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Document 22001D0111(17)

    Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 102/2000 vom 10. November 2000 zur Änderung des Protokolls 31 des EWR-Abkommens über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten

    ABl. L 7 vom 11.1.2001, p. 38–39 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL, BG, RO, HR)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2000/102(2)/oj

    22001D0111(17)

    Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 102/2000 vom 10. November 2000 zur Änderung des Protokolls 31 des EWR-Abkommens über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten

    Amtsblatt Nr. L 007 vom 11/01/2001 S. 0038 - 0039


    Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses

    Nr. 102/2000

    vom 10. November 2000

    zur Änderung des Protokolls 31 des EWR-Abkommens über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten

    DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS -

    gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend "Abkommen" genannt, insbesondere auf die Artikel 86 und 98,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1) Das Protokoll 31 des Abkommens wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 17/2000 vom 28. Januar 2000(1) geändert.

    (2) Die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des Abkommens sollte ausgeweitet werden, um das Mehrjahresprogramm zur Förderung der Energieeffizienz (SAVE) (1998-2002) (Entscheidung Nr. 647/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(2)) einzuschließen.

    (3) Das Protokoll 31 des Abkommens sollte daher geändert werden, um diese erweiterte Zusammenarbeit ab 1. Januar 2000 zu ermöglichen -

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    Artikel 14 des Protokolls 31 des Abkommens wird wie folgt geändert:

    1. Nach Absatz 2c wird folgender neuer Absatz eingefügt:

    "2d. Ab 1. Januar 2000 nehmen die EFTA-Staaten an dem in Absatz 5 Buchstabe f) genannten Gemeinschaftsprogramm und den dazugehörigen Maßnahmen teil."

    2. Dem Absatz 5 wird folgender Buchstabe angefügt:

    "f) 32000 D 0647: Entscheidung Nr. 647/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2000 über ein Mehrjahresprogramm zur Förderung der Energieeffizienz (SAVE) (1998-2002) (ABl. L 79 vom 30.3.2000, S. 6)."

    3. In den Absätzen 3 und 4 wird die Angabe "Absatz 5 Buchstaben a), b), c), d) und e)" durch die Angabe "Absatz 5 Buchstaben a), b), c), d), e) und f)" ersetzt.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am 15. Dezember 2000 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens vorliegen(3).

    Er gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2000.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

    Brüssel, den 10. November 2000.

    Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss

    Der Vorsitzende

    G. S. Gunnarsson

    (1) Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

    (2) ABl. L 79 vom 30.3.2000, S. 6.

    (3) Das Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde mitgeteilt.

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