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Document 31998L0081R(02)

    Berichtigung der Richtlinie 98/81/EG des Rates vom 26. Oktober 1998 zur Änderung der Richtlinie 90/219/EWG über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 330 vom 5. Dezember 1998)

    ABl. L 93 vom 8.4.1999, p. 27–27 (ES, DA, DE, EL, EN, IT, NL, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1998/81/corrigendum/1999-04-08/oj

    31998L0081R(02)

    Berichtigung der Richtlinie 98/81/EG des Rates vom 26. Oktober 1998 zur Änderung der Richtlinie 90/219/EWG über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 330 vom 5. Dezember 1998)

    Amtsblatt Nr. L 093 vom 08/04/1999 S. 0027 - 0027


    Berichtigung der Richtlinie 98/81/EG des Rates vom 26. Oktober 1998 zur Änderung der Richtlinie 90/219/EWG über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen

    (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 330 vom 5. Dezember 1998)

    1. Seite 14, Artikel 2 Buchstabe c) letzter Satz: Nach "... um ihren Kontakt mit der Bevölkerung und der Umwelt zu begrenzen" ist folgendes anzufügen: "und ein hohes Sicherheitsniveau für die Bevölkerung und die Umwelt zu erreichen."

    2. Seite 15, Artikel 5 Absatz 5 zweite Zeile:

    anstatt: "... ist die Frage der Beseitigung besonders zu beachten."

    muß es heißen: "... ist die Frage der Beseitigung der Abfälle und Abwässer besonders zu beachten."

    3. Seite 16, Artikel 9 Absatz 2: Dem Absatz 2 ist folgender Unterabsatz anzufügen: "Der Antragsteller kann aber auch von sich aus eine Entscheidung über eine förmliche Genehmigung durch die zuständige Behörde verlangen. Diese Entscheidung muß innerhalb von höchstens 45 Tagen nach Vorlage der Anmeldung erfolgen."

    4. Seite 17, Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b) dritte Zeile: Nach "... über Notfallpläne" ist folgendes einzufügen: "einschließlich der einschlägigen, anzuwendenden Sicherheitsmaßnahmen".

    5. Seite 21, Anhang III Teil A a) Nummer 1 dritter Gedankenstrich:

    anstatt: "... der Unmöglichkeit, Krankheiten zu behandeln ..."

    muß es heißen: "... der Unmöglichkeit, eine Krankheit zu behandeln ...".

    b) Nummer 2 Buchstabe a) Ziffer ii):

    anstatt: "... (vom Spenderorgan herrührend)"

    muß es heißen: "... (vom Spenderorganismus herrührend)".

    6. Seite 22, Anhang III Teil B Nummer 4 Ziffern ii) und iii):

    anstatt: "... nachteilige Auswirkungen ..."

    muß es heißen: "... schädliche Auswirkungen ...".

    7. Seite 23, Anhang IV "Allgemeine Grundsätze" a) Nummer 1:

    anstatt: "... jede Stufe der Einschließungsstufe ..."

    muß es heißen: "... jede Einschließungsstufe ...".

    b) Nummer 3 zweite Zeile:

    anstatt: "... in den folgenden Tabellen aufnehmen ..."

    muß es heißen: "... in die folgenden Tabellen aufnehmen ...".

    8. Seite 24, Anhang IV Tabelle Ia: In der Nummer 14 ist in der Einschließungsstufe 3 nach "geeignete Schutzkleidung" folgendes anzufügen: "und (fakultativ) Schuhe".

    9. Seite 25, Anhang IV Tabelle Ia Fußnote 2 zweite Zeile:

    anstatt: "... Umkleide- und Duscheinrichtungen ..."

    muß es heißen: "... Umkleide- oder Duscheinrichtungen ...".

    10. Seite 27, Anhang IV Tabelle Ic Fußnote 2:

    anstatt: "... Vieh, -zucht- oder Versuchstiere ..."

    muß es heißen: "... Vieh, Zucht- oder Versuchstiere ...".

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