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Document 31991R0338

    Verordnung (EWG) Nr. 338/91 des Rates vom 5. Februar 1991 zur Festlegung der gemeinschaftlichen Standardqualität frischer oder gekühlter Tierkörper von Schafen

    ABl. L 41 vom 14.2.1991, p. 1–1 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 06/01/2002; Aufgehoben durch 32001R2529

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1991/338/oj

    31991R0338

    Verordnung (EWG) Nr. 338/91 des Rates vom 5. Februar 1991 zur Festlegung der gemeinschaftlichen Standardqualität frischer oder gekühlter Tierkörper von Schafen

    Amtsblatt Nr. L 041 vom 14/02/1991 S. 0001 - 0001


    VERORDNUNG ( EWG ) Nr . 338/91 DES RATES vom 5 . Februar 1991 zur Festlegung der gemeinschaftlichen Standardqualität frischer oder gekühlter Tierkörper von Schafen

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung ( EWG ) Nr . 3013/89 des Rates vom 25 . September 1989 über die gemeinsame Marktorganisation für Schaf - und Ziegenfleisch ( 1 ), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 2,

    auf Vorschlag der Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe :

    Nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung ( EWG ) Nr . 3013/89 wird auf den repräsentativen Märkten der Gemeinschaft unter Zugrundelegung der auf dem repräsentativen Markt oder den repräsentativen Märkten jeder Notierungszone für die gemeinschaftliche Standardqualität frischer oder gekühlter Tierkörper von Schafen festgestellten Preise ein gewogener Wochendurchschnittspreis festgestellt .

    Es sollte deshalb eine Standardqualität festgelegt werden, die Alter, Gewicht und Fettanteil berücksichtigt . Ihre Definition ist auf Lämmer von Beständen zu beschränken, die auf die Erzeugung von Schaffleisch ausgerichtet sind, d . h . es sind Lämmer von Beständen auszuschließen, die von Landwirten gehalten werden, um Milchschafe oder Schafmilcherzeugnisse zu vermarkten .

    Die Kommissionsdienststellen bemühen sich gerade um ausreichend genaue Daten für eine statistische Unterteilung der Bestände je nachdem, ob sie zur Erzeugung leichter Lämmer oder schwerer Lämmer bestimmt sind . Ausserdem arbeiten sie Vorschläge zur gemeinschaftlichen Klassifizierung der Tierkörper aus . Es ist deshalb vorzusehen, daß die Standardqualität später überarbeitet wird .

    Bis zur Festlegung der Gemeinschaftsnormen über die Klassifizierung der Tierkörper sollte die Definition der Standardqualität infolgedessen eine begrenzte Anwendung finden -

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN : Artikel 1

    Ber der in Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung ( EWG ) Nr . 3013/89 genannten gemeinschaftlichen Standardqualität frischer oder gekühlter Tierkörper von Schafen handelt es sich um Lämmer, die bei der Schlachtung noch nicht ein Jahr alt sind, einen normalen Fettanteil und ein Tierkörpergewicht oder geschätztes Tierkörpergewicht von mindestens 12 kg aufweisen . Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft .

    Sie gilt für die Wirtschaftsjahre 1991 und 1992 . Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat .

    Geschehen zu Brüssel am 5 . Februar 1991 . Im Namen des Rates

    Der Präsident

    R . STEICHEN ( 1 ) ABl . Nr . L 289 vom 7 . 10 . 1989, S . 1 .

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