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Document L:1984:266:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 266, 6. Oktober 1984


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    Amtsblatt
    der Europäischen Gemeinschaften

    ISSN 0376-9453

    L 266
    27. Jahrgang
    6. Oktober 1984



    Ausgabe in deutscher Sprache

     

    Rechtsvorschriften

      

    Inhalt

     

    Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 2820/84 des Rates vom 3. Oktober 1984 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 435/80 hinsichtlich der Listen der AKP-Staaten, Länder und Gebiete (St. Christoph und Nevis, Brunei)

    1

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2821/84 der Kommission vom 5. Oktober 1984 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen

    2

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2822/84 der Kommission vom 5. Oktober 1984 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden

    4

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 2823/84 der Kommission vom 3. Oktober 1984 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 906/84 im Hinblick auf die Höchstmengen bei der Einfuhr in das Vereinigte Königreich von bestimmten Textilwaren (Kategorie 17) mit Ursprung in Jugoslawien für das Jahr 1984

    6

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2824/84 der Kommission vom 5. Oktober 1984 über die Erteilung von Ausfuhrlizenzen für Rindfleisch, dem bei der Einfuhr in ein Drittland eine besondere Behandlung zugute kommt, für das vierte Vierteljahr 1984

    8

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 2825/84 der Kommission vom 5. Oktober 1984 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 283/84 betreffend die Daten für die Aufstellung des Verzeichnisses der für die Finanzierung und für den Abschluß von Verträgen für die Aktion zur Verbesserung der Milchqualität berücksichtigten Vorschläge

    9

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2826/84 der Kommission vom 5. Oktober 1984 zur Festsetzung der Beträge, welche im Sektor Rindfleisch auf Erzeugnisse, die das Vereinigte Königreich in der Woche vom 10. bis 16. September 1984 verlassen haben, erhoben werden

    10

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 2827/84 der Kommission vom 5. Oktober 1984 zur Abweichung von der Verordnung (EWG) Nr. 2226/78 über die Durchführungsbestimmungen bei Interventionsmaßnahmen auf dem Rindfleischsektor in bezug auf das Entbeinen des von den Interventionsstellen angekauften Fleisches

    12

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2828/84 der Kommission vom 5. Oktober 1984 zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1446/84, (EWG) Nr. 1447/84 und (EWG) Nr. 1604/84 über die Eröffnung verschiedener Ausschreibungen hinsichtlich des Hinweises auf die Ausfuhrabschöpfung

    13

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2829/84 der Kommission vom 5. Oktober 1984 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2770/84 zur Einführung einer Ausgleichsabgabe auf die Einfuhr von Äpfeln mit Ursprung in Spanien

    14

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2830/84 der Kommission vom 5. Oktober 1984 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Weiß- und Rohzucker

    15

     
      

    II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
      

    Rat

      

    84/470/EWG:

     
     

    *

    Beschluß des Rates vom 3. Oktober 1984 zur Änderung der dem Europäischen Entwicklungsfonds (1979) zur Verfügung gestellten Beträge für die AKP-Staaten einerseits und die überseeischen Länder und Gebiete andererseits (St. Christoph und Nevis)

    16

      

    84/471/EWG:

     
     

    *

    Beschluß des Rates vom 3. Oktober 1984 zur Änderung des Beschlusses 80/1186/EWG über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (St. Christoph und Nevis, Brunei)

    18




    DE



    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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