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Document L:1973:098:TOC
Official Journal of the European Communities, L 98, 12 April 1973
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 98, 12. April 1973
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 98, 12. April 1973
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 950/73 des Rates vom 2. April 1973 zur Änderung der Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 1826/69 zur Festlegung der Form der Ausweise für die Mitglieder und Bediensteten der Organe | ||||
VERORDNUNG ( EWG ) NR. 951/73 DES RATES VOM 26. MAERZ 1973 BETREFFEND DIE DURCHFUEHRUNG DES PROTOKOLLS NR. 3 UEBER DIE BESTIMMUNG DES BEGRIFFS " ERZEUGNISSE MIT URSPRUNG IN " ODER " URSPRUNGSERZEUGNISSE " UND UEBER DIE METHODEN DER ZUSAMMENARBEIT DER VERWALTUNGEN, DAS DEM ABKOMMEN ZWISCHEN DER EUROPAEISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT UND DER REPUBLIK OESTERREICH BEIGEFUEGT IST | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 952/73 des Rates vom 26. März 1973 betreffend die Durchführung des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs ,,Erzeugnisse mit Ursprung in' ' oder ,,Ursprungserzeugnisse' ' und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen, das dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Portugiesischen Republik beigefügt ist | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 953/73 des Rates vom 26. März 1973 betreffend die Durchführung des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in' ' oder "Ursprungserzeugnisse' ' und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen, das dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Schweden beigefügt ist | ||||
VERORDNUNG ( EWG ) NR. 954/73 DES RATES VOM 26. MAERZ 1973 BETREFFEND DIE DURCHFUEHRUNG DES PROTOKOLLS NR. 3 UEBER DIE BESTIMMUNG DES BEGRIFFS " ERZEUGNISSE MIT URSPRUNG IN " ODER " URSPRUNGSERZEUGNISSE " UND UEBER DIE METHODEN DER ZUSAMMENARBEIT DER VERWALTUNGEN, DAS DEM ABKOMMEN ZWISCHEN DER EUROPAEISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT UND DER SCHWEIZERISCHEN EIDGENOSSENSCHAFT BEIGEFUEGT IST | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 955/73 des Rates vom 26. März 1973 zur Ausdehnung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 109/70 zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus Staatshandelsländern auf weitere Einfuhren | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 956/73 des Rates vom 26. März 1973 zur Ausdehnung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 109/70 zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus Staatshandelsländern auf weitere Einfuhren | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 957/73 des Rates vom 26. März 1973 zur Ausdehnung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 109/70 zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus Staatshandelsländern auf weitere Einfuhren | ||||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Rat | ||||
73/62/EWG: | ||||
Beschluß des Rates vom 22. März 1973 über die Zurückstellung des Beschlusses über die Anwendung des Protokolls Nr. 6 des am 22. Juli 1972 unterzeichneten Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island | ||||
73/63/EWG: | ||||
BESCHLUSS VOM 22. MAERZ 1973 DER IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFT FUER KOHLE UND STAHL ZUR EROEFFNUNG VON ZOLLPRAEFERENZEN FUER DIE IN DIE ZUSTAENDIGKEIT DIESER GEMEINSCHAFT FALLENDEN ERZEUGNISSE MIT URSPRUNG IN OESTERREICH | ||||
73/64/EGKS: | ||||
BESCHLUSS VOM 22. MAERZ 1973 DER IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFT FUER KOHLE UND STAHL ZUR EROEFFNUNG VON ZOLLPRAEFERENZEN FUER DIE IN DIE ZUSTAENDIGKEIT DIESER GEMEINSCHAFT FALLENDEN ERZEUGNISSE MIT URSPRUNG IN PORTUGAL | ||||
73/65/EGKS: | ||||
BESCHLUSS VOM 22. MAERZ 1973 DER IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFT FUER KOHLE UND STAHL ZUR EROEFFNUNG VON ZOLLPRAEFERENZEN FUER DIE IN DIE ZUSTAENDIGKEIT DIESER GEMEINSCHAFT FALLENDEN ERZEUGNISSE MIT URSPRUNG IN SCHWEDEN | ||||
73/66/EGKS: | ||||
BESCHLUSS VOM 22. MAERZ 1973 DER IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFT FUER KOHLE UND STAHL ZUR EROEFFNUNG VON ZOLLPRAEFERENZEN FUER DIE IN DIE ZUSTAENDIGKEIT DIESER GEMEINSCHAFT FALLENDEN ERZEUGNISSE MIT URSPRUNG IN DER SCHWEIZ | ||||
73/67/Euratom: | ||||
Beschluß des Rates vom 22. März 1973 zur Änderung des Beschlusses vom 12. Dezember 1972 zur Festlegung eines aus einem gemeinsamen Programm und aus Ergänzungsprogrammen bestehenden Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft für das Haushaltsjahr 1972 |
DE |