Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document JOL_1990_045_R_0024_017

Beschluß des Rates vom 18. Dezember 1989 betreffend den Abschluß des Protokolls über den Beitritt Boliviens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen
Protokoll über den Beitritt Boliviens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen

ABl. L 45 vom 21.2.1990, p. 24–26 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

31990D0069

90/69/EWG: Beschluß des Rates vom 18. Dezember 1989 betreffend den Abschluß des Protokolls über den Beitritt Boliviens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen

Amtsblatt Nr. L 045 vom 21/02/1990 S. 0024 - 0024
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 15 S. 0184
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 15 S. 0184


*****

BESCHLUSS DES RATES

vom 18. Dezember 1989

betreffend den Abschluß des Protokolls über den Beitritt Boliviens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen

(90/69/EWG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Bolivien hat mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den anderen Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens Verhandlungen über seinen Beitritt zu diesem Abkommen aufgenommen.

Das Ergebnis dieser Verhandlungen ist für die Gemeinschaft annehmbar -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Das Protokoll über den Beitritt Boliviens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen wird im Namen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft genehmigt.

Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluß beigefügt.

Artikel 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu benennen, die befugt ist, das Protokoll rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen.

Geschehen zu Brüssel am 18. Dezember 1989.

Im Namen des Rates

Der Präsident

R. DUMAS

Top