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Document 31986D0410
86/410/EEC: Commission Decision of 30 July 1986 approving an Italian programme on the treatment, processing and marketing of olive products in accordance with Council Regulation (EEC) No 355/77 (Only the Italian text is authentic)
86/410/EWG: Entscheidung der Kommission vom 30. Juli 1986 zur Genehmigung eines italienischen Programms zur Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung von Oliven gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 des Rates (Nur der italienische Text ist verbindlich)
86/410/EWG: Entscheidung der Kommission vom 30. Juli 1986 zur Genehmigung eines italienischen Programms zur Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung von Oliven gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 des Rates (Nur der italienische Text ist verbindlich)
ABl. L 237 vom 23.8.1986, p. 31–31
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)
No longer in force, Date of end of validity: 31/12/1990
86/410/EWG: Entscheidung der Kommission vom 30. Juli 1986 zur Genehmigung eines italienischen Programms zur Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung von Oliven gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 des Rates (Nur der italienische Text ist verbindlich)
Amtsblatt Nr. L 237 vom 23/08/1986 S. 0031
***** ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 30. Juli 1986 zur Genehmigung eines italienischen Programms zur Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung von Oliven gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 des Rates (Nur der italienische Text ist verbindlich) (86/410/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 355/77 des Rates vom 15. Februar 1977 über eine gemeinsame Maßnahme zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und für Erzeugnisse der Fischerei (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 3827/85 (2), insbesondere auf Artikel 5, in Erwägung nachstehender Gründe: Die italienische Regierung hat am 20. Dezember 1985 das Programm zur Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung von Oliven mitgeteilt. Das Programm betrifft die Neuordnung der Erstverarbeitungsstufe, die Modernisierung und die ausgewogenere Aufteilung der Zweitverarbeitungsstufe auf die Regionen sowie die Rationalisierung und Modernisierung der Vermarktung im Olivensektor, insbesondere bei Olivenöl und Tafeloliven, im Hinblick auf eine Steigerung der Produktivität, eine Verringerung der Kosten, eine Verbesserung der Qualität und insbesondere eine erhöhte Beteiligung der Erzeuger an der Verarbeitung und Vermarktung. Es stellt daher ein Programm im Sinne des Artikels 2 der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 dar. Das Programm enthält in ausreichender Weise die in Artikel 3 der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 genannten Angaben, die zeigen, daß die in Artikel 1 vorstehender Verordnung genannten Ziele für den Olivensektor in Italien erreicht werden können. Die zur Durchführung des Programms vorgesehene Frist überschreitet nicht den in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g) der Verordnung genannten Zeitraum. Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Agrarstrukturausschusses - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das von der italienischen Regierung am 20. Dezember 1985 gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 mitgeteilte Programm zur Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung von Oliven wird genehmigt. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an die Italienische Republik gerichtet. Brüssel, den 30. Juli 1986 Für die Kommission Frans ANDRIESSEN Vizepräsident (1) ABl. Nr. L 51 vom 23. 2. 1977, S. 1. (2) ABl. Nr. L 372 vom 31. 12. 1985, S. 1.