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Document 31998D0355
98/355/EC: Council Decision of 18 May 1998 on the conclusion of a Memorandum of Understanding between the European Community and the Arab Republic of Egypt on trade in textile products
98/355/EG: Beschluss des Rates vom 18. Mai 1998 über den Abschluß einer Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten über den Handel mit Textilien
98/355/EG: Beschluss des Rates vom 18. Mai 1998 über den Abschluß einer Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten über den Handel mit Textilien
ABl. L 162 vom 5.6.1998, p. 28–39
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 31/12/1999
98/355/EG: Beschluss des Rates vom 18. Mai 1998 über den Abschluß einer Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten über den Handel mit Textilien
Amtsblatt Nr. L 162 vom 05/06/1998 S. 0028 - 0039
BESCHLUSS DES RATES vom 18. Mai 1998 über den Abschluß einer Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten über den Handel mit Textilien (98/355/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113 in Verbindung mit Artikel 228 Absatz 2 Satz 1, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: Die Kommission hat im Namen der Europäischen Gemeinschaft eine Vereinbarung mit der Arabischen Republik Ägypten über den Handel mit Textilien ausgehandelt. Gemäß dem Beschluß 98/135/EG (1) findet diese Vereinbarung bis zum Abschluß der erforderlichen Genehmigungsverfahren seit dem 1. Januar 1998 vorläufig Anwendung. Diese Vereinbarung sollte genehmigt werden - BESCHLIESST: Artikel 1 Die Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten über den Handel mit Textilien wird genehmigt. Der Wortlaut der Vereinbarung ist diesem Beschluß beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Personen zu benennen, die befugt sind, die Vereinbarung rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Geschehen zu Brüssel am 18. Mai 1998. Im Namen des Rates Der Präsident C. SHORT (1) ABl. L 41 vom 13. 2. 1998, S. 1.