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Document 31996D0177

    96/177/EG: Entscheidung der Kommission vom 19. Juli 1995 zur Feststellung der Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und der Funktionsfähigkeit des EWR-Abkommens (IV/M. 490 - Nordic Satellite Distribution) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. L 53 vom 2.3.1996, p. 20–40 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1996/177/oj

    31996D0177

    96/177/EG: Entscheidung der Kommission vom 19. Juli 1995 zur Feststellung der Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und der Funktionsfähigkeit des EWR-Abkommens (IV/M. 490 - Nordic Satellite Distribution) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

    Amtsblatt Nr. L 053 vom 02/03/1996 S. 0020 - 0040


    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 19. Juli 1995 zur Feststellung der Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und der Funktionsfähigkeit des EWR-Abkommens (IV/M. 490 - Nordic Satellite Distribution) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (96/177/EG)

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (1), geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 2367/90 (2), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 3,

    gestützt auf Artikel 57 des EWR-Abkommens,

    im Hinblick auf die Entscheidung der Kommission vom 24. März 1995 zur Einleitung des Verfahrens in diesem Fall,

    nachdem den beteiligten Unternehmen Gelegenheit gegeben wurde, sich zu den Einwänden der Kommission zu äußern,

    nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (3),

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1) Das vorliegende Verfahren betrifft das Vorhaben der Norsk Telekom AS (NT), der TeleDanmark A/S (TD) und der Industriförvaltnings AB Kinnevik (Kinnevik), ein Gemeinschaftsunternehmen unter der Firma Nordic Satellite Distribution (NSD) zu gründen.

    (2) Mit Entscheidung vom 13. März 1995 ordnete die Kommission die Aussetzung des Vollzugs des angemeldeten Zusammenschlusses gemäß Artikel 7 Absatz 2 und Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89, nachstehend "Fusionsverordnung" genannt, bis zum Erlaß einer endgültigen Entscheidung an.

    (3) Mit Entscheidung vom 24. März 1995 erklärte die Kommission, daß der geplante Zusammenschluß zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt Anlaß gibt. Sie leitete deshalb in diesem Fall das Verfahren nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Fusionsverordnung ein.

    I. DIE BETEILIGTEN UNTERNEHMEN

    (4) NT, TD und Kinnevik haben das Gemeinschaftsunternehmen Nordic Satellite Distribution (NSD) für die Bereitstellung von Satellitenübertragungsdiensten und Dienstleistungen zur Verteilung von Fernsehprogrammen über Kabelnetze oder durch Direktausstrahlung in der nordischen Region (Dänemark, Schweden, Norwegen und Finnland) gegründet.

    (5) NT ist ein norwegisches Unternehmen im Eigentum des staatlichen Unternehmens Telenor AS. Telenor AS ist der Hauptanbieter von Telefondiensten in Norwegen und besitzt oder mietet Transponderkapazität der Satelliten Thor, Intelsat und TV-Sat mit der Orbitposition 1° West. NT ist über Telenor Avidi AS Eigentümer eines umfangreichen Kabelnetzes in Norwegen. NT bietet darüber hinaus Fernsehverteildienste für den Direktempfangsmarkt (DTH-Markt) in Norwegen, Schweden und Finnland sowie in Dänemark über ihre Tochtergesellschaft Telenor CTV an.

    (6) TD ist der dänische Telekom-Betreiber, der zu 51 % dem dänischen Staat gehört. Er ist im Rahmen einer Konzession tätig, die ihm das ausschließliche Recht gewährt, öffentliche Sprachtelefondienste und andere damit zusammenhängende Dienstleistungen in Dänemark anzubieten sowie die dänische öffentliche Telekommunikationsinfrastruktur einzurichten und zu betreiben. TD ist Eigentümer eines nationalen Breitbandverteilnetzes mit dem Namen Hybrid Network, das zur Zeit zur Übertragung von Hörfunk- und Fernsehsignalen an lokale Verteilnetze verwendet wird. Im Kabelbereich tätige Tochtergesellschaften von TD verteilen Fernsehprogramme an eigene und andere lokale Netze.

    (7) Kinnevik ist ein schwedischer Privatkonzern, der hauptsächlich in den Bereichen Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Verpackung, Fernsehen und Medien sowie Telekommunikation tätig ist. In den letztgenannten Bereichen besitzt oder kontrolliert Kinnevik Unternehmen in den skandinavischen Staaten, die im wesentlichen in folgenden Bereichen tätig sind:

    - Satellitenfernsehausstrahlung an Direktempfänger und Kabelfernsehabonnenten) von kommerziellen Sendern (TV 3, TV G, TV 6, Z-TV) und Abonnementfernsehprogrammen (TV 1000, Film Max und TV 1000 Cinema);

    - Satellitenfernsehverteilung (über die Tochtergesellschaften Viasat Schweden, Viasat Norwegen und Viasat Dänemark);

    - Zugangsbeschränkungssysteme;

    - Hörfunkausstrahlung.

    Darüber hinaus hält Kinnevik 23 % der Anteile am kommerziellen schwedischen Fernsehkanal TV 4 und ist (. . . .) (4).

    Kinnevik ist außerdem mit 37,4 % an Kabelvision AB, einem schwedischen Kabelfernsehbetreiber, beteiligt.

    II. DAS VORHABEN

    (8) Das Vorhaben betrifft die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens Nordic Satellite Distribution AS (NSD) durch NT, TD und Kinnevik, das Transponderkapazität und die Übertragung und Verteilung von Satellitenfernsehprogrammen auf dem nordischen Markt anbieten wird.

    (9) NSD beabsichtigt, eine attraktive Satellitenposition für die Übertragung von Fernsehsignalen in die nordischen Staaten einzurichten.

    (10) NSD wird Kabelfernsehbetreibern und direktempfangenden Haushalten Satellitenfernsehprogramme andienen.

    (11) Es wird beabsichtigt, die Verteilung von Satellitenfernsehprogrammen an direktempfangende Zuschauer und an Kabelfernsehnetze durch NSD über die den Muttergesellschaften gehörenden Verteilungsgesellschaften Viasat und Telenor CTV und die Kabelfernsehbetreiber durchzuführen.

    III. BEDEUTUNG FÜR DIE GEMEINSCHAFT UND DEN EWR

    (12) NT, TD und Kinnevik erzielen zusammen einen weltweiten Gesamtumsatz von 5 260 Millionen ECU. TD und Kinnevik erzielen einen gemeinschaftsweiten Gesamtumsatz von über 250 Millionen ECU, von dem nicht mehr als zwei Drittel in einem und demselben Mitgliedstaat getätigt werden. Das Vorhaben ist daher von gemeinschaftsweiter Bedeutung.

    (13) Da der Gesamtumsatz der beteiligten Unternehmen im Gebiet der EFTA-Staaten mehr als 25 % ihres EWR-Gesamtumsatzes beträgt, stellt das Vorhaben gleichzeitig einen Kooperationsfall gemäß Artikel 58 und Protokoll 24 des EWR-Abkommens dar.

    IV. STRUKTUR UND TECHNOLOGIE DES WIRTSCHAFTSZWEIGS

    (14) Der Anbieter eines Fernsehprogramms, bei dem es sich um ein öffentliches Programm, ein Werbefernsehprogramm oder ein Pay-TV-Programm (Abonnementfernsehprogramm) handeln kann, wird als Sender bezeichnet.

    (15) Wenn das Programm aus dem Fernsehstudio über Satellit ausgestrahlt werden soll, werden die Fernsehsignale an eine Satellitenaufwärtsstation übermittelt. Von dieser Erdfunkstelle aus wird das Fernsehsignal an einen Satelliten übertragen. Die Fernsehsignale können unverschlüsselt oder verschlüsselt gesendet werden.

    (16) Die Satellitenaufwärtsstation überträgt die Fernsehsignale an den Satelliten, der sie wieder abstrahlt. Fernsehsatelliten befinden sich in einer geostationären Orbitposition und können daher ein bestimmtes Gebiet konstant ausleuchten. Ein Satellit verfügt über mehrere Transponder, bei denen es sich um Geräte für den Empfang und die Abstrahlung von Fernsehsignalen handelt. Das Gebiet, in dem von einem Transponder abgestrahlte Fernsehsignale von Zuschauern mit Standardempfangsanlagen direkt empfangen werden können, wird als Ausleuchtzone bezeichnet. In der Regel kann ein Transponder mit der gegenwärtigen Technik (Analogübertragung) nur ein Fernsehprogramm übertragen. Es wird erwartet, daß diese Transponderkapazität durch Einführung der Digitaltechnik um das Fünf- bis Zehnfache steigen wird.

    (17) Das Fernsehsignal wird von einer Satellitenempfangsantenne am Erdboden empfangen. Empfänger können sein: 1. direktempfangende Haushalte mit (in der Regel) kleineren Empfangsantennen, 2. Kabelfernsehbetreiber mit einer oder mehreren wesentlich größeren Empfangsantennen oder 3. SMATV-Betreiber (Betreiber von Gemeinschaftsantennenanlagen) (5).

    (18) Für die Ausstrahlung von Pay-TV-Programmen ist eine besondere technische Infrastruktur erforderlich. Diese wird als Zugangsbeschränkungssystem bezeichnet und stellt sicher, daß ausschließlich dazu berechtigte Zuschauer, d. h. Abonnenten der jeweiligen verschlüsselten Kanäle, diese empfangen können. Pay-TV Programme sind stets verschlüsselt. In den nordischen Staaten sind anders als in anderen Teilen Europas alle Satellitenfernsehprogramme verschlüsselt. Bei der Verschlüsselung werden dem Fernsehsignal Daten für das Zugangsbeschränkungssystem beigemischt. Ein solches System besteht im wesentlichen aus 1. einem Entschlüsselungsadapter (Decoder), 2. einem Abonnentenverwaltungssystem, 3. einem Abonnentenautorisierungssystem und 4. einem Verschlüsselungssystem.

    (19) Um verschlüsselte Fernsehsignale empfangen zu können, ist ein Decoder erforderlich, der über eine Entschlüsselungseinrichtung und einen Prozessor für den Zugangsschutz verfügt. Der Decoder entschlüsselt das verschlüsselt übertragene Fernsehbild.

    (20) Beim Zugangsbeschränkungssystem müssen dem Fernsehsignal Daten, die Informationen über die abonnierten Programme oder Programmpakete und die Empfangsberechtigung der Abonnenten enthalten, beigemischt werden. Bei einem offenen Verschlüsselungssystem (siehe unten) erhält der Abonnent eine "persönliche" Chipkarte, die in den Decoder geschoben wird und anhand deren die Daten, die zusammen mit dem Fernsehsignal ausgestrahlt werden, gelesen und auf eine Kennung hin überprüft werden. Wenn die Chipkarte ihren "einmaligen Schlüssel" wiedererkennt, entschlüsselt der Decoder das Fernsehsignal und speist es in das Fernsehgerät ein.

    (21) Das Zugangsbeschränkungssystem basiert auf einem Verschlüsselungssystem, mit dem die ausgestrahlten Signale verschlüsselt werden. Ein Sender muß von einem Anbieter das Recht erwerben, Fernsehkanäle mit einem bestimmten System verschlüsseln und entschlüsseln zu dürfen. Dies ist jedoch nicht bei Kabelfernsehbetreibern der Fall, die ihr eigenes Verschlüsselungssystem entwickeln und einsetzen können. Ein solches System kann entweder geschlossen oder offen sein.

    (22) Bei einem geschlossenen System müssen alle Sender, die die Verschlüsselung nach diesem System vornehmen wollen, einen Vertrag mit dem Systemeigner abschließen. In der Regel sieht ein solcher Vertrag vor, daß ein bestimmter Betreiber das Abonnentensystem verwaltet, so daß andere Betreiber das System nicht nutzen können. Bei einem geschlossenen System muß der Zuschauer einen speziellen Decoder kaufen oder mieten, um mit diesem System verschlüsselte Fernsehprogramme empfangen zu können. Das bedeutet, daß die Zuschauerhaushalte einen zusätzlichen Decoder kaufen oder mieten müssen, wenn sie mit einem anderen System verschlüsselte Fernsehprogramme empfangen wollen.

    (23) Bei einem offenen System stehen Decoder verschiedener Anbieter zur Verfügung. Der Verbraucher kann mit demselben Decoder Fernsehprogramme verschiedener offener Systeme unter Verwendung der jeweiligen Chipkarten empfangen. In der Regel kann jeder Sender gegen ein geringes Entgelt das Recht zur Nutzung eines solchen offenen Systems vom Systemeigner erwerben.

    (24) Fast alle europäischen Verschlüsselungssysteme sind geschlossene Systeme, z. B. Videocrypt (von BSkyB und Adult Channel in Großbritannien und von Multichoice in mehr als 30 europäischen Ländern einschließlich der nordischen Länder verwendet) und Syster/Nagravision (von Canal+ in Frankreich und Spanien, Premiere in Deutschland und Österreich und Teleclub in der Schweiz verwendet). In den nordischen Ländern werden jedoch in der Regel offene Verschlüsselungssysteme eingesetzt.

    (25) Zusätzlich zu den Decodern in den Zuschauerhaushalten und zum Zugang zu einem Verschlüsselungssystem werden ein Abonnentenverwaltungssystem und ein Abonnentenautorisierungssystem benötigt. Bei ersterem handelt es sich um das Computersystem für die Verwaltung der Abonnenten (Abonnementfakturierung und -einzug, Telefonbeantwortung, Statistik usw.). Das Abonnentenautorisierungssystem ist eine Software, mit der einzelnen Abonnenten die Berechtigung zum Empfang von Pay-TV-Programmen erteilt oder entzogen werden kann. Die Kontrolle über das Verwaltungssystem, das wichtige Informationen über die Kunden enthält, ist für einen Pay-TV-Sender oder einen Kabelfernsehbetreiber von besonderer Bedeutung. Daher ist davon auszugehen, daß diese Betreiber eine Übernahme ihrer Abonnentenverwaltungssysteme durch einen Wettbewerber ablehnen würden.

    (26) Transparente Übertragung bedeutet, daß die Verschlüsselung bei der Signalübertragung und die Entschlüsselung erst im Zuschauerhaushalt stattfindet. Dies ist bei direktempfangenden Haushalten zur Zeit der Fall, nicht jedoch bei Haushalten, die an Kabelfernsehnetze angeschlossen sind. Kabelfernsehnetze bestehen zum Großteil aus mehreren getrennten Kabelfernseheinheiten, die jeweils über eine Kopfstation für den Empfang verfügen. Zur Zeit benötigen die Kabelnetzbetreiber einen Decoder für jede Kopfstation und jedes Fernsehprogramm. Bei transparenter Übertragung empfängt ein Haushalt, der an ein Kabelfernsehnetz angeschlossen ist, das Signal direkt vom Satelliten, so daß der Kabelfernsehbetreiber ein Kodier- und Dekodiersystem in jeder Kopfstation einsparen kann.

    V. DER ZUSAMMENSCHLUSS

    GEMEINSAME KONTROLLE

    (27) NSD wird zu gleichen Teilen (je 33,3 %) NT, TD und Kinnevik gehören. Der Board of Directors des Unternehmens wird aus vier Direktoren bestehen. Jedes Unternehmen ernennt einen Direktor, und alle Unternehmen ernennen gemeinsam einen unabhängigen Direktor zum Vorsitzenden des Board.

    (28) Gemäß Artikel 5.2 der Aktionsvereinbarung sind Entscheidungen des Board von der Mehrheit der Direktoren zu treffen, bestimmte Angelegenheiten können jedoch nur einstimmig entschieden werden. Dazu gehören:

    (. . . .).

    (29) Der Vorsitzende des Board (. . . .).

    (30) Diese Ausführungen lassen den Schluß zu, daß NSD von den drei Muttergesellschaften gemeinsam kontrolliert wird.

    GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN MIT ALLEN FUNKTIONEN EINER SELBSTÄNDIGEN WIRTSCHAFTLICHEN EINHEIT

    (31) NSD wird hauptsächlich wie folgt tätig sein:

    - Abschluß von Vereinbarungen mit Programmanbietern (Sendern) für die Verteilung von Fernsehprogrammen via Satellit;

    - Einrichtung einer führenden Satellitenposition (von den beteiligten Unternehmen als nordische Hot-Bird-Position bezeichnet) für den nordischen Markt durch Anmietung von Satellitenkapazität in den Orbitpositionen 1° West und 5° Ost;

    - Schaffung einer Programmstrategie auf der Grundlage eines neuen, an die nordischen Länder angepaßten Fernsehprogrammpakets;

    - Verteilung eines solchen Pakets via Satellit an die Kabelfernseh-, SMATV- und DTH-Märkte in den nordischen Ländern. Dazu gehören Dienstleistungen für die Abonnentenverwaltung, der Vertrieb von Chipkarten und der Betrieb eines Abonnentenzugangssystems;

    - Förderung und Umsetzung einer digitalen Übertragungsnorm und eines gemeinsamen nordischen Verschlüsselungssystems für Kabelfernseh-, SMATV- und DTH-Märkte;

    - Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Unternehmenstätigkeit. (. . . . andere Dienste, die nicht von NSD angeboten werden . . .).

    (32) NSD wurde für unbestimmte Zeit gegründet. Das Unternehmen soll über alle für eine dauerhafte Geschäftstätigkeit erforderlichen Vermögenswerte und personellen Mittel verfügen.

    (33) Wenn NSD den Betrieb aufnimmt, wird das Unternehmen bei allen neuen Verträgen Vertragspartner der Sender werden. Alle Verträge von Viasat und Telenor CTV mit Sendern werden auf NSD übergehen, sofern die Sender damit einverstanden sind.

    (34) NSD wird Satellitentransponderkapazität und Satellitennetzdienste anbieten, die das Unternehmen von Telenor und anderen unabhängigen Satellitenbetreibern anmietet und an Sender weitervermietet. Telenor ist Eigner und Betreiber des Thor-Satelliten mit der Orbitposition 1° West und hat eine Reihe von Transpondern des Intelsat-Satelliten in derselben Orbitposition reserviert. Telenor kontrolliert alle Transponder des TV-Sat-Satelliten, der sich ebenfalls in der Orbitposition 1° West befindet.

    (35) Nach dem zwischen Telenor und NSD geschlossenen Kooperationsvertrag räumen sich die beiden Unternehmen gegenseitig ein Optionsrecht auf die Vermietung und Bereitstellung von Satellitentransponderkapazität für die Übertragung von Fernsehprogrammen (. . . .) ein. Somit hat NSD ein Optionsrecht auf

    - die Anmietung von Satellitentransponderkapazität und Satellitennetzleistungen von Telenor;

    - die Bereitstellung von Satellitenkapazität und Satellitennetzleistungen für Dritte, die in den nordischen Ländern senden möchten und sich zu diesem Zweck zunächst an Telenor gewandt haben.

    (36) Telenor hat das Recht, an erster Stelle ein Angebot für die Bereitstellung der gesamten von NSD oder von den mit NSD verbundenen Unternehmen benötigten Transponderkapazität und Satellitennetzdienste vorzulegen. Im Fall überschüssiger Kapazität der von NSD angemieteten Satellitennetzdienste ist Telenor berechtigt, diese Kapazität zu nutzen (. . . .).

    (37) Darüber hinaus haben Kinnevik und TD Verträge mit dem schwedischen Satellitenbetreiber Nordiska Satelitaktiebolaget (NSAB) über die Anmietung von sechs Transpondern mit der Orbitposition 5° Ost geschlossen. In dieser Position verfügt NSAB über die Satelliten Sirius und Tele-X mit jeweils fünf Transpondern. (. . . Detailauskünfte über die Transpondermietverträge und die Sonderrechte von Kinnevik und TD auf die NSAB Satelliten auf 5° Ost . . . .).

    (38) NSD wird den Programmanbietern einen integrierten Satellitenübertragungsdienst anbieten. Die Tatsache, daß NSD Satellitentransponderkapazität und Netzleistungen von Telenor oder TD/Kinnevik anmietet, stellt den Charakter einer selbständigen wirtschaftlichen Einheit mit allen Funktionen auf dieser Ebene nicht in Frage, da NSD die Nutzung dieser Transponderkapazität auf lange Zeit kontrollieren wird. Mietverträge für Satellitentransponderkapazität werden in der Regel für eine lange Laufzeit (sieben bis zehn Jahre), die der Lebensdauer des Satelliten entspricht, geschlossen. NSD wird daher langfristig eine eigene Geschäftsstrategie entwickeln können.

    (39) NSD wird ein neues Fernsehprogrammpaket entwickeln, das im Hinblick auf Programmzusammenstellung und Sprache speziell auf die Zuschauer in den nordischen Ländern zugeschnitten ist.

    (40) Bei der obengenannten Verteilung von Fernsehprogrammen im Direktempfang hatten sowohl NT als auch Kinnevik vor der Gründung von NSD Fernsehverteildienste in den nordischen Ländern angeboten. NSD wird nunmehr den Viasat-Gesellschaften das ausschließliche Recht zur Verteilung der NSD-Fernsehprogramme an direktempfangende und an SMATV-Anlagen angeschlossene Haushalte in Dänemark und an direktempfangende, an SMATV-Anlagen und an Kabelfernsehnetze angeschlossene Haushalte in Schweden einräumen. Viasat Schweden wird weiterhin zu 100 % in Kinnevik-Eigentum bleiben, während Viasat Dänemark Kinnevik und TD gehören wird (zu 51 % bzw. 49 %). TD verfügt über eine bedingte Option, 1998 weitere (. . .) % des Aktienkapitals von Viasat Dänemark zu erwerben.

    (41) In Norwegen wird NSD vorläufig über zwei Vertretungen verfügen: Viasat Norwegen (zu 100 % in Kinnevik-Eigentum) und Telenor CTV. Es ist eine Fusion der beiden Unternehmen unter Beibehaltung der Kontrolle durch Telenor vorgesehen.

    (42) Als Alleinvertriebshändler von NSD werden die Viasat-Unternehmen

    - berechtigt und verpflichtet sein, die von NSD gelieferten Fernsehprogramme zu vertreiben;

    - über die Möglichkeit verfügen, andere Fernsehprogramme nach Zustimmung durch NSD zu vertreiben. Die einzige Einschränkung (. . . .).

    (43) Der Preis, den die Abonnenten der einzelnen im NSD-Paket enthaltenen Programme zu zahlen haben, wird vom (. . . .) festgelegt. Nach der NSD-Programmstrategie sollen die NSD-Vertriebshändler einen jährlichen Marketinghaushalt je Programm oder Programmpaket aufstellen, der die zwischen NSD und den Sendern geschlossenen Verträge enthält. Diese Programmhaushalte und alle Haushaltsänderungen sind NSD zur Genehmigung vorzulegen.

    (44) Die bereits genannte Tatsache, daß die Verträge von Viasat und Telenor CTV mit Fernsehsendern bei Aufnahme des NSD-Betriebs auf NSD übergehen werden und NSD solche Verträge zukünftig selbst aushandelt und abschließt, belegt, daß NSD die gesamte Verantwortung für die Verteilung übernimmt. Obgleich die Viasat-Unternehmen (mit Ausnahme von Viasat Finnland) und Telenor CTV nicht im Besitz von NSD sind, sollen sie die strategischen NSD-Entscheidungen im Bereich der Verteilung auf der Grundlage der von NSD genehmigten (. . . .) Haushaltsansätze umsetzen.

    (45) NSD wird das Abonnentenzugangssystem bereitstellen und kontrollieren. Viasat und Telenor CTV werden das Abonnentenverwaltungssystem weiterführen und für die Kunden Chipkarten bereithalten sowie die Verwaltung der Abonnements und Zahlungen übernehmen, allerdings je Chipkarte eine monatliche Gebühr für die von NSD erbrachten Systemleistungen zahlen. NSD beabsichtigt auch, ein neues Abonnentenzugangssystem für digitale Dienste zu entwickeln, (. . . .).

    (46) Im Bereich der Kabelverteilung sollen die Kabelnetzbetreiber von NT und TD zu NSD-Agenten für die Beschaffung und den Vertrieb von Fernsehprogrammen im Kabelfernsehmarkt und in einem Teil des SMATV-Markts ernannt werden. Dies bedeutet:

    - Die Kabelnetzbetreiber von NT und TD werden berechtigt und verpflichtet sein, die von NSD gelieferten Programme im jeweiligen Gebiet zu vertreiben; NSD darf jedoch jedes beliebige Programm an einen anderen Kabelnetz- oder Gemeinschaftsantennenbetreiber in demselben Gebiet verkaufen;

    - die beiden Kabelnetzbetreiber werden ein Fernsehprogramm, das NSD nicht anbieten kann, vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung durch NSD vertreiben können;

    - NSD wird (. . . .).

    (47) Analog der Vereinbarung mit Viasat sollen die von NT und TD mit den Sendern geschlossenen Kabelnetzbetreiberverträge bei Aufnahme des NSD-Betriebs auf NSD übergehen, sofern die Sender damit einverstanden sind. NSD wird daher die Gesamtverantwortung für die Bereitstellung von Satellitenfernsehprogrammen für die Kabelnetze der beteiligten Unternehmen tragen.

    (48) Ungeachtet der Tatsache, daß NSD ein verhältnismäßig kleines Unternehmen ist - es wird im ersten Jahr nur etwa (. . . .) und in zwei oder drei Jahren etwa (. . . .) Mitarbeiter beschäftigen und über Vermögenswerte von etwa (. . . .) Millionen ECU verfügen, läßt der geschilderte Sachverhalt den Schluß zu, daß NSD über die erforderlichen Mittel für sämtliche Funktionen verfügt, die normalerweise von Unternehmen in demselben Markt ausgeübt werden. Es stellt also ein Gemeinschaftsunternehmen mit allen Funktionen einer selbständigen wirtschaftlichen Einheit dar.

    KOOPERATIVE ASPEKTE

    (49) Die NSD-Muttergesellschaften konkurrieren zur Zeit hauptsächlich auf der Vertriebsebene miteinander, da NT über Telenor CTV im DTH-Marktsegment in Norwegen, Dänemark und Schweden mit den Viasat-Gesellschaften von Kinnevik im Wettbewerb steht und in einigen Regionen Wettbewerb zwischen Viasat und den Kabelnetzbetreibern von TD und NT herrscht.

    (50) Im DTH-Markt (. . . wird . . .) Viasat, das Alleinvertriebshändler für das Fernsehprogrammpaket von NSD in diesen Ländern werden soll, (. . . .). Die Übertragung aller Vertriebsverträge auf NSD und das ausschließliche Recht zur Aushandlung neuer Verträge hindert die Muttergesellschaften daran, selbst DTH-Verteildienste anzubieten und eine Vertriebsstrategie zur Verfolgung ihrer eigenen Interessen zu entwickeln.

    (51) Die Kabelnetzbetreiber der beteiligten Unternehmen und Viasat werden weiterhin in denselben Gebieten tätig sein, jedoch als NSD-Agenten auftreten, die im allgemeinen dasselbe Paket von Satellitenfernsehprogrammen anbieten. Im DTH-Marktsegment hindert der Übergang der von den Kabelnetzbetreibern geschlossenen Verträge auf NSD zusammen mit dem ausschließlich NSD zustehenden Recht, neue Verträge auszuhandeln, die Muttergesellschaften daran, eigene Dienstleistungen anzubieten.

    (52) Zur Zeit herrscht darüber hinaus Wettbewerb zwischen NT und TD in einem wirtschaftlich unbedeutenden Markt, nämlich Betrieb der Aufwärtsstrecke zu Fernsehsatelliten (siehe Randnummer 56). Beide Muttergesellschaften bieten entsprechende Dienstleistungen von ihren Ländern aus an. Wegen der geringen wirtschaftlichen Bedeutung dieses Marktes ist es jedoch eindeutig weder Zweck noch Wirkung des Zusammenschlusses, die Dienstleistungen der beiden Muttergesellschaften zum Betrieb der Aufwärtsstrecke zu koordinieren.

    (53) Die Aktivitäten der NSD-Muttergesellschaften in vor- oder nachgelagerten Märkten werden wahrscheinlich nicht zu einer Koordinierung ihres Wettbewerbsverhaltens führen. NT konkurriert als Satellitenbetreiber nicht mit TD oder Kinnevik. Kinnevik wird die eigenen Pay-TV- und Werbefernsehprogramme zwar über NSD ausstrahlen, jedoch betreibt keines der anderen beteiligten Unternehmen einen Sender.

    (54) Dies führt zu dem Schluß, daß die NSD-Gründung eine Koordinierung des Wettbewerbsverhaltens der voneinander unabhängig bleibenden Unternehmen weder bezweckt noch bewirkt. Somit stellt das Vorhaben einen Zusammenschluß im Sinne des Artikels 3 der Fusionskontrollverordnung dar.

    VI. DIE RELEVANTEN PRODUKTMÄRKTE

    (55) Der Zusammenschluß betrifft die folgenden drei Produktmärkte: i) die Bereitstellung von Transponderkapazität für Satellitenfernsehen und zugehörige Dienstleistungen für Sender; ii) die Verteilung von Pay-TV- und anderen verschlüsselten Fernsehprogrammen an direktempfangende Haushalte; iii) Betreiben von Kabel/TV-Netzwerken (siehe Randnummer 165).

    i) Bereitstellung von Transponderkapazität für Satellitenfernsehen und damit verbundene Dienstleistungen für Sender

    (56) Satellitentransponderkapazität wird von mehreren Unternehmen angeboten. Diese Unternehmen (Satellitenbetreiber) bringen Satelliten in die Umlaufbahn, betreiben diese und vermieten Transponder für die Übertragung von Fernsehsignalen an Sender. Nach Angaben der beteiligten Unternehmen stehen etwa 250 Transponder für die Übertragung von Fernsehsignalen innerhalb Europas zur Verfügung (Umsatz etwa 625 Millionen ECU). Die für die nordischen Länder wichtigsten Satellitenfernsehprogramme werden zur Zeit über die Satelliten Astra, Thor, Intelsat 702 und Sirius ausgestrahlt. Die Transponder sind in der Regel an Sender vermietet, die ihre Programme aufgrund von Lizenzverträgen den Kabelfernsehanbietern und direktempfangenden Zuschauern andienen.

    (57) Die Verteilung von Fernsehsignalen über Satellit (Transponder) unterscheidet sich vom Markt der Verteilung von Fernsehprogrammen über terrestrische Verbindungen, da diese beiden Arten der Programmverteilung sowohl technisch als auch finanziell starke Unterschiede aufweisen (siehe Entscheidung IV/M 469 - MSG Media Service). Der NSD-Zusammenschluß wird zu einer Neuorganisation der vorhandenen Transponderkapazität, nicht jedoch zu einer Ausweitung der für Zuschauer in den nordischen Ländern geeigneten Satellitentransponderkapazität führen.

    ii) Verteilung von Pay-TV- und anderen verschlüsselten Fernsehprogrammen an direktempfangende Haushalte

    (58) In diesem Markt (im folgenden als "DTH-Verteilung" bezeichnet) vertreibt der Anbieter von Pay-TV- und anderen verschlüsselten Programmen die Programme oder Programmpakete an direktempfangende Haushalte und bietet diesen die dazu erforderlichen Chipkarten an. In den nordischen Ländern vertreiben die meisten Anbieter die Programme in Paketen, von denen einige bis zu 25 Programme aller Art enthalten. In der Regel wird ein "Basispaket" angeboten, das gemischtfinanzierte Pay-TV-Programme und Werbefernsehprogramme umfaßt. Der Kunde kann zusätzliche Programme in das Paket aufnehmen. In den nordischen Ländern werden mehrere Pay-TV-Programme und andere verschlüsselte Programme angeboten.

    (59) Zur Zeit sind in den nordischen Ländern drei bedeutende Anbieter tätig: Multichoice (ein Vertriebsunternehmen im Besitz von FilmNet) und die Vertriebsgesellschaften von Kinnevik und NT. Es ist beabsichtigt, die DTH-Verteilung von Fernsehprogrammen durch NSD ausschließlich über die Vertriebsunternehmen der Muttergesellschaften vorzunehmen (siehe Randnummer 40, 41 und 42).

    (60) Der Markt für die DTH-Verteilung hat ein großes Wachstumspotential. Im Vergleich zur Übertragung in Kabelnetzen stellt der Direktempfang zur Zeit das kleinere Marktsegment dar (siehe Randnummer 62). (. . . . es gibt) etwa 720 000 direktempfangende Haushalte in den nordischen Ländern (360 000 in Schweden, 170 000 in Dänemark, 160 000 in Norwegen und 30 000 in Finnland). Die beteiligten Unternehmen gehen aber bis Ende 1998 von (. . . .) Millionen direktempfangenden Haushalten in den nordischen Ländern aus.

    iii) Betrieb von Kabelfernsehnetzen

    (61) Die Kabelnetzbetreiber bieten den angeschlossenen Haushalten Netzwartung, Vertrieb und Vermarktung der Fernsehprogramme als Dienstleistungen an. Außerdem bieten sie auch den an SMATV-Anlagen angeschlossenen Haushalten Fernsehprogramme an. Haushalte, die Pay-TV-Programme empfangen möchten, mieten in der Regel von den Kabelfernsehbetreibern einen Decoder. Diese unterhalten jedoch in der Regel ihr eigenes Abonnentenverwaltungs- und -autorisierungssystem, das auf einem eigenen Verschlüsselungssystem beruht, und sie bieten diese Dienstleistungen Sendern an, die Pay-TV- oder andere verschlüsselte Programme im Netz übertragen wollen.

    (62) Aus der Sicht des Zuschauers unterscheiden sich die angebotenen Übertragungswege (terrestrisch, Direktausstrahlung und Kabel) sowohl in technischer als auch in finanzieller Hinsicht erheblich voneinander. Während der Zuschauer für die terrestrische Übertragung und das Satellitenfernsehen lediglich eine terrestrische Antenne bzw. eine Satellitenempfangsantenne auf eigene Kosten installieren muß, setzt das Kabelfernsehen ein Kabelnetz voraus, das von den Zuschauern über Kabelgebühren finanziert wird (siehe die Entscheidung in der Sache IV/M. 469 - MSG/Media Service). Wie aus der untenstehenden Tabelle ersichtlich, sind etwa 4,3 der 10 Millionen Haushalte in den nordischen Ländern an Kabelfernsehnetze und etwa 0,7 Millionen an SMATV-Anlagen, von denen einige von Kabelfernsehbetreibern versorgt werden, angeschlossen.

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    (63) Satellitenfernsehen wird in den nordischen Ländern zur Zeit überwiegend über Kabelfernsehnetze übertragen. Der Kabelfernsehmarkt hat jedoch einen Sättigungspunkt erreicht und wächst gegenwärtig nur wenig. Schätzungen gehen davon aus, daß nicht mehr als 50 bis 60 % der 10 Millionen Fernsehhaushalte in den nordischen Ländern in absehbarer Zukunft an das Kabelnetz angeschlossen sein werden, hauptsächlich weil das schwierige Gelände und die geringe Bevölkerungsdichte in großen Gebieten die Verkabelung unwirtschaftlich machen. Man könnte nun einwenden, daß eine bestimmte Wettbewerbsbeziehung zwischen dem Kabelfernsehmarkt und dem Markt für Satellitendirektempfang besteht. Viele der zur Zeit nicht an das Kabelnetz angeschlossenen Haushalte in den nordischen Ländern werden jedoch in absehbarer Zukunft nicht die Wahl zwischen Kabelnetzanschluß und Satellitendirektempfang haben.

    Die Auswahl der Haushalte wird in einigen Fällen zusätzlich dadurch beschränkt, daß die Installation von Satellitenempfangsantennen aus Gründen des Erscheinungsbilds vom Hauseigentümer oder, bei Eigentumswohnungen, von der Wohnungseigentümergemeinschaft untersagt wird. Zudem ist ein Haushalt, der bereits an das Kabelnetz angeschlossen ist oder über eine Satellitenempfangsantenne verfügt, in der Regel nicht bereit, noch in eine andere Übertragungsart zu investieren (mobilitätshemmender Effekt). Aus diesen Gründen ist der Betrieb von Kabelnetzen daher als selbständiger relevanter Markt anzusehen.

    (64) Der nordische Kabelfernsehmarkt umfaßt eine Anzahl von Kabelnetzen unterschiedlicher Größe, die jeweils aus mehreren separaten Kabeleinheiten bestehen. Der Kabelnetzbetreiber verfügt in der Regel an den einzelnen Kopfstationen über Satellitenempfangsantennen, die auf alle relevanten Satelliten ausgerichtet sind.

    VII. DER RÄUMLICH RELEVANTE MARKT

    i) Bereitstellung von Transponderkapazität für die Satellitenübertragung von Fernsehprogrammen und damit verbundenen Diensten für Fernsehsender

    (65) Jeder Sender, der seine Programme in einem bestimmten Gebiet ausstrahlen möchte, braucht einen Transponder, dessen Ausleuchtzone - der Ausschnitt der Erdoberfläche, in dem die via Satellit übertragenen Fernsehsignale von direktempfangenden Haushalten mit Standardempfangsanlagen empfangen werden können - den entsprechenden geographischen Raum erfaßt.

    (66) Rein technisch gesehen können die Haushalte in den nordischen Ländern Signale von allen europäischen Satelliten empfangen. Die Empfangsqualität hängt von der Größe der Empfangsantenne und der Stärke des Transpondersignals ab. Da der Größe solcher Antennen jedoch aus wirtschaftlichen und ästhetischen Gründen grundsätzlich Grenzen gesetzt sind, dürften die direktempfangenden Haushalte in Nordeuropa in der Regel über Anlagen verfügen, mit denen sich nur Signale von ganz bestimmten Satellitenpositionen empfangen lassen. Ganz anders ist die Situation der Kabelnetzbetreiber, die weder den wirtschaftlichen noch den ästhetischen Beschränkungen der Direktempfänger unterliegen; sie dürften in der Lage sein, Signale von nahezu allen europäischen Satellitenpositionen zu empfangen.

    (67) Ein Kriterium für die Definition der geographischen Reichweite von Transpondern für die Übertragung von Fernsehprogrammen an direktempfangende Haushalte ist die Frage, wie groß eine Antenne sein muß, um einen guten Empfang von Signalen der betreffenden Transponder zu gewährleisten. Den technischen Angaben der (. . . .) zufolge hat die Eigentümerin der Astra-Satelliten, die Société Européenne des Satellites (SES), ihre wichtigsten Märkte als Zonen definiert, in denen die Signale von Satellitenempfangsantennen mit einem Durchmesser von bis zu 60 cm empfangen werden können. Legt man diese Antennengröße zugrunde, dann sind für nordische Zuschauer die nordischen Satelliten (Intelsat 702, Thor und TV-Sat sowie Sirius und Tele X), die Astra-Satelliten und die Satelliten von Eutelsat maßgeblich.

    (68) Die Transponder der nordischen Satelliten haben Ausleuchtzonen, die es allen nordischen Haushalten mit 60-cm-Antennen erlauben, die ausgesandten Signale zu empfangen. Astra und Eutelsat spielen in Nordeuropa ebenfalls eine Rolle, da ihre Transpondersignale in ganz Dänemark, in Südnorwegen und in Südschweden von direktempfangenden Haushalten mit 60-cm-Antennen empfangen werden können. In Finnland ist der Empfang mit einer solchen Antenne nicht möglich.

    (69) Aus technischer Sicht sind Astra- und Eutelsat-Transponder für Fernsehsender, die nur den dänischen Markt abdecken möchten, sicher genauso wichtig wie die Transponder der nordischen Satelliten. Für Sender aber, die ganz Nordeuropa anvisieren, dürften Transponder, die lediglich Teile dieses Marktes abdecken, nicht attraktiv genug sein. Für sie dürften die Transponder auf NSD-Satelliten einerseits und auf Astra und Eutelsat andererseits nur beschränkt austauschbar sein. Dieser Befund wird gestützt durch Angaben der (. . . .), aus denen hervorgeht, daß es vor der Positionierung der nordischen Satelliten keine Transponderkapazität mit einer optimalen Ausleuchtzone für die nordischen Länder gab.

    (70) Es darf auch nicht außer acht gelassen werden, daß es sich bei Astra und Eutelsat anders als bei den nordischen Satelliten um internationale Unternehmungen mit Schwerpunkt in Zentraleuropa handelt. Nach Informationen der (. . . .) werden die Gebühren für die Miete eines Transponders auf Astra oder Eutelsat (. . . .) höher sein als auf den nordischen Satelliten. Erhält NSD einen entsprechend großen Preisabstand aufrecht, sind Astra- und Eutelsat-Transponder für Sender, die aktiv am Wettbewerb auf dem nordischen Markt teilhaben möchten, keine Alternative.

    (71) Im vorliegenden Fall jedoch sind technische Fragen in bezug auf Ausleuchtzone, Antennengröße oder Transponderpreis für die Eingrenzung des räumlich relevanten Markts insofern unerheblich, als mit dem Zusammenschluß für Anbieter von auf ein nordisches Publikum zugeschnittener Transponderkapazität so hohe Markteintrittsschranken errichtet werden, daß die Fusion selbst zur Schaffung eines getrennten nordischen Marktes führt. In der wettbewerblichen Würdigung wird nachgewiesen, daß NSD durch die Kontrolle über die Transponderkapazitäten und seine Verbindungen zur Kinnevik-Gruppe als wichtigem Anbieter und Verteiler nordischer Fernsehprogramme sowie durch seine Verbindungen zu den großen Kabelnetzbetreibern TD und NT in der Lage sein wird, andere Satellitenbetreibergesellschaften von der Vermietung von Transpondern an Sender, die ein nordisches Publikum ansprechen möchten, auszuschließen.

    ii) Verteilung von Satelliten-Pay-TV und anderen verschlüsselten Fernsehprogrammen an direktempfangende Haushalte

    (72) DTH-Dienste sind Einzelkundengeschäfte mit Direktkontakt zum Zuschauer vor Ort; FilmNet, Kinnevik und NT unterhalten nationale Gesellschaften, die solche Dienste anbieten. Die Vermarktung erfolgt innerhalb des jeweiligen Landes. Außerdem wird der nordische Markt durch den Zusammenschluß gegen neue Verteilergesellschaften abgeschottet, da es in der Praxis für potentielle neue Anbieter im Markt unmöglich sein wird, eine Chipkarte mit einem attraktiven Programmpaket einzuführen (siehe Randnummern 138 bis 141). Räumlich relevant dürften einzelstaatliche Märkte sein, doch ist es für die wettbewerbliche Würdigung unerheblich, ob es sich hier um mehrere nationale Märkte oder einen nordischen Markt handelt, so daß diese Frage offengelassen werden kann.

    iii) Betrieb von Kabelnetzen

    (73) Der Wettbewerb zwischen Netzbetreibern um Anschlüsse wird, was die Absatzförderung betrifft, landesweit ausgetragen. Dies gilt insbesondere für Dänemark. Kabelnetzbetreiber verschiedener Länder arbeiten unter unterschiedlichen geographischen, absatzstrategischen und rechtlichen Marktbedingungen. Der Kabelfernsehmarkt ist somit ein nationaler Markt.

    VIII. WETTBEWERBLICHE WÜRDIGUNG

    (74) Der Zusammenschluß betrifft im wesentlichen folgende Einzelmärkte:

    A. Bereitstellung von Transponderkapazität für die Satellitenübertragung von Fernsehprogrammen und damit verbundenen Diensten für Fernsehsender;

    B. Betrieb von TV-Kabelnetzen;

    C. Verteilung von Satelliten-Pay-TV und anderen verschlüsselten Fernsehprogrammen an direktempfangende Haushalte.

    Der Zusammenschluß wird sich auf die betroffenen Märkte sowohl horizontal als auch - durch die geschaffenen Verbindungen - vertikal auswirken. Er verschafft NSD die Kontrolle über eine komplette Infrastruktur für Fernsehangebote in Nordeuropa und das Recht zur Übertragung von einigen der wichtigsten Fernsehprogramme der Region.

    Die wettbewerbliche Würdigung befaßt sich zunächst mit den Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den Markt für Transponderkapazitäten (Abschnitt A). Anschließend wird auf die Folgen der Fusion für den Kabelfernsehmarkt (Abschnitt B) und für die Verteilung von Satelliten-Pay-TV und anderen verschlüsselten Fernsehprogrammen an direktempfangende Haushalte (Abschnitt C) eingegangen. In Abschnitt D geht es um Fragen im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen und technischen Fortschritt, und Abschnitt E behandelt Zusagen, welche die Parteien vorschlagen. Die Schlußfolgerungen der Kommission finden sich in Abschnitt F.

    A. BEREITSTELLUNG VON TRANSPONDERKAPAZITÄT FÜR DIE SATELLITENÜBERTRAGUNG VON FERNSEHPROGRAMMEN UND DAMIT VERBUNDENEN DIENSTEN FÜR FERNSEHSENDER

    A.1. Marktstruktur und Kapazitäten

    a) Auf der nordischen Hot-Bird-Position verfügbare Transponderkapazitäten

    (75) Zur Zeit befinden sich fünf Satelliten auf der Position 1° West und 5° Ost:

    - Thor mit fünf Transpondern (. . . . Anzahl Transponder, die für NSD-Kanäle genutzt werden soll . . . .),

    - Intelsat mit zehn Transpondern (. . . . Anzahl Transponder, die für NSD-Kanäle genutzt werden soll . . . .),

    - TV-Sat mit fünf Transpondern (. . . . Anzahl Transponder, die für NSD-Kanäle genutzt werden soll . . . .),

    - Sirius, im Besitz des schwedischen öffentlichen Unternehmens NSAB, mit fünf Transpondern (. . . . Anzahl Transponder, die für NSD-Kanäle genutzt werden soll . . . .),

    - Tele-X, im Besitz von NSAB, mit fünf Transpondern (. . . . Anzahl Transponder, die für NSD-Kanäle genutzt werden soll . . . .).

    Telenor ist Eigentümer und Betreiber des Satelliten Thor mit der Orbitposition 1° West. Das Unternehmen hat ferner von der Deutschen Telekom den Satelliten TV-Sat gemietet und sich alle Transponder auf Intelsat reserviert; auch diese beiden Satelliten sind auf 1° West positioniert. Kinnevik und TD haben eine Vereinbarung mit der schwedischen Satellitenbetreibergesellschaft NSAB über die Miete von vier Transpondern auf Sirius und zwei Transpondern auf Tele-X getroffen; beide Satelliten befinden sich auf der Position 5° Ost. Die Vereinbarung soll noch vor der Aufnahme des Betriebs auf NSD übertragen werden.

    (76) Das Gemeinschaftsunternehmen und seine Muttergesellschaften werden direkt oder indirekt die meisten auf der nordischen Hot-Bird-Position verfügbaren Kapazitäten kontrollieren. Von den insgesamt 30 auf 1° West und 5° Ost positionierten Transpondern wird NSD 19 sofort anmieten.

    b) Von Astra und Eutelsat ausgehender Wettbewerb

    (77) Die beteiligten Unternehmen stehen auf dem Standpunkt, daß die Satelliten Astra und, in geringerem Maß, Eutelsat tatsächlich mit den nordischen Satelliten konkurrieren, weil die direktempfangenden Haushalte in den südlichen Teilen Skandinaviens Signale von einigen Eutelsat- und Astra-Transpondern mit Standardausrüstungen empfangen können. Den Unternehmen zufolge werden derzeit mehr als 50 Transponder auf Astra und Eutelsat für die Übertragung von Fernsehprogrammen verwendet, die sich an ein nordisches Publikum richten oder für dieses von Interesse sind.

    (78) Es trifft zu, daß gegenwärtig rund 70 % der direktempfangenden Haushalte in den nordischen Ländern ihre Antennen auf Astra ausgerichtet haben. Wahr ist auch, daß so gut wie alle Kabelnetzbetreiber ihre Antennen auf Astra und Eutelsat ausgerichtet haben. Dennoch ist zu bedenken, daß bis auf die vier Kinnevik-Kanäle und einen von Astra für nordische Zuschauer übertragenen Pay-TV-Kanal alle über Astra und Eutelsat laufenden Programme fremdsprachig und für nichtnordische Zielländer bestimmt sind. Einige dieser Kanäle wie Eurosport und MTV Europe mögen durchaus auch für nordische Haushalte interessant sein; ebensowenig ist auszuschließen, daß andere Kanäle - wie die deutschsprachigen Programme in Süddänemark - in bestimmten Gebieten populär sind. Trotzdem erfreuen sich die inländischen Programme noch immer der weitaus größten Beliebtheit. Die Landessprache gibt bei der Wahl eines Kanals den stärksten Ausschlag, und um im Fernsehen kosteneffektiv werben zu können, müssen die Unternehmen auf die inländischen Fernsehkanäle zurückgreifen.

    (79) Hinzu kommt, daß die zentraleuropäisch orientierten Betreibergesellschaften von Astra und Eutelsat bislang kein allzu großes Interesse am nordischen Raum gezeigt haben, der zudem nur zum Teil von ihren Satelliten ausgeleuchtet wird. Die Ausleuchtzonen der von NSD kontrollierten Satelliten haben dagegen vor allem das nordische Publikum im Visier. Sender, die Transponder von NSD-Satelliten benutzen, werden demnach gegenüber Wettbewerbern ohne entsprechenden Zugang im Vorteil sein. In jedem Fall jedoch dürften nach dem Zusammenschluß die Betreibergesellschaften von Astra und Eutelsat nicht ernsthaft als Transpondervermittler für Sender, die ein nordisches Publikum ansprechen wollen, um die Hot-Bird-Position von NSD konkurrieren. Die Gründe dafür sind:

    i) die Bedeutung des Kinnevik-Programmangebots

    Durch seine Verbindung zur Kinnevik-Gruppe und deren Sendertätigkeit wird NSD in der Lage sein, einige in Nordeuropa sehr beliebte Fernsehprogramme exklusiv anzubieten mit der Folge, daß die meisten direktempfangenden Haushalte ihre Antennen auf NSD-Satelliten ausrichten werden.

    ii) die Verbindung zu Kinnevik als großer Verteilergesellschaft

    Die Aufnahme in das Satellitenprogrammpaket von Viasat wird wegen der Popularität der darin enthaltenen Kinnevik-Kanäle für Sender, die den nordischen DTH-Markt im Visier haben, lebenswichtig sein. Nach der Fusion wird Viasat die über NSD-Satelliten empfangbaren Kanäle exklusiv vertreiben. Um in das Viasat-Programmpaket aufgenommen zu werden, müssen sich interessierte Sender daher einen Platz auf den NSD-Satelliten sichern.

    iii) die Verbindung zu den Gründerunternehmen als bedeutenden Kabelnetzbetreibern

    Aufgrund der Verbindungen zwischen NSD und den großen Kabelnetzbetreibern TD und NT muß jeder über Astra oder Eutelsat ausstrahlende Fernsehsender damit rechnen, zu weiten Teilen der nordischen Kabelnetze keinen Zugang zu erhalten.

    iv) der Preisunterschied

    (. . . .).

    v) die fehlende Kapazität auf Astra und Eutelsat

    Die gesamte Transponderkapazität auf Astra und Eutelsat ist derzeit belegt.

    zu i) Die Bedeutung des Kinnevik-Programmangebots

    (80) Die beteiligten Unternehmen nützen die Verbindungen, die zwischen der u. a. als Fernsehsender tätigen Kinnevik-Gruppe und NSD als Anbieter von Transponderdiensten bestehen, aus, um eine nordische Hot-Bird-Position zu errichten. NSD wird ein Paket mit rund (15-30) Programmen anbieten, das die TV3-Kanäle der Kinnevik-Gruppe einschließt. Diese Kanäle werden beim Aufbau der nordischen Hot-Bird-Position eine wichtige Rolle spielen. Ursprünglich wurden die TV3-Kanäle - in Schweden seit 1989, in Dänemark und Norwegen seit 1991 - über Astra ausgestrahlt. In diesen Ländern erfreuen sie sich inzwischen sehr großer Beliebtheit. Laut Aussage der beteiligten Unternehmen können die TV3-Kanäle von gut der Hälfte aller schwedischen, norwegischen und dänischen Haushalte empfangen werden. Nach Auskunft von Kabelgesellschaften sehen sich mehr als 70 % ihrer Kunden regelmäßig TV3 an, das in allen drei Ländern jeweils zu den vier beliebtesten Fernsehprogrammen zählt. Für die Kabelnetzbetreiber ist TV3 eigenen Angaben zufolge nach den nationalen, terrestrisch ausgestrahlten Kanälen grundsätzlich das wichtigste Programm. Die Verbraucher in den nordischen Ländern können die jeweiligen nationalen Kanäle empfangen, ohne eine Satellitenantenne erwerben oder einen Kabelanschluß abonnieren zu müssen. Antennen für den Satellitenempfang oder ein Kabelanschluß ist daher nur für Haushalte interessant, die zusätzliche Kanäle und vor allem TV3 empfangen möchten.

    (81) Ferner werden die beteiligten Unternehmen demnächst in der Lage sein, das Programmpaket um zusätzliche, attraktive Fernsehkanäle zu erweitern. Kinnevik verfügt mit TV6, TVG und Z-TV über drei weitere Kanäle, die ebenfalls exklusiv über Transponder auf NSD-Satelliten übertragen werden sollen.

    (82) Astra dürfte nach dem Zusammenschluß nicht zu den wichtigen Anbietern von Satellitenfernsehprogrammen auf dem nordischen Markt zählen. Derzeit werden über fünf Astra-Transponder nordische Programme übertragen, über Eutelsat dagegen kein einziges nordisches Programm. Kinnevik hat vier der fünf mit nordischen Programmen belegten Transponder auf Astra für seine drei TV3-Kanäle in Dänemark, Schweden und Norwegen sowie für den Kanal TV1000 gemietet. (. . . . . . .).

    (83) Die vier Astra-Transponder, die Kinnevik (. . . . . . .).

    (84) Mit Eurosport, Discovery, Children's Channel, CNN Int. und MTV Europe wird NSD in den nordischen Ländern überdies die beliebtesten fremdsprachigen Fernsehkanäle anbieten, die über Astra übertragen werden. Die (. . . . . . .) Kanäle sollen in einer für das nordische Publikum ansprechenderen Fassung im NSD-Programmpaket ausgestrahlt werden. (. . . . . . .) erwägen auch andere internationale Sender, ihre Programme in - mit Untertiteln versehenen oder synchronisierten - nordischen Fassungen auszusenden. Auch diese Kanäle werden höchstwahrscheinlich über NSD-Satelliten übertragen. NT hat die Rechte auf den Alleinvertrieb von (. . . . . . .) auf dem nordischen Markt. Diese Rechte werden wahrscheinlich auf das Gemeinschaftsunternehmen übergehen, das auch in der Lage sein dürfte, ausschließliche Rechte für andere beliebte Programme zu erwerben.

    (85) Es ist also davon auszugehen, daß die Übertragung nordischer Programme über Astra eingestellt wird und daß die nordischen Zuschauer über Astra nur noch wenige beliebte fremdsprachige Kanäle beziehen können, die sie nicht schon und unter Umständen sogar in einer nordischen Version über die nordischen Satelliten empfangen.

    (86) Eine weitere Stärkung dürfte die Marktstellung von NSD durch die Absicht der dänischen Fernsehanstalten erfahren, zusätzlich zu ihren terrestrischen Programmen auch Satellitenkanäle anzubieten. Dem Anschein nach sehen diese Gesellschaften in NSD die einzige realistische Verteilermöglichkeit. Mit der Einbindung dieser Gesellschaften in das Gemeinschaftsunternehmen verschwinden nicht zuletzt starke potentielle Wettbewerber auf dem nordischen Satellitenfernsehmarkt.

    (87) Die mächtige Stellung der Kinnevik-Kanäle wird von den beteiligten Unternehmen keineswegs abgestritten, sondern im Gegenteil als entscheidendes Argument für den Zusammenschluß gewertet. Die Unternehmen gehen wie die Kommission nach den vorliegenden Informationen davon aus, daß nach dem Zusammenschluß und als dessen Folge die meisten Satellitenempfangsantennen in Nordeuropa auf die Position 1° West oder 5° Ost ausgerichtet werden.

    (88) Die Annahme der beteiligten Unternehmen, daß die meisten Antennen in der Region, von denen zur Zeit noch 70 % auf Astra ausgerichtet sind, die nordischen Satelliten anpeilen werden, sobald TV3 über diese und nicht mehr über Astra übertragen wird, läßt die Schlußfolgerung zu, daß TV3 für die meisten direktempfangenden Haushalte in Nordeuropa der weitaus wichtigste Satellitenfernsehkanal ist, und bestätigt offenbar die zuvor erwähnte Anziehungskraft der Kinnevik-Kanäle.

    (89) Die beteiligten Unternehmen meinen, daß die über Astra und Eutelsat ausgestrahlten Fernsehprogramme für direktempfangende Haushalte in den nordischen Ländern auch weiterhin attraktiv sein werden und daß die Haushalte Signale von mehr als einer Satellitenposition empfangen können, sofern sie über entsprechende Empfangsanlagen wie Antennen mit Stellmotor oder Festantennen mit zusätzlichen Empfangseinheiten verfügen; eine dritte Möglichkeit wäre die Installation einer zweiten Festantenne.

    (90) Dagegen ist einzuwenden, daß die genannten Empfangsanlagen mit einer Reihe von Problemen verbunden sind. Die für die Montage zusätzlicher Empfangseinheiten erforderlichen großen Antennen sind nicht aus ästhetischen und bauplanerischen Gründen bedenklich, sondern auch teuer. Hohe Kosten sprechen auch gegen Antennen mit Stellmotor oder die Anschaffung einer Zweitantenne. Das Preisverhältnis zwischen Antennen mit Zusatzempfängern und einer Standardempfangsanlage liegt nach Aussage (. . . . . . .) bei zwei zu eins. Antennen mit Stellmotor sind noch weitaus kostspieliger, und die Kosten für zwei Standardanlagen liegen auf der Hand.

    Doch selbst wenn die genannten Alternativen billig und die Anlagen in den Haushalten leicht zu installieren wären, dürfte ein Verbraucher, der mit seiner Standardausrüstung (15-30) Kanäle über NSD-Satelliten empfängt, beim Kauf von Anlagen für den Empfang weiterer Astra- oder Eutelsat-Kanäle zurückhaltend sein.

    (91) Nach dem Zusammenschluß werden somit nur noch sehr wenige direktempfangende Haushalte in Nordeuropa ihre Antennen auf Astra und Eutelsat oder auf die Satelliten anderer Betreibergesellschaften ausrichten, so daß diese Satelliten von Sendern, die ein nordisches Publikum erreichen wollen, nicht als Alternative für die NSD-Satelliten angesehen werden.

    zu ii) Die Verbindung zu Kinnevik als großer Verteilergesellschaft

    (92) Über Astra oder Eutelsat ausstrahlende Sender werden vom Angebot des Gemeinschaftsunternehmens an Satellitenfernsehprogrammen ausgeschlossen sein. In den nordischen Ländern werden Satellitenprogramme gebündelt in "Paketen" vertrieben, und NSD wird nach dem Zusammenschluß sehr attraktive Pakete anbieten können. Der Ausschluß von den NSD-Programmpaketen wird die betroffenen Sender gegenüber jenen, die NSD-Programme ausstrahlen, stark benachteiligen. Es ist höchst unwahrscheinlich, daß solche Anstalten in der Lage sind, neue Programmpakete zu entwickeln, die mit dem Angebot von NSD konkurrieren können. Ein anderer Weg wäre die Aufnahme in die Programmpakete von FilmNet. Im Vergleich zum NSD-Angebot, das die Kinnevik-Kanäle einschließlich der TV3-Programme und die nordischen Versionen anderer Kanäle (siehe Randnummern 80 bis 84) umfaßt, dürfte das FilmNet-Paket (siehe Randnummer 135) für Fernsehanstalten wenig attraktiv sein. Davon abgesehen wird die starke Stellung von FilmNet als Anbieter auf diesem Markt durch den Zusammenschluß gefährdet (siehe Randnummer 143).

    zu iii) Die Verbindung zu den Gründerunternehmen als bedeutenden Kabelnetzbetreibern

    (93) Jeder Fernsehsender, der Programme über Astra oder Eutelsat ausstrahlt, muß mit der Möglichkeit rechnen, einen großen Teil des nordischen Publikums mit Kabelfernsehanschluß zu verlieren. Zur Zeit erreichen die beteiligten Unternehmen 25 % der rund 5 Millionen an Kabel- oder SMATV-Netze angeschlossenen nordischen Haushalte. Bei digitalen Übertragungssystemen wird NSD als Unternehmen, das den Zugang zu den nordischen Kabelnetzen bewacht (siehe Randnummer 131), jedoch in der Lage sein, einen weitaus größeren Teil des nordischen Kabelfernsehmarkts unter Kontrolle zu halten.

    zu iv) Der Preisunterschied

    (94) Es ist davon auszugehen, daß Transponder auf NSD-Satelliten von den Fernsehanstalten zu günstigeren Tarifen angemietet werden können als auf Astra oder Eutelsat. Der wichtigste Grund hierfür liegt in der unterschiedlichen Zahl der Zuschauer, die von den Ausleuchtzonen der nordischen Satelliten im Vergleich zu den Zonen der zentraleuropäischen Satelliten Astra und Eutelsat erfaßt werden. Dies bedeutet, daß Fernsehsender, die ein nordisches Publikum ansprechen möchten und über NSD-Satelliten ausstrahlen, in den Genuß eines Preisvorteils gegenüber Wettbewerbern ohne entsprechenden Zugang gelangen. Über Astra oder Eutelsat sendende Anstalten erreichen außerdem nur rund 70 % der potentiellen Direktempfangshaushalte, während die über NSD-Satelliten ausgestrahlten Programme der Wettbewerber von allen nordischen Haushalten mit Standardgeräten empfangen werden können. Allein aus diesen Gründen dürften Astra- oder Eutelsat-Transponder für Sender, die nordische Zuschauer ansprechen wollen, keine echte Alternative zu den Transpondern der NSD-Satelliten darstellen.

    zu v) Fehlende Kapazität auf Astra und Eutelsat

    (95) Die gesamte Transponderkapazität der Satelliten Astra und Eutelsat ist belegt. Überdies herrscht auf dem Markt für Transponderkapazitäten gegenwärtig steigende Nachfrage und Angebotsknappheit. Außerdem hat die Kinnevik-Gruppe (. . . . . . .), die vier auf den nordischen Raum gerichteten Transponder von Astra, die sie derzeit mietet (. . . . . . .).

    c) Potentieller Wettbewerb durch neue Kapazitäten

    (96) Die beteiligten Unternehmen gehen davon aus, daß sich der derzeitige Mangel an Transponderkapazität in naher Zukunft in ein Angebotsplus umkehren wird.

    i) Astra/Eutelsat

    (97) Die beteiligten Unternehmen berufen sich auf Pläne der Betreibergesellschaft von Astra, 1995 und 1996 je einen neuen Satelliten in die Umlaufbahn zu bringen, wodurch die verfügbaren Kapazitäten von 64 auf zunächst 82 und schließlich auf 102 Transponder zunehmen werden. Auch andere europaweit tätige Satellitenbetreiber wie Eutelsat werden in nächster Zeit neue Satelliten einsetzen und damit das Kapazitätsangebot insgesamt aufstocken.

    (98) Es steht außer Frage, daß die Betreibergesellschaften von Astra, Eutelsat und anderen Satelliten beabsichtigen, in den kommenden Jahren mehr Transponder durch den Einsatz neuer Satelliten bereitzustellen, und dies auch tun werden. Nach den der Kommission derzeit vorliegenden Informationen allerdings werden diese Transponder den nordischen Fernsehsendern frühestens in drei bis fünf Jahren zur Verfügung stehen. Doch selbst dann, wenn Transponder für den nordischen Markt abrufbar wären, würden sie nicht ausreichen, um ein Programmpaket zusammenzustellen, das mit dem von NSD kommerziell konkurrieren könnte.

    ii) NSAB

    (99) Die beteiligten Unternehmen weisen in ihrem Schreiben vom 12. April 1995 auf die Ankündigung des schwedischen Satellitenbetreibers NSAB hin, einen Satelliten mit 32 Transpondern in die Umlaufbahn zu schießen, der Mitte 1997 einsatzbereit sein soll. Diese 32 neuen Transponder fallen jedoch unter das (. . . . . . Sonderrechten von Kinnevik und TD; siehe auch Randnummer 37). Diese Vereinbarungen sind nicht mit der Durchführung des Zusammenschlusses verbunden und für diesen notwendig. Bei den Vereinbarungen handelt es sich daher nicht um Nebenabreden und sie müssen gemäß Artikel 85 des Vertrags beurteilt werden.

    iii) Neue Marktteilnehmer mit neuen Satelliten

    (100) Es ist unwahrscheinlich, daß neue Anbieter Fernsehsatelliten speziell für den nordischen Raum in die Umlaufbahn bringen und betreiben werden. Die Kosten für die Herstellung eines Satelliten schwanken laut Aussage der beteiligten Unternehmen zwischen 40 und 100 Millionen ECU. Hinzu kommen die Kosten für den Start - 20 bis 75 Millionen ECU - und für die Versicherung, die ungefähr 20 % der Verlustdeckungssumme - d. h. Herstellungs- plus Startkosten - ausmachen. Zwischen der Entscheidung zum Bau eines neuen Satelliten und dem Beginn von Fernsehübertragungen vergehen in der Regel mehr als fünf Jahre.

    iv) Neue Marktteilnehmer mit Gebrauchtsatelliten

    (101) Die beteiligten Unternehmen verweisen auf einen Markt für ältere Satelliten, auf dem potentielle Betreiber einsatzbereite Satelliten kaufen oder mieten und auf die von ihnen gewünschte Position bringen können. Ihren Angaben zufolge handelt es sich bei den zur Zeit auf 1° West und 5° Ost positionierten Satelliten um solche "Gebrauchtsatelliten". Außerdem könnten Satelliten umgeschwenkt werden, so daß sich die ganze Ausleuchtzone verschiebt.

    (102) Nach den Erkenntnissen der Kommission ist es zwar durchaus möglich, Satelliten auf ein anderes Gebiet auf der Erdoberfläche neu auszurichten, doch dürfte in einem solchen Fall die Ausleuchtzone keineswegs optimal sein, da der Satellit ursprünglich nicht für die Ausleuchtung dieser Zone bestimmt war. Davon abgesehen müßten - sollte sich ein unabhängiger Satellitenbetreiber zu einem derartigen Unterfangen entschließen - die entsprechend neu ausgerichteten Satelliten mit der Hot-Bird-Position des Gemeinschaftsunternehmens und dessen Wettbewerbsvorsprung beim Programmangebot (15-30) Fernsehkanäle, von denen einige nordische Kanäle für andere Satellitenbetreiber nicht zugänglich sind - konkurrieren.

    (103) Aus den genannten Gründen dürfte es für ein neues Unternehmen wirtschaftlich kaum sinnvoll sein, in den Markt für die Bereitstellung von Transponderkapazität für den nordischen Raum mit Gebrauchtsatelliten einzusteigen.

    d) Umstellung auf die Digitaltechnik

    (104) Durch die Einführung der Digitaltechnik wird die Übertragungskapazität eines Satelliten um das Fünf- bis Zehnfache erweitert. Die kommerzielle Umstellung auf die digitale Übertragung wird (. . . . . . .) in den kommenden ein oder zwei Jahren erfolgen. Der Übergang von der Analog- zur Digitaltechnik bringt jedoch mit sich, daß die meisten Empfangsanlagen der Kabelnetzbetreiber und der direktempfangenden Haushalte unter hohem Investitionsaufwand ersetzt werden müssen. Für die Anschaffung eines digitalen Decoders müßten direktempfangende Haushalte mindestens (. . . . . . .) ECU aufbringen. Schon deshalb werden nach übereinstimmender Auffassung fast aller Unternehmen, die der Kommission Unterlagen zugesandt haben, erst noch einige Jahre vergehen, bis die Mehrheit der Satellitenfernseh-Haushalte in den nordischen Ländern bereit ist, die erforderlichen Geräte zu erwerben. (. . . . . . .) wird allgemein davon ausgegangen, daß ein rein digitales Umfeld nicht vor Ende dieses Jahrhunderts Realität sein wird und daß die digitale und die analoge Übertragungstechnik noch über einen längeren Zeitraum hinweg nebeneinanderher bestehen werden. In dieser Übergangsphase werden Fernsehprogramme daher gleichzeitig digital und analog ausgestrahlt, so daß zunächst mehr Kapazitäten gebraucht werden als vor der Umstellung auf die Digitaltechnik.

    (105) Darüber hinaus behält NSD weiterhin die Kontrolle über die Transponderkapazitäten der nordischen Satelliten. Es ist nicht zu verstehen, warum die Bereitstellung von den nordischen Raum abdeckenden Transpondern für potentielle neue Anbieter von Transponderkapazität durch den Umstieg auf die Digitaltechnik attraktiver werden sollte. Vernünftiger scheint die Annahme, daß potentielle neue Anbieter in einem digitalen Umfeld aus den dargelegten Gründen keine Kapazitäten für den nordischen Raum bereitstellen werden.

    (106) Der Bedarf an mehr Fernsehkanälen für themenspezifische Pay-TV-Kanäle oder Video-on-demand könnte eine starke Nachfrage nach Kapazitäten für die digitale Übertragung zur Folge haben. Der Kommission liegen Informationen vor, wonach die infolge der neuen Technik freiwerdenden Kapazitäten leicht durch die Einführung neuer kapazitätsintensiver Produkte wie Video-on-demand usw. wieder belegt werden können. Somit muß davon ausgegangen werden, daß die durch die Einführung der Digitaltechnik bedingte Zunahme der in Nordeuropa verfügbaren Transponderkapazität durch das Gemeinschaftsunternehmen selbst absorbiert wird.

    A.2. Schlußfolgerung

    (107) In der Mitteilung vom 10. Juni 1994 über den Zugang zur Raumsegmentkapazität und deren Bereitstellung im Rahmen der Satellitenkommunikation kündigte die Kommission an, mit Hilfe der Wettbewerbsregeln alle in der Europäischen Union bestehenden nationalen Beschränkungen für den Raumsegmentzugang beseitigen zu wollen. Erneut bekräftigt wurde diese Absicht in der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat über den Stand der Umsetzung der Richtlinie 90/388/EWG über den Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsdienste (KOM(95) 113 endg. vom 4. April 1995). Die Kommission vertrat darin vor allem die Ansicht, daß die den nationalen Fernmeldegesellschaften vormals gesetzlich garantierten beherrschenden Marktstellungen weder direkt noch indirekt durch beherrschende Marktstellungen privater Gesellschaften infolge kommerzieller Vereinbarungen ersetzt werden dürften.

    (108) Das Gemeinschaftsunternehmen wird durch den Zusammenschluß eine beherrschende Stellung auf dem Markt für Transponderdienste zur Übertragung von Satellitenfernsehen an nordische Zuschauer erwerben. Telenor kontrolliert derzeit alle drei auf 1° West positionierten Satelliten; die gegenwärtigen Leasingvereinbarungen mit NSAB (dem schwedischen Satellitenbetreiber) sichern NSD's Kontrolle über die Mehrheit der Transponderkapazität auf der Orbitposition 5° Ost.

    (109) Durch die Kontrolle über einen großen Teil der Transponderkapazität, die Verbindungen zur Kinnevik-Gruppe in ihrer Eigenschaft als Fernsehanstalt und Verteilergesellschaft, die nordische Fernsehkanäle sendet und direktempfangenden Haushalten Satellitenfernsehkanäle anbietet, und durch die Verbindungen zu den Muttergesellschaften als Kabelnetzbetreiber wird das Gemeinschaftsunternehmen in der Lage sein, andere Satellitenbetreibergesellschaften von der Transpondervermietung an Fernsehsender auszuschließen.

    (110) Selbst wenn die Betreibergesellschaften von Astra und Eutelsat als aktuelle Wettbewerber anzusehen wären, werden sie interessierten Sendern keine Transponder zur Übertragung von Fernsehprogrammen an nordische Haushalte zur Verfügung stellen können. Die Kinnevik-Gruppe, die vier der fünf für den nordischen Raum bestimmten Astra-Transponder belegt, hat (. . . . . . .). Dies dürfte die marktbeherrschende Stellung von NSD weiter stärken und ist ein Beleg für die Absicht der beteiligten Unternehmen, Astra als Wettbewerber auszuschalten. Der Schluß liegt daher nahe, daß das Gemeinschaftsunternehmen in Kürze den Markt für Transponder, die sich zur Übertragung von Fernsehsignalen an ein nordisches Publikum eignen, beherrschen wird.

    (111) Auf mittlere und lange Sicht - 1996 und darüber hinaus - ist es sehr unwahrscheinlich, daß neue Satellitenbetreibergesellschaften oder die Betreiber von Astra und Eutelsat in der Lage sein werden, das Gemeinschaftsunternehmen in seiner beherrschenden Stellung herauszufordern. Weder auf Astra bzw. Eutelsat noch auf anderen nicht von NSD kontrollierten Satelliten wird in den kommenden zwei bis drei Jahren ausreichende Kapazität verfügbar sein. Noch mehr Zeit dürfte vergehen, bis sich die Einführung der Digitaltechnik auf das Kapazitätsangebot auswirkt. Die mit der neuen Technik hinzugewonnene Kapazität dürfte von dem Gemeinschaftsunternehmen völlig absorbiert werden. Außerdem wird der Wettbewerb der beteiligten Unternehmen innerhalb des Gemeinschaftsunternehmens von dessen Gesamtleitung bestimmt, die festlegt, welche Gesellschaften via NSD-Satelliten senden dürfen. NSD wird daher sogar mittel- und langfristig seine beherrschende Stellung auf diesem Markt aufrechterhalten können.

    (112) Diese Schlußfolgerungen werden durch die Existenz der (. . . . . Sonderrechten . . . . .) auf 5° Ost verstärkt, selbst wenn diese nicht als Nebenabreden angesehen werden und daher gemäß Artikel 85 des Vertrags beurteilt werden müssen.

    B. DER BETRIEB VON KABELNETZEN

    B.1. Marktstruktur

    (113) Im nordischen Raum sind von den insgesamt 10 Millionen Haushalten etwa 4,2 Millionen verkabelt. Die Zahl der Kabelanschlüsse wird in den kommenden Jahren voraussichtlich nur langsam zunehmen, da die meisten Gebiete, in denen die Verkabelung wirtschaftlich interessant ist, inzwischen angeschlossen sind. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern wird der Kabelfernsehsektor im nordischen Raum durch kleinere Netze mit relativ wenigen Anschlüssen geprägt. Allerdings sind viele solche Netze in der Hand einiger weniger großer Betreiber, die damit über 80 % aller Anschlüsse kontrollieren.

    a) Dänemark

    (114) Von den rund 2,3 Millionen Haushalten in Dänemark sind 1,05 Millionen an Kabelnetze und 250 000 an SMATV-Netze angeschlossen. Die TD-Tochter TD Kabel TV betreibt das größte Netz und versorgt ungefähr (600-700 000) Haushalte (d. h. etwa 50 % aller Haushalte mit Kabel- oder SMATV-Anschluß). Der zweitgrößte Versorger ist mit rund (100-150 000) Haushalten die vom schwedischen Telekommunikationsunternehmen Telia kontrollierte Stofa A/S. Neben diesen beiden Unternehmen sind auf dem Markt zahlreiche Betreiber von Gemeinschaftsantennenanlagen tätig.

    (115) Bisher war der Zutritt zum dänischen Kabelfernseh-Markt mit einem Komplett-Angebot nicht möglich, da TD über ein gesetzliches Monopol für den Besitz von Infrastrukturen für den kommerziellen Kabelfernsehbetrieb und die überörtliche Übertragung von Fernsehsignalen per Kabel verfügte. Im April 1995 beschloß das dänische Parlament jedoch, das Telekommunikationswesen und den Kabelfernsehbetrieb in zwei Stufen zu liberalisieren; Stufe 1 ist am 1. Juli 1995 in Kraft getreten, Stufe 2 soll spätestens am 1. Januar 1998 in Kraft treten. Mit Beginn der ersten Stufe dürfen auch andere Betreiber als TD über eigene Kabelinfrastrukturen verfügen. Bis zum Beginn der zweiten Stufe behält TD allerdings das Monopol für die Bereitstellung von Infrastruktur für die Übertragung von Rundfunk- und Fernsehsignalen und andere Telekommunikationsdienste über die Gemeindegrenzen hinweg. Dritte dürfen in diesem Zeitraum zwar TD-Leitungen mieten, aber mit der eigenen Infrastruktur keine Übertragung über Gemeindegrenzen hinweg anbieten. Dänemark besteht aus 275 Gemeinden mit durchschnittlich 19 000 Einwohnern.

    (116) Der Ausschluß anderer Unternehmen von der Bereitstellung von Infrastruktur für überörtliche Übertragungen trotz der Liberalisierung hat zur Folge, daß diesen die Größenvorteile verweigert werden, aus denen TD derzeit Nutzen zieht. Außerdem wird TD in die Lage versetzt, Kenntnis von den strategischen Absichten ihrer Konkurrenten zu erhalten, da deren Übertragungsangebote notwendigerweise einen Vertrag mit TD über die Nutzung der TD-Infrastruktur voraussetzen. TD hingegen kann Übertragungen anbieten, ohne vorher zu Verhandlungen über die Nutzung der Infrastruktur anderer Unternehmen gezwungen gewesen zu sein.

    (117) Infolge des gesetzlichen Monopols hat TD auf dem dänischen Kabelfernsehmarkt eine sehr starke Stellung inne. Mit Beginn der ersten Stufe wird TD einige ausschließliche Rechte verlieren; dennoch wird das Unternehmen mit Hilfe der verbleibenden geschützten Rechte seine Stellung behalten oder sogar ausbauen können. Obwohl sich die Rechtslage voraussichtlich ändert, machen die für den Aufbau eines Kabelnetzes erforderlichen hohen Investitionen in Verbindung mit der bereits jetzt beherrschenden Stellung von TD den Marktzutritt neuer Anbieter unwahrscheinlich. Der geplante Zusammenschluß würde die beherrschende Stellung von TD weiter stärken (siehe Abschnitt B.2 und B.3).

    (118) Stofa A/S, ein privater dänischer Kabelfernseh-Betreiber, hat bei der Kommission eine Beschwerde gegen die dänischen Kabelfernseh-Vorschriften eingereicht. Die Kommission hat die dänischen Behörden zu den von Stofa angeführten Punkten befragt (6) und sie aufgefordert, das für private Unternehmen geltende Verbot des Besitzes von Kabelnetzen aufzuheben und zu gewährleisten, daß auch andere Unternehmen als TD über die Gemeindegrenzen hinweg übertragen dürfen.

    b) Norwegen

    (119) Von den rund 1,9 Millionen Haushalten in Norwegen sind 565 000 an das Kabelnetz und 20 000 an Gemeinschaftsantennenanlagen angeschlossen. Drei große Betreiber versorgen ungefähr 70 % aller Kabelhaushalte. Der größte Betreiber ist mit rund (180-200 000) Anschlüssen (ca. 30 %) die NT-Tochter Telenor Avidi. 22 % der Anschlüsse entfallen auf die im Besitz der Helsinki Media SA befindliche Janco Kabel-TV AS, weitere 20 % auf Norkabel AS, zu deren Eigentümern u. a. TCI zählt.

    (120) Die Ausstrahlung von Satellitenprogrammen über das Kabelnetz erfordert in Norwegen keine besondere Lizenz. Kabelfernsehbetreiber sind von Rechts wegen verpflichtet, die beiden nationalen Programme NRK und TV2 zu übertragen. Außerdem müssen Vereinbarungen über die Übertragung von Satellitenprogrammen eine Klausel enthalten, die norwegischen Kabelnetzbetreibern den Beitritt zu den gleichen Bedingungen ermöglicht.

    (121) Trotz der Marktführerschaft von NT wird der Markt für Kabelfernsehen in Norwegen durch den Wettbewerb dreier fast gleich starker Konkurrenten geprägt, und NT verfügt derzeit wahrscheinlich nicht über eine beherrschende Stellung. Nach Auffassung der norwegischen Wettbewerbsbehörde ist der direkte Wettbewerb der Kabelnetz-Betreiber in einem erheblichen Ausmaß möglich, da ungefähr zwei Drittel der angeschlossenen Haushalte zwischen den Kabelanbietern wählen können. Außerdem dürfte der Kabelfernseh-Markt um jährlich 2-3 % wachsen, und es wird damit gerechnet, daß zwischen 40 und 50 % aller Haushalte über einen Kabelanschluß verfügen werden.

    c) Schweden

    (122) Von den rund 3,9 Millionen schwedischen Haushalten sind etwa 1,9 Millionen an das Kabelnetz und ungefähr 600 000 an Gemeinschaftsantennenanlagen angeschlossen. Mit ungefähr 1,2 Millionen angeschlossenen Haushalten (ca. 50 % aller Anschlüsse) nimmt die Svenska Kabel-TV AB, die sich im Besitz von Telia AB befindet (deren Hauptanteilseigner der schwedische Staat ist), eine beherrschende Stellung ein. (. . . . . . .). Kinnevik ist mit 37,4 % an dem mit rund 300 000 Abonnenten (ca. 18 % aller Anschlüsse) zweitgrößten Anbieter Kabelvision AB beteiligt (Mehrheitsaktionär ist (. . . . . . .)). Zwei andere Unternehmen - Stjern-TV AB und Schweden-On-Line AB - verfügen jeweils über ungefähr 150 000 Anschlüsse. In dem 1992 erlassenen Gesetz über den Kabelbetrieb wurden alle nennenswerten Marktzutrittsschranken abgeschafft.

    (123) Kinnevik ist mit 37,4 % an Kabelvision beteiligt und (. . . . . . .) 1993 stoppte Kabelvision die Ausstrahlung der Pay-TV-Programme von FilmNet und nahm sie erst nach Einschreiten der schwedischen Wettbewerbsbehörde 1994 wieder auf. Aus diesem Verhalten kann geschlossen werden, daß Kinnevik einen bedeutenden Einfluß auf die Geschäftspolitik von Kabelvision ausübt. Auf jeden Fall wird das Verhalten etwaiger Wettbewerber schon durch die Tatsache beeinflußt, daß sie mit einer möglichen Einflußnahme von Kinnevik auf die Geschäftsstrategie von Kabelvision zu rechnen haben.

    d) Finnland

    (124) Von den rund 1,9 Millionen Haushalten sind ungefähr 780 000 an Kabelnetze und rund 100 000 an Gemeinschaftsantennenanlagen angeschlossen. Der größte Kabelfernsehanbieter ist mit über 190 000 angeschlossenen Haushalten (etwa 20 % aller Anschlüsse) die im Besitz der Helsinki Media befindliche Helsinki Television OY, gefolgt von der Telecom-Kabel-TV OY, einem Unternehmen der staatlichen Telekommunikationsgesellschaft, mit ungefähr 120 000 Anschlüssen. Vier kleinere Unternehmen besorgen jeweils 4-6 % aller Anschlüsse, während die übrigen Haushalte (ca. 40 %) von zahlreichen kleinen Anbietern versorgt werden.

    (125) Die am Zusammenschluß beteiligten Unternehmen sind nicht auf dem finnischen Kabelfernsehmarkt vertreten, (. . . . . . .).

    B.2. Auswirkungen von NSD auf den Markt für Kabelfernsehen

    (126) Die von der Kommission befragten Betreiber haben angegeben, daß sie aus Wettbewerbsgründen nicht umhin kommen werden, zumindest in Dänemark, Norwegen und Schweden das NSD-Programmpaket anzubieten. Wegen der beherrschenden Stellung von NSD auf dem Transpondermarkt wird das Gemeinschaftsunternehmen über eine starke Stellung gegenüber den Kabelanbietern verfügen, da diese künftig mit NSD verhandeln müssen, um die Fernsehprogramme zu erhalten, und nicht mehr wie bisher direkt mit den Fernsehanstalten. Die Gründung von NSD wird daher die Verhandlungsposition der Kabel-TV-Betreiber in einem erheblichen Umfang verändern.

    (127) Die beteiligten Unternehmen haben geltend gemacht, daß die Gründung von NSD unabhängige Kabelanbieter nicht daran hindern würde, unmittelbar mit Kinnevik über die Übertragungsrechte für die TV3-Programme und die anderen Programme von Kinnevik zu verhandeln, wenn sie nicht mit NSD verhandeln wollten. Obwohl die NSD-Vereinbarung solchen Geschäften nicht entgegensteht, ist davon auszugehen, daß den beteiligten Unternehmen daran gelegen ist, die Programme von Kinnevik über das NSD-Paket zu vertreiben. Überdies werden unabhängige Anbieter mit NSD verhandeln müssen, um all jene Programme in ihr Netz einspeisen zu können, für die NSD höchstwahrscheinlich die ausschließlichen Rechte erhält (. . . . . Angabe der Kanäle . . . und wahrscheinlich noch weitere, da NSD den Erwerb solcher ausschließlicher Rechte ausdrücklich anstrebt). Realistischerweise ist daher anzunehmen, daß die Mehrheit der Kabelanbieter direkt mit NSD um die Übertragungsrechte für das NSD-Programmpaket verhandeln wird. Grundsätzlich können die Kabelbetreiber zwar auch Programme von Astra oder anderen nicht von NSD kontrollierten Satelliten erhalten und hierfür direkt mit den Fernsehanstalten verhandeln; von diesen Satelliten werden jedoch keine Programme in nordischen Sprachen gesendet.

    (128) Überdies würden unabhängige Kabelnetzbetreiber in Dänemark, Norwegen und Schweden zu Verhandlungen mit einem Konkurrenten über Preise und sonstige Konditionen gezwungen (dies trifft auch auf Direktverhandlungen der Betreiber mit Kinnevik zu, da Kinnevik zu NSD gehört). Diese Feststellung gilt auch für Gebiete, in denen die Haushalte zwischen Kabelanschluß und eigener Satellitenantenne wählen können, da NSD ebenfalls den Markt für den Satelliten-Direktempfang kontrollieren wird. NSD wäre somit in der Lage, unabhängige Anbieter von Kabelprogrammen durch diskriminierende Preise oder sonstige Konditionen gegenüber den Betreiberunternehmen der eigenen Muttergesellschaften oder zugunsten ihres Direktübertragungsgeschäfts zu benachteiligen.

    (129) Zahlreiche unabhängige Kabelanbieter, die der Kommission Unterlagen zur Verfügung gestellt haben, zeigten sich sehr besorgt über die Möglichkeit, von NSD zugunsten eigener Unternehmen benachteiligt zu werden. Auch ohne diskriminierende Verhaltensweisen könnte NSD wegen seiner beherrschenden Stellung auf dem Transpondermarkt die eigene Stellung auf den Märkten für Kabelfernsehen ausnutzen.

    (130) Nach eigenen Angaben wollen die beteiligten Unternehmen im Bereich der Digitaltechnik ein gemeinsames Nordic-Verschlüsselungssystem und eine gemeinsame Kopfstation (. . . . . . .) verwenden. NSD soll das System und die Kopfstation kontrollieren und (. . . . . Dienstleistungen . . . . .) anbieten. Nach Auffassung der beteiligten Unternehmen wäre diese Lösung für viele Kabelanbieter wirtschaftlich attraktiv, da sie ein Ver- und Entschlüsselungssystem in jeder einzelnen Kopfstation entbehrlich macht und so zu einer deutlichen Verringerung der Kosten führt. Dieses Angebot ist gerade in Gebieten mit vielen kleineren Kabelnetzen wie im nordischen Raum besonders interessant. Einige unabhängige Kabelanbieter verfügen über Hunderte von Kopfstationen und benötigen bei der derzeitigen Technik einen Decoder je Kopfstation und Programm. Vielen Betreibern würde es mit Sicherheit widerstreben, das eigene Abonnentenverwaltungssystem aufzugeben, da es sich hier um einen wichtigen Teilbereich des Kabelgeschäfts handelt und ein solcher Verzicht sie in die Abhängigkeit von NSD bringen würde. Angesichts der wirtschaftlichen Vorteile für die verkabelten Haushalte und der Tatsache, daß an das Kabelnetz angeschlossene Abonnenten die Bereitstellung der transparenten Übertragung zusammen mit Abonnentenautorisierungssystemen und -verwaltungssystemen durch NSD anstelle der herkömmlichen Methode nicht bemerken würden, wäre es für einen kleineren Anbieter schwierig, ein solches Angebot zurückzuweisen, wenn diese Pläne in die Realität umgesetzt würden.

    (131) Wenn NSD mit Hilfe der Digitaltechnik ein solches System entwickelt und verwendet, wird die Mehrheit der verkabelten Haushalte im nordischen Raum mit höchster Wahrscheinlichkeit mit Hilfe des gemeinsamen Verschlüsselungssystems von NSD transparente Übertragungen empfangen. (. . . . . . .). Es ist daher auch schwierig, die wirtschaftlichen und wettbewerblichen Aspekte einer transparenten Übertragung abzuschätzen. Jedoch ist davon auszugehen, daß NSD durch die Kontrolle über solch ein System gegenüber den Fernsehanstalten seine Stellung als Kontrolleur des Zugangs zu den nordischen Kabelnetzen stärken würde. Programmanbieter könnten ohne das NSD-Verschlüsselungssystem - falls ein solches entwickelt wird - nur schwer Zugang zu den Kabelnetzen erlangen.

    B.3. Schlußfolgerungen

    Dänemark

    (132) TD kontrolliert ungefähr 50 % der Kabelanschlüsse in Dänemark und verfügt auf dem dortigen Markt aufgrund der Rechtslage über eine beherrschende Stellung. Das geplante Gemeinschaftsunternehmen wird diese beherrschende Stellung von TD aus folgenden Gründen stärken:

    i) NSD wird TD beim Angebot von Programmen an dänische Kabelnetzbetreiber bevorzugen können.

    ii) Die Monopolstellung von NSD beim Programmangebot wird zur Folge haben, daß die den Kabelnetzbetreibern angebotenen Bedingungen möglichst günstig für TD sein werden.

    iii) Die mit TD konkurrierenden Betreiber werden gezwungen sein, mit TD als einem an NSD beteiligten Unternehmen zu verhandeln.

    Dies wird sich mit der ersten Liberalisierungsstufe kaum ändern, da TD dank seines früheren gesetzlichen Monopols zahlreiche Vorteile gegenüber den Konkurrenten behalten wird.

    Schweden, Norwegen und Finnland

    (133) Die Parteien kontrollieren oder beeinflussen ungefähr jeweils 18 % bzw. 30 % der Kabel- und SMATV-Anschlüsse in Norwegen und Schweden, nicht jedoch in Finnland. Wegen der beherrschenden Stellung von NSD auf dem Transpondermarkt gelten die Ausführungen unter den Punkten i) bis iii) in gleichem Maß für die Wettbewerbslage der Kabelnetzbetreiber in Norwegen und Schweden.

    (134) Wegen der relativ starken Position mancher Konkurrenten in Norwegen und Schweden ist es jedoch unwahrscheinlich, daß der Zusammenschluß zur Begründung einer beherrschenden Stellung in diesen beiden Ländern führen wird.

    C. DER VERTRIEB VON SATELLITEN-PAY-TV-PROGRAMMEN UND ANDEREN VERSCHLÜSSELTEN FERNSEHKANÄLEN IM DIREKTEMPFANG

    C.1. Marktstruktur

    (135) Auf diesem Markt sind derzeit drei größere Vertriebshändler tätig. FilmNet (Multichoice), Telenor CTV und Viasat. Um wettbewerbsfähig zu sein, muß ein Vertriebshändler Chipkarten mit einem für viele Zuschauer attraktiven Programm oder Programmpaket anbieten. Derzeit bieten die Vertriebshändler folgende Programme auf ihren Chipkarten an:

    - Die FilmNet-Karte enthält den unternehmenseigenen Pay-TV-Kanal FilmNet Plus, den Film Net Complete Movie Channel und BBC, in Dänemark nur FilmNet Plus und/oder den FilmNet Complete Movie Channel;

    - Die CTV-Karte von Telenor CTV enthält MTV, Eurosport Nordic, Discovery, Children's Channel, CNN und den FilmNet Complete Movie Channel, in Schweden (und nach Plänen des Unternehmens künftig auch in Dänemark) ebenfalls FilmNet Plus;

    - Die Viasat-Karte enthält TV3 (dänische, schwedische oder norwegische Version) sowie die eigenen Pay-TV-Programme TV 1000, Film Max und TV 1000 Cinema.

    Nach Auskunft (. . . ) haben Viasat, FilmNet und Telenor CTV bis März 1995 in den nordischen Ländern folgende Verkaufszahlen für ihre Chipkarten erreicht:

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    (136) Gemessen an der Anzahl der verkauften Karten verfügt Viasat über eine sehr starke Stellung auf diesem Markt. Nach der Vereinbarung zwischen FilmNet und Telenor (s. u.) wird (. . . ). Allerdings wird auch die Chipkarte von Viasat dieses Paket (. . CTV. . ) und darüber hinaus die Programme von Kinnevik enthalten, für die Viasat über die Alleinvertriebsrechte verfügen wird. Daraus kann geschlossen werden, daß der Zusammenschluß Viasat eine beherrschende Stellung verschaffen wird. (. . . ).

    (137) Die Vereinbarung von FilmNet und Telenor: FilmNet wird derzeit vom Thor-Satelliten ausgestrahlt. Die Miete eines Transponders auf dem Thor-Satelliten und der Vertrieb des CTV-Pakets von Telenor durch den FilmNet-Vertriebshändler Multichoice in Schweden beruhen auf einer Vereinbarung mit Telenor AS von Oktober 1992. FilmNet sah seine Interessen als Pay TV-Vertriebshändler im nordischen Raum durch die NSD-Gründung bedroht und hat bei der Kommission eine Beschwerde gegen den vorgeschlagenen Zusammenschluß eingereicht. Außerdem hat Nethold (der Eigentümer von FilmNet und Multichoice) gegen Telenor wegen mehrerer angeblicher Verstöße gegen die Vereinbarung gerichtliche Schritte eingeleitet. Im Dezember 1994 untersagte ein norwegisches Gericht Telenor durch einstweilige Verfügung u. a. die Durchführung der Vereinbarung mit den Viasat-Unternehmen, die Viasat den Vertrieb des CTV-Pakets von Telenor gestattet. Dieser Gerichtsbeschluß hätte die Gründung von NSD blockiert und zwang die beteiligten Unternehmen, mit Nethold über einen Vergleich zu verhandeln. In einer Vereinbarung vom 29. März 1995 (. . . ).

    C.2. Ausschlußeffekte auf dem Markt für den Vertrieb von Fernsehprogrammen aufgrund der NSD-Gründung

    (138) Die Gründung von NSD wird Konkurrenten aus folgenden Gründen von diesem Markt ausschließen:

    i) Wegen der Kontrolle über die auf den nordischen Raum ausgerichteten Transponderkapazitäten und der Verbindungen zu dem Fernsehveranstalter Kinnevik wird NSD der dominierende Anbieter von Fernsehprogrammen für die nordischen Zuschauer sein.

    ii) Wie oben ausgeführt (siehe Randnummern 126-131), wird NSD wegen der Beziehungen seiner Muttergesellschaften zu den Kabelbetreibern den Zugang zum nordischen Kabelsektor in einem erheblichen Ausmaß kontrollieren.

    Für einen neuen Vertriebshändler von Fernsehprogrammen wäre somit auf dem nordischen Markt wenig Platz. Es ist daher unwahrscheinlich, daß ein potentieller Wettbewerber in der Lage sein wird, ein gegenüber NSD konkurrenzfähiges Vertriebsgeschäft im nordischen Raum aufzubauen.

    (139) Die beteiligten Unternehmen verweisen darauf, daß die NSD-Vereinbarung es einem unabhängigen Programmanbieter ermöglicht, auch ohne Vertriebsvereinbarungen mit den Vertriebsunternehmen der NSD-Gründer Transponder von NSD zu mieten. Ein solcher Programmanbieter könne auch mit anderen Vertriebshändlern Vereinbarungen schließen. Zur Bestätigung ihrer Ansicht führen sie die obengenannte neue Vereinbarung mit FilmNet an.

    (140) Dennoch wäre ein solcher Programmanbieter zu einer Vereinbarung mit der u. a. von Kinnevik kontrollierten NSD gezwungen. Kinnevik könnte somit die Preise und sonstigen Bedingungen des Mietvertrags beeinflussen, und Viasat erhielte Informationen über ihre etwaigen Wettbewerber.

    (141) Außerdem ist es höchst unwahrscheinlich, daß NSD Transponder an Programmanbieter vermieten würde, ohne dies von einer Vertriebsvereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Vertriebsunternehmen von Kinnevik abhängig zu machen. Aus den von den beteiligten Unternehmen vorgelegten Informationen geht hervor, das die NSD-Transponder in erster Linie der Entwicklung eines Satellitenfernseh-Vertriebssystems für den nordischen Raum dienen sollen. Eine Vermietung von Transpondern an Programmanbieter, die ihre Programme nicht über NSD vertreiben lassen wollen, würde diese Strategie unterlaufen. Außerdem ist NSD angesichts des derzeitigen Mangels an Transponderkapazitäten nicht auf eine Vermietung von Transpondern an solche Anbieter angewiesen. Der Versuch, die Politik der "freien" Vermietung durch den Hinweis auf die neue Vereinbarung mit FilmNet zu bestätigen, überzeugt nicht; diese Vereinbarung ist das Ergebnis eines Vergleichs. FilmNet hatte durch die Herbeiführung eines Gerichtsbeschlusses in Norwegen Teile des NSD-Vorhabens blockiert und Telenor damit zu einem Vergleich gezwungen. Vor dem Gerichtsbeschluß hegten die beteiligten Unternehmen keineswegs die Absicht, mit FilmNet zu einem Vergleich zu kommen.

    C.3. Schlußfolgerungen

    (142) Die Marktausschlußeffekte der NSD-Gründung gegenüber neuen Anbietern bedeuten, daß Viasat und FilmNet wahrscheinlich die beiden einzigen Wettbewerber auf diesem Markt sein werden.

    (143) Die Vereinbarung zwischen FilmNet und Telenor ermöglicht FilmNet (. . . ) und den weiteren Absatz eigener Chipkarten. Damit behält FilmNet die Kontrolle über sein System der Abonnentenautorisierung und -verwaltung. Auf den ersten Blick bleibt FilmNet aufgrund dieser Vereinbarung ein wichtiges Unternehmen auf dem Markt für den Vertrieb von Fernsehprogrammen für den Satelliten-Direktempfang. Allerdings wird Viasat die eigene Stellung auf diesem Markt mit Hilfe des attraktiven neuen Programmpakets stärken und die Position von FilmNet als wichtigem Anbieter aushöhlen.

    (144) Zusammenfassend bleibt daher festzuhalten, daß Viasat durch den Zusammenschluß eine beherrschende Stellung auf diesem Markt erlangen wird.

    D. WIRTSCHAFTLICHER UND TECHNISCHER FORTSCHRITT

    (145) Nach Ansicht der beteiligten Unternehmen führt NSD zu wirtschaftlichem und technischem Fortschritt. Kurz- und mittelfristig wird die Entwicklung einer nordischen Hot-Bird-Position die Ausstrahlung von Satellitenprogrammen im nordischen Raum verbessern, und langfristig wird NSD nach Umstellung auf die Digitaltechnik nach Ansicht der Parteien den Kabelnetz- und SMATV-Betreibern wesentliche Einsparungen zugunsten der Verbraucher ermöglichen.

    (146) Die Kommission kann sich dieser Argumentation jedoch nicht anschließen, denn tatsächlich verbessert NSD kurz- und mittelfristig die Ausstrahlung von Satellitenprogrammen im nordischen Raum nicht, da durch das Gemeinschaftsunternehmen keine neuen Transponderkapazitäten geschaffen werden. Die Zahl der den Zuschauern im nordischen Raum angebotenen Satellitenprogramme wird daher durch diesen Zusammenschluß nicht beeinflußt. Zwar erkennt die Kommission an, daß ein Satellitenbetreiber zur Vermarktung seiner Satellitenposition in der Lage sein muß, aber eine vertikale Integration hält sie hierzu nicht für erforderlich. Folglich ist es wahrscheinlicher, daß sich der Zusammenschluß vielmehr auf die Aufteilung der freien Transponderkapazitäten auf die Programmanbieter auswirken wird.

    (147) Langfristig planen die beteiligten Unternehmen, mit der Umstellung auf die Digitaltechnik über NSD eine integrierte Infrastruktur für den Vertrieb von Satellitenfernsehen und damit zusammenhängende Dienstleistungen anzubieten.

    (148) Die beteiligten Unternehmen wollen nach eigenen Angaben im Bereich der Digitaltechnik ein gemeinsames Nordic-Verschlüsselungssystem für Direktempfang, SMATV-Netze und Kabelfernsehen (. . . .) verwenden. Die einzelnen Haushalte benötigen dann nur noch einen Decoder. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie an das Kabelnetz oder an eine Satellitenantenne angeschlossen sind. Mit anderen Worten, die verschiedenen Abonnentenautorisierungs- und -verwaltungssysteme für Direktempfang. Gemeinschaftsantennen und Kabelnetze können zusammengelegt werden. Kabelnetzbetreiber wären zudem nicht mehr gezwungen, in sämtlichen Kopfstationen ihre Signale zu ent- und zu verschlüsseln, und könnten beträchtliche Kosten sparen. Mit diesem System könnten unabhängige Kabelnetzbetreiber nach Angaben der beteiligten Unternehmen auch Programme über NSD beziehen und gleichzeitig ihre eigenen Abonnentenverwaltungssysteme weiternutzen. SMATV-Anlagen hätten bessere Empfangsmöglichkeiten für Pay-TV und könnten sogar eigene Abonnentenverwaltungssysteme einrichten, was heute praktisch nicht möglich ist.

    (149) Wegen NSD's beherrschender Stellung als Programmanbieter von nordischen Transpondern hält es die Kommission für wahrscheinlich, daß die Mehrheit der direktempfangenden Haushalte und der unabhängigen Kabelnetzwerkbetreiber in den nordischen Ländern gezwungen sein wird, das Entschlüsselungssystem von NSD zu verwenden. Fernsehanstalten, die nordischen Zuschauern Programme anbieten wollen, werden das NSD-System mieten müssen. Wird das Vorhaben verwirklicht, würde das gemeinsame Verschlüsselungssystem von NSD zum dominierenden System im nordischen Raum.

    (150) Die Kommission räumt ein, daß ein integriertes System für die Fernsehübertragung via Satellit langfristig wirtschaftlichen Nutzen bringt. (. . . .). Es läßt sich daher nicht feststellen, inwieweit NSD mit Hilfe des geplanten gemeinsamen Verschlüsselungssystems in der Lage sein wird, Programmanbieter von der Übertragung von Fernsehprogrammen in den nordischen Raum auszuschließen. Ein geschlossenes Verschlüsselungssystem könnte zu einer in hohem Maß wettbewerbswidrigen Infrastruktur führen. Dies träfe auch auf ein den Markt beherrschendes offenes System zu, wenn Dritte vom Zugang zu diesem System ausgeschlossen würden. (. . . .).

    (151) Die Kommission ist zu der Auffassung gelangt, daß eine Infrastruktur in der von den beteiligten Unternehmen beschriebenen Form äußerst leistungsfähig und vorteilhaft für die Verbraucher sein könnte. Allerdings muß sie offen und für alle Interessenten zugänglich sein. Bei der Beteiligung eines so mächtigen Programmanbieters wie Kinnevik am Gemeinschaftsunternehmen ist das Risiko groß, daß dies nicht der Fall sein wird. Wahrscheinlich wird der Zusammenschluß daher die Programmvielfalt für die nordischen Haushalte verringern. Außerdem ist ein vertikaler Zusammenschluß in der geplanten Form nach Auffassung der Kommission nicht erforderlich, um die beschriebene integrierte Infrastruktur zu entwickeln.

    (152) Aus diesen Gründen kann den Argumenten der Parteien in Bezug auf den technischen und wirtschaftlichen Fortschritt nicht zugestimmt werden, da die Bedingungen des Artikels 2 Absatz 1 Buchstabe b) der Fusionsverordnung nicht erfuellt sind.

    E. VON DEN PARTEIEN ANGEBOTENE ZUSAGEN

    (153) In ihrem Schreiben vom 7. Juli 1995 schlugen die Parteien eine Reihe von Zusagen vor, um die Bedenken gegen den geplanten Zusammenschluß auszuräumen. Die Zusagen beziehen sich auf folgende Punkte:

    - TeleDanmark und Norsk Telekom verzichten auf alle Rechte, sich in den Gebrauch der Transponder von Kinnevik auf Astra einzumischen.

    - TeleDanmark und Kinnevik verzichten auf ihre (. . . . Sonderrechte . . . .) an Transpondern in der schwedischen Satellitenposition 5° Ost.

    - Sie werden zwei ihrer bereits bestehenden Transponder anderen Sendern zu marktüblichen Bedingungen vom Tag der Genehmigung an zur Verfügung stellen (. . . .). Der andere Transponder wird von NSAB gemietet, und jeder diesbezügliche Vertrag benötigt NSAB's Zustimmung. Diese Zusage wird hinfällig, wenn die Transponder nicht innerhalb von sechs Monaten vom Tag der Genehmigung von NSD an vermietet worden sind.

    - NSD wird über die ersten (. . . .) Transponder, die ihm in der Position 1° West übertragen worden sind, frei verfügen. Die Parteien werden ein Verfahren einführen, wodurch (. . . .) von (. . . .) zusätzlichen NSD-Transpondern von NSD unabhängigen Sendeanstalten zugänglich gemacht werden. NSD verpflichtet sich, wenigstens 60 bis höchstens 180 Tage vorher bekanntzugeben, daß neue Kapazitäten bereitgestellt werden. Dritte werden dann die Möglichkeit haben, ein verbindliches Angebot für die Anmietung dieser Kapazitäten abzugeben. NSD kann über die Transponder, die aufgrund dieses Verfahrens nicht von Dritten gemietet worden sind, frei verfügen.

    - NSD wird keine Alleinvertriebsrechte für (. . . .) nordische und internationale Kanäle erwerben. Die Zusage soll nur (. . . .) Jahre und nur für analoge, nicht aber für digitale Übertragungen gelten.

    - Wenn Kinnevik seine Kanäle Kabelfernsehbetreibern in einem bestimmten Land unentgeltlich anbietet, so wird es den Kanal (die Kanäle) auch allen anderen Kabelfernsehbetreibern unentgeltlich anbieten, solange diese freien Zugang zum Kanal bieten. Falls Kinnevik die Gebührenpflicht einführt, werden die Kanäle weiterhin zu nichtdiskriminierenden Bedingungen angeboten, solange der Kabelbetreiber freien Zugang zum Kanal bietet (. . . .). Die Zusage gilt für (. . . .) Jahre.

    - Die Parteien verpflichten sich, alle Geschäftsbeziehungen zwischen NSD und seinen Anteilseignern nach dem Grundsatz der Unabhängigkeit zu gestalten.

    (154) Nach Auffassung der Kommission sind diese Zusagen unzureichend, um die oben erwähnte Schaffung oder Stärkung einer marktbeherrschenden Stellung zu verhindern. Die ersten drei Zusagen werden nur einen geringen Kurzzeiteffekt auf die Verfügbarkeit von Transpondern für Dritte haben: Die erste Zusage, daß TD und NT auf alle Rechte verzichten, sich in den Gebrauch von Kinnevik's vier Astra Transpondern einzumischen, hat wahrscheinlich keinen spürbaren Effekt, da Kinnevik die Möglichkeit haben wird, über diese Transponder zu verfügen. Die zweite Zusage, auf ihre (. . . . Sonderrechte . . . .) in der schwedischen Satellitenposition zu verzichten, wird keine Kurzzeiteffekte zeitigen, da die Parteien noch immer (. . . .) von insgesamt zehn Transpondern auf dieser Position kontrollieren würden. Überdies hindert diese Zusage NSD nicht daran, zusätzliche Transponder auf der schwedischen Position zu mieten, wenn solche verfügbar werden. Das (. . . . Sonderrecht . . . .) ist keine Nebenabrede und schafft nur ein zusätzliches Element, das die Schlußfolgerungen der Kommission bestätigt (siehe Randnummer 112). Die dritte Zusage, zwei von den bestehenden Transpondern anderen Sendeanstalten zur Verfügung zu stellen, wird nur geringe Kurzzeitauswirkungen haben. (. . . .). Außerdem werden der Preis und andere Bedingungen von NSD festgesetzt.

    (155) Die Zusage, daß NSD (. . . .) von zusätzlich (. . . .) Transpondern von NSD unabhängigen Sendeanstalten zur Verfügung stellen will, beinhaltet keine zeitliche Begrenzung, weshalb unklar ist, wann zusätzliche Transponder verfügbar sein werden. Überdies wird die Tatsache, daß NSD diese (. . . .) Transponder selbst verteilen wird, die Kontrolle darüber, ob der Preis und andere Mietbedingungen fair und nicht diskriminierend sind, in besonderem Maß erschweren.

    (156) Die Zusage, daß NSD keine Alleinvertriebsrechte an (. . . .) Satellitenfernsehkanälen erwerben soll, ist unzureichend (. . . .) von (. . . .) Fernsehkanälen gehören Kinnevik, und zu diesen (. . . .) Kanälen zählen drei der populärsten internationalen Fernsehkanäle, nämlich (. . . .), für die NT über Alleinvertriebsrechte verfügt. Außerdem soll die Zusage nur (. . . .) Jahre und nur für analoge, nicht aber für digitale Übertragungen gelten. (. . . .). Außerdem ist diese Zusage schwer durchzusetzen.

    (157) Die Zusage, daß Kinnevik seine Kanäle Kabelfernsehbetreibern anbieten will, ist unklar. Sie enthält einige Bedingungen und scheint die Kabelbetreiber des Rechts zu berauben, selbst ihre Programme zu wählen und eine eigene Programmpolitik und Marketingstrategie beizubehalten. Außerdem wäre es schwierig, diese Zusage durchzusetzen.

    (158) Die letzte Zusage, wonach die Parteien alle Geschäftsbeziehungen nach dem Grundsatz der Unabhängigkeit gestalten, ist sehr schwer durchzusetzen.

    (159) Die Zusagen reichen insgesamt nicht aus, um die vorerwähnten Wettbewerbsprobleme zu lösen. Sie haben eine zu geringe Tragweite, betreffen vor allem das Verhalten und wären schwer zu kontrollieren und durchzusetzen.

    (160) Der Beratende Ausschuß teilt die Auffassung der Kommission, daß die von den Parteien angebotenen Zusagen nicht ausreichen, um zur Vereinbarkeit des Gemeinschaftsunternehmens mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen zu führen. Diese Auffassung wird auch von Dritten vertreten, die die Kommission um Stellungnahme zu den Zusagen ersuchte.

    F. ABSCHLIESSENDE WÜRDIGUNG

    (161) Durch den Zusammenschluß wird NSD eine beherrschende Stellung auf dem Markt für Satellitentransponder-Dienste für die Fernsehzuschauer im nordischen Raum einnehmen.

    (162) Die beherrschende Stellung von NSD auf dem Transpondermarkt wird die beherrschende Stellung von TD auf dem Kabelfernsehmarkt in Dänemark stärken.

    (163) Viasat wird durch den Zusammenschluß eine beherrschende Stellung auf dem Markt für den DTH-Vertrieb von Pay-TV und anderen verschlüsselten Programmen erhalten.

    (164) Die vertikale Integration von NSD hat eine gegenseitige Stärkung der verschiedenen Marktpositionen der beteiligten Unternehmen zur Folge. Durch die Stellung der beteiligten Unternehmen auf den nachgelagerten Märkten für den Satellitenempfang (Kabelnetze und Programmvertrieb) wird die beherrschende Stellung auf dem Transpondermarkt verstärkt, da etwaige Konkurrenten davon abgehalten werden, über andere Transponder in den nordischen Raum zu senden.

    (165) Abgesehen von den drei in dieser Entscheidung analysierten Märkten hat die Kommission vier weitere Wirtschaftszweige - Pay-TV, andere kommerzielle Fernsehkanäle, Aufwärtsdienste und Verschlüsselungssysteme - untersucht, in denen die beteiligten Unternehmen tätig sind. Hier führt der Zusammenschluß nach den Feststellungen der Kommission weder zur Begründung noch zur Stärkung einer beherrschenden Stellung der beteiligten Unternehmen -

    HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Der von Norsk Telekom AS, TeleDanmark A/S und Industriförvaltnings AB Kinnevik angemeldete Zusammenschluß durch Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens ist mit dem Gemeinsamen Markt und mit der Funktionsfähigkeit des EWR-Abkommens unvereinbar.

    Artikel 2

    Diese Entscheidung ist gerichtet an:

    1. Norsk Telekom AS

    Keysersgate 15

    N-0165 Oslo.

    2. TeleDanmark A/S

    Kannikegade 16

    DK-8000 Aarhus C.

    3. Industriförvaltnings AB Kinnevik

    Skeppsbron 18

    S-10313 Stockholm.

    Brüssel, den 19. Juli 1995

    Für die Kommission

    Karel VAN MIERT

    Mitglied der Kommission

    (1) ABl. Nr. L 395 vom 30. 12. 1989, S. 1.

    (2) ABl. Nr. L 257 vom 21. 9. 1990, S. 13.

    (3) ABl. Nr. C 63 vom 2. 3. 1996, S. 3.

    (4) In der veröffentlichten Fassung dieser Entscheidung wurden gemäß Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 bezüglich der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen nachfolgend einige Angaben ausgelassen.

    (5) Das SMATV-Segment besteht aus Betreibern, die Fernsehsignale mit einer Satelliten-Gemeinschaftsantenne empfangen und innerhalb eines kleineren Netzes weiterübertragen. Die Betreiber von Gemeinschaftsantennen verfügen in der Regel nicht über ein System für den Pay-TV-Betrieb; wenn ein solches Programm dennoch im Netz verteilt wird, erfolgt dies auf der Grundlage der Zahlung durch alle Kabelnetzteilnehmer. Die SMATV-Betreiber schließen selten Verträge direkt mit den Sendern ab, sondern sind meist Kunden von lokalen Kabelnetzbetreibern.

    (6) Schreiben der Kommission an die dänische Regierung vom 23. 12. 1994.

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