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Document 31986D0558
86/558/EEC: Council Decision of 15 September 1986 on the conclusion of the Agreement in the form of an Exchange of letters between the European Economic Community and the Kingdom of Sweden concerning agriculture and fisheries
86/558/EWG: Beschluß des Rates vom 15. September 1986 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Schweden in den Bereichen Landwirtschaft und Fischerei
86/558/EWG: Beschluß des Rates vom 15. September 1986 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Schweden in den Bereichen Landwirtschaft und Fischerei
ABl. L 328 vom 22.11.1986, p. 89–89
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)
No longer in force, Date of end of validity: 31/12/1994
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1986/558/oj
86/558/EWG: Beschluß des Rates vom 15. September 1986 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Schweden in den Bereichen Landwirtschaft und Fischerei
Amtsblatt Nr. L 328 vom 22/11/1986 S. 0089 - 0089
BESCHLUSS DES RATES vom 15. September 1986 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Schweden in den Bereichen Landwirtschaft und Fischerei (86/558/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113, auf Empfehlung der Kommission, in der Erwägung, daß es sich empfiehlt, das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Schweden in den Bereichen Landwirtschaft und Fischerei zu genehmigen, um den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zur Gemeinschaft Rechnung zu tragen BESCHLIESST: Artikel 1 Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Schweden in den Bereichen Landwirtschaft und Fischerei wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Briefwechsels ist diesem Beschluß beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, das Abkommen rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen. Geschehen zu Brüssel am 15. September 1986. Im Namen des Rates Der Präsident G. HOWE SPA:L666UMBA57.96 FF: 6UAL; SETUP: 01; Höhe: 327 mm; 33 Zeilen; 1370 Zeichen; Bediener: MARL Pr.: C; Kunde: ................................