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Document 31983D0553
83/553/EEC: Commission Decision of 7 November 1983 on the clearance of the accounts presented by Ireland in respect of expenditure incurred in the 1975 financial year on milk products supplied as food aid (Only the English text is authentic)
83/553/EWG: Entscheidung der Kommission vom 7. November 1983 über den Abschluß der von Irland eingereichten Rechnungen für im Rechnungsjahr 1975 getätigte Nahrungsmittelhilfeausgaben in Form von Milcherzeugnissen (Nur der englische Text ist verbindlich)
83/553/EWG: Entscheidung der Kommission vom 7. November 1983 über den Abschluß der von Irland eingereichten Rechnungen für im Rechnungsjahr 1975 getätigte Nahrungsmittelhilfeausgaben in Form von Milcherzeugnissen (Nur der englische Text ist verbindlich)
ABl. L 322 vom 19.11.1983, p. 55–56
(DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL)
No longer in force, Date of end of validity: 08/11/1983
83/553/EWG: Entscheidung der Kommission vom 7. November 1983 über den Abschluß der von Irland eingereichten Rechnungen für im Rechnungsjahr 1975 getätigte Nahrungsmittelhilfeausgaben in Form von Milcherzeugnissen (Nur der englische Text ist verbindlich)
Amtsblatt Nr. L 322 vom 19/11/1983 S. 0055 - 0056
***** ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 7. November 1983 über den Abschluß der von Irland eingereichten Rechnungen für im Rechnungsjahr 1975 getätigte Nahrungsmittelhilfeausgaben in Form von Milcherzeugnissen (Nur der englische Text ist verbindlich) (83/553/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2681/74 des Rates vom 21. Oktober 1974 über die Gemeinschaftsfinanzierung der Ausgaben für die Lieferung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe (1), nach Anhörung des Ausschusses des EAGFL, in Erwägung nachstehender Gründe: Irland hat gemäß Artikel 3 Absatz 2 zweiter Unterabsatz der Verordnung (EWG) Nr. 2681/74 die für den Rechnungsabschluß erforderlichen Unterlagen bei der Kommission eingereicht - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die Konten der Dienststellen oder Einrichtungen, die von Irland zur Zahlung der im Rechnungsjahr 1975 getätigten Ausgaben für Nahrungsmittelhilfemaßnahme in Form von Milcherzeugnissen ermächtigt wurden, sind dem Anhang entsprechend abgeschlossen. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an Irland gerichtet. Brüssel, den 7. November 1983 Für die Kommission Poul DALSAGER Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 288 vom 25. 10. 1974, S. 1. ANHANG Abschluß der Konten der von Irland zur Zahlung der Ausgaben für Nahrungsmittelhilfemaßnahmen in Form von Milcherzeugnissen ermächtigten Dienststellen und Einrichtungen 1.2 // 1. Kassenbestand nach Rechnungsabschluß des Haushaltsjahres 1974 // - // 2. Für Nahrungsmittelhilfemaßnahmen im Haushaltsjahr 1975 gewährte Vorschüsse // 145 833,45 Ir £ // 3. Insgesamt zur Deckung der Ausgaben im Haushaltsjahr 1975 verfügbar // 145 833,45 Ir £ // 4. 1975 getätigte und zu Lasten des Kapitels 92 »Ausgaben für Nahrungsmittelhilfe" des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften anerkannte Ausgaben // 145 833,45 Ir £ // 5. Kassenbestand nach Rechnungsabschluß für das Haushaltsjahr 1975 // -