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Document 31982R3594

Verordnung (EWG) Nr. 3594/82 des Rates vom 21. Dezember 1982 über die Einfuhrregelung für Weine mit Ursprung in Algerien

ABl. L 375 vom 31.12.1982, p. 33–33 (DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/1983

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1982/3594/oj

31982R3594

Verordnung (EWG) Nr. 3594/82 des Rates vom 21. Dezember 1982 über die Einfuhrregelung für Weine mit Ursprung in Algerien

Amtsblatt Nr. L 375 vom 31/12/1982 S. 0033


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VERORDNUNG ( EWG ) Nr . 3594/82 DES RATES

vom 21 . Dezember 1982

über die Einfuhrregelung für Weine mit Ursprung in Algerien

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft , insbesondere auf Artikel 113 ,

auf Vorschlag der Kommission ,

in Erwägung nachstehender Gründe :

In Artikel 20 des am 26 . April 1976 unterzeichneten Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Demokratischen Volksrepublik Algerien wurde die Einfuhrregelung für Weine mit Ursprung in Algerien auf den 30 . Juni 1981 befristet .

Diese Regelung wurde durch die Verordnung ( EWG ) Nr . 3646/81 ( 1 ) übergangsweise bis zum 31 . Dezember 1982 verlängert .

Es empfiehlt sich , die am 30 . Juni 1981 für die Einfuhr von Weinen mit Ursprung in Algerien geltenden Bestimmungen vorläufig erneut autonom zu verlängern -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN :

Artikel 1

Die gemäß Artikel 20 des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Demokratischen Volksrepublik Algerien am 30 . Juni 1981 geltende Einfuhrregelung für Weine mit Ursprung in Algerien gilt bis zum 31 . Dezember 1983 weiter .

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft .

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat .

Geschehen zu Brüssel am 21 . Dezember 1982 .

Im Namen des Rates

Der Präsident

O . MÖLLER

( 1 ) ABl . Nr . L 364 vom 19 . 12 . 1981 , S . 9 .

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