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Document 31986D0554

    86/554/EWG: Beschluß des Rates vom 15. September 1986 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Notenwechsels über die nicht unter das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island fallenden nichtlandwirtschaftlichen Erzeugnisse und landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse

    ABl. L 328 vom 22.11.1986, p. 49–49 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL, BG, RO, HR)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1986/554/oj

    Related international agreement

    31986D0554

    86/554/EWG: Beschluß des Rates vom 15. September 1986 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Notenwechsels über die nicht unter das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island fallenden nichtlandwirtschaftlichen Erzeugnisse und landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse

    Amtsblatt Nr. L 328 vom 22/11/1986 S. 0049 - 0049


    BESCHLUSS DES RATES

    vom 15. September 1986

    über den Abschluß des Abkommens in Form eines Notenwechsels über die nicht unter das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island fallenden nichtlandwirtschaftlichen Erzeugnisse und landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse

    (86/554/EWG)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113,

    auf Empfehlung der Kommission,

    in der Erwägung, daß es sich empfiehlt, das Abkommen in Form eines Notenwechsels über die nicht unter das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island fallenden nichtlandwirtschaftlichen Erzeugnisse und landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse zu genehmigen, um dem Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zur Gemeinschaft Rechnung zu tragen -

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    Das Abkommen in Form eines Notenwechsels über die nicht unter das Abkommen zwischen der Europäischen Wirt-

    schaftsgemeinschaft und der Republik Island fallenden nichtlandwirtschaftlichen Erzeugnisse und landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt.

    Der Wortlaut des Notenwechsels ist diesem Beschluß beigefügt.

    Artikel 2

    Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, das Abkommen rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen.

    Geschehen zu Brüssel am 15. September 1986.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    G. HOWE

    SPA:L666UMBA27.97

    FF: 6UAL; SETUP: 01; Höhe: 339 mm; 38 Zeilen; 1617 Zeichen;

    Bediener: MARL Pr.: C;

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