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Document 31989R0232

    VERORDNUNG (EWG) Nr. 232/89 DER KOMMISSION vom 30. Januar 1989 über Lieferungen von Getreide im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe

    ABl. L 29 vom 31.1.1989, p. 28–33 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/03/1989

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1989/232/oj

    31989R0232

    VERORDNUNG (EWG) Nr. 232/89 DER KOMMISSION vom 30. Januar 1989 über Lieferungen von Getreide im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe -

    Amtsblatt Nr. L 029 vom 31/01/1989 S. 0028 - 0033


    VERORDNUNG ( EWG ) Nr . 232/89 DER KOMMISSION vom 30 . Januar 1989 über Lieferungen von Getreide im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN

    GEMEINSCHAFTEN -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung ( EWG ) Nr . 3972/86 des Rates vom 22 . Dezember 1986 über die Nahrungsmittelhilfepolitik und -verwaltung ( 1 ), zuletzt geändert durch die Verordnung ( EWG ) Nr . 1870/88 ( 2 ), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c ),

    in Erwägung nachstehender Gründe :

    Mit der Verordnung ( EWG ) Nr . 1420/87 des Rates vom 21 . Mai 1987 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung ( EWG ) Nr . 3972/86 über die Nahrungsmittelhilfepolitik und -verwaltung ( 3 ) wurde die Liste der für die Nahrungsmittelhilfe in Betracht kommenden Länder und Organisationen und der für die Beförderung der Nahrungsmittellieferung über die fob-Stufe hinaus geltenden allgemeinen Kriterien festgelegt .

    Die Kommission hat infolge mehrerer Beschlüsse über die Nahrungsmittelhilfe bestimmten Ländern und Empfängerorganisationen 5 276 Tonnen Getreide zugeteilt .

    Diese Bereitstellungen erfolgen nach der Verordnung ( EWG ) Nr. 2200/87 der Kommission vom 8 . Juli 1987 über allgemeine Durchführungsbestimmungen für die Bereitstellung und Lieferung von Waren im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe der Gemeinschaft ( 4 ). Zu diesem Zweck sollten insbesondere die Lieferfristen und -bedingungen sowie das Verfahren zur Bestimmung der sich daraus ergebenden Kosten genauer festgelegt werden -

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN :

    Artikel 1

    Im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe der Gemeinschaft wird Getreide bereitgestellt zur Lieferung an die in den Anhängen aufgeführten Begünstigten gemäß Verordnung ( EWG ) Nr . 2200/87 zu den in den Anhängen aufgeführten Bedingungen . Die Zuteilung der Lieferungen erfolgt im Wege der Ausschreibung .

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft .

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat .

    Brüssel, den 30 . Januar 1989

    Für die Kommission

    Ray MAC SHARRY

    Mitglied der Kommission

    ( 1 ) ABl . Nr . L 370 vom 30 . 12 . 1986, S . 1 .

    ( 2 ) ABl . Nr . L 168 vom 1 . 7 . 1988, S . 7 .

    ( 3 ) ABl . Nr . L 136 vom 26 . 5 . 1987, S . 1 .

    ( 4 ) ABl . Nr . L 204 vom 25 . 7 . 1987, S . 1 .

    ANHANG I 1 . Maßnahmen Nrn . ( 1 ): 1288/88 - 1294 /88

    2 . Programm : 1988

    3 . Begünstigter ( 11 ): Euronaid, Rhijngeesterstraatweg 40, Postbus 77, NL-2340 AB Ögstgeest

    4 . Vertreter des Begünstigten ( 2 ): siehe ABl . Nr . C 103 vom 16 . 4 . 1987

    5 . Bestimmungsort oder -land : Haiti, Ghana, Zaire, Bolivien, Chile

    6 . Bereitzustellendes Erzeugnis : Weichweizenmehl

    7 . Merkmale und Qualität der Ware ( 3 ):

    Siehe im ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 3, veröffentlichtes Verzeichnis ( unter II A 6 )

    8 . Gesamtmenge : 1 420 Tonnen ( 1 945 Tonnen Getreide )

    9 . Anzahl der Partien : 1 ( 7 Teilmengen : A : 1 260 Tonnen; B : 20 Tonnen; C : 60 Tonnen; D : 20 Tonnen; E : 20 Tonnen; F : 20 Tonnen; G: 20 Tonnen )

    10 . Aufmachung und Kennzeichnung ( 4 ):

    Teilmengen A, B, C, D und E : ( 7 ) ( 8 ) ( 9 ) ( 10 ); siehe im ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 3, veröffentlichtes Verzeichnis ( II B 2 a ))

    Beschriftung der Säcke ( mit Buchstaben von mindestens 5 cm Höhe ):

    - Teilmenge A :

    1 260 Tonnen : ACTION No 1288/88 / FARINE DE FROMENT / HAÏTI / PROTOS / 81507 / PORT-AU-PRINCE / DON DE LA COMMUNAUTÉ ÉCONOMIQUE EUROPÉENNE / POUR DISTRIBUTION GRATUITE"

    - Teilmenge B :

    20 Tonnen : ACTION No 1289/88 / WHEAT FLOUR / GHANA / PROSALUS / 85552 / SEFWI ASAFO VIA TAKORADI / GIFT OF THE EUROPEAN ECONOMIC COMMUNITY / FOR FREE DISTRIBUTION"

    - Teilmenge C :

    60 Tonnen : ACTION No 1290/88 / FARINE DE FROMENT / ZAÏRE / CARITAS BELGICA / 80291 / KINSHASA VIA MATADI / DON DE LA COMMUNAUTÉ ÉCONOMIQUE EUROPÉENNE / POUR DISTRIBUTION GRATUITE"

    - Teilmenge D :

    20 Tonnen : ACTION No 1291/88 / FARINE DE FROMENT / ZAÏRE / CARITAS BELGICA / 80292 / KANANGA VIA DAR ES SALAAM / DON DE LA COMMUNAUTÉ ÉCONOMIQUE EUROPÉENNE / POUR DISTRIBUTION GRATUITE"

    - Teilmenge E :

    20 Tonnen : ACTION No 1292/88 / FARINE DE FROMENT / ZAÏRE / CARITAS BELGICA / 80293 / BUKAVU VIA DAR ES SALAAM / DON DE LA COMMUNAUTÉ ÉCONOMIQUE EUROPÉENNE / POUR DISTRIBUTION GRATUITE"

    - Teilmenge F :

    20 Tonnen : ACCIÓN No 1293/88 / HARINA DE TRIGO / BOLIVIA / PROSALUS / 85550 / SUCRE VÍA ARICA / DONACIÓN DE LA COMUNIDAD ECONÓMICA EUROPEA / DESTINADO A LA DISTRIBUCIÓN GRATUITA"

    - Teilmenge G :

    20 Tonnen : ACCIÓN No 1294/88 / HARINA DE TRIGO / CHILE / DWH / 82801 / SANTIAGO DE CHILE VÍA VALPARAÍSO / DONACIÓN DE LA COMUNIDAD ECONÓMICA EUROPEA / DESTINADO A LA DISTRIBUCIÓN GRATUITA"

    11 . Art der Bereitstellung des Erzeugnisses : Markt der Gemeinschaft

    12 . Lieferstufe : frei Verschiffungshafen

    13 . Verschiffungshafen : -

    14 . Vom Begünstigten bezeichneter Löschhafen : -

    15 . Löschhafen : -

    16 . Anschrift des Lagers und gegebenenfalls des Löschhafens : -

    17 . Zeitraum der Bereitstellung im Verschiffungshafen im Falle eines Zuschlags für eine Lieferung frei Verschiffungshafen : 1 . - 31 . 3 . 1989

    18 . Lieferfrist : -

    19 . Verfahren zur Feststellung der Lieferkosten : Ausschreibung

    20 . Frist für die Angebotsabgabe : 14 . 2 . 1989, 12 Uhr

    21 . Im Falle einer zweiten Ausschreibung :

    a ) Frist für die Angebotsabgabe : 21 . 2 . 1989, 12 Uhr

    b ) Zeitraum für die Bereitstellung im Verschiffungshafen im Falle eines Zuschlags für eine Lieferung frei Verschiffungshafen : 5 . - 31 . 3 . 1989

    c ) Lieferfrist : -

    22 . Höhe der Ausschreibungsgarantie : 5 ECU/t

    23 . Höhe der Lieferungsgarantie : 10 % des Angebotsbetrags, ausgedrückt in Ecu

    24 . Anschrift für die Angebotsabgabe ( 5 ):

    Bureau de l'aide alimentaire, à l'attention de Monsieur N . Arend, bâtiment Loi 120, bureau 7/58, rü de la Loi 200, B-1049 Bruxelles, Telex AGREC 22037 B

    25 . Erstattung auf Antrag des Zuschlagsempfängers ( 6 ): Die am 20 . 1 . 1989 gültige und durch die Verordnung ( EWG ) Nr . 4067/88 der Kommission ( ABl . Nr . L 356 vom 23 . 12 . 1988, S . 63 ) festgesetzte Erstattung

    ANHANG II 1 . Maßnahmen Nrn . ( 1 ): 1295/88 bis 1298/88 und 1299/88 bis 1305/88

    2 . Programm : 1988

    3 . Begünstigter ( 11 ): Euronaid, Rhijngeesterstraatweg 40, Postfach 77, NL-2340 AB Ögstgeest

    4 . Vertreter des Begünstigten ( 2 ): siehe ABl . Nr . C 103 vom 16 . 4 . 1987

    5 . Bestimmungsort oder -land : Brasilien, El Salvador, Nicaragua, Uganda, Dominikanische Republik

    6 . Bereitzustellendes Erzeugnis : Geschliffener mittelkörniger Reis ( nicht parboiled ), wie definiert im Anhang A Ziffer 2 der Verordnung ( EWG ) Nr . 1418/76 des Rates, geändert durch die Verordnung ( EWG ) Nr . 3877 /87 ( ABl . Nr . L 365 vom 24 . 12 . 1987 )

    7 . Merkmale und Qualität der Ware ( 3 ): Siehe im ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 3, veröffentlichtes Verzeichnis ( unter II A 10 )

    8 . Gesamtmenge : 1 388 Tonnen ( 3 331 Tonnen Getreide )

    9 . Anzahl der Partien : 2 ( A : 420 Tonnen; B : 968 Tonnen ):

    A : 420 Tonnen ( 4 Teilmengen : A1 : 160 Tonnen; A2 : 100 Tonnen; A3 : 100 Tonnen; A4 : 60 Tonnen )

    B : 968 Tonnen ( 7 Teilmengen : B1 : 50 Tonnen; B2 : 50 Tonnen; B3: 30 Tonnen; B4 : 30 Tonnen; B5 : 30 Tonnen; B6 : 200 Tonnen; B7 : 578 Tonnen )

    10 . Aufmachung und Kennzeichnung ( 4 ): Partie A : (7 ) ( 8 ) ( 9 ) ( 10 ): Siehe im ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 3, veröffentlichtes Verzeichnis ( unter II B I c )). Beschriftung der Säcke ( mit Buchstaben von mindestens 5 cm Höhe ):

    PARTIE A

    - Teilmenge A1 :

    160 Tonnen : ACCIÓN No 1295/88 / ARROZ / REPÚBLICA DOMINICANA / OXFAM B / 80826 / SANTO DOMINGO / DONACIÓN DE LA COMUNIDAD ECONÓMICA EUROPEA / DESTINADO A LA DISTRIBUCIÓN GRATUITA"

    - Teilmenge A2 :

    100 Tonnen : ACTION No 1296/88 / RICE / UGANDA / CARITAS GERMANY / 80481 / KAMPALA VIA MOMBASA / GIFT OF THE EUROPEAN ECONOMIC COMMUNITY / FOR FREE DISTRIBUTION"

    - Teilmenge A3 :

    100 Tonnen : ACTION No 1297/88 / RICE / UGANDA / CARITAS GERMANY / 80482 / KAMPALA VIA MOMBASA / GIFT OF THE EUROPEAN ECONOMIC COMMUNITY / FOR FREE DISTRIBUTION"

    - Teilmenge A4 :

    60 Tonnen : ACTION No 1298/88 / RICE / UGANDA / SSP / 81304 / KAMPALA VIA MOMBASA / GIFT OF THE EUROPEAN ECONOMIC COMMUNITY / FOR FREE DISTRIBUTION"

    PARTIE B

    - Teilmenge B1 :

    50 Tonnen : ACÇAO Nº 1299/88 / ARROZ / BRASIL / DKW / 82344 / BELÉM / DONATIVO DA COMUNIDADE ECONÓMICA EUROPEIA / DESTINADO À DISTRIBUIÇAO GRATUITA"

    - Teilmenge B2 :

    50 Tonnen : ACÇAO Nº 1300/88 / ARROZ / BRASIL / DKW / 82345 / PAULISTA VIA RECIFE / DONATIVO DA COMUNIDADE ECONÓMICA EUROPEIA / DESTINADO À DISTRIBUIÇAO GRATUITA"

    - Teilmenge B3 :

    30 Tonnen : ACÇAO Nº 1301/88 / ARROZ / BRASIL / DKW / 82346 / LAJEADO VIA PORTO ALEGRE / DONATIVO DA COMUNIDADE ECONÓMICA EUROPEIA / DESTINADO À DISTRIBUIÇAO GRATUITA"

    - Teilmenge B4 :

    30 Tonnen : ACÇAO Nº 1302 /88 / ARROZ / BRASIL / DKW / 82347 / NATAL / DONATIVO DA COMUNIDADE ECONÓMICA EUROPEIA / DESTINADO À DISTRIBUIÇAO GRATUITA"

    - Teilmenge B5 :

    30 Tonnen : ACÇAO Nº 1303/88 / ARROZ / BRASIL / DKW / 82348 / MANAUS / DONATIVO DA COMUNIDADE ECONÓMICA EUROPEIA / DESTINADO À DISTRIBUIÇAO GRATUITA"

    - Teilmenge B6 :

    200 Tonnen : ACCIÓN No 1304/88 / ARROZ / EL SALVADOR / CATHWEL / 80127 / SAN SALVADOR VÍA ACAJUTLA / DONACIÓN DE LA COMUNIDAD ECONÓMICA EUROPEA / DESTINADO A LA DISTRIBUCIÓN GRATUITA"

    - Teilmenge B7 :

    578 Tonnen : ACCIÓN No 1305/88 / ARROZ / NICARAGUA / DKW / 82352 / BLÜFIELDS VÍA CORINTO / DONACIÓN DE LA COMUNIDAD ECONÓMICA EUROPEA / DESTINADO A LA DISTRIBUCIÓN GRATUITA"

    11. Art der Bereitstellung des Erzeugnisses : Markt der Gemeinschaft

    12 . Lieferstufe : frei Verschiffungshafen

    13 . Verschiffungshafen : -

    14 . Vom Begünstigten bezeichneter Löschhafen : -

    15 . Löschhafen : -

    16 . Anschrift des Lagers und gegebenenfalls des Löschhafens : -

    17 . Zeitraum der Bereitstellung im Verschiffungshafen im Falle eines Zuschlags für eine Lieferung frei Verschiffungshafen : 1 . - 31 . 3 . 1989

    18 . Lieferfrist : -

    19 . Verfahren zur Feststellung der Lieferkosten : Ausschreibung

    20. Bei Ausschreibung, Frist für die Angebotsabgabe : 14 . 2 . 1989, 12 Uhr

    21 . Im Falle einer zweiten Ausschreibung :

    a ) Frist für die Angebotsabgabe : 21 . 2 . 1989, 12 Uhr

    b ) Zeitraum für die Bereitstellung im Verschiffungshafen im Falle eines Zuschlags für eine Lieferung frei Verschiffungshafen : 5 . bis 31 . 3 . 1989

    c ) Lieferfrist : -

    22 . Höhe der Ausschreibungsgarantie : 5 ECU/t

    23 . Höhe der Lieferungsgarantie : 10 % des Angebotsbetrags, ausgedrückt in Ecu

    24 . Anschrift für die Angebotsabgabe (5 ): Bureau de l'aide alimentaire, à l'attention de Monsieur N . Arend, bâtiment Loi 120, bureau 7/58, 200, rü de la Loi, B-1049 Bruxelles ( Telex AGREC 22037 B )

    25 . Erstattung auf Antrag des Zuschlagsempfängers ( 6 ): Die am 20 . 1 . 1989 gültige und durch die Verordnung ( EWG ) Nr . 4067/88 der Kommission ( ABl . Nr . L 356 vom 23 . 12 . 1988, S . 63 ) festgesetzte Erstattung

    Vermerke :

    ( 1 ) Die Nummer der Maßnahme ist im gesamten Schriftverkehr anzugeben .

    ( 2 ) Vom Zuschlagsempfänger zu kontaktierender Vertreter der Kommission : siehe im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr . C 227 vom 7 . September 1985, Seite 4, veröffentlichtes Verzeichnis .

    ( 3 ) Der Zuschlagsempfänger übergibt dem Begünstigten eine von einer amtlichen Stelle stammende Bescheinigung, aus der hervorgeht, daß die in dem betreffenden Mitgliedstaat geltenden Normen betreffend die Kernstrahlung für die zu liefernde Ware nicht überschritten worden sind .

    In der Bescheinigung über die radioaktive Belastung ist der Gehalt an Cäsium 134 und 137 anzugeben .

    Der Zuschlagsempfänger überreicht dem Empfänger oder seinem Vertreter bei der Lieferung folgende Dokumente :

    - pflanzengesundheitliches Zeugnis,

    - Ursprungszeugnis .

    Der Lieferant sendet ein Duplikat der Originalrechnung an :

    M . De Keyzer und Schütz BV, Postfach 1438, Blaak 16, NL-3000 BK Rotterdam .

    ( 4 ) Im Hinblick auf eine eventuelle Umfuellung muß der Zuschlagsempfänger 2 % leere Säcke derselben Qualität wie die die Ware enthaltenden Säcke liefern . Diese Säcke müssen ausser der Aufschrift auch ein grosses R tragen .

    ( 5 ) Um den Fernschreiber nicht zu überlasten, werden die Bieter gebeten, den Nachweis der Stellung der in Artikel 7 Absatz 4 unter Buchstabe a ) der Verordnung ( EWG ) Nr . 2200/87 aufgeführten Ausschreibungsgarantie vor dem in Ziffer 20 dieser Anhänge angegebenen Zeitpunkt vorzugsweise wie folgt zu erbringen :

    - entweder durch Boten zu Händen des in Ziffer 24 dieser Anhänge aufgeführten Büros

    - oder per Telefax an eine der folgenden Nummern in Brüssel :

    - 235 01 32,

    - 236 10 97,

    - 235 01 30,

    - 236 20 05 .

    ( 6 ) Die Verordnung ( EWG ) Nr . 2330/87 der Kommission ( ABl . Nr . L 210 vom 1 . 8 . 1987, S . 56 ) ist anwendbar, was die Ausfuhrerstattung und gegebenenfalls die Währungs - und Beitrittsausgleichsbeträge, den repräsentativen Kurs und den monetären Koeffizienten anbelangt . Der in Artikel 2 der gleichen Verordnung aufgeführte Tag ist derjenige, welcher in Ziffer 25 dieser Anhänge angegeben ist .

    ( 7 ) In Containern von 20 Fuß zu liefern; Bedingungen : FCL/LCL Shippers-count-load and stowage ( cls ).

    ( 8) Der Zuschlagsempfänger muß dem Vertreter des Begünstigten eine vollständige Ladeliste eines jeden Containers übermitteln, in der die Anzahl Säcke aufgeführt ist, die zu jeder in der Ausschreibungsbekanntmachung aufgeführten Verladenummer gehören .

    (9 ) Der Zuschlagsempfänger muß jeden Container mit einer numerierten Plombe verschließen, deren Nummer dem Spediteur des Begünstigten mitgeteilt wird .

    ( 10 ) Die Lieferung frei Verladehafen gemäß Artikel 13 der Verordnung ( EWG ) Nr . 2200/87 schließt ein, daß der Zuschlagsempfänger die dort anfallenden, nachstehenden Kosten zu tragen hat :

    - Bei Verwendung von Containern auf FCL/FCL - oder FCL/LCL-Basis : alle mit ihrer Verwendung bis hin zum Terminal zusammenhängenden Kosten mit den THC-Kosten und ohne die Miete .

    Nach Artikel 13 Ziffer 2 zweiter Unterabsatz ist der Zuschlagsempfänger für das Verladen der Container an Bord des vom Empfänger der Ware bezeichneten Schiffs verantwortlich . Die gemäß dem genannten zweiten Unterabsatz zu erstattenden Kosten schließen die THC-Kosten aus;

    - bei Verwendung von Containern auf LCL/FCL - oder LCL/LCL-Basis : keine Kosten; der Zuschlagsempfänger liefert die Ware frei Terminal in einer Weise, daß die Container auf Kosten des Empfängers unverzueglich beladen werden können .

    ( 11 ) Der Zuschlagsempfänger tritt mit dem Begünstigten baldmöglichst zur Bestimmung der erforderlichen Versandbescheinigungen in Verbindung .

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