der Definition von Holzmann zum Kerngeschäft.

    (5) Europäische oder gemeinschaftsweite Bauleistungs- oder Umsatzzahlen von Konkurrenten waren nicht verfügbar; nach eigener Einschätzung liegt Holzmann jedoch weiter zurück, wenn europäische oder gemeinschaftsweite Bauleistung/Umsätze zugrunde gelegt würden.

    (6) Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 14. September 1994 in den verbundenen Rs. C-278-280/92, Spanien/Kommission, Slg. 1994, S. I-4103.

    (7) ABl. C 288 vom 9.10.1999, S. 2.

    (8) Schreiben Deutschlands vom 2. Februar 2001 und 14. März 2001.

    (9) Schreiben Deutschlands vom 4. April 2001.

    (10) Schreiben Deutschlands vom 4. April 2001.

    (11) Diese Anhaltspunkte stützen sich auf Analysen aus dem Gebiet der Fusionskontrolle. Deutschland verwies auf die Entscheidung des Bundeskartellamts (1995) über die seinerzeit geplante Fusion von Holzmann und Hochtief, siehe "Wirtschaft und Wettbewerb" 1995, S. 515; siehe auch den Zusammenschlussfall Bank Austria/Creditanstalt, ABl. C 160 vom 27.5.1997, S. 4; Rn. 84, 85 und 86.

    (12) Diese Schätzung enthielt bestimmte Risikowahrscheinlichkeiten für verschiedene Kategorien von Nachunternehmern je nach dem mit Holzmann erzielten Umsatz (in absoluten Zahlen sowie anteilmäßig).

    (13) Nach neuen, am 15. März 2001 vorgelegten Informationen sollte der Konsortialkredit I wegen weiterer Verzögerungen bei dem Verkauf von Vermögenswerten schließlich am 16. März 2001 zurückgezahlt sein.

    (14) Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten, ABl. C 307 vom 13.11.1993, S. 3, Punkt 41.

    (15) Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen in Form von Haftungsverpflichtungen und Bürgschaften, ABl. C 71 vom 11.3.2000, S. 14.

    (16) Siehe Erwägungsgrund 21 und Fußnote 7.

    (17) Statistiken über Ergebnisse im Jahr 2000 waren noch nicht erhältlich, jedoch ist unzweifelhaft, dass die Investitionen im Jahr 2000 erheblich zurückgingen (nach einer Schätzung im Wochenbericht 01/2001 des Deutschen Instituts der Wirtschaft (DIW), Tabelle 7, ein Rückgang um 3,0 %).

    (18) Siehe beispielsweise Schätzungen um 0,2 % im DIW Wochenbericht 43/1999 (Tabelle 2.2).

    (19) Holzmann selbst hat am 14. März 2001 ein geschätztes Konzerndefizit von rund 50 Mio. EUR für das Jahr 2000 angekündigt, was demnach vor allem an der anhaltenden Rezession in der deutschen Bauindustrie, den Verzögerungen bei der Veräußerung von Anlagen und den unerwarteten Umstrukturierungskosten für einige deutsche Tochtergesellschaften liegt.

    (20) Die Kommission musste ihre Würdigung auf den Geschäftsplan und die für die Gläubigerbanken ausgearbeiteten Monatsberichte stützen. Die in diesen Unterlagen enthaltenen Zahlen scheinen aus verschiedenen Quellen innerhalb des Konzerns zu stammen und müssen deshalb mit Vorsicht behandelt werden. Die Ressourcen der Kommission erlaubten auch mit der Hilfe von Beratern keine wirkliche Buchprüfung. Der Jahresprüfungsbericht für das Jahr 2000 war noch nicht verfügbar, aber selbst dann hätten die tatsächlichen Betriebsergebnisse je nach Höhe der Rückstellungen und Bilanzierung im Unklaren bleiben können.

    (21) Wegen der weit gefassten Definition des Baukerngeschäfts können die Marktanteile insbesondere für das Segment der Großvorhaben unterschätzt sein. Bessere Zahlen oder Schätzungen waren jedoch nicht verfügbar. In einem früheren Schreiben bezog sich Deutschland auf eine Entscheidung des Bundeskartellamts (siehe Fußnote 8), in der der Marktanteil von Holzmann im Segment der Großvorhaben für Anfang der 90er Jahre erheblich höher angesetzt wurde (rund 20 %), bemerkte aber dazu, dass der Anteil selbst auf der Grundlage dieser Berechnung inzwischen mindestens auf unter 15 % gefallen sei. In diesem Zusammenhang ist allerdings festzuhalten, dass das Bundeskartellamt in die Berechnung der Marktanteile eine eher geringe Zahl von Anbietern einbezogen hatte und diese Entscheidung auch aus diesem Grund 1998 vom Kammergericht aufgehoben wurde (Kart 3/95, Wirtschaft und Wettbewerb 5/1998).

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