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Document JOL_1997_338_R_0001_001

GEMEINSAME AKTION vom 28. November 1997 - vom Rat aufgrund von Artikel J.3 des Vertrags über die Europäische Union beschlossen - über Antipersonenminen
Erklärung der dänischen Delegation für das Ratsprotokoll

ABl. L 338 vom 9.12.1997, p. 1–4 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

41997X1209(01)

Erklärung der dänischen Delegation für das Ratsprotokoll

Amtsblatt Nr. L 338 vom 09/12/1997 S. 0004 - 0004


Erklärung der dänischen Delegation für das Ratsprotokoll

Nach Abschnitt C des auf der Tagung des Europäischen Rates am 11./12. Dezember 1992 in Edinburgh gefaßten Beschlusses beteiligt Dänemark sich nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Europäischen Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben.

Die dänische Regierung hat beschlossen, daß Dänemark sich an künftigen, auf Artikel J.4 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union gestützten Entscheidungen des Rates über das weitere Vorgehen im Anschluß an die gemeinsame Aktion über Antipersonenminen nicht beteiligt.

Im Einklang mit dem Beschluß von Edinburgh wird Dänemark die Mitgliedstaaten nicht an der Entwicklung einer engeren Zusammenarbeit auf diesem Gebiet hindern. Der oben dargelegte Standpunkt steht dem Erlaß entsprechender Entscheidungen des Rates somit nicht im Wege.

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