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Document JOL_1988_022_R_0009_009
Council Decision of 21 December 1987 on the conclusion of a Protocol on financial and technical cooperation between the European Economic Community and the Arab Republic of Egypt #Protocol on financial and technical Cooperation between the European Economic Community and the Arab Republic of Egypt
Beschluß des Rates vom 21. Dezember 1987 über den Abschluß des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten
Protokoll über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten
Beschluß des Rates vom 21. Dezember 1987 über den Abschluß des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten
Protokoll über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten
ABl. L 22 vom 27.1.1988, p. 9–16
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)
BESCHLUSS DES RATES vom 21. Dezember 1987 über den Abschluß des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten (88/31/EWG) -
Amtsblatt Nr. L 022 vom 27/01/1988 S. 0009
BESCHLUSS DES RATES vom 21 . Dezember 1987 über den Abschluß des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten ( 88/31/EWG ) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 238, auf Empfehlung der Kommission, nach Zustimmung des Europäischen Parlaments ( 1 ), in der Erwägung, daß es sich empfiehlt, das Protokoll über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten zu genehmigen - BESCHLIESST : Artikel 1 Das Protokoll über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt . Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluß beigefügt . Artikel 2 Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 21 des Protokolls vorgesehene Notifizierung vor ( 2 ). Artikel 3 Dieser Beschluß tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft . Geschehen zu Brüssel am 21 . Dezember 1987 . Im Namen des Rates Der Präsident B . HAARDER